Grundschule Horneburg

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Transkript:

Grundschule Horneburg, Leineweberstieg 7, 21640 Horneburg Grundschule Horneburg 21640 Horneburg Leineweberstieg 7 Tel: 04163/ 811 915 Fax : 04163/ 811 916 grundschule.horneburg@gmx.de Horneburg, den 05.05.2015 Informationen und Bedingungen für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule Horneburg Träger: Samtgemeinde Horneburg 1. Aufgaben der Offenen Ganztagsschule Die Offene Ganztagsschule ist eine Ganztageseinrichtung zur außerfamiliären und außerschulischen Erziehung, Bildung und Betreuung von Schulkindern, inklusive einer Mittagsverpflegung. Sie hat einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag. Das Angebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Die Eltern tragen grundsätzlich die Erziehungsverantwortung. Auftrag der Ganztagsschule ist es, Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu ergänzen und zu unterstützen. Voraussetzung einer familienergänzenden und unterstützenden Erziehung in der Ganztagesschule ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal, den Eltern und der Schule. Die Aufgaben der Ganztagsschule umfassen vor allem: die Förderung des sozialen Miteinanders das Heranführen des Kindes an sportliche und künstlerische Bereiche das gemeinsame Mittagessen die Freizeitgestaltung 2. Anmeldung Die Anmeldung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule erfolgt für ein Schuljahr. Sie beginnt am 03.09.2015 und endet am 21.06.2016. Sie haben zum Halbjahr hin die Möglichkeit, Ihr Kind vom Ganztagsangebot abzumelden. Eine neue Anmeldung erfolgt nicht. Die besuchten Nachmittags-AGs werden zum Halbjahr hin im Januar jedoch neu von den Kindern ausgewählt. Die Teilnahme an dem Angebot der Offenen Ganztagsschule ist, je nach personaler, räumlicher und finanzieller Situation, auf insgesamt maximal 110 Kinder begrenzt. Familien, deren Kind bereits an dem Angebot der Nachmittagsbetreuung teilnimmt, wird auch weiterhin ein Platz zugesichert. Sollten sich darüber hinaus mehr Kinder anmelden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die restlichen Plätze nach Notwendigkeit (Punkteverteilung siehe Anmeldung) verteilt, bei Punktgleichstand ggf. zugelost. 3. Dauer der Teilnahme Sie entscheiden mit dieser Anmeldung, an welchen Tagen Ihr Kind die Offene Ganztagsschule besuchen soll. Änderungen die Besuchstage betreffend sind innerhalb des Schulhalbjahres nur nach Rücksprache mit der Schule schriftlich möglich. Die Offene Ganztagsschule findet montags bis donnerstags statt. Sie beginnt nach Schulschluss mit dem Mittagessen und endet für alle angemeldeten Kinder verbindlich um 15.30 Uhr. Ausnahmeregelungen sind aus organisatorischen und rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Während der Ferien, am Tag der Zeugnisausgabe oder an unterrichtsfreien Tagen findet keine Ganztagsbetreuung statt. Sollten Sie Ihr Kind im Einzelfall (z.b. Arztbesuch) einmal eher abholen müssen, ist eine vorherige telefonische Abmeldung im Schulsekretariat oder ein schriftliche Abmeldung für den Nachmittag erforderlich.

4. Kosten Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist kostenlos. Die Kosten für Hausaufgabenbetreuung, Aufsicht und die meisten AG-Angebote übernehmen das Land Niedersachsen und die Samtgemeinde als Träger der Ganztagsschule. Neben den kostenfreien AG-Angeboten können ggf. auch wenige kostenpflichtige AG-Angebote (z.b. Englisch, Musikschule o.ä.) gewählt werden. Die Kosten und die Teilnahmebedingungen hierfür bestimmt der AG-Partner in einem Zusatzvertrag und rechnet diese auch direkt mit Ihnen ab. Für das Mittagessen werden die unten angegebenen Kosten erhoben. Diese Kosten können nur über Daueraufträge bezahlt werden. Die Kosten für das Mittagessen sind Durchschnittskosten auf ein ganzes Jahr berechnet, die jeden Monat fällig werden und auch in den Ferien per Dauerauftrag bezahlt werden müssen. Eine kurzzeitige Abmeldung vom Mittagessen wegen Erkrankung Ihres Kindes ist nicht möglich. Sie können jedoch bei einer längerfristigen Erkrankung Ihres Kindes (ab 7 Tagen) die Rückerstattung der an den Folgetagen entstehenden Kosten im Sekretariat schriftlich beantragen. Die Beiträge für das Mittagessen sind bis zum 25. des Vormonats durch einen Dauerauftrag zu begleichen. Alternativ können Sie auch den Gesamtbetrag für das Schuljahr im August auf einmal überweisen. Sollte kein Geldeingang erfolgen, wird das Kind von der Mittagsverpflegung abgemeldet. Eine Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen kann auf Antrag gewährt werden. Hierzu muss jedoch der ALG II - Bescheid vorgelegt werden. Grundschule Horneburg IBAN: DE93 24151116 0000 194886 BIC: NOLADE 21 STK bei der KSK Horneburg Name des Kindes Verwendungszweck: Essensgeld Kosten für das Mittagessen per Dauerauftrag (Beginn: 25.08.2015, letzte Überweisung 25.05.2016) 1 Tag / Woche: 11,25 im Monat (ermäßigt: 3,50 ) (Gesamt: 112,50 ) 2 Tage / Woche: 22,50 im Monat (ermäßigt: 7,00 ) (Gesamt: 225,00 ) 3 Tage / Woche: 33,75 im Monat (ermäßigt: 10,50 ) (Gesamt: 337,50 ) 4 Tage / Woche: 45,00 im Monat (ermäßigt: 14,00 ) (Gesamt: 450,00 ) Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Anspruch auf den ermäßigten Essensbeitrag. Die entsprechenden Bescheinigungen müssen im Sekretariat vorgelegt werden. 5. Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule Eine komplette Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung durch die Erziehungsberechtigten ist während des Schulhalbjahres mit einer Frist von 2 Wochen möglich. Die Abmeldung bedarf der schriftlichen Form. 6. Kündigung durch die Schule Die Schule kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: Anfallende Kosten werden über zwei Monate trotz Fälligkeit nicht bezahlt. Das Kind fehlt unentschuldigt über einen längeren Zeitraum. Eine Zusammenarbeit des Kindes und/oder der Eltern mit dem pädagogischen Personal scheint nicht mehr möglich zu sein. Das Kind erweist sich für die Gruppe als untragbar. Das Kind gefährdet sich und die Sicherheit und Gesundheit anderer Kinder oder Mitarbeiter. Gefährdet das Kind die Sicherheit und Gesundheit anderer Kinder oder des pädagogischen Personals in besonderem Maße, behält sich die Schule die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

7. AG-Wechsel Der Wechsel einer AG ist innerhalb des Halbjahres grundsätzlich nicht möglich. 8. Versicherungsschutz Unfallversicherung Nach den geltenden Bestimmungen sind Ganztagsschulkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Betreuung, während des Aufenthaltes und während aller Veranstaltungen der Ganztagsschule außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste und dergleichen) unfallversichert. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Ganztagsschule eintreten, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen. Aufsichtspflicht und Haftung Mit der Unterzeichnung des Aufnahmebogens übernimmt die Schule für die Dauer des Besuches der Ganztagsschule die Aufsichtspflicht, die sie an das pädagogische Personal delegiert. Das pädagogische Personal ist während der Öffnungszeiten der Ganztagsschule für die ihm anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind die Ganztagsschule betritt und endet, wenn es die Ganztagsschule verlässt. Bei gemeinsamen Veranstaltungen, z.b. bei Schulfesten mit den Eltern, sind die Eltern selbst für ihre Kinder verantwortlich. 9. Hausaufgaben Nach dem gemeinsamen Mittagessen fertigen die Kinder in Gruppen ihre Hausaufgaben an. Eine Pädagogische Mitarbeiterin führt die Aufsicht und achtet auf Ruhe im Raum. Nicht erledigte Hausaufgaben, Lesen, Kopfrechnen, auswendig lernen etc. müssen zuhause nachgearbeitet werden. Es besteht kein Anspruch auf vollständig erledigte oder korrigierte Hausaufgaben. Weiterhin ist es Aufgabe der Eltern, die Hausaufgaben auf Vollständigkeit zu überprüfen. 10. Wahl der AG-Angebote Die AG-Angebote werden gesondert vor den Sommerferien ausgewählt. Dazu erhalten die teilnehmenden Kinder rechtzeitig einen Auswahlbogen und können dann gemeinsam mit den Eltern die AGs für die angemeldeten Tage auswählen. Informationen zu den Anmeldeformularen Bitte füllen Sie die Formulare folgendermaßen aus: 1. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (Seite 4) Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Sie Ihr Kind für die Offene Ganztagsschule Horneburg anmelden möchten. Letzter Abgabetermin ist Montag, der 12. Mai 2015, 11.30 Uhr, im Sekretariat der Grundschule (nicht im Briefkasten!). 2. Anmeldung zum Mittagessen (Seite 5 bzw. 6) Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Ihr Kind das warme Mittagessen in der Schule einnehmen soll. Die Teilnahme an der kostenpflichtigen Mittagsverpflegung ist nicht verpflichtend. Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe füllen bitte den zweiten Anmeldebogen für das Mittagessen aus. Die entsprechenden Nachweise legen Sie bitte im Sekretariat vor.

Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule Horneburg (Schuljahr 2015/16) Abgabe bis zum 12. Mai 2015, 11.30 Uhr, im Sekretariat der Grundschule. Name des Kindes: Klasse: (im kommenden Schuljahr) Anschrift: Telefonnummer: E-Mail der Eltern: Im Schuljahr 2015/2016 möchte ich / möchten wir unser Kind für die Nachmittagsbetreuung in der Offenen Ganztagsschule Horneburg vom 03.09.2015 bis 21.06.2016 für folgende Tage anmelden: (Bitte entsprechend ankreuzen) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Begründung für die Teilnahme des Kindes: (Bitte entsprechend ankreuzen) o Sorgeberechtigte/r allein erziehend und berufstätig, ohne Lebenspartner/in in Haushaltsgemeinschaft o Berufstätigkeit / Bildungsmaßnahme / Studium beider Sorgeberechtigter o Geschwisterkind bereits im Ganztag (8 Punkte) (5 Punkte) (3 Punkte) Ich habe / Wir haben die Informationen und Bedingungen für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule gelesen. Die Bedingungen für die Teilnahme meines / unseres Kindes werden von mir / uns akzeptiert. Die Anmeldung wurde vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt. (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift) Auch bei rechtzeitig eingereichter Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Ganztagsbetreuung der Grundschule Horneburg.

Teilnahme am Mittagessen an der Offenen Ganztagsschule Horneburg ( Schuljahr 2015/16 ) Abgabe bis zum 12. Mai 2015, 11.30 Uhr, im Sekretariat der Grundschule. Name des Kindes: Klasse: (im kommenden Schuljahr) Hiermit melde ich mein Kind für die Zeit vom 03.09.2015 bis 21.06.2016 verbindlich zum Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule Horneburg an. Bitte kreuzen Sie an, an wie vielen Tagen pro Woche Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wird. Das Essensgeld ist ein Durchschnittsbetrag, der jeden Monat zu überweisen ist, unabhängig von den Ferien. Das Mittagessen wird ausnahmslos ohne Schweinefleisch zubereitet. bitte ankreuzen bitte die Tage ankreuzen Betrag pro Monat 1 Tag /Woche Mo, Di, Mi, Do 11,25 Euro 2 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 22,50 Euro 3 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 33,75 Euro 4 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 45,00 Euro Die Bezahlung erfolgt bargeldlos per Dauerauftrag bis zum 25. des Monats auf folgendes Konto: Grundschule Horneburg IBAN: DE93 24151116 0000 194886 BIC: NOLADE 21 STK bei der KSK Horneburg Der Dauerauftrag beginnt am 25.08.2015. Die letzte Überweisung erfolgt am 25.05.2016. Name des Kindes Verwendungszweck: Essensgeld - Bei nicht termingerechter Überweisung wird das Essen bis zum Eingang der Zahlung auf das genannte Konto ausgesetzt. - Bei Erkrankungen von mehr als 7 Tagen kann auf schriftlichen Antrag im Sekretariat eine Erstattung für die Folgetage erfolgen. - Alle angegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Ort, Datum Erziehungsberechtigte(r) Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe füllen bitte den gesonderten Antrag aus.

Teilnahme am Mittagessen an der Offenen Ganztagsschule Horneburg (Schuljahr 2015/16 ) Erziehungsberechtigte/r Name d. Kindes geb. Klasse (im kommenden Schuljahr) Hiermit melde ich mein Kind für die Zeit vom 03.09.2015 bis 21.06.2016 verbindlich zum Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule Horneburg an. Für Berechtigte nach dem O O O 2. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) 12. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) Asylbewerberleistungsgesetz Eine entsprechende Bescheinigung wurde vorgelegt. Bitte kreuzen Sie an, an wie vielen Tagen pro Woche Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen wird. Das Essensgeld ist ein Durchschnittsbetrag, der jeden Monat zu überweisen ist, unabhängig von den Ferien. ankreuzen Tage bitte ankreuzen Betrag pro Monat 1 Tag /Woche Mo, Di, Mi, Do 3,50 2 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 7,00 3 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 10,50 4 Tage /Woche Mo, Di, Mi, Do 14,00 Die Bezahlung erfolgt bargeldlos per Dauerauftrag bis zum 25. des Monats für den Folgemonat auf folgendes Konto: Grundschule Horneburg IBAN: DE 93 24151116 0000 194886 BIC: NOLADE 21 STK bei der KSK Horneburg Name des Kindes Verwendungszweck: Essensgeld Der Dauerauftrag beginnt am 25.08.2015. Die letzte Überweisung erfolgt am 25.05.2016. - Bei nicht termingerechter Überweisung wird das Essen bis zum Eingang der Zahlung auf das genannte Konto ausgesetzt. - Bei Erkrankungen von mehr als 7 Tagen kann auf schriftlichen Antrag im Sekretariat eine Erstattung für die Folgetage erfolgen. - Alle angegebenen Daten werden vertraulich behandelt - Veränderungen in der Leistungsberechtigung sind umgehend anzuzeigen. Ort, Datum Erziehungsberechtigte(r)