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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 18. Juni 2016 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) *) Hinweis: Bei Leistungen, die einen Buchungsvorgang begründen, wird zusätzlich zum jeweiligen Leistungsentgelt ein Postenpreis gem. B.I.1. berechnet. Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. *) Hinweis: Bei Leistungen, die einen Buchungsvorgang begründen, wird zusätzlich zum jeweiligen Leistungsentgelt ein Postenpreis gem. B.I.1. berechnet. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. *)Hinweis: ein Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 1

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch entfällt 1.2 Mietkautionskonten frei 1.3 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel 2.1. Sortenan- und -verkäufe - für Kunden 2,50 2.2. Reiseschecks Kontogutschrift von Reiseschecks 1,00 je Reisescheck (nur für Kunden der Sparkasse Dachau) Rücknahme von Reiseschecks in EUR entfällt Rücknahme von Reiseschecks in sonstigen Währungen 1,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Kreditgeschäft 4.1 Grundbucherklärung - Rangrücktritt 100,00 - Pfandfreigabe - Abtretung von Grundschulden 100,00 100,00 - sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten (gilt nur für Unternehmer) 100,00 4.2 Bankbürgschaft (Aval) Bearbeitungspreis Provision p.a. Einzelbürgschaft unter 5.000 25,00 3,0 % ab 5.000 25,00 2,0 % Avalrahmen 15,00 50,00 2

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Ausnahmen: - dingl. gesicherte Bausparkassenbürgschaft Einmalprovision 1,0 % - Garantie für Eurokredite frei - Zwangsversteigerungs-Bietungsbürgschaften Bearbeitungspreis 50,00 - Mietbürgschaft 2,0 % vtlj. mind. 20,00 - Vertragserfüllungsbürgschaft nach FoSiG 3,0 % vtlj. mind. 50,00 Bearbeitungspreis 50,00 4.3 Sonstiges Privatpersonen gew. Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 100,00 200,00 Abwicklung von Treuhandaufträgen 100,00 200,00 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich im voraus) auf Basis des Bestands am 31.12. Mindestpreis je Posten im Depot Mindestpreis je Depot ohne Bestand 0,15 % vom Kurswert inkl. MwSt., mind. 20,00, max. 500,00 - jährlich im voraus 5,00 inkl. MwSt. 5,00 inkl. MwSt. - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 inkl. MwSt. - unterjährige Depotaufstellung 5,00 inkl. MwSt. - Erträgnisaufstellung 5,00 inkl. MwSt. - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen - Einlösung von fälligen Wertpapieren - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 25,00 inkl. MwSt. pro Posten zzgl. Fremdkosten 0,25 pro Bogen inkl. MwSt., mind. 25,00 zzgl. Fremdkosten 0,25 pro Kupon inkl. MwSt. mind. 5,00 zzgl. Fremdkosten und Versicherung 0,125 % inkl. MwSt. vom Einlösungswert, mind. 25,00 25,00 inkl. MwSt. pro Posten zzgl. Fremdkosten und Versicherung 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision Standard per Internet - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1,00 % vom Kurswert 0,30 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere, Genusscheine (börsl) 0,50 % vom Kurswert 0,30 % vom Kurswert Investmentfonds fremder KAG s (außerbörslich) 3

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Eigene Kosten - Provision Standard per Internet - Mindestpreis pro Transaktion im Inland 25,00 20,00 - Mindestpreis pro Transaktion im Ausland 40,00 40,00 - Limite - Erteilung 0,00 - Änderung 0,00 - Streichung 0,00 - Verlängerung 0,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % vom Kurswert - Mindestpreis 25,00 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 6. Safes Vermietung nur an Girokunden der Sparkasse Dachau Mietpreis für Safes (pro Jahr) Fachbreite bis Fachbreite bis 313 mm Fachhöhe 75 mm 102 mm 120 mm 150 mm 204 mm 300 mm 350 mm 400 mm Fachhöhe 150 200 300 325 400 525 600 629 mm mm mm mm mm mm mm mm 30,00 35,00 40,00 50,00 65,00 90,00 100,00 115,00 100,00 125,00 170,00 185,00 225,00 295,00 340,00 4

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 5,00 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate frei - Telefaxe frei Fotokopien am Großkopierer in der Geschäftsstelle Sparkassenplatz pro DIN A4 Seite einseitig pro DIN A4 Seite doppelseitig 0,08 0,10 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) fremde Spesen nach Aufwand der Sparkasse, je Reklamationsschreiben mind. 10,00 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Darlehensjahresauszug Depotauszug Buchungsbeleg/Kontoauszug 7.4 Bankauskunft über Dritte im Auftrag des Kunden 5,00 / Auszug 5,00 / Auszug 1,00 / Kopie frei ggf. Fremdgebühr 7.5 Gebühr für Adressauskünfte an rückbelastete Firmen aus dem Einzugsermächtigungsverfahren (von der Firma zu zahlen) - Firma ist Kunde der Sparkasse Dachau 10,00 - Firma ist nicht Kunde der Sparkasse Dachau 15,00 7.6 Vertrag zugunsten Dritter je Konto 20,00 7.7 Sicherung des Nachlasses für den Erben Sperrtext vom Kunden veranlasst pro Jahr 5,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5

Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontoführung (auch für Basis- und Guthabenkonten (vormals Bürgerkonten)) - Grundpreis incl. aller SparkassenCards monatlich 3,00 - Postenpreise (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) Buchung am SB-Terminal 0,25 Beleghafte Überweisung 0,75 Überweisung/Lastschriftseinreichung am Schalter 2,00 Überweisung/Lastschriftseinreichung per Telefon 2,00 alle sonstigen beleglosen Überweisungen 0,10 alle sonstigen Posten 0,50 Giro young kostenfrei 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 1,00 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 - Wochenauszug - bei Postversand 1,00 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 - Monatsauszug - bei Postversand 1,00 + Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 1,00 Postversand von am Kontoauszugsdrucker oder im Elektronischen Postfach nach 50 Tagen nicht abgerufener Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 1,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 1,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 2 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 6

II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Dachau Sparkassenplatz 1 85221 Dachau 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 28, 60439 Frankfurt am Main (www.bafin.de) 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 76698 (AG München) 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Faschingsdienstag - Heilige Drei Könige (06.01.), Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15.08.), Allerheiligen (01.11.) Annahmezeitpunkt: (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: Annahmezeit zu den Schalteröffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstelle SB-Terminal/Onlinebanking bis 19:30 Uhr Datenfernübertragung bis 19:30 Uhr Geht uns der Überweisungsauftrag erst nach den oben genannten Annahmezeiten zu (außerhalb der Annahmezeit = Cut-Off-Zeit), gilt er erst am folgenden Bankgeschäftstag als zugegangen. 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7

Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstr. 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 8

2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ca) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte beleglose per per vom Berater Überweisung Überwei- Dauer- Eilüber- elektronisch 7 sung 8 auftrag weisung erfasste Überweisung je Überweisung per Zahlschein 0,75 0,10 0,50 15,00 2,00 8,00 0,75 0,10 0,50 15,00 2,00 8,00 0,75 0,10 0,50 15,00 2,00 8,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 7 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 9

cb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0 Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 1 Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,50 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Bei OUR-Überweisungen fallen zusätzlich folgende Entgelte an: 20,00 Vorausberechnung + mögliche Gebührennachbelastungen durch die Auslandsbank, wenn der vorausberechnete Betrag nicht ausreicht.* *) Bei Auftragserteilung wird ein Fremdentgelt von maximal EUR 20,00 im Voraus belastet; eine evtl. Nachbelastung erfolgt erst bei der tatsächlichen höheren Entgeltabrechnung durch die Auslandsbank! Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter 2.1.1ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,60 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 10

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,50 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,50 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,50 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet 0,50 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Währung als der Kontowährung werden zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgende Entgelte und Courtage erhoben: Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter 2.1.2 ) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 11

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 11 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte -eigene- Entgeltregelung Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgeltregelung 0 1 entfällt - entfällt - übrige Länder (sonstige Zahlungen) Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter 2.1.1 ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 9 10 11 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 12

Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Bei OUR-Überweisungen fallen zusätzlich folgende Entgelte an: 20,00 Vorausberechnung + mögliche Gebührennachbelastungen durch die Auslandsbank, wenn der vorausberechnete Betrag nicht ausreicht.* *) Bei Auftragserteilung wird ein Fremdentgelt von maximal EUR 20,00 im Voraus belastet; eine evtl. Nachbelastung erfolgt erst bei der tatsächlichen höheren Entgeltabrechnung durch die Auslandsbank! Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 1 Entgelt + Courtage Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter 2.1.1 ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 0,60 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 13

2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro entfällt entfällt übrige Länder Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt + Courtage 0 2 Abwicklungsentgelt bis 49,99 5,00 bis 499,99 7,50 bis 8.350,00 12,50 darüber 1,5 Spesen 3,00 Courtage (nur bei Fremdwährungskonvertierung) bis 6.000,00 1,50 darüber 0,25 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den in 2.1.2 genannten Entgelten erhoben. 14

3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen *) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand Lastschriftseinreichung am Schalter/Telefon Postenpreis Postenpreis 0,60 2,00 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift 3.4 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen *) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Postenpreis Postenpreis - bei Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 15,00 Widerrufs Lastschriftseinreichung am Schalter/Telefon 2,00 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 3.4 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen*) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Postenpreis Postenpreis *) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 15

c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines 5,00 SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 15,00 Widerrufs Lastschriftseinreichung am Schalter/Telefon 2,00 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen *) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand Postenpreis 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Lastschriftseinreichung am Schalter/Telefon 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen *) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz 15,00 2,00 Postenpreis b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 5,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 0,60 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Lastschriftseinreichung am Schalter/Telefon 15,00 2,00 *) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16

4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 12 MasterCard/Visa Card Standard - Hauptkarte (jährlich) / Zusatzkarte (jährlich) 20,00 / 15,00 MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) / Zusatzkarte (jährlich) 65,00 / 45,00 MasterCard X Tension 15,00 Visa Card Basis 15,00 Platinum MasterCard ohne/mit Miles & More 200,00 /250,00 Visa Card Business 20,00 MasterCard Business Gold 55,00 Mehrwertleistungen - Miles & More 55,00 - individuelles Kartenmotiv 0,00 (MasterCard Standard/Gold/X-Tension, Visa Card Standard/Basis) - WunschPIN kostenlos - AktivierungsPIN (einmalig) 2,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte kostenlos - mit Ersatz eines PIN-Briefes kostenlos Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 0,00 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card 0,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14 1,75 % vom Umsatz 1,75 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Kurierzustellung incl. MwSt. 13,00 12 13 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 17

Preis in EUR 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Card SB) SparkassenCard 15 4 Jahre gültig 0,00 SparkassenCard SB 4 Jahre gültig jährlich 2,50 WunschPIN kostenlos AktivierungsPIN 2,00 Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz 17 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 18 Geldautomaten und 1.000,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern/Dienstleistern und 2.200,00 Aufladen der Geldkarte/girogo maximal 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen SparkassenCard SB Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1.000,00 Zurverfügungstellung einer SparkassenCard-Ersatzkarte Zurverfügungstellung einer SparkassenCard SB-Ersatzkarte kostenlos kostenlos Sperren einer Debitkarte 0,00 Einsatz im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren/Dienstleistungen - im EWR 19 0,00 - bei Zahlung Fremdwährung 1% min. 0,77 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Elektronische Signatur monatlich 0,20 4.3 GeldKarte - Kontoungebunde Geldkarte einmalig 8,00 - Elektronische Signatur monatlich 0,20 - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, 0,00 und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem 0,00 GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 15 16 17 18 19 Der angegebene Kartenpreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

4.4 Barauszahlungen 4.4.1 Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten. am eigenen Schalter/Geldautomaten mit unserer SparkassenCard Postenpreis Postenpreis mit unserer MasterCard/Visa Card nicht möglich 3,95 4.4.2 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern(ZD) am Schalter am Geldautomaten mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell entfällt Postenpreis teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 19, die ein direktes Kundenentgelt**) erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 19, die kein direktes Kundenentgelt erheben***) - Verfügungen in den Zahlungs- Systemen EAPS/Maestro/Cirrus bei ZD im EWR 19 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus-System bei ZD außerhalb des EWR 19 Maestro/Cirrus-System entfällt Postenpreis + dke**) des GAA-Betreibers entfällt 3,95 + dke**) des GAA-Betreibers entfällt 3,95 entfällt 3,95 entfällt 3,95 mit Kreditkarte (MasterCard/VisaCard) - im Inland und Ausland 3,95 3,95 *) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 20 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. *) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den in 2.1.2 genannten Entgelten erhoben. **) Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten ***) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 19 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 20 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19

5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 smstan 0,09 PushTAN 0,03 Kontowecker - Bereitstellung SMS-Nachricht - Bereitstellung Push-Nachricht - Bereitstellung E-Mail-Nachricht je Nachricht 0,09 je Nachricht 0,03 kostenlos 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID 50,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 50,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung/Änderung von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 21 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 10,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 10,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften je Posten 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften je Posten 0,10 20

Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - zzgl. je Posten 0,10 - Überweisungen im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen - je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Posten 0,10 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften je Posten 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften je Posten 0,10 Eilüberweisungen - mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag/DTE-Auftrag eigenes Haus - pro Datei 0,00 - pro Posten 15,00 Freigabe Service-Rechenzentrum über Geschäftsstelle 2,00 Freigabe Service-Rechenzentrum online 0,00 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurse beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/cbd-kursinformationen abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Postenpreis Scheckeinzug (Inland) Postenpreis Scheckvordrucke frei Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portoersatz Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre vom Kunden veranlasst 5,00 pro Scheck, max. 15,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 21

2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland -Import 22 in EUR per Scheck bis 499,99 10,00 Per Scheck ab 500,00 mind. 12,50 bzw. 1,50%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall in Fremdwährung per Scheck bis 499,99 10,00 per Scheck ab 500,00 mind. 12,50 bzw. 1,50%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall Bei Währungsumrechnungen fällt eine Währungsumrechnungsgebühr in Höhe von mind. 1,50 bzw. 0,25%o an. b.a) Scheckzahlungen aus dem Ausland Export (E.v.) 23 in EUR per Scheck bis 499,99 10,00 per Scheck ab 500,00 mind. 12,50 bzw. 1,50%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall in Fremdwährung per Scheck bis 499,99 10,00 per Scheck ab 500,00 mind. 12,50 bzw. 1,50%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall Bei Währungsumrechnungen fällt eine Währungsumrechnungsgebühr in Höhe von mind. 1,50 bzw. 0,25%o an. b.b) Scheckzahlungen aus dem Ausland Export (n.e. = Scheckinkasso) 22 in EUR per Scheck mind. 25,00 bzw. 3,00%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall in Fremdwährung per Scheck mind. 25,00 bzw. 3,00%o Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall Bei Währungsumrechnungen fällt eine Währungsumrechnungsgebühr in Höhe von mind. 1,50 bzw. 0,25%o an. c) Rückschecks in EUR und Währung 3%o, mind. 25,00 Spesen je Auftrag 3,00 + fremde Entgelte je Anfall 22,23 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist 22

C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 23

D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstr., 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernsabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr.924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr.260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstr. 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 24