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C 12/15 F ,00 C16/20 F ,50 XC1, C16/20 F ,50

Hinweis: Die Preisliste enthält die aktuellen Listenpreise. Bitte erfragen sie den individuellen Rabattsatz für Ihr Bauvorhaben.

C 20/25 F 3 8 m ,00

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liste und Lieferprogramm WALDHEIM BETON GmbH & Co KG 1. April 0... die starke Verbindung DIN EN 06-1 / DIN 105- Landsberger Straße 0736 Waldheim Tel. Mischanl.: (03 3 7) 5 6 Büro: (03 3 7) 9 03 Fax: (03 3 7) 5 65 E-mail: waldheim-beton@t-online.de

Beton für den Hoch- und Tiefbau Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Beton- Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung GK (mm) 1 3 langsame lange Ausschalfristen, vorzugsweise bei hohen Temperaturen, geringe Wärmeentwicklung LANGSAM mittlere normale Ausschalfristen, vorzugsweise bei mittleren Temperaturen, normale Wärmeentwicklung MITTEL schnelle kurze Ausschalfristen, vorzugsweise bei niedrigen Temperaturen, hohe Wärmeentwicklung SCHNELL Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung (ohne Stahl o. eingebettetes Metall) Feuchtigkeitsklasse WF Überwachungsklasse 1 C /10 C 1 C /10 C 1 C /10 C 1 C 1/15 C 1 C 1/15 C 1 C 1/15 C 1 C 1/15 C 1/15 C 1/15 C /0 C 1 C /0 C 1 C /0 C 1 C 0/5 C 1 C 0/5 C 1 C 0/5 C 1 C 1 C 1 C 1 11 01 01 11 01 01 11 01 1 01 1 01 01 1 01 01 1 01 1 01 1 03 01 1 03 01 1 03 1 01 13 01 01 13 01 01 13 01 1 01 1 01 01 1 01 01 1 01 1 01 15 01 01 15 01 01 15 01 1 01 101,00 107,00 103,00 106,00 109,00 105,00 107,00 1 105,00 106,00 109,00 11,00 Beton für bewehrte Innen- u. Gründungsbauteile Überwachungsklasse 1 C /0 C /0 C /0 C 0/5 C 0/5 C 0/5 XC1, XC XC1, XC XC1, XC XC3 XC3 XC3 13 13 31 01 13 13 1 01 13 13 11 01 1 3 31 01 1 3 1 01 1 3 11 01 10,50 111,50 11,50 1 113,00 1,00 13 13 01 13 13 01 13 13 1 01 1 3 01 1 3 01 1 3 1 01 105,50 10,50 111,50 107,00 1 113,00 Hydraulisch gebundene Tragschichten HGT) HGT HGT unter Asphalt unter Beton 96 90 01 96 91 01 96,00 9,50 Drainbeton (außerhalb von DIN 105- und Merkblatt) DB DB DB DB DB DB / / / / 0/ 0/ DBT 15N/mm DBT 0N/mm 99 01 1 3 99 01 3 99 01 3 99 01 3 99 01 3 99 01 9 3 11,00 1 11,00 11,00 Einkehrmischung o. Normung SM SM 600 97 60 01 01 13,00 Unterwasserbeton chemisch schwach angreifender Umg. Überwachungsklasse XD1, XD1, 15 33 07 15 33 07 33 07 33 07 11,50 115,50 11,50 11,50 Unterwasserbeton chemisch stark angreifender Umgebung HS-1500 mg/l XD3,XC, XF3, XA3 XD3,XC, XF3, XA3 17 3 33 07 17 3 3 07 19,00 1.00

Beton für den Hoch- und Tiefbau Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Beton- Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung GK (mm) 1 3 langsame lange Ausschalfristen, vorzugsweise bei hohen Temperaturen, geringe Wärmeentwicklung LANGSAM mittlere normale Ausschalfristen, vorzugsweise bei mittleren Temperaturen, normale Wärmeentwicklung MITTEL schnelle kurze Ausschalfristen, vorzugsweise bei niedrigen Temperaturen, hohe Wärmeentwicklung SCHNELL Beton f. Außenbauteile Überwachungsklasse chemisch schwach angreifende Umgebung chemisch mäßig angreifende Umgebung,XD1,XD1,XD1 XC, XF3, XA, XD XC, XF3, XA, XD XC, XF3, XA, XD 15 33 31 01 15 33 1 01 15 33 11 01 33 31 01 33 1 01 33 11 01 11,50 115,50 11,50 117,50 10,50 13,50 15 33 01 15 33 01 15 33 1 01 33 01 33 01 33 1 01 109,50 11,50 115,50 11,50 117,50 10,50 15 33 33 01 15 33 3 01 15 33 13 01 33 33 01 33 3 01 33 13 01 17 73 33 01 17 73 3 01 17 73 13 01 113,00 1,00 119,00 11,00 11,00 1,00 17,00 130,00 133,00 Beton f. Außenbauteile WU-Richtlinie Bkl. 1 Überwachungsklasse chemisch schwach angreifende Umgebung,XD1,XD1,XD1 15 33 31 0 15 33 1 0 15 33 11 0 33 31 0 33 1 0 33 11 0 11,50 117,50 10,50 11,50 11,50 1,50 15 33 0 15 33 0 15 33 1 0 33 0 33 0 33 1 0 111,50 11,50 117,50 115,50 11,50 11,50 15 33 33 0 15 33 3 0 15 33 13 0 33 33 0 33 3 0 33 13 0 115,00 11,00 11,00 119,00 1,00 15,00 Sichtbeton n. Merkblatt Überwachungsklasse,XD1,XD1,XD1 15 33 31 15 33 31 15 33 1 31 33 31 33 31 33 1 31 115,50 11,50 11,50 119,50 1,50 15,50 Bohrpfahlbeton chemisch schwach angreifende Umgebung Überwachungsklasse,XD1,XD1 XC, XF3, XA,XD XC, XF3, XA,XD 15 35 05 15 35 05 35 05 35 05 119,50 1,50 13,50 16,50 17 75 33 05 17 75 3 05 19,00 1,00 XC1, XC u. ihre XC1, XC Fließestrich XC1, XC altern. XC, XF3, XA bei mäßigem chemischen Angriff XC1, XC XC1, XC XC1, XC 3

Beton für den Industrie- und Landwirtschaftsbau Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Beton- Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung GK (mm) 1 3 langsame lange Ausschalfristen, vorzugsweise bei hohen Temperaturen, geringe Wärmeentwicklung LANGSAM mittlere normale Ausschalfristen, vorzugsweise bei mittleren Temperaturen, normale Wärmeentwicklung MITTEL schnelle kurze Ausschalfristen, vorzugsweise bei niedrigen Temperaturen, hohe Wärmeentwicklung SCHNELL Beton für Industrie-Hallenböden ohne Verschleißbeanspruchung F F 15 3 10 15 3 10 111,50 11,50 Beton für Industrie-Hallenböden u. geschl. Tiefgaragen (XM OFB), XC, XD1, XF1,XM XC, XD1, XF1,XM XC, XD3, XA3,XM XC, XD3, XA3,XM 53 1 53 1 13,50 16,50 17 3 33 1 17 3 3 1 17,00 130,00 Industrieböden und Rampen (bew.) die Regen,Frost und Tausalz ausgesetzt sind (XM OFB), XF, (LP), XM, XD3 XF, (LP), XM, XD3 3 33 1 3 3 1 13,00 11,00 Beton für starken chemischen Angriff Überwachungsklasse C 0/50 C 0/50 C 5/55 C 5/55 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 XC, XD3, XF3,XA3 Flüssigkeitsdichter Beton nach der Richtlinie des DAfStb XC, XD3, XF3,XA3 (Umgang mit wassergefährdeten Stoffen), XC, XD3, XF3,XA3 FD-Beton mit Taumittel XD3, XA3, XF (LP) (LP) XD3, XA3, XF (LP) Beton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand Überwachungsklasse XC, XD1, XF3 (LP) XC, XD1, XF3 (LP) XC, XD1, XF3 (LP) XC, XD3, XF (LP) XC, XD3, XF (LP) 17 3 33 01 17 3 3 01 17 3 13 01 130,00 133,00 136,00 1 3 33 01 1 3 3 01 13,00 137,00 19 3 33 01 13,00 19 3 3 01 11,00 17 3 33 0 130,50 17 3 3 0 133,50 3 33 0 136,00 3 3 0 139,00 15 3 33 01 1,50 15 3 3 01 15,50 15 3 13 01 1,50 63 33 01 133,00 63 3 01 136,00 Expositionsklasse XM (OF) -Oberflächenbehandlung des Betons erforderlich (z.b. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons). u. ihre XD1 XD, XA, XF3 XD3, XF, XM3 (LP) XF (LP), XM (OF)

Beton für den Ingenieurbau Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Beton- Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung GK (mm) 1 3 langsame lange Ausschalfristen, vorzugsweise bei hohen Temperaturen, geringe Wärmeentwicklung LANGSAM mittlere normale Ausschalfristen, vorzugsweise bei mittleren Temperaturen, normale Wärmeentwicklung MITTEL schnelle kurze Ausschalfristen, vorzugsweise bei niedrigen Temperaturen, hohe Wärmeentwicklung SCHNELL Beton nach ZTV-Ing. ohne Taumittelbeanspruchung Überwachungsklasse, XD1, XD1 15 33 13 15 33 13 33 13 33 13 115,00 11,00 117,50 10,50 Beton nach ZTV-Ing. im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich Überwachungsklasse XC, XD, XF3, XA XC, XD, XF3, XA XC, XD, XF3, XA XC, XD, XF3, XA XC, XD3, XF3, XA3 XC, XD3, XF3, XA3 73 13 73 13 1,00 15,00 17 73 33 13 17 73 3 13 17 3 33 13 17 3 3 13 131,00 13,00 133,00 136,00 Kappenbeton F XC, XD3, XF (LP) 15 6 3 1 15,50 Beton nach ZTV-Ing. für waagerechte Betonflächen mi Taumittelbeanspruchung XC, XD3, XF (LP) XC, XD3, XF (LP) 63 33 01 63 3 01 133,00 136,00 Straßenbeton ZTV-StB 07, TL-Beton StB 07 (Belastungsklasse 1,0) XC, XD3, XF (LP) XC, XD3, XF (LP) 63 33 17 63 3 17 13,00 Bohrpfahlbeton nach ZTV-Ing. DIN EN 1536 XC, XD3, XF3, XA3 XC, XD3, XF3, XA3 17 5 33 05 17 5 3 05 13,00 XF(LP), XA3, XD3 XF(LP), XA1, XD1 altern., (XD1) XF(LP), XA, XD altern. XF3, XA, XD u. ihre XC XF3, XA, XD XC1, XF1, XA1 XM1, XF(LP) XC 5

Weitere Produkte Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Zementgehalt Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm) Sand- und Rieselmischungen Sandmischung SSM 0- Rieselmischung ESM 0-00 300 00 300 97 0 01 01 97 30 01 01 97 0 10 01 97 30 10 01 106,00 1 11,00 Beschreibung der Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm) Estrich Zementestrich EN 13 13 CT-C 1 CT-C 1 CT-C 1 CT-C 1 CT-C 1 CT-C 1 CT-C CT-C CT-C CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 0 CT-C 5 CT-C 5 CT-C 5 CT-C 5 CT-C 30 CT-C 30 CT-C 0 CT-C 0 F F F F F F F F F 70 11 0 01 70 11 9 01 70 11 1 01 70 1 0 01 70 1 9 01 70 1 1 01 71 11 0 01 71 11 9 01 71 11 1 01 7 1 0 01 7 1 9 01 7 1 1 01 7 0 01 7 9 01 7 1 01 7 3 9 01 7 3 1 01 73 1 9 01 73 1 1 01 73 9 01 73 1 01 7 31 9 01 7 31 1 01 76 1 13 01 76 13 01 11,00 11,00 11,00 11,00 117,00 117,00 11,00 117,00 13,00 117,00 13,00 13,00 1,00 15,00 Beschreibung der Rohdichteklasse Porenleichtbeton Weiter liefern wir Ihnen auf Anfrage: - F6-Beton (extrem hohe Fließfähigkeit) - Stahlfaserbeton - diverse Spezialbetone FÜMA, das fließende Füllmaterial für Tiefbau, Kanal- u. Hohlraumverfüllung 1, 93 1 00 01 11,00 Sicherheitshinweis: Alle zementgebundenen Baustoffe sind in frischem Zustand alkalisch. Hierdurch kann bei längerem Kontakt die Haut gereizt werden. 6 Sicherheitshinweise beachten! Xi Reizend GEFAHRENHINWEISE o R 3 Reizt die Haut o R 1 Gefahr ernster Augenschäden o R 3 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (A) (A) Kennzeichnung bezieht sich auf den (Rest)gehalt an wasserlöslichem Chromat in der Zubereitung SICHERHEITSRATSCHLÄGE o S Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen o S Staub nicht einatmen o S Berührung mit der Haut vermeiden o S 6 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren o S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen o S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen

Waldheim Beton - Bestellung Auftragsabwicklung: Betonabrufe erbitten wir Stunden vor Auslieferung mit unserem Mischmeister abzustimmen. Dabei bitten wir anzugeben: Kunden-Nummer (wenn vorh.) genaue Baustellenbezeichnung Liefertermin: Tag und Uhrzeit Lieferrythmus, jew. Bedarf (m 3 /h) Gesamtmenge und Förderart (Pumpe, Kran etc.) Hinweis: Für die richtige Auswahl der Betonsorte und für die Befahrbarkeit der Baustelle ist allein der Abnehmer verantwortlich. besondere Eigenschaften Konsistenzbereich Größtkorn des Zuschlags Artikel-Nummer Für Ihre Notizen / Berechnungen: 7

WALDHEIM BETON GmbH & Co KG Landsberger Straße 0736 Waldheim Tel. Mischanl.: (03 3 7) 5 6 Büro: (03 3 7) 9 03 Fax (03 3 7) 5 65 Zur Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Verteilermast-Reichhöhe Schlauchpumpe bis m bis 36 m bis m bis 5 m Grundpreise: An- und Abfahrt 100,00 100,00 30,00 Mindestrechnungsbetrag je Einsatz 305,00 305,00 inkl. Pumi 7,00 630,00 50,00 Nutzungspreise: Fördermenge bis 10 m 3 /pauschal /h 05,00 307,00 50,00 60,00 (je Aufstellungsort) bis 0 m 3 /pauschal /h 66,00 35,00 0,00 60,00 bis 30 m 3 /pauschal /h 337,00,00 50,00 660,00 bis 100 m 3 / m 3 10,50 11,00 1,50 1,50 1,50 bis 00 m 3 / m 3 10,50 13,00 17,00 0,00 bis 300 m 3 / m 3 9,50 1,00,00 19,00 über 300 m 3 / m 3 9,00 9,50 11,50 15,00 1,00 Schlauchpumpe Pumppreis je Stunde Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis + evtl. Zuschläge - Sonderleistungen. Der Mindestrechnungsbetrag der Schlauchpumpe bezieht sich nur auf die Nutzungspreise. Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz, wenn in der Stunde mehr als 15/1/0 m 3 pepumpt werden. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz. Maßgebend ist die Zeit zwischen bestelltem Pumpbeginn und Pumpende. Die Stundenberechnung erfolgt bei Mastpumpen von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 1,0 h für BP bis 36m und 1,5 h für BP größer 36m. (Zeitaufwand für Auf- und Abbau sowie Reinigung) und bei Schlauchpumpen von Ankunft bis Abfahrt Baustelle. Stundenmietsatz 195,00 35,00 315,00 Mindestfördermenge 15 m 3 15 m 3 1 m 3 0 m 3 0 m 3 Sonderleistungen/Zuschläge: Vergebliche Anfahrt oder Absage am disponierten Tag pro Auftrag 55,00 91,00 9,00 570,00 1,00 Standortwechsel auf der Baustelle pro Wechsel 6,00 76,00 90,00 115,00 150,00 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit pauschal 170,00 170,00 0,00 0,00 Beistellung einer Reservepumpe /Stunde 90,00 100,00 30,00 Samstagzuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn nach 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr pauschal 75,00 75,00 90,00 150,00 Anpumphilfe je Stück Sonn- und Feiertagszuschlag je Einsatz 170,00 0,00 3 Zussätzliche Rohr- u. Schlauchleitungen Zuschlag für Stahlfaserbeton, Schwerbeton u. Betone ab B 55 je lfd. Meter /m 3,50 3,50,50 3,50,50 3,50,50 3,50,50 3,50 Betonabsperrventil An- und Abtransport zusätzlich benötigter Rohrleitungen (über 0 lfd. Meter) Traverse, Rundverteiler je Stunde je Einsatz 0,00 70,00 0,00 70,00 0,00 70,00 0,00 70,00 0,00 70,00 Um unsere Kundschaft korrekt und pünktlich beliefern zu können, erbitten wir Ihre Betonpumpen-Bestellung Stunden vor dem geplanten Betonierbeginn.

!!! Unbedingt zu beachten!!! Sicherheitsabstand bei Baugruben Verbau Sicherheitsabstand bei Vorbeifahrt z.b. 10 kn A bei Baugruben T>5m gemäß statischer Berechnung Böschung Anfahrweg Standsicherheit Durchfahrtshöhe und -breite Tragfähigkeit von Brückenbauwerken Abstützmaße der Maschine Untergrund Anpumpen Gefahrenbereich Freileitungen Sicherste Lösung: Leitung Freischalten wenn nicht Sicherheitsabstand Bemerkungen Der Mietpreis berechnet sich aus der Summe von Grundpreis, Leistungspreis, Zuschlägen und Sonderleistungen. Auf den pumpenbezogenen Mindesteinsatzpreis gewähren wir keinen Nachlass*. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge von 15 m 3 pro Stunde, über 36m-Mast von 0m 3 pro Stunde sowie bei bauseits verursachten Wartezeiten werden die pumpbezogenen Stundenmietsätze berechnet. Berechnungsgrundlage für den Stundenmietsatz ist der Zeitraum von Ankunft Baustelle bis Abfahrt Baustelle. Betonpumpenarbeiten sind reine Dienstleistungen und deshalb innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig. Alle e verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Mieter stellte dem Vermieter für den Pumpeneinsatz folgende Voraussetzungen sicher: 1. Gut befahrbarer Zufahrtsweg und sicherer Aufstellort für die Betonpumpe. Der Aufstellort ist dem Pumpenmaschinisten von der Baustelle zuzuweisen. Der Nachweis erfolgt auf dem Arbeitsbericht.. Bereitstellung von Hilfskräften zum Auf- und Abbau sowie zur Reinigung von Rohr- und Schlauchleitungen. 3. Vorhalten eines Wasseranschlusses auf der Baustelle.. Möglichkeiten zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitung sowie der Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle. 5. A C H T U N G! Im Spritzbereich der Pumpe dürfen sich keine unberechtigten Personen aufhalten und keine nicht benötigten Gegenstände befinden (Gefährdung). Besondere Bedingungen für den Einsatz der Schlauchpumpen: Beim Einsatz der Schlauchpumpen ist bauseits eine geeignete Schmiermischung bereitzustellen! Anforderungen an den Beton: Mindestbindemittel 0 kg/m 3 Größtkorn mm 9

Waldheim Beton - Leistung Herstellung und Qualität: Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach EN 06 o. DIN 105- in der jeweils gültigen Fassung, unter permanenter Eigenüberwachung gem. den Vorgaben unseres Qualitätssicherungssystems. Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sichtbeton gewährleisten. Überwachung: Die Fremdüberwachung unserer Werke erfolgt durch den Baustoffüberwachungsund Zertifizierungsverein des Landes Sachsen. Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir ab der Anlieferung, eine 5- jährige Gewährleistung. Veränderungen des gelieferten Betons sind unzulässig, insbesondere durch die Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Falle und wenn vom Abnehmer nachträglich andere Stoffe (außerhalb unserer Rezeptur) zugegeben werden, erlischt unsere Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und evtl. besondere Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Überwachungszeichen auf dem Lieferschein wird ungültig. Nachbehandlung: Gemäß den Richtlinien für die Nachbehandlung von Beton zur DIN 105-00 ist Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen. Hinweise zur Nachbehandlung, deren Beachtung wir dringend empfehlen, finden Sie in dieser liste, auf unserem Sortenverzeichnis, sowie auf unseren Lieferscheinen. Restbeton Der Abnehmer hat für die Verwertung von evtl. anfallendem Restbeton zu sorgen; erfolgt die Beseitigung durch uns, so berechnen wir nach Aufwand, mindestens 5 Lieferzeit: Lieferungen erfolgen täglich von montags bis freitags zwischen 6 und 1 Uhr. Lieferungen außerhalb dieser Zeit sind grundsätzlich möglich, machen jedoch die nach Umfang und Lieferzeit lohnkostenbedingten Zuschläge erforderlich. Bei Lieferungen an Wochentagen zwischen 1 und Uhr und an Samstagen von 6 bis 1 Uhr berechnen wir Uhr = 6,00 /m 3 ) mindestens je Fahrzeug Lieferungen an Sonn- und Feiertagen, sowie Nachtlieferungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Entladung und Wartezeit: Unsere Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Die zulässige Abfertigungszeit beträgt maximal 5 Minuten für 1 m3. Bei Überschrei- Für das Untermischen von rezepturfremden 3 Mischkosten erhoben. Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Käufer unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Betonmenge, zusätzlich etwaiger Folgekosten, in vollem Umfang in Rechnung gestellt. stellung: Unsere e verstehen sich für 1m 3 normalverdichteten Frischbeton +/-3% Toleranz, bei gut erreichbarer Abladestelle, bei Abnahme von mind. 6m 3 je Abruf, während der normalen Lieferzeit. Bei Mindermengen Beton unter 6m 3 15 je fehlender m 3. Für Lieferscheine mit Ausdruck der mengenbezogenen Einwaagen berechnen wir einen Während der kalten Jahreszeit berechnen wir einen Saisonzuschlag von,00 /m 3 freibleibend in der Zeit vom 15. 11. - 15. 3. für die Vorhaltung und Betriebskosten unserer Anlagen. Darüber hinaus berechnen wir bei Außentemperaturen von 0 C oder kälter (6 Uhr an der Mischanlage gemessen) einen Zuschlag nach Aufwand, mindestens 6 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. In unseren en ist ein nicht skontierfähiger Frachtanteil Energiekostenzuschlag: 1,50 Rohrentladung: Für die Betonentladung mit Schüttrohr bis m Länge berechnen wir einen auf- Das Einbringen ist ab der Konsistenz F möglich. Selbstabholer: Selbstabholern gewähren wir auf unsere vorgenannten Listenpreise einen Nachlaß Bei Abholung und Lieferung < 1,0 m wird eine Produktions- und Verwaltungsgebühr von pauschal berechnet. Verzögerungen für Beton und Zementestriche: Sofern nicht in der Betonsorte enthalten, jedoch von Kunden gewünscht: Verzögerer: Verzögerungszeitraum/m 3 Bei allen in der Konsistenz KS ausgelieferten Sorten können wir keine Gewährleistung für die Verzögerungszeit übernehmen. Konsistenzerhöhung: Fließmittelzugabe Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers von unseren Betonsortenverzeichnissen abweichende Sorten verlangt, die eine zusätzliche Eignungsprüfung erfordern, so werden alle entstehenden Kosten berechnet. Alle e in dieser Liste verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für alle Geschäfte gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen (siehe Rückseite der liste). 3 Konsistenzklassen Ausbreitmaß a (cm) Verdichtungsmaß v (-) F1 steif < 35 1,5 bis 1,6 F plastisch 35 bis 1 F3 weich bis F sehr weich 9 bis 55 F5 fließfähig 56 bis 6 F6 sehr fließfähig 6 bis 70 10

Nachbehandlung des Betons Allgemeines: Während der ersten Tage der Hydratation ist der Beton nachzubehandeln und gegebenenfalls zu schützen! Ziel der Nachbehandlung ist: Frühschwinden gering halten ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherstellen Gefrieren verhindern schädliche Erschütterungen, Stoß und Beschädigungen vermeiden Folgende Maßnahmen zur Nachbehandlung sind empfehlenswert: Belassen in der Schalung Abdecken mit dampfdichten Folien Auflegen wasserspeichernder Abdeckungen Aufrechterhalten eines sichtbaren Wasserfilms durch z.b. Besprühen oder Fluten Anwendung von Nachbehandlungsmitteln mit nachgewiesener Eignung Kombination dieser Verfahren Nach Abschluß des Verdichtens oder der Oberflächenbearbeitung des Betons ist die Oberfläche unmittelbar nachzubehandeln. Dauer der Nachbehandlung: Für die Dauer der Nachbehandlung ist die Festigkeitsentwicklung des Betons maßgebend. Die Festigkeitsentwicklung von Beton bei 0 C ist wie in nachstehender Tabelle definiert: Festigkeitsentwicklung schnell mittel langsam sehr langsam Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses f cm, / f cm, >0,50 >0,30 bis <0,50 >0,15 bis <0,30 >0,15 Die Dauer der erforderlichen Nachbehandlungszeit wird in folgenden Tabellen geregelt: Expositionsklasse, XC1 alle außer, XC1, XM XM 1) Verarbeitbarkeitszeit < 5h, Temperatur der Betonoberfläche > 5 C erforderliche Festigkeit im oberflächennahen Bereich 0,3 f ck 0,5 f ck 0,7 f ck ohne genaueren Nachweis der Festigkeit 0,5 Tage 1) Mindestdauer gem. nachstehender Tabelle Mindestdauer gem. nachsteh. Tabelle verdoppeln Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen 1) ohne genaueren Nachweis der Festigkeit im oberflächennahen Bereich (alle ) außer und XC1). Oberflächentemperatur 3)) 0 in C 0 > 5 5 > 0 > 15 15 > 0 > 10 10 > 0 > 5 6) r > 0,50 1 1 3 Festigkeitsentwicklung des Betons 5) r > 0,30 < 0,50 6 r=f cm, / f cm, r > 0,15 < 0,30 7 10 r > 0,15 3 5 10 15 1) Nachbehandlung bei Verarbeitbarkeitszeit > 5h angemessen verlängern. ) Für Expansionsklasse XM Werte verdoppeln. 3) Zwischenwerte dürfen ermittelt werden. ) Anstelle Oberflächentemperatur des Beton 5) Aus Mittelwert der Druckfestigkeit aus und Tagen, ermittelt nach DIN 10-5, entweder bei der Erstprüfung oder aus bekanntem Verhältnis von Beton vergleichbarer Zusammensetzung (gleicher Zement, gleicher Wasserzementwert). 6) Nachbehandlungszeit bei Temperaturen <5 C um Zeit der Temperatur <5 c verlängern. 11

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton/-mörtel Waldheim Beton GmbH & Co KG 1. Angebot Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen listen und Sortenverzeichnisse zugrunde. Für die richtige Auswahl der Beton-/Mörtelsorte und Menge ist allein der Käufer verantwortlich.. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat ( 6 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unserern Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muß das Transportbeton-/Mörtelfahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muß unverzüglich, zügig (1 m 3 in höchstens 5 Min.) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. - Ist der Käufer "Kaufmann" im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Mörtels und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Betonsortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Mörtels und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unserer Rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 3. Gefahrübergang Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Transportbetons/- mörtels geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware verladen ist. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verläßt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.. Gewährleistung/Haftung Wir gewährleisten, daß die Betone/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone/Mörtel gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer Abs. zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Mörtel mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-mörtel vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern läßt oder verzögert abnimmt. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen, erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Mörtelsorte oder -menge sind sofort bei Abnahme des Betons/Mörtels ( 33 Abs. BGB) zu rügen; in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Mörtel zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton- /Mörtelsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Mörtel als genehmigt. Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1-3 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; unsere Haftung ist jedoch, soweit es um Sachmangel- Folgeschaden geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme - 1 000 000,-- - unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gewärleistungsansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons-/mörtels auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. 6. Sicherungsrechte Der gelieferte Beton/Mörtel bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher - Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber auch künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Mörtel weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Mörtels durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne daß uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons/Mörtels ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, daß der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Transportbetons/-mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an diese Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Mörtels zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. - Für den Fall des Wiederverkaufs unseres Betons/Mörtels oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons/Mörtels mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Für den Fall, daß der Käufer unseren Beton/Mörtel zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Mörtel hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Mörtel mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/Mörtels wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Für den Fall, daß der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der "Wert unseres Betons/Mörtels" im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 0%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 0% übersteigt. 7. - und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen liste berechnet. Im Falle von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Skondierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, daß der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarungen entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angererechnt wird.. Fremdüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jderzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes.