Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der K&L electronics GmbH für Used.De



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Transkript:

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der K&L electronics GmbH für Used.De 1. Allgemeines Geltungsbereich Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Unternehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich. 2. Registrierung als Nutzer Die Nutzer des Handelsportals Used.De werden erst nach einer Registrierung als Anbieter / Verkäufer und / oder Kaufinteressent / Käufer zugelassen. Als Nutzer werden nur Unternehmer isd 14 BGB zugelassen, also nur natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, wobei diese mit der Registrierung versichern, zukünftig das Handelsportal Used.De nur in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Eine Registrierung als Verbraucher isd 13 BGB ist nicht möglich. Die Registrierung erfolgt durch eine entsprechende Anmeldung des neuen Nutzers auf dem Handelsportal Used.De. Hierbei ist der Nutzer verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Bei der Registrierung hat der Nutzer folgende Pflichtangaben zu tätigen: - vollständige Firmierung - vollständige Vor- und Zunamen der Vertretungsberechtigten - vollständige ladungsfähige Anschrift - Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse Die Nutzer sind verpflichtet, Änderungen bei den Pflichtangaben unverzüglich K&L ELECTRONICS zu melden. Nachhaltige Verstöße trotz schriftlicher Abmahnung durch K&L ELECTRONICS gegen diese Meldepflicht berechtigen K&L ELECTRONICS zum fristlosen Ausschluss des Nutzers. Der Nutzer weist seine Tätigkeit als Unternehmer isd 14 BGB durch Übersendung entsprechender Unterlagen (Kopie eines aktuellem Handelsregisterauszugs, Gewerbescheins oder sonstiger Zulassung) nach. 3. Vertragspartner, Zustandekommen von Verträgen Vertragspartner ist K&L ELECTRONICS GmbH, Winterring 13, Betreiber von Used.De K&L electronics GmbH, Winterring 13 betreibt das EDV Handelsportal Used.De als Transaktionsplattform für den Vertrieb von gebrauchten IT Produkten. Als Kunden wie Mitglieder werden ausschließlich Unternehmen isd 14 BGB akzeptiert. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass sie ein schriftliches verbindliches Angebot für eines oder mehrere unserer Produkte und/oder Dienstleitungen abgeben und wir dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt mit der Auftragsbestätigung oder spätestens mit Lieferung des Vertragsgegenstandes.

Die Produktpräsentationen auf unseren Internetseiten, in E-Mails, Katalogen oder sonstigen Produktpräsentationen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes dar. K&L wird den Eingang Ihrer Bestellung unverzüglich bestätigen. Dies stellt noch nicht die Annahme Ihrer Bestellung (Auftragsbestätigung) dar. Nach Eingang Ihrer Bestellung werden wir diese unverzüglich prüfen und mitgeteilt, ob der Auftrag erfüllt werden kann 4. Vertragsgegenstand; Warenzustand Vertragsgegenstand sind die in einer Bestellung spezifizierten und in der Auftragsbestätigung genannten Produkte der durch K&L ELECTRONICS auf Used.De gelisteten Produkte. Irrtümer sind vorbehalten. Die gelistete Ware ist überwiegend gebrauchte Ware, B-Ware oder Ware aus Rückläufern, sowie Posten und Überhänge, und als solche entsprechend gekennzeichnet. Gebrauchte Ware kann Gebrauchsspuren, von dem vorherigen Gebrauch herrührende Verschmutzungen, geringfügige, den normalen Gebrauch nicht oder nur geringfügig einschränkende Mängel, Defekte oder Funktionseinschränkungen und ähnliche für gebrauchte Ware typische Einschränkungen aufweisen. Eine Vollständigkeit, besonders in Bezug auf Originalverpackung, Zubehör (Kabel, CD`s Handbücher) wird nicht gewährleistet, es sein denn es ist als solches gekennzeichnet oder klassifiziert. Abbildungen auf Used.De gelten als Symbolabbildungen und müssen nicht der reellen Darstellung des Verkaufsgegenstands entsprechen, gleiches gilt für Datenblätter sie als allgemeine Information hinterlegt sein kann. 5. Preise, Zahlungsbedingung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Abnahmeverweigerung Für den Käufer ist die Benutzung von Used.De unentgeltlich, lediglich für den Anbieter werden gemäß separater Preislisten oder Vereinbarungen Gebühren verrechnet Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, einschließlich Verpackung. Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über mit Bereitstellung der Ware. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Unternehmer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Unternehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht. Der Kunde ist mit Vertragsschluss zur Abnahme der bestellten Ware verpflichtet ( 433 Abs. 2 BGB). Kommt der Unternehmer im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall

berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto- Kaufpreises zu verlangen oder falls ein höherer Schaden entstanden ist den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Unternehmer zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Unternehmer berechtigt, den Nachweis zuführen, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist 6. Lieferzeit und Verfügbarkeit von gebrauchten oder abgewerteten IT Produkten Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie durch K&L schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen. K&L ELECTRONICS haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seines eigenen Verschuldens und das seiner Erfüllungsgehilfen, soweit nicht gehaftet wird für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt. K&L ELECTRONICS wird den Kunden schnellstmöglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und sämtliche bereits an K&L ELECTRONICS geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach ergebnisloser Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Unternehmer ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet. (Gesetzliche Regelung, dass im Herausgabeverlangen der Rücktritt enthalten ist).im Übrigen vereinbaren wir für alle weiteren von uns gelieferten und bereits bezahlten Waren ein Sicherungseigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen. Die Übergabe der Ware wird dadurch ersetzt, dass der Unternehmer zum kostenfreien Besitz der Sachen berechtigt ist ( Besitzkonstitut ). Der Unternehmer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den uns entstandenen Ausfall. Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller unserer Forderungen gegen den Unternehmer, soweit die Forderung nicht durch den einfachen Eigentumsvorbehalt abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Unternehmer die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im übrigen ermächtigt uns der Unternehmer bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Unternehmer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Der Unternehmer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 8. Gewährleistung und Gewährleistungsfristen. Der Verkauf gebrauchter Produkte erfolgt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer gesondert schriftlich erklärten Beschaffenheitsvereinbarung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit von uns eine gesonderte schriftliche Garantie gegeben wurde. Soweit der Unternehmer Rechte aus den Rückgriffsregelungen der 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift, gilt: Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde die K&L ELECTRONICS zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen wird. Die K&L ELECTRONICS teilt dies dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn er nach dieser Mitteilung der K&L ELECTRONICS eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die K&L ELECTRONICS Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung unberechtigt verweigert. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Schäden auch Transportschäden - zu untersuchen und diese dem Lieferdienst und der K&L ELECTRONICS sofort anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Ein späterer Einwand kann nicht mehr anerkannt werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt auch hinsichtlich der Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind binnen 3 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine entsprechende Untersuchung und/oder Rüge, so gilt die Ware hinsichtlich der festgestellten Mängel und solcher Mängel, die bei einer derartigen Untersuchung hätten entdeckt werden können, als genehmigt. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des 3 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Besteller isv. 377 HGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Versandverpackung mit den Original- Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden. 9. Anzuwendendes Recht

Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen. 10. Gerichtsstand Erfüllungsort Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch befugt, den Besteller an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 11. Datenschutz Wir verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen. 12. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen des diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegenden Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.