VORSCHRIFTEN für den NACHWUCHSSPIELBETRIEB



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Transkript:

Schiedsrichterkollegium Erläuterungen für den Fußballschiedsrichter in der Steiermark (Saison- 2008/09) VORSCHRIFTEN für den NACHWUCHSSPIELBETRIEB In Ergänzung und Änderung der Bestimmungen des Regulativs und der sonstigen Bestimmungen des ÖFB werden für die Teilnahme von Nachwuchsspielern folgende Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb getroffen: I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften II. Abschnitt: Jugendfußball III. Abschnitt: Kinderfußball Anmerkungen: Diese Bestimmungen werden inhaltlich voll übernommen. Erläuterung: zu 25 Die Spiele der Spielklassen U12, U11 werden im 9er- Fußball gespielt. zu 27 Spielfeld für Spielklassen U12, U11: 9er- Fußball verkleinertes Großfeld 16er 16er (nicht mehr zwingend) Größe: L= 60 75 m, B= 45 55 m Spielfeld für Spielklassen U10, U9: 7er- Fußball Variante 1 Variante 2 Größe: L= 40 50 m, B= 30 35 m Spielfeld für Spielklassen U8, U7: 5er- Fußball Variante 1 Variante 2 Größe: L= 30 35 m, B= 20 25 m 1 Allgemeine Durchführungsbestimmungen des StFV (Diese Bestimmungen sind anhand des Handbuches zu ergänzen) Die Richtlinien zur Durchführung des Meisterschaftsbewerbes im StFV werden vom Vorstand des Steirischen Fußballverbandes erlassen und ergänzen lediglich das Regulativ, die Meisterschafts- Regeln des ÖFB und die sonstigen einschlägigen Bestimmungen des Österreichischen Fußballbundes. Es gelten jedenfalls grundsätzlich und im Zweifelfalle die entsprechend verlautbarten Bestimmungen des ÖFB. Punkt 1- INHALT DER SPIELERPÄSSE Jeder Spielerpass hat zu enthalten: Vor und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Namen des Vereins, für den der Spieler meisterschaftsspielberechtigt ist, das Datum ab welchem die Meisterschaftsspielberechtigung gilt und der Status des Spielers. Punkt 2- NACHWUCHSSPIELER 2.1 Nachwuchsspieler sind Spieler, die am 1. Jänner des Jahres, in dem der Bewerb beginnt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag- Saison 2008/09: (1. Jänner 1990 und jünger) 2.2 Unter Nachwuchsspielern werden Jugendspieler (Jahrgänge der Spielklassen U19 bis U13) und Kinder (Jahrgänge der Spielklasse U12 bis U7) verstanden. 2.3 Als Nachwuchsspieler gelten sowohl Spieler als auch Spielerinnen. Punkt 3- SPIELERPASS/SPIELBERECHTIGUNG 3.1 An den Meisterschaftsspielen eines Landesverbandes dürfen nur Spieler teilnehmen, die im Sinne des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe sowie der Bestimmungen über den Nachwuchsspiel- 2

Betrieb für ihren Verein meisterschaftsspielberechtigt sind. 3.2 Die Spielerpässe jener Spieler, die am Online-Spielbericht nominiert sind, sind in der Reihenfolge analog zum Online-Spielbericht mindestens 30 Minuten vor dem Spielbeginn dem Schiedsrichter von den Vereinen unaufgefordert auszuhändigen. Die vereinsverantwortlichen Funktionäre, die den Online-Spielbericht bestätigen, haben das Recht auf Durchsicht der Pässe vor Spielbeginn. 3.2.1 Kann ein Spieler sich nicht mit dem Spielerpass oder mit einem Lichtbildausweis mit Geburtsdatum ausweisen, so darf der Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Weist er sich mit einem Lichtbildausweis aus, so muss der Schiedsrichter einen entsprechenden Vermerk im Online- Spielbericht anbringen, damit er am Spiel teilnehmen kann. Auf die Bestimmungen über Spielerpässe wird hingewiesen. 3.2.2 Meisterschaftsspielberechtigt sind nur jene Spieler, die vor Beginn eines Spieles in den Spielbericht eingetragen wurden. Änderungen sind bis zum Anpfiff möglich! Eine nachträgliche Eintragung in den Online-Spielbericht ist unstatthaft. 3.3 Ärztliche Bestätigung im Spielerpass: Ab 01. 07. 2004 ist die ärztliche Bestätigung Für die Kampfmannschaft geeignet nicht mehr erforderlich. Für die Schiedsrichter entfällt daher diese Kontrolle! 3.3.1 Alte Spielerpässe mit der EDV Etikette sowie jene die mit dem Verbandskontrollstempel beurkundet wurden, haben nach wie vor ihre Gültigkeit. 3.3.2 ÖFB- Spielerpässe NEU Scheckkartenformat : Einzelne Bilder entsprechen nicht ganz der Qualität, die man sich erwartet. Der StFV ersucht daher, gerade in 3 dieser Anfangsphase bei den Bildern nicht zu kleinlich zu sein. Der Verein sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Bild im Netzwerk getauscht werden soll und beim Verband ein neuer Pass angefordert werden soll. Einige Spieler haben jedoch noch keinen neuen Pass, dzt. ist der alte Spielerpass noch gültig! 3.4 Nichtösterreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich, die bei der Neuanmeldung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind, solange diese Voraussetzungen zutreffen, hinsichtlich ihrer Meisterschaftsspiel- Berechtigung bis zu einem Übertritt zu einem ausländischen Verein österreichischen Spielern gleichgestellt. Im Spielerpass muss der Vermerk Einem Österreicher gleichgestellt angebracht sein. 3.5 Bei den Meisterschaftsspielen der Landesverbände dürfen pro Mannschaft am Spielbericht bis zu zwei Nichtösterreicher (Kampfmannschaft) - Ausnahme der Regionalliga und in Nachwuchsbewerben hier bleibt die Anzahl bei drei nominiert und eingesetzt werden. Alle weiteren auf dem Spielbericht angeführten Spieler müssen: für eine österreichische Auswahlmannschaft, die sich nur aus Spielern mit österreichischer Staatsbürgerschaft zusammensetzen darf, selektionierbar sein oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gem. 5 Abs.3 Regulativ einem Österreicher gleichgestellt sein. 3.6 Spielerpasskontrolle: Sollte der Spielerpass des (eines) Spielers bei einem Spiel nicht vorhanden sein, ist die Legitimation des Spielers durch einen Lichtbildausweis mit Geburtsdatum in Zukunft möglich. 4

Kann der Spieler seine Identität nicht nachweisen, jedoch dem Schiedsrichter persönlich bekannt, darf er trotzdem am Spiel nicht teilnehmen. Dies gilt sowohl für den Einsatz in Nachwuchs- als auch in Erwachsenenmannschaften. Unabhängig von der obligatorischen Spielerpasskontrolle in der SR-Kabine, wird aus gegebenen Anlässen allen Schiedsrichtern eindringlich in Erinnerung gerufen, dass für den Spielleiter auch bei Spielen von Kampfmannschaften bindend Vorschrift ist, analog zur im Nachwuchsbereich gängigen Handhabung vorzugehen, indem jeder Spieler im Beisein beider Kapitäne zur Feststellung der Identität vom Schiedsrichter auf dem Platz namentlich aufgerufen wird - bzw. anhand des jeweiligen Spielerpasses (Lichtbildausweis) ein Vergleich von Angesicht zu Angesicht erfolgt. Die Verantwortung einer nachvollziehbaren Identitätskontrolle obliegt dem amtierenden Schiedsrichter, weshalb die zitierte Vorgangsweise in jedem Fall zwingend umzusetzen ist (Weisung). Von einer direkten Identitätskontrolle kann bei Kampfmannschaften von Seiten des Schiedsrichters dann Abstand genommen werden (gilt nicht für Nachwuchsbewerbe), wenn trotz konkreter Aufforderung durch den Schiedsrichter auf dem Spielfeld, eine solche von beiden Mannschaften (Mannschaftskapitän, Trainer oder zuständiger Funktionär) abgelehnt wird. Ausnahmebestimmungen (bei Verbands- und BNZ- Spiele) und bei Sonderregelungen des StFV: z.b.: Wenn eine Vereinsmannschaft gegen eine Auswahlnachwuchsmannschaft spielt, muss diese nach wie vor gültige Spielerpässe vorweisen. Für die Auswahlmannschaft übernimmt der zuständige Funktionär des StFV die Verantwortung der Spielberechtigung. Sollte ein Auswahlspieler während eines Probespieles zur Vereinsmannschaft wechseln (z.b.: als Verstärkung oder als Ersatzspieler), bleibt dieser in der Verantwortung des Funktionärs der Auswahlmannschaft. 5 Kooperation / Spielberechtigung und Einsatz der Spieler: Kooperationsverträge sind in der Regionalliga zum Nachweis dem Schiedsrichter beim Spielerpass beizulegen. Die Kooperationsspieler müssen Jahrgang 01.01.1988 und jünger sein und bleiben bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht angemeldet. Jeder Verein der Regionalliga darf pro Spieljahr bis zu vier Spieler (Ausnahme 2008/09: Spieler Jahrgang 01.01.1990 und jünger) über Kooperationsverträge aus der ÖFBL zum Einsatz bringen. Bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Mitte dürfen pro Mannschaft nur drei Spieler auf dem Spielbericht angeführt sein, die nicht für die österreichische Nationalmannschaft selektionierbar oder nicht gleichgestellt oder nicht österreichischer Staatsbürger sind. Spielsaison 2008/09: vier Spieler mit Geburtstag 01.01.1987 oder jünger auf dem Spielbericht, wovon einer in der Grundaufstellung aufscheinen muss. Jeder Verstoß gegen eine dieser Regelungen zieht eine Strafverifizierung des Spieles nach sich! 3.7 Überforderung: Feldspieler der Jahrgänge 1994 und jünger dürfen an einem Tag nur in einem Spiel aktiv eingesetzt werden (Ausnahme- Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen). Wenn der Funktionär auf Einsatz des Spielers besteht, Spieler spielen lassen und Verantwortung übernimmt der Funktionär. 3.8 Einsetzen von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 15. Lebensjahr (Geburtstag) vollendet haben, sind in Erwachsenen- Mannschaften spielberechtigt. 6

3.9 FAX Bestätigung: Ausschließlich eine FAX Bestätigung mit (Gültigkeit- Zeitraum: von bis) durch die Geschäftsstelle des StFV ausgestellt, kann einen fehlenden Spielerpass ersetzen. PASSKONTROLLE ist daher bei allen Spielen P F L I C H T! Punkt 4- DIZIPLINARMASSNAHMEN 4.1 Nachwuchsbewerb U7 - U19: 4.1.1 E r m a h n u n g 4.1.2 M ü n d l i c h e V e r w a r n u n g (lt. Regelwerk - speziell für alle technischen Vergehen) 4.1.3 B l a u e K a r t e = Zeitausschluss U 7 - U12...5 Minuten U13 - U19...10 Minuten 4.1.4 B l a u - R o t e K a r t e = Ampelkarte 1. Die blau-rote Karte ist nur dann möglich, wenn der betreffende Spieler bereits vorher mit einer blauen Karte (Zeitausschluss) verwarnt wurde. 2. Die blau-rote Karte wird für ein weiteres Vergehen eingesetzt, welches erneut mit einem Zeitausschluss hätte belegt werden müssen. Der Schiedsrichter zeigt diesem Spieler nunmehr erst die blaue Karte, dann die rote Karte. Damit soll deutlich signalisiert werden, dass dieser Feldverweis aufgrund des zweiten verwarnungswürdigen Verstoßes und nicht aufgrund eines Verstoßes erfolgt, der einen sofortigen Ausschluss (rote Karte) zur Folge gehabt hätte. 3. Die blau-rote Karte bedeutet Spielstrafe, d.h. der Spielerpass wird nach Spielenden nicht eingezogen. Der Spieler kann im nächsten Spiel wieder eingesetzt werden. In der Rubrik Ausschlüsse ist der Vermerk Ampelkarte einzutragen. 4.1.5 R o t e K a r t e = Ausschluss 7 Spielerpass wird nicht mehr eingezogen! Die Schiedsrichter sind verpflichtet spätestens am nächsten Werktag bis 14:00 Uhr die Ausschlussberichte und Anzeigen an den StFV über das Netzwerk StFV oder in Ausnahmefällen per Telefax (0316/273166) zu übermitteln. 4.1.6 Bei U7 bis U12 Mannschaften darf ein ausgeschlossener Spieler immer ersetzt werden. 4.2 Erwachsenenmannschaften: 4.2.1 E r m a h n u n g 4.2.2 V e r w a r n u n g (gelbe Karte) 4.2.3 V e r w a r n u n g + V e r w a r n u n g (gelbe Karte vor rote Karte) = Ampelkarte Bei der Ampelkarte (gelb vor rot) in Erwachsenenmannschaften, darf der Spielerpass ebenfalls nicht eingezogen werden. Der Spieler ist für das nächste Meisterschaftsspiel automatisch gesperrt. In der Rubrik Ausschlüsse ist der Vermerk gelb/rote Karte oder Ampelkarte einzutragen - bei allen Mannschaften (1. Klasse bis Regionalliga). 4.2.4 R o t e K a r t e = Ausschluss Spielerpass wird nicht mehr eingezogen! Die Schiedsrichter sind verpflichtet spätestens am nächsten Werktag bis 14:00 Uhr Online-Spielberichte mit Ampelkarten (nur in Erwachsenenbereich), sowie Ausschlussberichte und Anzeigen an den StFV über das Netzwerk StFV oder in Ausnahmefällen per Telefax (0316/273166) zu übermitteln. 4.3 Spiel- und Ausschlussberichte: Verpflichtet bis spätestens am nächsten Werktag bis 14:00 Uhr Online-Spielberichte mit Ampelkarten (nur in Erwachsenenmannschaften), sowie Ausschlussberichte und Anzeigen an den StFV über das Netzwerk StFV oder 8

in Ausnahmefällen per Telefax (0316/273166) zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der Übermittlung durch den Schiedsrichter erfolgt eine Anzeige beim Strafausschuss des Schiedsrichterkollegiums. 4.4 Spielerpasseinziehung: Der Schiedsrichter ist verpflichtet, den Spielerpass einzuziehen und ihn am nächstfolgenden Werktag dem StFV zu übermitteln: 1) bei mangelhaften oder falschen Spielerpässen, 2) bei Spielerpässen mit abgelaufener Spielberechtigung. 4.5.1 Ein ausgeschlossener, suspendierter oder mit einer Gelbsperre bzw. Ampelkarte belegter Spieler ist für alle Mannschaften des Vereines nicht spielberechtigt. Ausnahme: Ein ausgeschlossener Spieler ist bei Freundschaftsspielen spielberechtigt suspendierter Spieler NEIN (Ausschluss bedeutet suspendiert bis zur Rustraverhandlung). In Freundschaftsspielen hat ein Ausschluss durch Zeigen der gelb/roten Karte (Ampelkarte) den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Matches zur Folge. Punkt 5- NUMMERNPFLICHT Diese besteht nur für Erwachsenenmannschaften. Namen und Nummern müssen am Online-Spielbericht übereinstimmen und eingetragen werden. Für die Richtigkeit unterzeichnet ein Funktionär oder der Trainer. Wird beim Nachwuchsspielbetrieb mit Rückennummern gespielt, gilt die gleiche Vorgangsweise wie bei Erwachsenenmannschaften. Punkt 6- SPIELERNOMINIERUNG 6.1 Spielberechtigt in einem Spiel sind nur jene Spieler, die vor Beginn eines Spieles in den Online-Spielbericht eingetragen wurden. Dies gilt sowohl für den Einsatz in Nachwuchs- als auch in Erwachsenenmannschaften. 6.2 Höchst- und Mindestanzahl von Spielern bei Nachwuchs- und Erwachsenenmannschaften siehe aktuelles Beilageblatt! 6.3 Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft- 6.3.1 Erwachsenenmannschaft: unter sieben (7) 6.3.2 Jugendfußball (U19-U13): unter sieben (7) 6.3.3 Kinderfußball (U12-U11): unter sieben (7) Kinderfußball (U10-U9): unter fünf (5) Kinderfußball (U8-U7): unter drei (3) so hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen. Achtung: Bei Verletzung einige Zeit zuwarten bis 5 Minuten, Zeitnehmung erfolgt durch den Schiedsrichter! Punkt 7- TRAINERNOMINIERUNG Auf dem Online-Spielbericht ist der anwesende Trainer verpflichtet seinen Namen in der dafür vorgesehenen Rubrik einzutragen. Dies gilt bei allen Spielen! Punkt 8- SPIELERTAUSCH 8.1 Erwachsenenmannschaften: 3 Spieler (egal welche Spieler) 8.2. U19 - U13: 5 Spieler (Rücktausch beliebig oft möglich) 8.3 U12 U9: alle 16 Spieler der Mannschaft können zum Einsatz kommen und beliebig oft rücktauschen. U8 U7: alle 10 Spieler der Mannschaft können zum Einsatz kommen und beliebig oft rücktauschen. 8.4 Ein Spielerwechsel oder Rücktausch ist nur in einer Spielunterbrechung auf der Höhe der Mittelinie erlaubt. Den Spielerwechsel (ohne Rücktausch) muss aus Kontrollgründen neben dem Schiedsrichterassistent auch der Schiedsrichter mitschreiben. 8.5 Spielertausch in der Halbzeitpause: Auf dem Spielbericht in der Rubrik Spielertausch- Min ist anstatt wie bisher 46. die Abkürzung HZ 9 10

einzutragen, um Unklarheiten für einen Einsatz eines Spielers in Kampfmannschaften II vorzubeugen. Punkt 9- BALLGRÖßEN 9.1 U7/ U8: Größe 3 empfohlen Gr. 4 light (bis 300 g) 9.2 U9 - U12: Größe 4 empfohlen Gr. 4 light (bis 350 g) 9.2 U13: Größe 4 empfohlen Gr. 5 light (bis 350 g) 9.3 U15-U19: Größe 5 (68 70 cm Umfang) 9.4 Erwachsenenmannschaft: Größe 5 (68 70 cm Umfang) Punkt 10- SCHIENBEINSCHÜTZER Für alle Spieler und Mannschaften ist das Tragen der Schienbeinschützer Pflicht (gültig auch für Hallenspiele). Punkt 11- Schuhwerk (Nachwuchsbewerb) In den Altersgruppen U7 bis U12 darf nur mit Noppenschuhen gespielt werden. Punkt 12 HALBZEITPAUSEN Bei sämtlichen Nachwuchsspielen ist eine Pause von mindestens 10 Minuten einzuhalten. Bei Erwachsenenmannschaften kann die Pause entfallen, wenn alle Spieler (auch SR/SRA) damit einverstanden sind. Die Pause von max. 15 Minuten darf nicht überschritten werden. Punkt 13- WARTEZEIT Eine Wartezeit von 20 Minuten kann die Gast- oder Heimmannschaft verlangen, wenn die vorgeschriebene Mindestanzahl der Spieler einer Mannschaft (einer davon muss als Torwart gekennzeichnet sein) nicht anwesend ist. Auf dem Schiedsrichter gibt es keine Wartezeit! Punkt 14- WITTERUNGSVERHÄLTNISSE 14.1 Bei allen Spielen im Nachwuchsbereich ist unbedingt darauf zu achten, dass bei schlechten Witterungs- Verhältnissen (Temperatur und Platzbeschaffenheit) die Gesundheit der Spieler nicht gefährdet ist. 14.2 Kältegradbestimmung: Kinderfußball (U7 - U12). Um die Kinder vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, sollen die Spiele im Kinderfußball bei vorwiegend trockenem Boden und nicht zu kalter Witterung ausgetragen werden. Punkt 15- ANMERKUNGEN 15.1 Wo nichts anderes angeführt ist, gelten die offiziellen Fußballregeln bzw. die Bestimmungen des StFV (siehe Handbuch). 15.2 Ausnahmebestimmungen: Bei einem Turnier bestimmt der Veranstalter bzw. die Turnierleitung die Spielzeit. 15.3 Eckbälle: Der Eckstoß wird von den Spielfeldecken getreten. 15.4 Abseits / Zuspielregel: Ab U11 wird nach den offiziellen Abseitsregeln gespielt. Von U7 bis U10 geben es auf dem ganzen Spielfeld kein Abseits und kein Verstoß gegen die Zuspielregel. 15.5 Markierungen: Im Bereich U7 bis einschließlich U12 ist der Strafraum eckig zu markieren. Es ist erwünscht zu markieren, aber auch Hütchen sind erlaubt. Ins besonders wird nochmals hingewiesen, dass im Bereich U11 und U12 nicht mehr zwingend von 16er zu 16er gespielt werden muss, sondern durch den ÖFB nur noch Spielfeldrichtmaße vorgegeben wurden. Das Spielfeld 16er 16er muss eindeutig rechteckig sein. Bei Notwendigkeit sind die Seitenoutlinien nach innen zu verlegen. 11 12

15.6 Gelbe Karten mit Folgewirkung: Es werden alle Schiedsrichter darauf hingewiesen, dass bei allen Kampfmannschafts- Meisterschaftsspielen in allen Klassen sämtliche Disziplinarmaßnahmen in der jeweiligen Rubrik eingetragen werden müssen, da dies eine Sperre für das nächste Spiel nach der 5., 9., 13., 17., usw. (gelbe Karte) in sich zieht. Name u. Nummer (Minute + Grund) Weisung - ab sofort sind die Gelben Karten mit Rückennummer und Name auch am Papierspielbericht festzuhalten, wenn der Online- Spielbericht aus technischen Gründen ausfallen sollte. 15.7.1. Disziplinarkarten vor und nach dem Spiel Eintragung Online Spielbericht: o SA Spielanfang o SE Spielende Alle gelben, gelb/roten und roten Karten mit SE statt der Minute eintragen, wenn die Karte nach dem Schlusspfiff, aber vor Verlassen des Spielfeldes erfolgt. 15.7 Ordnung und Ordnerdienst Wenn ein Verein die örtlichen Möglichkeiten hat, kann er für maximal jeweils fünf gekennzeichnete Funktionäre und maximal fünf Ersatzspieler (keine Kinder, keine Eltern), sowohl für den Heim-, als auch für den Gastverein fest verankerte Sitzplätze zur Verfügung stellen, allerdings muss die Anzahl für den Heim- und den Gastverein ident sein. Für Vereine der Landesliga, Oberligen und der Unterligen müssen gedeckte Betreuerbänke vorhanden sein. GL/ 1.Klasse - 5 NW ab der U15-5 NW bis zur U14 - mind. 3 Die Ordner, die der veranstaltende Verein rechtzeitig vor Spielbeginn zu nominieren hat, sind verpflichtet, die Ordnerbinden oder Ordnerjacken (die nummeriert sein müssen) bis zum Schluss der Veranstaltung mit sichtbarer Nummer zu tragen. Der Ordnerobmann hat allen Ordnungsanweisungen des Schiedsrichters unbedingt Folge zu leisten, 15.10 Masseur / Betreuer Wird ein Masseur oder ärztlicher Betreuer vom Schiedsrichter von der Betreuerbank verwiesen, darf dieser trotzdem einem verletzten Spieler verarzten. Punkt 16- NACHWUCHSBESTIMMUNGEN - Stichtage gemäß Beilage für die Saison 2008/09 Punkt 17- SCHWERPUNKTE gemäß Beiblatt für die Saison- 2008/09 Neue Weisungen für das Spieljahr- 2008/09 Durchführungsbestimmungen für den Steirer Cup- 2008/09 Diese Bestimmungen sind unter dem Punkt Regelwerk oder Formulare zu downloaden! Anmerkungen: 15.8 Coaching Zone Die Markierung einer Technischen Zone (Coaching Zone) wird im Bereich des StFV vorgeschrieben und ist von allen Vereinen des StFV verpflichtend durchzuführen. 15.9 Ordner - Mindestanzahl der Ordner: LL / OL / UL - 10 13 14

Durchführungsbestimmungen Mädchen / Damen Punkt 18- SPIELBERECHTIGUNG (ÖFB - 14 u. 23) 1) In allen Spielklassen des Kinderfußballs U7 bis U12 sind Mädchen und Knaben gemeinsam in einer Mannschaft spielberechtigt. In gemischten Mannschaften wird zur Förderung des Mädchenfußballs der Stichtag der Mädchen um ein Jahr hinuntergesetzt. (z.b.: U12- Mädchen in U11- Mannschaften) 2) In den Spielklassen U15, U14, U13 sind Mädchen und Knaben gemeinsam in einer Mannschaft spielberechtigt. In gemischten Mannschaften wird in den Spielklassen U13 und U14 zur Förderung des Mädchenfußballs der Stichtag der Mädchen um ein Jahr hinuntergesetzt. (z.b.: U14- Mädchen in U13- Mannschaften) Grundsätzlich in allen Nachwuchsspielen dürfen die Mädchen um 1 Jahr älter sein (Geburtstag). 3) Ausnahmsweise dürfen Mädchen, die am Spieltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben, in allen höheren Spielklassen (U15 bis U19; auch Erwachsenenmannschaft) eingesetzt werden. 4) StFV: In den Spielklassen U7 bis U15 sind Mädchen und Knaben in gemeinsamen Teams spielberechtigt. Ansonsten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Außerdem dürfen Mädchen um ein Jahr älter sein. Reine Mädchenmannschaften dürfen um 2 Jahre älter sein. 18.1 Frauenliga: Spielzeit: 2 x 45 Minuten Pause: mind. 10 Minuten Nominierung: Austausch: Ein Rücktausch ist nicht gestattet. 5 Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) 5 Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) 18.2 Mädchen, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in Frauenmannschaften spielberechtigt. 18.3 Disziplinarmassnahmen: wie Erwachsenenmannschaft Punkt 19- Durchführungsbestimmungen sind auf der "Homepage StFV" (Menüleiste Frauen/Bestimmungen) verfügbar. 15