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mantels 1 mehrere bei der Detonation des Sprengstoffes 2 Projektile bildende Ladungen 9, 10 über den Umfang und die Länge verteilt angeordnet.

Transkript:

Europäisches Patentamt European Patent Office Office europeen des brevets Veröffentlichungsnummer: 0 490 035 AI EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG Anmeldenummer: 91116667.6 int ci 5 A63B 49/02 @ Anmeldetag: 30.09.91 Prioritat: 03.10.90 DE 4031180 Anmelder: Bothe, Matthias S. Benzstrasse 18 @ Veroffentlichungstag der Anmeldung: W-7413 Gomaringen 1(DE) 17.06.92 Patentblatt 92/25 @ Erfinder: Bothe, Matthias S. Benannte Vertragsstaaten: Benzstrasse 18 AT CH DE DK ES FR GB GR IT LI LU NL SE W-7413 Gomaringen 1(DE) Vertreter: Muller, Daniel M. et al Muller & Lenssen Steigstrasse 10 W-7758 Meersburg(DE) Schläger aus Kunststoff, insbesondere Tennis-, Squash-, Badminton- oder Racketballschläger. PO Der Spannrahmen bekannter, im Ein- oder Doppelschlauch-Verfahren hergestellter Schläger ist innen hohl oder mit leichtem Schaum ausgefüllt. Im Sinn ausreichender Stabilität müssen derartige Schläger daher eine Mindestdicke aufweisen, um dem Spielbetrieb gewachsen zu sein. Der neue Schläger (1) soll so aufgebaut sein, daß seine Rahmendicke weiter reduziert werden kann. Der neue Schläger (1) hat eine Rahmenhöhe, die quer zur Ebene, in der die Saiten liegen, größer ist als die Rahmendicke in der Saiten-Ebene. Der Querschnitt des Rahmens (2,4,5) ist in seinem Mittelbereich (7) massiv ausgeführt und weist an seinen schmalen, höhenmäßig voneinander abgekehrten Enden (14,15) jeweils einen kanalförmigen Hohlraum (10,11) auf. Bei dem neuen Schläger (1) ist es möglich, die Rahmendicke, beispielsweise zur Erreichung schlankeren Designs und besserer aerodynamischer Eigenschaften, weiter zu reduzieren. Rank Xerox (UK) Business Services

1 EP 0 490 035 A1 2 Die Erfindung bezieht sich auf einen Schläger aus Kunststoff, insbesondere einen Tennis-, Squash-, Badminton- oder Racketballschläger, dessen Rahmenhöhe quer zur Ebene, in der die Saiten liegen, größer ist als die Rahmendicke in der Saiten-Ebene. Spannrahmen und Herzbereich für Kunststoffschläger nach einem Ein- oder Doppelschlauchverfahren herzustellen, ist bekannt. Derartige Rahmen sind daher innen hohl oder mit leichtem Schaum ausgefüllt. Aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen einer schlanken Formgebung, wird eine geringe Rahmendicke angestrebt. Beispielsweise kann man heute Tennisschläger mit einer Mindestrahmendicke von 7,8 mm bauen. Würde man die Dicke des Spannrahmens noch geringer ausführen, würde die Stabilität des Schlägers allerdings in einem Maße leiden, daß der Schläger dem Spielbetrieb nicht mehr gewachsen wäre. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kunststoffschläger der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Rahmendicke weiter reduziert werden kann. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Die Erfindung weist gegenüber dem Bekannten die Vorteile auf, daß ein wesentlich dünnerer Rahmen herstellbar ist, als dies bisher möglich war. So können beispielsweise Tennisschläger mit einer Rahmendicke von 7 mm oder weniger hergestellt werden, und bei Badmintonschlägern ist eine Rahmendicke von 5 mm und weniger erreichbar. Dadurch werden die aerodynamischen Eigenschaften des Schlägers verbessert und seine Gestalt wird schlanker als bisher, was zu einer Verbesserung des Designs des Schlägers führt. Darüberhinaus wird trotz Verringerung der Rahmendicke die Stabilität des Schlägers erhöht. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung hervor. Die Erfindung wird an Ausführungsbeispielen anhand von Zeichnungen erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Teilansicht eines erfindungsgemäßen Schlägers mit Schlägerkopf, Herzbereich und angedeutetem Griff, Fig. 2 einen Schnitt entlang einer Linie II-II durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schlägerrahmens, Fig. 3 einen Schnitt entlang einer Linie III-III durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schlägerrahmens. Ein Schläger 1 (Fig. 1) aus Kunststoff für Tennis-, Badminton-, Squash- oder Racketball umfaßt im wesentlichen einen Spannrahmen 2 bzw. 3, eine Brücke 4, den Herzbereich des Schlägers bildende Schäfte 5, 6 sowie einen Griff 9. Ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungs- gemäßen Schlägers mit dem Spannrahmen 2 zum Spannen der Saiten 18 weist mindestens an einer Stelle entlang der Linie II-II einen Querschnitt auf, wie ihn Fig. 2 zeigt. Die Rahmenhöhe des Schlä- 5 gers quer zur Ebene, in der die Saiten liegen, ist größer als die Rahmendicke in der Saiten-Ebene. Der Rahmen, beispielsweise der Spannrahmen 2, ist in seinem Mittelbereich 7 massiv ausgeführt und weist an schmalen, voneinander abgekehrten En- io den 14, 15 jeweils einen kanalförmigen Hohlraum 10, 11 auf. Der kanalförmige Hohlraum 10, 11 ist mit Luft ausgefüllt. Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel weist der Spannrahmen 3 (Fig. 1) mindestens an 75 einer Stelle entlang der Linie III-III einen Querschnitt auf, wie ihn Fig. 3 zeigt. Der Querschnitt entspricht zunächst demjenigen nach Fig. 2. Auch der Spannrahmen 3 ist in seinem Mittelbereich 8 massiv ausgeführt und weist an schmalen, vonein- 20 ander abgekehrten Enden 16, 17 jeweils einen kanalförmigen Hohlraum 12, 13 auf. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist aber der kanalförmige Hohlraum 12, 13 mit einem Material ausgefüllt. Hierfür eignen sich ein bei Erwärmung aufblähendes Füll- 25 material und andere, die Festigkeits- bzw. Dämpfungseigenschaften des Schlägers verbessernde Materialien. Der Mittelbereich 7 bzw. 8 (Fig. 2, 3) ist bei einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung 30 homogen aus einem einzigen Material gebildet. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist der Mittelbereich 7 bzw. 8 aus mehr als einem Material gebildet (was in der Zeichnung aber nicht dargestellt ist). 35 Die beschriebenen Ausführungsbeispiele des Querschnitts, wie sie anhand der Fig. 2 und 3 der Zeichnung erläutert sind, beziehen sich auf den Spannrahmen 2 bzw. 3, die Brücke 4 sowie die Schäfte 5, 6 im Herzbereich des Schlägers 1. Es 40 ist aber ebenso möglich, die Brücke 4 und/oder die Schäfte 5, 6 im Herzbereich des Schlägers massiv auszuführen oder anders auszubilden. Der anhand der Fig. 2 bzw. 3 beschriebene Querschnitt erstreckt sich bei einem anderen Aus- 45 führungsbeispiel der Erfindung über mehrere Bereiche des betreffenden Spannrahmens 2 bzw. 3. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der anhand der Fig. 2 bzw. 3 beschriebene Querschnitt an dem betreffenden 50 Spannrahmen 2 bzw. 3 durchgehend vorhanden. Nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der anhand der Fig. 2 bzw. 3 beschriebene Querschnitt an der Brücke 4 des Schlägers 1 vorgesehen. 55 Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der anhand der Fig. 2 bzw. 3 beschriebene Querschnitt an den Schäften 5, 6 im Herzbereich des Schlägers 1 vorgesehen. 2

EP 0 490 035 A1 Patentansprüche 1. Schläger aus Kunststoff, insbesondere Tennis-, Squash-, Badminton- oder Racketballschläger, dessen Rahmenhöhe quer zur Ebene, in der 5 die Saiten liegen, größer ist als die Rahmendicke in der Saiten-Ebene, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Rahmens (Spannrahmen 2; 3 und/oder Brücke 4 und/oder Schaft 5, 6) in seinem Mittelbereich 10 (7; 8) massiv ausgeführt ist und an seinen schmalen, in der Höhe des Rahmens voneinander abgekehrten Enden (14, 15; 16, 17) jeweils einen kanalförmigen Hohlraum (10, 11; 12, 13) aufweist. w 2. Schläger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelbereich (7; 8) homogen aus einem einzigen Material gebildet ist. 3. Schläger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelbereich (7; 8) aus mehr als einem Material gebildet ist. 20 4. Schläger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, 25 dadurch gekennzeichnet, daß einer der kanalförmigen Hohlräume (10 oder 11; 12 oder 13) mit einem Füllmaterial ausgefüllt ist, das nicht mit dem Material im Mittelbereich (7; 8) des Rahmens identisch ist. 30 5. Schläger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalförmigen Hohlräume (10, 11; 12, 13) mit einem Füllmaterial ausgefüllt sind, das nicht mit dem 35 Material im Mittelbereich (7, 8) des Rahmens identisch ist. 6. Schläger nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Material in 40 einem oder beiden der kanalförmigen Hohlräume (10 oder/und 11; 12 oder/und 13) ein bei Erwärmung aufblähendes Füllmaterial ist. 7. Schläger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 45 dadurch gekennzeichnet, daß das im Mittelbereich (7; 8) verwendete Material bis zu den Enden (14, 15; 16, 17) des Rahmens (Spannrahmen 2; 3 und/oder Brücke 4 und/oder Schaft 5, 6) reicht. 50 55 3

EP 0 490 035 A1

Europäisches Patentamt EUROpÄISCHER RECHERCHENBERICHT Nu«««der Anmeldung Kategorie P.X X Y EINSCHLAGIGE DOKUMENTE Kennzeichnung des Dokuments mit Angabe, soweit erforderlich, der maßgeblichen Teile DE-U-9 100 325 (SUCHY) * Seite 1. Zelle 19 - Zelle 23 * * Seite 4, Zelle 6 - Zelle 18 * * Seite 6, letzter Absatz - Seite 7, Absatz 1; Abbildung 2 * AU-A-208 945 (BROOKS) * Seite 3, Zelle 19 - Seite 4, Zelle 19; Abbildungen 6-9 * EP-A-0 100 378 (FABRIQUE NATIONALE HERSTAL S.A.) Zusammenfassung * Seite 8, Zelle 26 - Zelle 31; Abbildungen 2,4,9 * WO-A-9 009 213 ( FERRARI IMPORTING CO. INC.) * Seite 6, Zelle 34 - Seite 7, Zelle 5; Abbildungen 1-3 * * Seite 8. Zelle 33 - Seite 9, Zelle 4 * Betrifft Anspruch EP 91 11 6667 KLASSIFIKATION DER ANMELDUNG 001. C1.5 ) 1-3.7 A63B49/02 1-3,7 4-6 4-6 1.4,5 RECHERCHIERTE SACHGEBIETE (Int- CI.S ) A63B Der vorliegende Recherchenbericht wurde für alle Patentansprüche erstellt RedKrchemrt AbiclMMatuadar Redurtke DEN HAAG 06 DEZEMBER 1991 KATEGORIE DER GENANNTEN DOKUMENTE X von besonderer Bedeutung allein betrachtet Y : von besonderer Bedeutung in Verbindung mit einer anderen Veröffentlichung derselben Kategorie A technologischer Hintergrund O : nichtschriftliche Offenbarung P : Zwischenliteratur Prtfcr JONES M. T der Erfindung zugrunde liegende Theorien oder Grundsätze E : älteres Patentdokument, das jedoch erst am oder nach dem Anmeldedatum veröffentlicht worden ist D : in der Anmeldung angeführtes Dokument L : aus andern Gründen angeführtes Dokument & : Mitglied der gleichen Patentfamilie, Ubereinstimmendes Dokument