Ihr PRO Hybrid... am Regelleistungsmarkt Wir gratulieren Ihnen zum Kauf eines FENECON by BYD Pro Hybrid Speichersystems. Neben den vielfältigen Funktionen im Bereich der Notstrom- und Inselfähigkeit verfügt Ihr Speicher über einen entscheidenden Vorteil zu alternativen Produkten: Leistung. Denn der Energiemarkt der Zukunft braucht zwar viele Erzeuger von erneuerbarer Energie in Kilowattstunden. Noch viel mehr braucht er aber flexibel steuerbare Einheiten, die mit Regelleistung und anderen Netzausgleichsfunktionen die Deutschlandweite Stromversorgung absichern. Für diese Aufgabe ist die rasch verfügbare Leistung in Kilowatt entscheidend und der PRO Hybrid hat davon ganze 9 kw. Mit dem PRO Hybrid haben sich für eine umfangreiche Lösung für Ihren Eigenverbrauch entschieden, auf dessen Basis wir Ihnen attraktive Zusatzeinnahmen garantieren können und Sie zum aktiven Prosumer der Energiewende werden. Dieses Dokument beantwortet die häufigsten Fragen Rund um die Teilnahme am Regelleistungsmarkt mit AMPARD. Weiter Informationen www.ampard.com. Werden Sie bereits heute mit dem FENECON Energy Pool Teil der Energieversorgungslösung von morgen! FRAGEN UND ANTWORTEN 1 Regelleistungsmarkt erklärt 2 2 Regelleistung mit einem PRO Hybrid Speicher erbringen 2 3 Beteiligung und Abrechnung 4 4 Installation von AMPARD 5 5 FENECON Energy Pool 6 Ampard AG Wiesenstrasse 7 CH-8008 Zürich P +41 43 421 90 60 www.ampard.com 1
1 Regelleistungsmarkt erklärt 1.1 Was bedeutet Regelleistung? Was ist der Regelleistungsmarkt? Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB, z.b. 50Hertz, SwissGrid, TransnetBW) müssen sicherstellen, dass die Menge an Strom, welche Verbraucher in einem Gebiet benötigen und die Menge, welche kontinuierlich in dieses Netz eingespeist wird, sich die Waage halten. Nur so ist das Netz stabil. Was keine leichte Aufgabe ist: Die Nachfrage schwankt mit jedem Druck auf einen Lichtschalter; die Stromproduktion von Solar- und Windanlagen mit jeder Wolke oder Windböe. Deshalb müssen die Netzbetreiber jederzeit Reservekapazitäten vorhalten, die kurzfristig Strom bereitstellen können. Auch ein Überangebot an Strom destabilisiert das Netz. In diesem Fall muss es dem Netzbetreiber möglich sein, beispielsweise bei einem Staudamm den Hahn etwas zuzudrehen oder ein Kraftwerk kurz vom Netz zu nehmen. Zwischenspeichern auf Batterien ist eine andere Möglichkeit. Je kürzer dabei die Reaktionszeiten sind, umso besser. Wer diese Flexibilität dem Netzbetreiber bieten kann, stellt Regelleistung zur Verfügung. Vermarktet wird diese auf dem Regelleistungsmarkt (auch Regelenergiemarkt genannt). 1.2 Wieso unterstützt das Bereitstellen von Regelleistung die Energiewende? Aktuell liefern vor allem alte fossile Kraftwerke Regelleistung. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist es daher dringend erforderlich, dass die Netzstabilität auch durch Erneuerbare Energien wie Solarstromspeicher erbracht werden kann. 2 Regelleistung mit einem PRO Hybrid Speicher erbringen 2.1 Welche Art von Regelleistung wird mit AMPARD erbracht? Wenn Sie Ihr PRO Hybrid mit AMPARD ausrüsten, kann parallel zur Eigenverbrauchsversorgung Primärregelleistung erbracht werden. Je schneller man Regelleistung erbringen kann, desto werthaltiger ist sie. Daher gibt es unterschiedliche Regelleistungsprodukte. Sogenannte Sekundärregelleistung, welche nach 5 Minuten bereitstehen soll, und Minutenreserve, die nach 15 Minuten zum Zug kommt, können dabei von eher trägen Einheiten erbracht werden. Für schnelle und leistungsstarke Stromspeicher bietet sich dagegen die wertvolle Primärregelleistung an, die innerhalb von wenigen Sekunden geliefert werden muss. 2.2 Was genau liefert mein Speicher? Für Primärregelleistung sind weniger die Kilowattstunden also die Batteriekapazität eines Speichers sondern vielmehr die Kilowatt der schnell verfügbaren Speicher-Wechselrichterleistung von Bedeutung. Ihr Speicher wird lediglich für sehr kurze Leistungsimpulse eingesetzt. Der Batterieladezustand ändert sich dabei selten um mehr als 1%. Primärregelleistung muss zudem immer symmetrisch erbracht werden, d.h. als Kombination einer negativen und positiven Lieferung: Die exakte Menge Strom welche auf Ihrem Speicher gespeichert wird, wird wenige Minuten später wieder entladen. Ihr Speicher ist lediglich ein Puffer im Netz. Somit wichtig festzuhalten: Der von Ihnen produzierte Strom bleibt Ihr Strom. Private Produktion und Verbrauch erfolgen von den Regelleistungsprozessen sauber getrennt und abgerechnet. 2.3 Entstehen für mich Einschränkungen in der Speichernutzung? Nein. Die Regelleistung beeinflusst den Ladezustand in der Regel weniger als 1% und tritt im Vergleich zu den deutlich größeren Eigenverbrauchslasten aus dem Haushalt kaum in Erscheinung. Die FAQ DE_FEN_2015_07 2
Eigenverbrauchsversorgung wird grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Nur wenn das Stromnetz in einem absolut kritischen Zustand ist, bekommt das Vermeiden eines Black-Outs erste Priorität, und die Eigenverbrauchsteuerung wird kurzzeitig übergangen. Dies geschieht jedoch äußerst selten. 2.4 Entstehen für mich irgendwelche Kosten? Nein, im Gegenteil. Sie werden am Erlös der Regelleistungsvermarktung beteiligt. Die Strombezüge und Stromlieferungen, die bei einer Erbringung von Regelleistung erfolgen, werden jedoch vom Verteilnetzbetreiber zuerst normal abgerechnet, da für seine Rechnung nur die Energiemengen relevant sind, die auf den Stromzählern abgelesen werden können. Ampard AG bzw. FENECON GmbH & Co. KG stattet Ihnen diese Kosten vollumfänglich zurück (vgl. 3.3) 2.5 Wie oft wird Regelleistung abgerufen? Regelleistung ist mit einer Versicherung vergleichbar: Der ÜNB vergütet nur schon die Tatsache, dass er bei akutem Stabilisierungsbedarf auf Regelleistung zurückgreifen könnte. Tatsächlich eingefordert wird diese seltener. Meistens findet überhaupt keine Lieferung statt. Es liegt in der Natur der Regelleistung, dass der tatsächliche Bedarf nicht exakt voraussagbar ist. Erfahrungswerte zeigen aber: Ein im virtuellen Kraftwerk vernetzter Speicher wird weniger als 5% der Zeit für eine Bereitstellung von mehr als 500 Watt angesteuert. 500 entspricht circa 5 % der Leistung eines PRO Hybrid. Mit dieser Leistung wird der Speicher während circa 3 Minuten geladen, gefolgt von einer Entladung auch wieder über 3 Minuten. Eine solche Ladung und Entladung wird als Mikrozyklus deklariert (siehe auch 2.6). Die Änderung des Ladezustandes beträgt dabei circa 0.3%. 2.6 Beeinflusst Regelleistungserbringung die Lebensdauer meines Speichers? Nein, bei Ladungen und Entladungen in der Größenordnung, in der Fachsprache Mikrozyklen genannt, ist keinen messbaren Einfluss auf die Lebensdauer der Batterie zu erkennen. Die Lebensdauer von Lithium-Eisenphosphat-Akkus wird in der Regel in vollständigen Ladezyklen (100% Entladetiefe) angegeben. Für den PRO Hybrid gilt: nach 6000 Zyklen mit einer C-Rate von 1 C hat die Batterie noch mehr als 80 % Restkapazität. Der Zusammenhang zwischen der Entladetiefe und der Zyklenzahl ist dabei nicht linear sondern eine Kurve: Es braucht etliche tausend Mikrozyklen mit 1% Entladetiefe, um auch nur in die Nähe der Auswirkung eines vollständigen Ladezyklus zu kommen. (vgl. batteryuniversity.com, in Englisch). Auch Ladungen und Entladungen im Bereich der Eigenverbrauchssteuerung sind übrigens auf maximal 85% Entladetiefe eingestellt um die Lebensdauer Ihrer Batterie signifikant zu erhöhen. Im Winter hat die Verwendung des Speichers sogar einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer. Viele Speicher mit Eigenverbrauchssteuerung werden im Winter Tage- und Wochenlang nicht aktiv. Die regelmäßige Nutzung des Speichers stellt sicher, dass Standschäden vermieden werden. 2.7 Wie wird mein Speicher für Regelleistung angesteuert? Primärregelleistung erfolgt auf Grund der aktuell gemessenen Netzfrequenz, die in ganz Westeuropa synchron ist. Die Steuerung jeder einzelnen Anlage verfügt über eine lokale Messung der Netzfrequenz. Das heißt: Weder VNB noch ÜNB haben Zugriff auf Ihre Geräte. Die Steuerung erfolgt automatisiert und ausschließlich durch AMPARD. Die Datenkommunikation zwischen dem zentralen System von Ampard AG und Ihrem Speicher läuft über eine sichere Datenverbindung. FAQ DE_FEN_2015_07 3
2.8 Was passiert, wenn mein Speicher mal nicht verbunden ist? Grundsätzlich gilt, dass der Speicher aktiver Teilnehmer am Regelleistungsmarkt ist und somit erhöhten Anforderungen betreffend Verfügbarkeit unterliegt. Eine kurzzeitige Nicht-Verfügbarkeit der Internetverbindung ist kein Problem. Falls zu diesem Zeitpunkt gerade eine Regelleistungslieferung stattfindet, wird diese auf die anderen Pool-Teilnehmer in Echtzeit (1-2 Sekunden) umgeleitet. Wenn ein Speicher jedoch über mehrere Tage nicht zur Verfügung steht und Ampard AG dadurch den obligatorischen online-nachweis an die ÜNB nicht liefern kann fällt in Konsequenz die Vergütung niedriger aus. Das bedeutet: Bitte schalten Sie Speicher und AMPARD Local Intelligence (ALI) ohne explizite Anweisung durch Ampard AG oder Ihren PV-Installateur nie ab. Auch z.b. bei Ferienabwesenheit sollten Sie den Stromzufluss zu Ihrem Internet-Modem nicht ausschalten und Ihre Internetverbindung nicht deaktivieren. Der Status eines Speichers ist für Ampard AG einsehbar und unser System gibt entsprechende Meldungen ab. Falls die Internetverbindung über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung steht, wird sich Ampard AG bei Ihnen melden. 2.9 Entstehen durch die Internetanbindung meines Speichers keine Sicherheitsprobleme? Nein. Als Teilnehmer am Regelleistungsmarkt unterliegt Ampard AG den hohen Sicherheitsvorgaben der ÜNB. Die Datenkommunikation zwischen dem zentralen System und der AMPARD Local Intelligence bei Ihrem Speicher läuft über eine sichere Datenverbindung. Die Ansteuerung für Regelleistung erfolgt ausschließlich über AMPARD. Weder VNB noch ÜNB haben Zugriff auf Ihre Geräte. 2.10 Sind meine Daten sicher? Die von AMPARD aufgezeichneten und im User Interface angezeigten persönlichen Betriebsdaten werden auf zentralen Servern mit höchsten Sicherheitsstandards gespeichert. Die Datenschutzbestimmungen von Ampard AG garantieren, dass Ihre persönlichen Daten vertraulich behandelt werden. 3 Beteiligung und Abrechnung 3.1 Woher kommen die Einnahmen? Die Nachfrage für Regelleistung kommt vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die Menge an Regelleistung, die der ÜNB benötigt um sein Netz jederzeit abgesichert zu haben, schreibt dieser wöchentlich auf dem Ausschreibungsportal des Regelleistungsmarktes aus (www.regelleistung.net). Der von den ÜNB vergütete Preis für Primärregelleistung kompensiert den Lieferanten für die Bereitstellung von Regelleistung, unabhängig ob diese tatsächlich eingefordert wird. Mit wachsendem Anteil volatil einspeisender Wind- und Solaranlagen gewinnt Regelleistung zunehmend an Bedeutung und Wert. Aktuell liefern vor allem alte fossile Kraftwerke Regelleistung. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist es daher dringend erforderlich, dass die Netzstabilität auch durch Erneuerbare Energien erbracht werden kann. Solarstromspeicher wie der Pro Hybrid sind dazu ideal und substantielle Einnahmemöglichkeiten aus Primärregelleistung sind auch längerfristig zu erwarten. FAQ DE_FEN_2015_07 4
3.2 Wer vermarktet die Regelleistung und wie werde ich beteiligt? Zur Teilnahme am Regelleistungsmarkt ist eine kritische Größe notwendig. Daher fasst AMPARD kleine Speicher zu einem virtuellen Kraftwerk zusammen. Ampard AG geht mit dieser akkumulierten Regelleistung an jene Börse, die sich Regelleistungsmarkt nennt. Die Teilnahme am Markt ist reguliert und eine Präqualifikation nötig. Die Beteiligungszahlung erfolgt jährlich über FENECON GmbH & Co. KG. Während den ersten 4 Jahren sind mindestens 300 /Jahr garantiert. Die Auszahlungen beginnen mit dem Abschluss der Präqualifikation in der jeweiligen Regelzone. 3.3 Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Netzbetreiber? Für die Abrechnung der Strombezüge und Stromlieferung sind für den Verteilnetzbetreiber (VNB) nur die Energiemengen relevant, die auf den Stromzählern abgelesen werden können. Aus dieser Sicht bezieht der Endkunde bei einer Erbringung von Regelleistung Strom und speist Strom ins Netz ein zum jeweils gültigen Tarif. Im Zusammenspiel mit den entsprechenden Zählern ermöglicht AMPARD, dass die Strommenge, welche für die Erbringung von Primäregelleistung benutzt wurde, eindeutig von den anderen Strommengen abgegrenzt werden kann. Kosten, welche Ihnen aufgrund von Strombezügen für Regelleistung anfallen (inkl. netznutzungsgebundene Abgaben und Steuern), werden Ihnen von Ampard AG bzw. FENECON GmbH & Co. KG vollumfänglich zurückerstattet. In Ihrem AMPARD User Interface wird dies transparent ausgewiesen. Als Berechnungsbasis für den Energiepreis gilt dabei der durchschnittliche Energiepreis laut Verivox (www.verivox.de). Zukünftig werden diese Kosten stark fallen, denn bei der Erbringung von Primärregelleistung sind Speicher aus rechtlicher Sicht von den meisten netznutzungsgebundenen Abgaben (EEG-Umlagen, Netznutzungsentgelt, etc.) befreit. Die relevante Strommenge ist zwar eindeutig abgrenzbar (siehe oben), jedoch sind die notwendigen Prozesse um diese Befreiung abzuwickeln derzeit in Deutschland noch nicht operativ. 4 Installation von AMPARD 4.1 Wie wird AMPARD bei einer nicht-einspeisenden Anlage installiert? Voraussetzung für AMPARD ist ein kompatibles Speichersystem (zurzeit FENECON by BYD PRO Hybrid, 3-phasig), ein bestehender Internetanschluss sowie Stromnetzanschluss. Die Installation der Ampard Local Intelligence (ALI) eine kleine, mit dem Internet und Speicher verbundene Box wird durch Ihren PV-Installateur vorgenommen. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber (VNB, z.b. Bayernwerk, E.ON Mitte) erfolgt durch ein für den AMPARD-Speicher vorausgefülltes FNN-Datenblatt, welches der PV-Installateur von FENECON erhält. Für das Anschlusskonzept zur Erbringung von Regelleistung empfehlen wir grundsätzlich einen bidirektionalen Zähler auch bei nicht-einspeisenden PV-Anlagen (d.h. ohne EEG-Vergütung). Hinweis: Während der Pilotphase, d.h. solange die Speicher noch nicht systematisch Regelleistung erbringen, ist noch keine Anmeldung beim VNB notwendig. 4.2 Wie wird AMPARD bei einer einspeisenden Anlage installiert? Voraussetzung für AMPARD ist ein kompatibles Speichersystem (zurzeit FENECON by BYD PRO Hybrid, 3-phasig), ein bestehender Internetanschluss sowie Stromnetzanschluss. Die Installation der FAQ DE_FEN_2015_07 5
Ampard Local Intelligence (ALI) eine kleine, mit dem Internet und Speicher verbundene Box wird durch Ihren PV-Installateur vorgenommen. Für die Erbringung von Primärregelleistung durch einen Speicher mit einer bestehenden EEGeinspeisenden PV-Anlage haben wir ein Anschluss- und Abrechnungskonzept entwickelt, dessen Prüfung durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur noch am laufen ist. Je nach VNB und verwendetem Zählertyp kann eine Zusatzausrüstung notwendig werden (z.b. einen zusätzlicher Zähler, Gerätekosten ca. EUR 200). Falls eine mit AMPARD ausgerüstete EEG-einspeisende Anlage bis zum 30. Juni 2016 nicht am Regelleistungsmarkt teilnehmen kann, wird Ampard AG die Kosten des ALI (nur Hardware, excl. Installation etc.) zurückvergüten und das ALI entfernt. Hinweis: Während der Pilotphase, d.h. solange die Speicher noch nicht systematisch Regelleistung erbringen, ist noch keine Anmeldung beim VNB notwendig. 4.3 Wieso muss AMPARD beim Vertriebsnetzbetreiber angemeldet werden? Da die Betriebsstrategie eines Speichers durch AMPARD verändert wird, muss (nach Abschuss der Pilotphase) eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Das für die Meldung benutzte, vorausgefüllte FNN-Datenblatt inkl. Beilagen erhält Ihr PV-Installateur von FENECON. Hinweis: Während der Pilotphase, d.h. solange die Speicher noch nicht systematisch Regelleistung erbringen, ist noch keine Anmeldung beim VNB notwendig. 4.4 Funktioniert AMPARD in ganz Deutschland? Ja, die Ausschreibung am Regelleistungsmarkt erfolgt deutschlandweit und alle vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen Primärregelleistung beschaffen. Nicht-einspeisende Anlagen können grundsätzlich bei jedem VNB angeschlossen werden; bei EGG-einspeisenden Anlagen variieren die Anforderungen möglicherweise. 5 FENECON Energy Pool FENECON GmbH & Co. KG startete im März 2015 gemeinsam mit der Schweizer Firma Ampard AG das Pilotprojekt FENECON Energy Pool zur Vernetzung von BYD Hybrid-Speicher für eine Teilnahme am Regelleistungsmarkt. Derzeit kann die Teilnahme am FENECON Energy Pool nur für Anlagen in Deutschland angeboten werden. Es ist allerdings beabsichtigt, auch in weiteren Ländern Primärregelleistung aus dezentralen Anlagen zu liefern. 5.1 Wie lange dauert die Pilotphase? Weil Regelleistung ein entscheidendes Element in einer jederzeit gesicherten Stromversorgung darstellt, geben die ÜNB genaue Vorgaben, wie die Ansteuerung und Erbringung zu erfolgen hat. In der Schweiz hat das AMPARD-Erbringungskonzept mit dem für die Region Schweiz zuständigen ÜNB, SwissGrid, in wenigen Wochen die Präqualifikation d.h. den Zugang zum Regelleistungsmarkt erhalten. Derselbe Prozess wird zurzeit in den vier Netzregionen in Deutschland durchgeführt. Wir erwarten, dass es für alle Regionen bis spätestens Ende 2015 abgeschlossen ist. Während dieser Phase ist es wichtig, dass wir anhand installierter und bereits aktiv in der Regelleistungserbringung arbeitender Anlagen die einwandfreie Funktion demonstrieren. Daher freuen wir uns über Ihre Unterstützung und Teilnahme bereits in der Präqualifikationsphase. FAQ DE_FEN_2015_07 6
5.2 Wie geht es nach den 4 Jahren weiter? Die Teilnahme am FENECON Energy Pool wird mit einem Vertrag für 4 Jahre vereinbart. Dabei gilt der Abschluss der Präqualifikationsphase als Startzeitpunkt. Die Beteiligungszahlung erfolgt jährlich über FENECON GmbH & Co. KG. Während den ersten 4 Jahren sind mindestens 300 /Jahr garantiert. Im Anschluss der vier Jahre werden wir Ihnen einen weiteren Vertrag anbieten, basierend auf den dann gültigen Vorgaben im Energiemarkt und den Einnahmemöglichkeiten für die Flexibilität aus dem Speicher. Dabei gehen wir derzeit davon aus, dass Ihre Speicherleistung neben der Nutzung in der Frequenzstabilisierung (Primärregelleistung) auch in anderen Bereichen der Netzstabilisierung genutzt werden kann und wir Ihnen eine entsprechend höhere Vergütung anbieten können. FAQ DE_FEN_2015_07 7