Amtliche Bekanntmachungen



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Transkript:

Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr. 35/2008 29. Dezember 2008 Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung des Universitätsverlages Seite 1598 Satzung zur Änderung von Ordnungen der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Chemnitz Seite 1605 Benutzungsordnung des Universitätsverlages Vom 18. Dezember 2008 Aufgrund von 101 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521), hat der Senat der Technischen Universität Chemnitz folgende Ordnung erlassen: 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Berechtigte Personen 4 Dienstleistungen des Universitätsverlages 5 Verlagsvertrag 6 Kostenerstattung 7 Verkaufserlöse 8 Berichterstattung des Universitätsverlages 9 Inkrafttreten Anlage zu 5: Verlagsvertrag Inhaltsübersicht In der Benutzungsordnung gelten grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. 1 Allgemeines Für die Nutzung des Universitätsverlages gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek in der jeweils geltenden Fassung, sofern im Folgenden keine Sonderregelung getroffen wird. 2 Aufgaben Der Universitätsverlag erweitert das Dienstleistungsangebot der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Chemnitz. Ziel des Universitätsverlages ist es, den Mitgliedern der Technischen Universität Chemnitz eine Plattform für ihre wissenschaftlichen Publikationen zu bieten. Der Universitätsverlag fördert 1598

die freie Zugänglichkeit aller Eigenveröffentlichungen (Open Access) durch eine parallele, kostenfreie und dauerhafte Online-Publikation auf dem Volltextserver MONARCH. Er ist bestrebt, seine Verlagsprodukte zu marktgerechten, aber günstigen Preisen im Buchhandel anzubieten, um eine möglichst weite Verbreitung zu gewährleisten. 3 Berechtigte Personen (1) Die Dienstleistungen des Universitätsverlages stehen allen Mitgliedern der Technischen Universität Chemnitz zur Verfügung, wenn sie Autoren oder Herausgeber einer wissenschaftlichen Publikation sind; dazu gehören beispielsweise Monographien, Zeitschriften, Dissertationen und Habilitationen. (2) Studierende können nur mit Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers ihre Abschlussarbeiten über den Universitätsverlag veröffentlichen. (3) Der Universitätsverlag steht auch für Publikationen der zentralen Einrichtungen der Technischen Universität Chemnitz zur Verfügung. 4 Dienstleistungen des Universitätsverlages (1) Der Universitätsverlag ist für die Drucklegung und Lieferbarkeit der Publikationen zuständig, die von den in 3 genannten Personen und Einrichtungen in Auftrag gegeben werden. (2) Zudem werden die Publikationen als elektronische Dokumente auf dem Dokumentenserver MONARCH veröffentlicht. (3) Es ist Aufgabe des Universitätsverlages, die Autoren technisch und verlegerisch zu beraten. Layout und Lektorat sind grundsätzlich Sache der Herausgeber oder Autoren. Sie haben hierbei formale Vorgaben des Universitätsverlages zu beachten. 5 Verlagsvertrag Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages (siehe Anlage Verlagsvertrag). Er regelt die Kostenübernahme, die Verwendung von Verkaufserlösen, die Einräumung von Nutzungsrechten und die Lieferbarkeit im Buchhandel. 6 Kostenerstattung Die Kosten für die Verlagspublikation trägt insgesamt der Autor bzw. Herausgeber des Dokumentes, zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale für die Bearbeitung im Universitätsverlag. Die Kosten für das Buchprojekt sind im Vertrag zu benennen. 7 Verkaufserlöse (1) Die Einnahmen aus dem Verkauf der Bücher stehen dem Universitätsverlag zu. Sie werden zur Deckung laufender Kosten sowie für Werbung und die Teilnahme an Messen und Ausstellungen verwendet. (2) Erfolgt die Finanzierung des Projektes durch Haushaltsmittel, so findet Absatz 1 Satz 1 keine Anwendung. 8 Berichterstattung des Universitätsverlages Der Direktor der Universitätsbibliothek berichtet regelmäßig in der Bibliothekskommission über die Arbeit des Universitätsverlages. Für die laufenden Geschäfte kann er einen Verantwortlichen in der Bibliothek benennen. 1599

9 Inkrafttreten Die vorstehende Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 9. Dezember 2008 und der Zustimmung des Rektoratskollegiums vom 12. November 2008. Chemnitz, den 18. Dezember 2008 Der Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes 1600

Anlage zu 5 Universitätsbibliothek Chemnitz Universitätsverlag Straße der Nationen 62 09111 Chemnitz zwischen Verlagsvertrag Herrn/Frau Name, Vorname: Rechnungsanschrift Straße und Hausnummer: PLZ, Ort: E-Mail: Telefonnummer: (nachstehend Autor/Herausgeber genannt) und Universitätsbibliothek/Universitätsverlag vertreten durch den Rektor Straße der Nationen 62 09111 Chemnitz (nachfolgend Universitätsverlag genannt) 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist folgende Publikation des Autors/Herausgebers (nachfolgend Publikation genannt): Titel: Reihentitel: ISBN: ISSN: Verkaufspreis: Autorenpreis: 1601

2 Laufzeit des Vertrages Die Publikation ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Erscheinen im Buchhandel lieferbar. Für den Fall, dass der Druckdienstleister des Universitätsverlages, der die Publikation herstellt und vertreibt, seine Geschäfte einstellt, endet die Lieferbarkeit zu diesem Zeitpunkt. Für die Online-Publikation ist der Vertrag sofort/ ab einem Jahr nach Veröffentlichung im Buchhandel (Nichtzutreffendes bitte streichen) für unbestimmte Zeit geschlossen. 3 Einräumung von Rechten Der Autor/Herausgeber räumt dem Universitätsverlag folgende Rechte ein: 1. für Herstellung, Druck und Vertrieb einer Buchausgabe das ausschließliche Nutzungsrecht für die Dauer der Lieferbarkeit. Der Universitätsverlag ist befugt, in diesem Zusammenhang auch Dritten die erforderlichen Rechte einzuräumen. 2. für die elektronische Publikation auf dem Volltextserver MONARCH (Open Access) das einfache, nicht ausschließliche und dauerhafte Nutzungsrecht. 3. Der Universitätsverlag ist befugt, der Deutschen Nationalbibliothek zum Zwecke der Langzeitarchivierung und dauerhaften Publikation ein entsprechendes Nutzungsrecht einzuräumen. Das Nutzungsrecht wird sofort/ ab einem Jahr nach Veröffentlichung im Buchhandel eingeräumt (Nichtzutreffendes bitte streichen). Der Autor/Herausgeber versichert, dass er die vorstehend genannten Rechte übertragen darf und keine Rechte Dritter dadurch verletzt werden. 4 Leistungen des Universitätsverlages Der Universitätsverlag erbringt folgende Leistungen: 1. Lieferung der Publikation als fertige pdf-datei sowie die auf den jeweiligen Buchtitel spezifizierte Umschlagsgestaltung und das Impressum an den Dienstleister. 2. Vergabe der ISBN/ISSN des Universitätsverlages (inklusive der Meldung an das Verzeichnis lieferbarer Bücher). 3. Lieferung der gedruckten Pflichtstücke an die Deutsche Nationalbibliothek und die Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. 4. Der Universitätsverlag sorgt für die Bereitstellung der Publikation in elektronischer Form zur kostenfreien wiedergabefähigen Speicherung auf dem Volltextserver MONARCH. 5. Der Universitätsverlag veranlasst die Langzeitarchivierung der elektronischen Publikation auf dem Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek. 5 Kosten Der Autor/Herausgeber trägt die Aufwendungen, die dem Universitätsverlag für die Herstellung und den Vertrieb des Buches entstehen. Darüber hinaus ist eine Verwaltungspauschale für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Universitätsverlages zu entrichten. Für das in 1 bezeichnete Projekt fallen folgende Kosten an: 1. Auslagen für den Druckdienstleister: 2. Verwaltungspauschale Universitätsverlag: ------------------------------------------50,00 1602

Mehrkosten und Auslagen, die der Universitätsverlag nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Autors/Herausgebers. Bei den Auslagen für den Druckdienstleister sind Portokosten nur pauschal angesetzt. Sie werden in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt. 6 Verkaufserlöse Die Einnahmen aus dem Verkauf der Bücher stehen dem Universitätsverlag zu. Sie werden zur Deckung laufender Kosten sowie für Werbung und die Teilnahme an Messen und Ausstellungen benötigt. 7 Autoren- und Rezensionsexemplare Der Autor/Herausgeber erhält nach Erscheinen des Buches Freiexemplare. Auf Wunsch des Autors/Herausgebers stellt der Universitätsverlag Rezensionsexemplare zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Autor/Herausgeber. Es werden Rezensionsexemplare vorgehalten. Nicht vergebene Rezensionsexemplare stehen dem Autor/Herausgeber zum Ende der Lieferbarkeit im Buchhandel zu. 8 Layout, Lektorat, Druckfehler Layout und Lektorat werden durch den Autor/Herausgeber besorgt. Er hat dabei formale Vorgaben des Universitätsverlages zu beachten. Es ist Sache des Autors/Herausgebers, den Umschlag und den Buchblock auf Fehlerfreiheit zu überprüfen. Der Universitätsverlag stellt dem Autor geeignete Korrekturfassungen von Umschlag und Buchblock in elektronischer Form zu Verfügung. Für die Korrektheit von ISBN und Preisauszeichnung ist der Universitätsverlag verantwortlich. 9 Kündigung Dieser Vertrag kann vom Autor/Herausgeber jederzeit gekündigt werden. Der Autor/Herausgeber trägt die dann entstehenden Mehrkosten. Die Rechteeinräumung für die Online-Publikation bleibt von der Kündigung unberührt. Im Übrigen gilt 314 BGB. 10 Schlussbestimmungen Weiterhin gelten folgende Bestimmungen: 1. Der Autor/Herausgeber ist verpflichtet, dem Universitätsverlag für die Zeit der Lieferbarkeit im Buchhandel (vgl. 2) aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen. 2. Ergänzend zu diesem Vertrag gilt die Benutzungsordnung für den Universitätsverlag. Im Übrigen findet das Verlagsgesetz Anwendung mit der Maßgabe, dass Sonderabzüge und Sonderdrucke nicht geschuldet werden. 3. Jede Partei erhält eine von beiden Seiten unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages. Nebenabreden wurden nicht getroffen. 4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 1603

5. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit über einen Sachverhalt in diesem Vertrag keine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 6. Gerichtsstand ist Chemnitz. Für die Technische Universität Chemnitz Universitätsbibliothek/Universitätsverlag Chemnitz, den Autor/Herausgeber, den (Unterschrift) (Name) (Unterschrift) (Name) 1604

Satzung zur Änderung von Ordnungen der Universitätsbibliothek Vom 18. Dezember 2008 Aufgrund von 101 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521), hat der Senat der Technischen Universität Chemnitz folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Ordnung der Universitätsbibliothek Die Ordnung der Universitätsbibliothek vom 20. Juli 2004 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2004, S. 227), geändert durch die Satzung zur Änderung der Ordnung der Universitätsbibliothek vom 3. Mai 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 2/2006, S. 14), wird wie folgt geändert: 1 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: Der Universitätsverlag ist der Universitätsbibliothek als Abteilung zugeordnet. Artikel 2 Änderung der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek vom 7. Juni 2007 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 5/2007, S. 201) wird wie folgt geändert: 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Chemnitz - bestehend aus Zentralbibliothek und Teilbibliotheken. Sie gilt auch für das Patentinformationszentrum und den Universitätsverlag, soweit nicht durch die Benutzungsordnungen des Patentinformationszentrums und des Universitätsverlages in den jeweils geltenden Fassungen abweichende Regelungen vorgesehen sind. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 9. Dezember 2008 und der Zustimmung des Rektoratskollegiums vom 12. November 2008. Chemnitz, den 18. Dezember 2008 Der Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes 1605