Studienplan des Bachelorstudiums Architektur an der TU Wien Version



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Transkript:

Studienplan des Bachelorstudiums Architektur an der TU Wien Version 06.2009 1 Grundlage und Geltungsbereich Dieser Studienplan basiert auf dem Universitätsgesetz 2002 BGBl.1, Nr.120/2002 (UG 2002) und dem Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Technischen Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung. Er definiert und regelt das Bachelorstudium der Studienrichtung Architektur an der Technischen Universität Wien und tritt in der vorliegenden Fassung mit 1.Oktober 2006 in Kraft. Die Ziele und Inhalte dieses ingenieurwissenschaftlichen Studiums orientieren sich am Qualifikationsprofil gemäß 2. 2 Qualifikationsprofil Das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien vermittelt die Grundkompetenzen des architektonischen Gestaltens. Es verfolgt einen integrativen Ansatz, der in alle zentralen Praxisfelder der Architektur von der Gebäudeplanung über die Tragwerks- und Detailplanung bis zu Städtebau und Landschaftsgestaltung einführt. Das Studium vermittelt ein Verständnis für die Aufgaben der Architektur in der Gesellschaft, für ihre ästhetischen, technischen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen sowie für das Zusammenwirken verschiedener Disziplinen in Planungs- und Bauprozessen. Die Fähigkeit zu Kommunikation, Kooperation und Teamarbeit ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Qualifikationsprofils. Das Studium vermittelt Kenntnisse der Theorie und Geschichte der Architektur und verwandter Künste, der technischen Aspekte der Architektur sowie der Geistesund Sozialwissenschaften. Besonderer Wert wird auf die Ausbildung ästhetischer und intellektueller Fähigkeiten gelegt, die zur erfolgreichen Bearbeitung komplexer Gestaltungsaufgaben befähigen. Das Bachelorstudium qualifiziert zu einem weiterführenden Masterstudium in Architektur oder verwandten Bereichen. 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studiendauer beträgt 6 Semester, in denen Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren sind. ECTS ist die Abkürzung für "European Credit Transfer System". Jeder Lehrveranstaltung werden ECTS-Punkte als Maß für den erforderlichen Arbeitsaufwand der Studierenden zugeordnet, wobei ein ECTS-Punkt einem Aufwand von 25 Arbeitsstunden entspricht. Die im Studienplan zusätzlich angegeben Semesterstunden sind interne Verrechnungseinheiten, die der Ermittlung des Lehraufwands pro Vorlesung bzw. pro Übungsgruppe dienen. (2) Neben den Pflichtfächern im Ausmaß von 142 ECTS-Punkten umfasst das Studium einen Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 20 ECTS-Punkten, freie Wahlfächer im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten sowie Zusatzqualifikationen ( Soft-Skills entsprechend der Definition in den Studienrechtlichen Bestimmungen der TU Wien) im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten. Im Bachelorstudium sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen zwei Bachelorarbeiten anzufertigen. 4 Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen (1) In Vorlesungen (VO) tragen die/der Vortragende(n) die Inhalte eines Faches und dessen Methoden vor. Der Erfolgsnachweis erfolgt über eine schriftliche und / oder mündliche Prüfung. Die didaktische Gestaltung von Vorlesungen umfasst auch die Bereitstellung von Lehrmaterialien. Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 1/8

(2) In Übungen (UE) wenden Studierende fachspezifischer Kenntnisse auf konkrete Problemstellungen an und werden dabei von den Lehrenden betreut. Der Erfolgsnachweis erfolgt durch begleitende Erfolgskontrolle während der Lehrveranstaltung. (3) Vorlesungsübungen (VU) sind Lehrveranstaltungen bestehend aus Vorlesungs- und Übungsanteilen wie sie unter Ziffer 1 und 2 definiert sind. (4) Kurse (KU) sind fächerübergreifende Vorlesungsübungen. (5) Entwurfsübungen (EU) sind projektorientierte Übungen zur Entwicklung der Entwurfskompetenz der Studierenden. (6) Seminare (SE) dienen dem Vortrag und der Diskussion wissenschaftlicher Aufgabenstellungen, wobei die Studierenden in der Regel eine schriftliche Arbeit ausführen und mündlich präsentieren. (7) Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen außerhalb des Studienortes. Sie dienen der Veranschaulichung von Lehrinhalten im jeweiligen lokalen Kontext. (8) Laborübungen (LU) sind praktische Übungen, die mit technischen Geräten durchgeführt werden. (9) Lehrveranstaltungen, die eine individuelle Betreuung erfordern (insbesondere Entwurfsübungen) sollten mit einer Gruppengröße von maximal 20 Studierenden pro Betreuerin oder Betreuer angeboten werden. 5 Besondere Bestimmungen für körperbehinderte Studierende Körperbehinderten Studierenden soll im Studium kein Nachteil aus ihrer Behinderung erwachsen. Dem Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Prüfungsmethode ist zu entsprechen, wenn die Studentin oder der Student eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. 6 Studieneingangsphase Die Studieneingangsphase gemäß 66 Abs. 1 UG 2002 umfasst folgende Lehrveranstaltungen: Orientierungskurs (K), Gegenwartsarchitektur (V), Grundkurs Architektur und Darstellung (K) und Grundkurs Architektur und Konstruktion (K). Sie dient der Orientierung der Studierenden in Hinblick auf die Zweckmäßigkeit ihrer Studienwahl. Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 2/8

7 Prüfungsfächer (1) Pflichtfächer In der folgenden Tabelle sind jeweils der Name der Lehrveranstaltung, die ECTS-Punkte, die Semesterstunden, der Typ der Lehrveranstaltung und das Semester, in dem die Lehrveranstaltung absolviert werden soll, angegeben. Fach Orientierungskurs ECTS h T Sem Orientierungskurs 1,0 1,0 KU 1 Fach Hochbau, Konstruktion und Baudurchführung ECTS h T Sem Grundkurs Architektur und Konstruktion 13,0 10 KU 2 Bauphysik und Humanökologie 2,0 1,5 VO 2 Hochbau Einführung 3,5 3,0 VO 1 Tragwerkslehre Einführung 2,0 1,5 VO 1 Hochbau I 2,0 1,5 VO 3 Hochbau II 2,0 1,5 VO 4 Statik und Festigkeitslehre 2,0 1,5 VO 2 Bausysteme und Bemessung 1,5 1,0 VO 3 Materialkunde 2,5 2,0 VO 1 Technischer Ausbau 2,5 2,0 VO 4 Technische Gebäudesysteme 2,0 1,5 UE 5 Hochbau und Tragwerk 4,5 4,0 UE 3 Baudurchführung und AVA 2,0 1,5 VO 5 Bau- und Planungsrecht 2,0 1,5 VO 6 Denkmalpflege 2,0 1,5 VO 5 Fach Entwerfen ECTS h T Sem Studio Raumgestaltung 6,0 4,5 EU 3 Studio Wohnbau 6,0 4,5 EU 4 Studio Gebäudelehre 6,0 4,5 EU 4 Studio Hochbau 6,0 4,5 EU 5 Studio Städtebau 6,0 4,5 EU 5 Raumgestaltung 1,5 1,5 VO 3 Gebäudelehre 1,5 1,5 VO 4 Wohnbau 1,5 1,5 VO 4 Entwerfen 12,0 10,0 EU 6 Fach Städtebau ECTS h T Sem Stadtentwicklung 2,0 1,5 VO 2 Grundlagen der Landschaftsarchitektur 4,0 3,0 VU 5 Städtebau 1,5 1,5 VO 5 Fach Bildnerisches Gestalten ECTS h T Sem Grundkurs Architektur und Darstellung 13,0 10,0 KU 1 Zeichnen und visuelle Sprachen 8,0 6,0 VU 1+2 Dreidimensionales Gestalten 1,0 1,0 VO 3 Dreidimensionales Gestalten 5,5 4,0 UE 3 Fach Theorie und Geschichte ECTS h T Sem Gegenwartsarchitektur 2,0 1,5 VO 1 Architekturtheorie 2,0 1,5 VO 2 Architektur- und Kunstgeschichte des 19. und 20. 2,0 1,5 VO 2 Jhdts. Architektur- und Kunstgeschichte 2,0 1,5 VO 3 Baugeschichte I 2,0 1,5 VO 4 Baugeschichte II 2,0 1,5 VO 5 Gender Studies 2,0 1,5 VO 4 Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 3/8

(2) Gebundene Wahlfächer Gebundene Wahlfächer werden in mehreren Gruppen angeboten, aus denen jeweils eine Mindestanzahl von Lehrveranstaltungen bzw. ECTS-Punkten zu absolvieren ist: - In der Wahlfachgruppe Technologie zwei Vorlesungen (4 ECTS-Punkte) und zwei Übungen (4 ECTS-Punkte). - In der Wahlfachgruppe Theorie und Geschichte zwei Vorlesungen (4 ECTS-Punkte) - In der Wahlfachgruppe allgemeine Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt mindestens 4 ECTS-Punkten. Ist die Summe der ECTS-Punkte der absolvierten Lehrveranstaltungen größer als 4 kann die Differenz auf die freien Wahlfächer angerechnet werden. - In der Wahlfachgruppe Wahlseminar ein Seminar im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten. Die Liste der Seminare, die als Wahlseminare zählen, wird vom studienrechtlichen Organ jährlich festgelegt und gesondert verlautbart. Technologie ECTS h T Sem Bausysteme - Holzbau 2 1,5 VO 4 Bausysteme - Beton und Mauerwerk 2 1,5 VO 4 Bausysteme - Stahlbau 2 1,5 VO 4 Bausysteme - Holzbau 2 1,5 UE 4 Bausysteme - Beton und Mauerwerk 2 1,5 UE 4 Bausysteme - Stahlbau 2 1,5 UE 4 Bausysteme Hochbau 2 1,5 UE 4 Bauphysik 2 1,5 UE 2 Materialkunde 2 1,5 UE 1 Technischer Ausbau 2 1,5 UE 4 Theorie und Geschichte ECTS h T Sem Baugeschichte III 2 1,5 VO ab 4 Architektur- und Kunstgeschichte II 2 1,5 VO ab 4 Architekturtheorie II 2 1,5 VO ab 4 Gegenwartsarchitektur II 2 1,5 VO ab 4 Soziologie f. ArchitektInnen 2 1,5 VO 3 Allgemeine Wahlfächer ECTS h T Sem CAAD und Geometrie 2 1,5 VO ab 3 Stadt- und Regionalplanung 2 1,5 VO 4 Möbel- und Raumkonzepte 2 1,5 VO ab 4 Bau- und Immobilienwirtschaft 2 1,5 VO ab 3 Theorien, Methoden und Prozesse der Projektentwicklung und des Projektmanagements 2 1,5 VO ab 4 Mathematik 2 1,5 VO ab 3 Methoden und Techniken der Bauforschung 2 1,5 VO ab 4 Betriebswirtschaftliche Grundlagen der 2 1,5 VO ab 5 Projektentwicklung Ringvorlesung Ökologie 2 1,5 VO 2 Bau- und Planungsrecht 2 1,5 SE 6 Statik Anwendungen 2 1,5 VU 3 Subjektive Räume/Raumutopien 4 3,0 UE ab 3 Werkstatt Raum 1:1 4 3,0 LU ab 4 Bauaufnahmen 4 3,0 UE ab 3 CAAD und Geometrie 4 3,0 UE ab 3 Denkmalpflege und Bausanierung 4 3,0 UE ab 4 Baudurchführung und AVA 4 3,0 UE ab 5 Architekturmodellbau 1 4 3,0 UE ab 4 Analytisches und funktionales Zeichnen 2 1,5 UE ab 3 Wahlseminar ECTS h T Sem 4 3,0 SE 6 Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 4/8

(3) Freie Wahlfächer und Soft Skills - Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 ECTS-Punkten zu absolvieren. Sie können beliebig aus dem Angebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Dabei sind jedoch im Ausmaß von mindestens 6 ECTS-Punkten Lehrveranstaltungen über Soft Skills aus dem an der TU Wien angebotenen allgemeinen Katalog von Soft Skills oder aus der Liste weiterer Lehrveranstaltungen, die speziell auf die Studienrichtung Architektur abgestimmt ist und vom studienrechtlichen Organ jährlich festgelegt und gesondert verlautbart wird, zu wählen. (4) Prüfungsvoraussetzungen (a) Voraussetzung für die Zulassung zu den Studios und zur Übung Hochbau und Tragwerk ist die positive Absolvierung folgender Fächer des 1. Studienjahres: Orientierungskurs, Gegenwartsarchitektur, Grundkurs Architektur und Darstellung, Grundkurs Architektur und Konstruktion. Bei strukturellen Problemen mit der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studienbetriebs im 1. oder im 2. Semester kann die Studienkommission diese Voraussetzungen vorübergehend reduzieren. (b) Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrveranstaltung Entwerfen (12 ECTS) ist die positive Absolvierung von mindestens 4 Studios. (c) Bei einer versehentlichen Akzeptanz einer Anmeldung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter gelten die Voraussetzungen für diese Anmeldung als erfüllt; d.h. insbesondere, dass einmal erbrachte Leistungen trotz Fehlens der Voraussetzung nicht verfallen. (d) Bei Vorliegen besonderer Gründe kann das studienrechtliche Organ Studierende auf deren Antrag von der Erfüllung der Voraussetzungen ausnehmen. (5) Sonstige Bestimmungen (a) Die Lehrveranstaltung Entwerfen kann nur an jenen Instituten absolviert werden, die eines der folgenden Studios anbieten: Städtebau, Raumgestaltung, Hochbau, Wohnbau, Gebäudelehre. (b) Bei Nachweis der positiven Absolvierung einer Höheren Technischen Lehranstalt (Fachrichtung Hochbau oder Tiefbau) gelten die Lehrveranstaltungen Hochbau Einführung (4 ECTS-Punkte) und Tragwerkslehre Einführung (2 ECTS-Punkte) als anerkannt. Als Nachweis gilt das entsprechende Maturazeugnis, wobei die dort angeführte Note für die entsprechende Lehrveranstaltung dieses Studienplans übernommen wird. 8 Bachelorarbeiten (1) Die beiden Bachelorarbeiten sind im Rahmen der beiden Lehrveranstaltungen Wahlseminar (4 ECTS-Punkte) und Entwerfen (12 ECTS-Punkte) anzufertigen. Der Aufwand der Studierenden für die Bachelorarbeiten ist in die ECTS-Punkte dieser Lehrveranstaltungen eingerechnet. Inhalt der Lehrveranstaltung Entwerfen ist der Entwurf eines architektonischen Projekts, bei dem die in den einzelnen Studios (Raumgestaltung, Wohnbau, Gebäudelehre, Hochbau und Städtebau) erlernten Fähigkeiten integrativ zur Anwendung gebracht werden. Inhalt der Lehrveranstaltung Wahlseminar ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Spezialgebiet der Architektur. (2) Zum Umfang der Arbeiten gehört eine angemessene Dokumentation. Richtlinien dafür sind vom studienrechtlichen Organ festzulegen. Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 5/8

9 Bachelorprüfung und Abschlusszeugnis über die Studienleistungen Für den Abschluss des Bachelorstudiums ist die positive Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Bachelorprüfung besteht aus dem Einreichen der Zeugnisse für die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen. Den Studierenden ist ein Abschlusszeugnis über ihre Studienleistungen auszustellen, falls sämtliche in diesem Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Dieses Abschlusszeugnis hat zu enthalten: (1) Themen der beiden Bachelorarbeiten und die Noten der entsprechenden Lehrveranstaltungen. (2) Durchschnittsnoten und Summe der ECTS-Punkte - folgender unter 7 Abs. (1) angeführten Pflichtfächer: Orientierungskurs, Hochbau, Konstruktion und Baudurchführung; Städtebau; Entwerfen; Bildnerisches Gestalten; Theorie und Geschichte, - der unter 7 Abs. (2) angeführten Gebundenen Wahlfächer, - der freien Wahlfächer und Soft Skills. (3) Eine Gesamtnote über das Bachelorstudium, die gemäß 73 Abs (3) UG 2002 aus den Durchschnittsnoten aller in Absatz 2 angeführten Fächer zu bilden ist. Die jeweilige Durchschnittsnote eines Faches ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten und auf ganze Zahlen gerundeten Mittelwert (bei einem Ergebnis größer als.,5 wird aufgerundet) der Noten aller Lehrveranstaltungsprüfungen des jeweiligen Faches. Der Absolventin/ Dem Absolventen wird der akademische Grad Bachelor of Science, abgekürzt BSc, verliehen. 10 Prüfungsordnung Bei Lehrveranstaltungen vom Typ Vorlesung hat die Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. Vorlesungen können schriftlich oder mündlich geprüft werden. Übungen, Vorlesungsübungen, Entwurfsübungen, Laborübungen, Seminare und Exkursionen haben prüfungsimmanenten Charakter. 11 Inkrafttreten Die vorliegende Fassung des Bachelorstudiums Architektur tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. 12 Übergangsbestimmungen (1) Studierende des Diplomstudiums Architektur können jederzeit durch eine einfache Absichtserklärung in das Bachelorstudium übertreten. Neueintritte in das Diplomstudium sind nicht mehr möglich. Das Diplomstudium läuft aus und kann noch bis zum 30. November 2015 abgeschlossen werden. Studierende des Diplomstudiums, die ihr Studium bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen haben, sind danach automatisch dem Studienplan des Bachelorstudiums unterstellt. (2) Bei freiwilligem Übertritt in das Bachelorstudium sind Lehrveranstaltungen, die nach dem Studienplan des bisherigen Diplomstudiums absolviert wurden, anzuerkennen, wenn Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung denen des Bachelorstudiums weitgehend entsprechen. Für den Übertritt von einem davor erlassenen Diplomstudienplan in das Bachelorstudium sind diese Bestimmungen sinngemäß zusammen mit den für ältere Studienpläne bereits von der Studienkommission erlassenen Übergangsbestimmungen anzuwenden. Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 6/8

(3) Über die Gleichwertigkeit von Lehrveranstaltungen entscheidet das studienrechtliche Organ. (4) Lehrveranstaltungen dieses Studienplans gelten mit den in der vorliegenden Fassung angeführten ECTS-Punkten als absolviert, auch wenn die Prüfungen vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Fassung des Studienplans absolviert wurden. Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 7/8

ANHANG: Semestergliederung ECTS h Typ 1. Semester Orientierungskurs* 1,0 1,0 KU Hochbau Einführung 3,5 3,0 VO Tragwerkslehre Einführung 2,0 1,5 VO Zeichnen und visuelle Sprachen (WS) 4,0 3,0 VU Materialkunde 2,5 2,0 VO Grundkurs Architektur und Darstellung * 13,0 10,0 KU Gegenwartsarchitektur * 2,0 1,5 VO Summe 1. Semester 28,0 22,5 2. Semester Grundkurs Architektur und Konstruktion * 13,0 10,0 KU Bauphysik und Humanökologie 2,0 1,5 VO Statik und Festigkeitslehre 2,0 1,5 VO Architekturtheorie 2,0 1,5 VO Architektur- u. Kunstgeschichte des 19. u. 20. Jhdts. 2,0 1,5 VO Stadtentwicklung 2,0 1,5 VO Zeichnen und visuelle Sprachen (SS) 4,0 3,0 VU Summe 2. Semester 27,0 21,0 3. Semester Hochbau I 2,0 1,5 VO Hochbau und Tragwerk 4,5 4,0 UE Bausysteme und Bemessung 1,5 1,0 VO Studio Raumgestaltung 6,0 4,5 EU Raumgestaltung 1,5 1,5 VO Dreidimensionales Gestalten 1,0 1,0 VO Dreidimensionales Gestalten 5,5 4,0 UE Architektur- und Kunstgeschichte 2,0 1,5 VO Summe 3. Semester 24,0 18,0 4. Semester Studio Wohnbau 6,0 4,5 EU Studio Gebäudelehre 6,0 4,5 EU Gebäudelehre 1,5 1,5 VO Wohnbau 1,5 1,5 VO Gender Studies 2,0 1,5 VO Baugeschichte I 2,0 1,5 VO Hochbau II 2,0 1,5 VO Technischer Ausbau 2,5 2,0 VO Summe 4. Semester 23,5 18,5 5. Semester Denkmalpflege 2,0 1,5 VO Studio Hochbau 6,0 4,5 EU Technische Gebäudesysteme 2,0 1,5 UE Baudurchführung und AVA 2,0 1,5 VO Grundlagen der Landschaftsarchitektur 4,0 3,0 VU Studio Städtebau 6,0 4,5 EU Städtebau 1,5 1,5 VO Baugeschichte II 2,0 1,5 VO Summe 5. Semester 25,5 19,5 6. Semester Bau- und Planungsrecht 2,0 1,5 VO Entwerfen (Bachelorarbeit) 12,0 10,0 EU Summe 6. Semester 14.0 11,5 Summe Pflichtfächer 142,0 111,0 Wahlseminar (Bachelorarbeit) 4,0 3,0 SE Wahlfachgruppe Technologie (3 Vo, 3 Ue) 8,0 6,0 - Wahlfachgruppe Theorie und Geschichte (3 Vo) 4,0 3,0 - Allgemeine Wahlfächer (3 Vo, VU, Ue) 4,0 3,0 - Summe Gebundene Wahlfächer 20,0 15,0 Soft-Skills 6,0 4,0 - Freie Wahlfächer beliebiger Studienrichtungen 12,0 8,0 - Summe Freie Wahlfächer und Soft Skills 18,0 12,0 Gesamtsumme 180,0 138,0 * Fächer der Orientierungsphase Studienplan des Bachelorstudiums Architektur TU-Wien / 06.2009 Seite 8/8