Ergeht an: Österreichische Bundes-Sportfachverbände Anti-Doping Beauftragte der Österreichischen Bundes-Sportfachverbände Österreichisches Olympisches Comité (z.k.) Österreichisches Paralympisches Comité (z.k.) Österreichische Bundes-Sportorganisation (z.k.) Sektion Sport im BMLVS (z.k.) Elektronischer Versand! Wien, am 16. Dezember 2014 Wichtige (NEUE) Anti-Doping Informationen Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Fachverbände, zum Abschluss des Jahres 2014 möchten wir uns wieder herzlich für die gute Zusammenarbeit im nunmehr fast abgelaufenen Jahr bedanken und sind überzeugt, dass Sie uns auch im kommenden Jahr 2015 bei der Anti-Doping Arbeit, wie bisher unterstützen. Im Folgenden machen wir Sie auf einige wesentliche Themen aufmerksam, die im kommenden Jahr 2015 von Seiten der Fachverbände zu berücksichtigen sind. An dieser Stelle dürfen wir auch nochmals auf die Anti-Doping Informationsveranstaltung für die Fachverbände hinweisen. Diese findet am 22. Jänner 2015 um 14.00 Uhr im Haus des Sports (Wien) statt. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Informationen aufmerksam zu lesen und entsprechende Schritte zu setzen. Anfallende Erledigungen ersuchen wir möglichst zeitnah vorzunehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NADA Austria selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für einen besinnlichen Jahresausklang und viel Erfolg im kommenden Jahr verbleibt das Team der NADA Austria
1. Dopingkontrollsystem 1.1. Kaderlisten Nationaler Testpool neu Jeder Bundes-Sportfachverband ist dazu verpflichtet, der NADA Austria seine potentiellen Testpool-Sportler in Form einer Kaderliste zur Verfügung zu stellen und diese stets aktuell zu halten. Aufgrund entsprechender Änderungen im Anti-Doping Bundesgesetz wird es bezüglich des Nationalen Testpools (NT) ab 2015 einige Änderungen geben. So unterteilt sich der NT zukünftig nur noch in zwei Leistungsstufen: Top-Segment und Basis-Segment, mit jeweils unterschiedlichen Meldepflichten. Um eine entsprechende Einstufung der gemeldeten Sportler Ihres Fachverbandes in einer der beiden Segmente seitens der NADA Austria vornehmen zu können, wird die NADA Austria bei diesen eine individuelle Risikoeinschätzung vornehmen und wird die jeweiligen Fachverbände dazu um ihre fachliche Meinung ersuchen. Eine gesonderte und detaillierte Information dazu wird Ihnen in den nächsten Wochen zugehen. 1.2. Ausschreibungen von ÖSTM 2015 und ÖM 2015 Bitte beachten Sie, dass jeder Bundes-Sportfachverband alle Ausschreibungen von ÖSTM und ÖM unter Anführung der Bewerbe und des Zeitplans spätestens vier Wochen vor deren Beginn schriftlich - am besten per Email - der NADA Austria übermitteln muss bzw. etwaige Änderungen dieser Ausschreibungen der NADA Austria unverzüglich mitteilen muss. 1.3. Trainingslager und Mannschaftstrainings Bitte beachten Sie, dass jeder Bundes-Sportfachverband die Zeiten und Orte der vorgesehenen Trainingslager und Mannschaftstrainings, sowie jede Änderung dieser Daten unverzüglich - am besten per Mail - der NADA Austria zu melden hat. 1.4. Veranstaltungen 2015 benötigte Dopingkontrollen Um den Bedarf an benötigten Dopingkontrollen abschätzen bzw. rechtzeitig ein geeignetes Dopingkontroll-Team festlegen zu können, ersuchen wir Sie, uns Veranstaltungen Ihres Fachverbandes, für die Sie Dopingkontrollen benötigen (z.b. Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Weltcups, aber auch freiwillig bestellte Kontrollen etc.), bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. Seite 2 von 6
2. Medizinische Ausnahmegenehmigung ( TUE ) 2.1. Wichtige Änderungen zur Prohibited List (Verbotsliste) ab 2015 Die Substanzklasse S2 wird in "Peptide Hormones, Growth Factors, Related Substances and Mimetics" umbenannt, um zu verdeutlichen, dass auch (synthetische) Mimetika verboten sind. Zudem wurden "non-erythropoietic EPO- Receptor agonists" aufgenommen und einige Beispiele für verbotene Substanzen angeführt. Die Substanzklasse S5 wurde in "Diuretics and Masking Agents" umbenannt. Durch die Streichung des Wortes "other" soll verdeutlicht werden, dass Diuretika nicht nur maskierende Eigenschaften haben, sondern etwas auch für schnellen Gewichtsverlust (z.b. bei Sportarten mit Gewichtsklassen) missbraucht werden. In der Klasse "M2. Chemical and Physical Manipulation" wurden "surgical procedures" aufgenommen, um klarzustellen in welchen Zusammenhang intravenöse Infusionen erlaubt sind. In der Substanzklasse "S6. Stimulants" wurde die gesamte Familie der "phenethylamine"-derivate explizit genannt, um auf die steigende Zahl der Designer- Stimulanzien zu reagieren. Die Substanzklasse S9 wurde in "Glucocorticoids" umbenannt. Auf Antrag der World Karate Federation (WKF) ist Alkohol in dieser Sportart nicht mehr verboten. Auf Antrag der "World Underwater Federation (CMAS)" sind Beta- Blocker in bestimmten Disziplinen dieser Sportart verboten. Die gesamte Verbotsliste (im englischen Original sowie in der deutschen Übersetzung) finden Sie auf der Website der NADA Austria im Bereich Medizin. Dort steht mit dem Dokument Summary of Major Modifications and Explanatory Notes auch eine ausführliche Beschreibung der Änderungen zur Verfügung. 2.2. Monitoring Program Das "Monitoring Program 2015" untersucht u.a. den Missbrauch weiterer Stimulanzien und Narkotika im Wettkampf sowie den potentiellen Missbrauch von Glukokortikoiden. Zudem werden Telmisartan und Meldonium beobachtet. Eine Aufstellung aller Substanzen im Monitoring Program finden Sie auf unserer Website im Bereich Medizin. 2.3. MedApp - die Medikamentenabfrage als kostenlose App Die neue App der NADA Austria hilft Sportlerinnen und Sportlern sowie deren Betreuern, Trainern und Eltern österreichische Medikamente einfach und schnell auf verbotene Substanzen zu überprüfen. Die App steht für Android und ios zur Verfügung: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.nadaaustria.medapp https://itunes.apple.com/at/app/medapp/id946184052 Seite 3 von 6
3. Recht 3.1. Welt-Anti-Doping-Code Auf der vierten "World Conference on Doping in Sport" im November 2013 wurde der neue Welt-Anti-Doping-Code (WADC) verabschiedet. Die neuen Richtlinien treten ab 1. Jänner 2015 in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Erhöhung der Dauer der Standard- Sperre von zwei auf vier Jahre, den Ausbau effizienter Kontroll- und Ermittlungsmöglichkeiten und den verstärkten Fokus auf das Umfeld der Athleten. Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen wird von acht auf zehn Jahre erhöht. 3.2. Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes Aufgrund der umfassenden Änderungen im WADC war auch eine Novellierung des bestehenden Anti-Doping Bundesgesetzes notwendig geworden. Diese wird ebenfalls am 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen steht auf der Website der NADA Austria (www.nada.at) im Download-Angebot unter der Rubrik Recht zur Verfügung. 3.3. Anpassung des Reglements (Statuten, Wettkampfordnung, ) Bedingt durch die Novellierung des Anti-Doping Bundesgesetzes wird eine Änderung des Verbandsreglements notwendig werden. Entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmungen haben die Bundes-Sportfachverbänden ein Jahr Zeit, diese Anpassungen vorzunehmen. Die NADA Austria wird zu Beginn des Jahres 2015 eine Leitlinie erarbeiten, um die Verbände bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen. Sämtliche Änderungen werden auch im Rahmen der Anti-Doping Informationsveranstaltung am 22. Jänner 2014 behandelt. Seite 4 von 6
4. Information und Prävention 3.1. Website im neuen Design Rechtzeitig zum In-Kraft-treten des neuen Welt-Anti-Doping-Codes und der Novelle des Anti- Doping Bundesgesetzes erfolgt zum Jahreswechsel ein Relaunch der Website der NADA Austria. Die neue Website wurde im responsive Webdesign erstellt. Durch die optische Überarbeitung wurde Nutzbarkeit der Website auf speziell auch für mobile Endgeräte verbessert. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei allen Verbänden bedanken, die uns Bildmaterial für die neue Website zur Verfügung gestellt haben und hoffen, dass Ihnen das Ergebnis unserer Bemühungen gefällt. Für neues Material sind wir natürlich jederzeit dankbar. Sollten Sie Verlinkungen auf www.nada.at bzw. auf bestimmte Dokumente auf der Website erstellt haben (bspw. auf Ihrer Website oder in Drucksorten), so bitten wir Sie, diese auf ihre Aktualität zu überprüfen. 3.2. Vorträge und Schulungen im Spitzensport Die NADA Austria setzt auf den direkten Kontakt mit den Athleten (insbesondere A-Kader Athleten/-innen sowie A-Nationalteams), Trainern, Betreuern und Funktionären. Sollten Sie eine geeignete Möglichkeit für einen kostenlosen Vortrag oder ein Seminar haben (z.b. Kader-Trainingslager, Fortbildungen, etc.), so wenden Sie sich bitte an d.mueller@nada.at 3.3. Info-Tour 2013 Die Anti-Doping Info-Tour wird auch 2015 fortgesetzt. Wie in den letzten Jahren bitten wir Sie, uns ihre Vorschläge, bei welchen Nachwuchsveranstaltungen wir im Jahr 2015 vor Ort sein könnten, an d.mueller@nada.at zu übermitteln. 3.4. elearning-plattform Anti-Doping Lizenz Auch im kommenden Jahr sind wir weiter bemüht, die elearning-plattform in geeigneter Form in die Informationsmaßnahmen der Fachverbände zu integrieren. Sollten Sie Interesse an dieser kostenlosen und mit wenig Aufwand verbundenen Schulungsmöglichkeit (bspw. für Nachwuchssportler, Kadersportler, Trainer, Betreuer, Funktionäre) haben, so wenden Sie sich bitte an d.mueller@nada.at 3.5. Apps für mobile Endgeräte Die NADA Austria stellt neben der bereits im Bereich Medizin beschriebenen MedApp auch das Mobile Game Born to Run für Android und ios zur Verfügung. Sämtliche Download-Links finden Sie auf unserer Website im Bereich Prävention. Die WADA bietet eine Android- und ios-app für das ADAMS-System an, um die Abgabe und Aktualisierung der Aufenthaltsinformationen zu erleichtern. 3.6. Newsletter, Webseiten-Beiträge, Verbandszeitschriften Um wichtige Themen der Anti-Doping Arbeit im organisierten Sport verbreiten zu können, ist die NADA Austria auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir danken Ihnen für jede Art der Kommunikation (z.b. Newsletter, Webseiten-Beiträge, Verbandszeitschriften, etc.). Gerne stellen wir natürlich auch entsprechendes Material (Bilder, Texte, etc.) zur Verfügung. Seite 5 von 6
5. Anti-Doping Beauftragte Eine Liste der Anti-Doping Beauftragten der Fachverbände ist auf unserer Website unter verfügbar: http://www.nada.at/de/praevention/anti-doping-beauftragte (Achtung: dieser Link ändert sich mit der Umstellung der Website zu Jahresende Sie finden die Liste dann im Bereiche Prävention On-Site. Bitte überprüfen Sie unter dem oben angegebenen Link die Richtigkeit der Daten. Sollte sich etwas bei ihrem Anti-Doping Beauftragten geändert haben (Person, Kontakt, etc.), so bitten wir Sie, dies so bald als möglich bekannt zu geben. Seite 6 von 6