CarGarantie Comfort Produktinformation für das Gebrauchtwagen-Geschäft Garantie-Pass Dokumente Garantie-Pass Dokumente Autohaus Mustermann AG 0by GW 0ca GVP
I. Leistungsinhalte Garantielaufzeiten Im Gebrauchtwagengeschäft bieten Sie Ihrem Kun den eine feste Garantielaufzeit von 12 oder 24 Mona ten an unabhängig davon, wie viele Kilometer der Kun de in diesem Zeitraum fährt. Die Laufzeit für die Garantieverlängerung beträgt 12 Monate egal, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt. Gültigkeit der Garantie Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäfts - fahrten auch europaweit. Übertragbarkeit Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über. Garantieumfang Die Garantie dient Ihrer bestmöglichen Profilierung und hebt Ihr Autohaus vom Wettbewerb ab. Nähere Informationen über den Umfang der Garantie ent nehmen Sie bitte der nächsten Seite. Die Garantie übertrifft den ZDK-Standard für die Gebrauchtwagen-Garantie und ist vom ZDK an erkannt. D. h., Sie verfügen über ein weiteres über zeugen des Verkaufs argument, das ZDK-Zusatz zeichen Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit. Die Regulierung der garantiepflichtigen Lohn- und Material kosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Aufrechterhaltung der Garantie Der Käufer hat die vom Herstellerwerk empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma durchführen zu lassen (gilt auch für Fremd fabrikate). Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere für die Fahrzeugmarke anerkannte Vertragswerk - statt beauftragt werden. Wichtig ist, dass Rechnungs - belege ausgestellt werden. Unbürokratische Garantieabwicklung Im Schadenfall informiert der verkaufende Händler oder wenn der Schaden, z. B. bei Auslandsschäden, nicht bei ihm repariert werden kann der Kunde CG vor Reparaturausführung telefonisch oder per Telefax über den Umfang des Schadens und holt die Freigabe für die Reparatur ein. Sonstige Anmerkungen Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rechnet garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kosten verauslagung (über - wiegend bei Schäden im Aus land) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer ab. Kostenerstattung Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet, garantie - pflichtige Materialkosten im Höchstfall nach der unverbindlichen Preis empfehlung des Herstellers und aus - gehend von der Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe zum Zeitpunkt des Schaden eintritts wie folgt: Materialkosten nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils K00010 MKT50
II. Garantieumfang Motor Schalt-/Automatikgetriebe Achs-/Verteilergetriebe Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinder - kopfdichtung, Ventilschaftabdichtungen, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spann- und Umlenkrolle, Öl kühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebs - scheibe mit Zahnkranz Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, von der Kupplungshydraulik Kupplungsnehmer- und Geber - zylinder, Steuergerät des Automatikgetriebes und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z. B. Easytronic) das Steuergerät und die Hydraulik einheit Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile Bremsen Lenkung Kraftübertragungswellen Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (z. B. ASR, ASC, EDS, 4Matic): Drehzahlsensoren, elektronisches Steuer - gerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Lade - pumpe Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulik pumpe mit allen Innenteilen und elektronische Bauteile Kühlsystem Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydro - pneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuum - pumpe, Radbremszylinder der Trommel bremse, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulik einheit sowie Drehzahlfühler Elektrische Anlage Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser, AGR-/EGR-Ventil), Vergaser sowie Turbolader Sicherheitssysteme Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasser pumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Kühlmodul Abgasanlage Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde Klimaanlage Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Zündverteiler, elektronische Motor - steuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafel einheit), Schaltelemente des Siche rungs kastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems wie z. B. BCI, BCM, BSI, CIM, ECU, IDS, SAM (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuch tungsanlage, des Audio systems und des Radar systems), Scheibenwischer motor vorne und hinten, Scheinwerferwischer motor, Heizungs-/ Zusatzlüfter motor sowie Hupe Komfortelektrik Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer Kompressor, Verdampfer und Kondensator mit Lüfter Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/Heckscheiben hei zungselemente (ausgenommen Bruch schäden); elektrisches Schiebe - dach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentral verriegelung: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser U00015 OG 05
III. Annahmerichtlinien Gebrauchtwagen Garantievergabe CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft ver - sichert die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. vermittelten gebrauchten Pkw, Pkw- Kombi, Geländewagen und Transporter (Kasten-, Kombi-, Pritschenwagen, Kleinbusse, wie z. B. Ford Courier/ Express/Transit, Opel Arena/Campo/Movano/Vivaro, VW Caddy/Transporter/T4/LT) bis 3,5 t zulässigem Gesamt - gewicht. Garantielaufzeiten Die Garantie kann mit folgenden Laufzeiten ver geben werden: 12 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter, wie oben beispiel haft aufgeführt, die zum Zeitpunkt des Garantie beginns nicht älter als 12 Jahre ab Erst zulassung sind; 24 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter, die zum Zeitpunkt des Garantie beginns nicht älter als 7 Jahre ab Erst zulassung sind und nicht mehr als 150.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen. Garantieabschluss Die Garantievereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden. Garantiebeginn ist das Datum der Wiederzulassung/ Fahrzeugauslieferung an den Kunden, das auf der Garantievereinbarung als Garantieübernahmedatum einzutragen ist. Bei Garantievereinbarungen, die über CGWEBline ab ge - schlossen werden, ist ein ausgedrucktes Exemplar dem Kunden auszuhändigen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren. Wird die Garantievereinbarung in Form eines Papier - passes ausgestellt, ist das Original der Garantie - vereinbarung innerhalb von 3 Tagen nach Fahr zeug aus - lieferung an CG einzusenden. Garantieausschluss Keine Garantie kann vergeben werden für Fahr zeuge: deren Verkaufspreis bzw. Zeitwert inklusive Mehr wert - steuer unter 1.500 EURO liegt die älter als 12 Jahre ab Erstzulassung sind die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, Behör denfahr zeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr), für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken- und Behin dertentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer ver äußert werden die auf den Händler zugelassen werden die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zuge lassen werden mit leistungsgesteigerten Aggregaten (z. B. Audi Abt, BMW Alpina, Mercedes-Benz Brabus, Opel Irmscher, Volkswagen Oettinger), Sonder kraftfahrzeuge und Sonderserien (z. B. Opel Lotus Omega) nachgenannter Marken, Typen: - AMC - Aston Martin - Audi S- und RS-Modelle - Bentley - BMW M-Reihe - Bugatti - De Tomaso - Ferrari - Ford Cosworth-Modelle - Honda NSX - Hummer - Jaguar - Jensen - Lada Niva - Lamborghini - Lancia Delta HF - Lancia Delta HF Integrale - Lancia Delta Integrale - Lancia Dedra Integrale - Lotus - Maserati - Mazda RX-Modelle - Mitsubishi 3000 GT - Mitsubishi EVO-Modelle - Morgan - Nissan 200 SX - Nissan 300 ZX - Panther - Porsche - Renault Safrane Bi-Turbo - Rolls Royce - SsangYong - Toyota Supra - TVR - USA-Modelle (aus - genommen Ford Cougar, Explorer, Probe, Windstar; GM; Chrysler). 028 Auf Anfrage und schriftliche Bestätigung durch CG kann eine Garantie in Abweichung der o. a. Fahrzeugausschlüsse vergeben werden. Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist CG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen. A00041 ARL-GW-12
IV. Annahmerichtlinien Garantieverlängerung Garantievergabe CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft bietet dem Händler die Möglichkeit, bestehende Garantie - vereinbarungen zu verlängern. Laufzeit Garantieverlängerung Die Garantie kann mit folgender Laufzeit verlängert werden: 12 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter, die zum Zeitpunkt der Garantieverlängerung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind und nicht mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen. Garantieabschluss Die Garantieverlängerung kann nur während der Laufzeit der Ursprungs garantie erfolgen. Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der Ursprungsgarantie. Bei Garantieverlängerungen, die über CGWEBline abgeschlossen werden, ist ein ausgedrucktes Exemplar dem Kunden auszuhändigen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren. Wird die Garantieverlängerung in Form eines Papier - passes ausgestellt, ist das Original der Garantie - vereinbarung innerhalb von 3 Tagen an CG einzusenden. Garantieausschluss Keine Garantieverlängerung kann vergeben werden für Fahrzeuge: die älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind oder mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung auf weisen mit leistungsgesteigerten Aggregaten (z. B. Audi Abt, BMW Alpina, Mercedes-Benz Brabus, Opel Irmscher, Volkswagen Oettinger), Sonder kraftfahrzeuge und Sonderserien (z. B. Opel Lotus Omega) nachgenannter Marken, Typen: - AMC - Aston Martin - Audi S- und RS-Modelle - Bentley - BMW M-Reihe - Bugatti - De Tomaso - Ferrari - Ford Cosworth-Modelle - Honda NSX - Hummer - Jaguar - Jensen - Lada Niva - Lamborghini - Lancia Delta HF - Lancia Delta HF Integrale - Lancia Delta Integrale - Lancia Dedra Integrale - Lotus - Maserati - Mazda RX-Modelle - Mitsubishi 3000 GT - Mitsubishi EVO-Modelle - Morgan - Nissan 200 SX - Nissan 300 ZX - Panther - Porsche - Renault Safrane Bi-Turbo - Rolls Royce - SsangYong - Toyota Supra - TVR - USA-Modelle (aus - genommen Ford Cougar, Explorer, Probe, Windstar; GM; Chrysler). 028 Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist CG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen. A00042 ARL-GVL-10
CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft 79071 Freiburg im Breisgau info@cargarantie.de www.cargarantie.com 104923.0-07/09