EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER LECHWERKE AG AM MITTWOCH, 6. MAI 2015 »»» PERSPEKTIVE ZUKUNFT

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Transkript:

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG»»» DER LECHWERKE AG AM MITTWOCH, 6. MAI 2015 PERSPEKTIVE ZUKUNFT

2 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG LECHWERKE AG AUGSBURG International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am MITTWOCH, 6. MAI 2015, 10:00 UHR im LEW Business Club der SGL arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 3 TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die und den Konzern, einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben ( 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ( 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nummer 5 des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2 Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 2,40 je Stückaktie = 85.067.136,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung = 154.013,90 Bilanzgewinn = 85.221.149,90 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 6 Neuwahl des Aufsichtsrats Mit dem Ende der diesjährigen Hauptversammlung endet gemäß 102 Aktiengesetz i. V. m. 9 der Satzung die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich nach 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, 4 Drittelbeteiligungsgesetz und 9 Absatz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Bernd Böddeling, Nottuln Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG Herr Böddeling ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: n Energieversorgung Oberhausen AG, Oberhausen (Vorsitz) n RheinEnergie AG, Köln n RWE Vertrieb AG, Dortmund Herr Böddeling wird zudem in der Zeit bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Mai 2015 voraussichtlich zusätzlich Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten werden: n envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz (Vorsitz) n Süwag Energie AG, Frankfurt am Main (Vorsitz) n VSE AG, Saarbrücken

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 5 Herr Böddeling ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: n Emscher Lippe Energie GmbH, Gelsenkirchen (Aufsichtsrat; Vorsitz) n KNG-Kärnten Netz GmbH, Klagenfurt, Österreich (Aufsichtsrat) n medl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Aufsichtsrat) n RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh, Mülheim an der Ruhr (Aufsichtsrat; Vorsitz) n Stadtwerke Dülmen GmbH, Dülmen (Aufsichtsrat) b) Carl-Ernst Giesting, Düsseldorf Vorsitzender des Vorstands der RWE Vertrieb AG Herr Giesting ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: n Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH DEW21, Dortmund Herr Giesting wird zudem in der Zeit bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Mai 2015 voraussichtlich zusätzlich Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten werden: n envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz n Süwag Energie AG, Frankfurt am Main n VSE AG, Saarbrücken c) Jürgen Reichert, Bobingen Bezirkstagspräsident von Schwaben Herr Reichert ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: n GBW Oberbayern und Schwaben GmbH, München (Aufsichts- rat) n Bezirkskliniken Schwaben (KU), Augsburg (Verwaltungsrat; Vorsitz) n Kurhaustheater GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat) n Blaue Blume Schwaben GmbH, Kaufbeuren (Aufsichtsrat; Vorsitz) d) Elke Temme, Recklinghausen Leiterin des Bereichs Koordination Erzeugung/Netz/Vertrieb Konzern der RWE AG Frau Temme ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

6 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG e) Dr. Bernd Widera, Hagen Rechtsanwalt Herr Dr. Widera ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: n AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, Gevelsberg n envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz (Vorsitz) n Süwag Energie AG, Frankfurt am Main n VSE AG, Saarbrücken (Vorsitz) Herr Dr. Widera ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: n KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Klagenfurt, Österreich (Aufsichtsrat) f) Ralf Zimmermann, Rüsselsheim Mitglied des Vorstands der RWE Vertrieb AG Herr Zimmermann ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: n envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz n Süwag Energie AG, Frankfurt am Main Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Es ist beabsichtigt, dass Herr Bernd Böddeling für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Anschluss an die Hauptversammlung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird. FREIWILLIGE HINWEISE FÜR AKTIONÄRE Seit Ablauf des 13. März 2015 ist die Gesellschaft nicht mehr im regulierten Markt gelistet, sondern die Aktien der werden im qualifizierten Freiverkehr m:access an der Börse München gehandelt. Mit Widerruf der Zulassung der Gesellschaft zum regulierten Markt ist die Börsennotierung der Gesellschaft im Sinne von 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes entfallen.

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 7 Nach 121 Absatz 3 in Verbindung mit 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes sind nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, der Zeit und des Ortes der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der unten stehenden Adressen verpflichtet. Soweit die nachfolgenden Hinweise darüber hinausgehen, erfolgen die Angaben freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich bis spätestens zum 29. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (08 21) 3 28-17 10 oder per E-Mail: investor-relations@lew.de bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditoder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 15. April 2015 (d. h. 00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag ) Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 29. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den be-

8 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG sonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. STIMMRECHTSVERTRETUNG BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES DRITTEN Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 9 Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte ( Vollmacht an Dritte, gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, dass sie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermitteln: investor-relations@lew.de BEVOLLMÄCHTIGUNG DES STIMMRECHTSVERTRETERS DER GESELLSCHAFT Außerdem bieten wir unseren Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars ( Vollmacht an von der Lechwerke AG benannten Stimmrechtsvertreter, gekennzeichnet mit B) oder des auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lew.de) bereitgehaltenen Formulars erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular bis spätestens zum Ablauf des 4. Mai 2015 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln, andernfalls werden Vollmacht und Stimmrechtsweisungen nicht berücksichtigt: Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (08 21) 3 28-17 10 oder per E-Mail: investor-relations@lew.de

10 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar und können unter investorrelations@lew.de angefordert werden. Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich ferner bei den Abstimmungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesem an den als Stimmrechtsvertretung gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines Dritten oder des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind die Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. ANGABE DER RECHTE DER AKTIONÄRE NACH 122 ABSATZ 2, 126 ABSATZ 1, 127, 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES ERGÄNZUNGSVERLANGEN ( 122 ABSATZ 2 DES AKTIENGESETZES) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. April 2015, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 11 Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder in elektronischer Form gemäß 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: investor-relations@lew.de. ANTRÄGE VON AKTIONÄREN ( 126 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES) Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 21. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht (vgl. 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes). In 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de beschrieben. Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich: Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (08 21) 3 28-17 10 oder per E-Mail: investor-relations@lew.de Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

12 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN ( 127 DES AKTIENGESETZES) Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5) oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum 21. April 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.lew.de zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. 127 Satz 3 i. V. m. 124 Absatz 3 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden. Nach 127 Satz 1 i. V. m. 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lew.de beschrieben. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich: Kaufmännische Hauptabteilung Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg oder per Telefax: (08 21) 3 28-17 10 oder per E-Mail: investor-relations@lew.de Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 13 AUSKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS ( 131 ABSATZ 1 DES AKTIENGESETZES) Nach 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes). Unter bestimmten, in 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.lew.de.

14 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.lew.de abrufbar. Augsburg, im März 2015 Dr. Markus Litpher Mitglied des Vorstands Norbert Schürmann Mitglied des Vorstands

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 15 IMPRESSUM Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg Postanschrift: 86136 Augsburg T +49 821 328-1701 F +49 821 328-1710 www.lew.de investor-relations@lew.de Gestaltung: ADVERMA Advertising & Marketing GmbH, Rohrbach www.adverma.de Korrektorat: Florian Weber. Text & Redaktion, Friedberg www.weber-text.com Druck: LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg www.lew-sc.de

»»»»»»»»»»»»»» Schaezlerstraße 3 86150 Augsburg T +49 821 328-1701 F +49 821 328-1710 www.lew.de investor-relations@lew.de