ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN THE BOX BV



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Transkript:

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit den folgenden Bedeutungen verwendet, sofern nicht ausdrücklich ein anderes angegeben ist: 1. The Box BV: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht The Box BV, mit Sitz an der Laan van de Kreeft 100 in 7324 BX Apeldoorn, Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 08079487 und Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von Artikel 6:231 lit. b BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande). 2. Käufer: die natürliche oder juristische Person, die The Box BV einen Auftrag zur Ausführung von Arbeiten oder zur Erbringung von Dienstleistungen erteilt oder Waren von The Box BV bezieht und Vertragspartner von The Box BV im Sinne von Artikel 6:231 lit. c BW ist. ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT 1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote, Verträge und Lieferungen von The Box BV Anwendung, sofern diese Anwendbarkeit nicht ausdrücklich schriftlich vollständig oder teilweise ausgeschlossen oder ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde. 2. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers jeglicher Bezeichnung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur insofern gültig, als sie von The Box BV ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. 3. Hat The Box BV für kürzere oder längere Zeit, stillschweigend oder ausdrücklich Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet, so lässt dies ihr Recht unberührt, nachträglich die sofortige und strikte Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen zu fordern. Aus der Art und Weise, in der The Box BV die vorliegenden Geschäftsbedingungen anwendet, kann der Käufer keine Rechte herleiten. 4. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ebenfalls auf alle Verträge mit The Box BV anwendbar, für deren Ausführung Dritte herangezogen werden müssen. Diese Dritten können sich gegenüber dem Käufer auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen berufen. 5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung mit The Box BV gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen oder anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen, so verfällt die betreffende Bestimmung und tritt an ihre Stelle eine von The Box BV festzustellende neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung. 6. Es gilt, dass der Käufer, mit dem einmal unter Anwendung der vorliegenden Geschäftsbedingungen ein Vertrag eingegangen wurde, bei folgenden mit The Box BV geschlossenen Verträgen stillschweigend in die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen einwilligt. 7. Im Fall eines Konflikts zwischen dem Inhalt eines zwischen dem Käufer und The Box BV geschlossenen Vertrags und den vorliegenden Geschäftsbedingungen hat der Inhalt des Vertrags Vorrang. ARTIKEL 3. ANGEBOTE UND OFFERTEN 1. Alle Angebote und Offerten von The Box BV sind auf Widerruf und erfolgen freibleibend, sofern nicht schriftlich ein anderes angegeben ist. 2. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen The Box BV genannten Abmessungen, Anforderungen und Spezifikationen der Leistung und anderer Angaben, auf denen The Box BV ihr Angebot basiert. Der Käufer hat unverzüglich zu verifizieren, ob die in der Offerte genannten (technischen) Daten wie u. a. Abmessungen und Gewichte mit der Situation beim Käufer bzw. Endnutzer übereinstimmen. 3. Eine zusammengestellte Preisangabe verpflichtet The Box BV nicht zur Lieferung eines Teils der in Angebot oder Offerte enthaltenen Waren oder zur Erbringung eines Teils der Arbeiten zu einem entsprechenden Teil des genannten Preises. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 1 von 8

4. Der Inhalt der Lieferung wird ausschließlich bestimmt durch die in der Offerte und Auftragsbestätigung gegebene Beschreibung der Lieferung bzw. des Auftrags. Wenn die Annahme (in nebensächlichen Punkten) von dem in die Offerte aufgenommenen Angebot abweicht, ist The Box BV daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, The Box BV gibt etwas anderes an. 5. Offensichtliche Fehler oder Schreibfehler im Angebot von The Box BV binden The Box BV nicht. 6. Die Preise in den Angeboten und Offerten von The Box BV verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie zuzüglich eventueller im Rahmen des Auftrags zu machender Kosten u. a. für Transport und Verpackung, sofern kein anderes angegeben. 7. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen. ARTIKEL 4. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS 1. Vorbehaltlich des hierunter Bestimmten kommt ein Vertrag mit The Box BV erst dann zustande, nachdem The Box BV einen Auftrag schriftlich akzeptiert bzw. bestätigt hat. Es gilt, dass die Auftragsbestätigung die korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrags enthält, es sei denn, der Käufer hat diese unverzüglich schriftlich beanstandet. 2. Eventuelle später getroffene Vereinbarungen oder vorgenommene Änderungen binden The Box BV nur dann, wenn diese von The Box BV binnen vierzehn Tagen schriftlich bestätigt wurden und der Käufer diese nicht binnen drei Werktagen schriftlich beanstandet hat. 3. Für Verträge, Arbeiten oder Transaktionen, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs keine schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung versandt wird, gilt, dass die Rechnung den Vertrag vollständig und korrekt wiedergibt, es sei denn, diese wurde binnen sieben Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich beanstandet. 4. Jeder Vertrag wird von The Box BV unter der aufschiebenden Bedingung eingegangen, dass The Box BV befugt ist, im Rahmen der finanziellen Erfüllung des Vertrags die Kreditwürdigkeit des Käufers zu überprüfen. Sollte The Box BV aus billigen Gründen der Meinung sein, dass der Käufer nicht (hinreichend) kreditwürdig ist, dann hat The Box BV das Recht, ihre Pflichten vorübergehend auszusetzen. Kommt es zu einer solchen Aussetzung, dann unterrichtet The Box BV den Käufer unverzüglich schriftlich darüber und bietet ihm die Gelegenheit, eine Sicherheit zu leisten. ARTIKEL 5. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN 1. Sofern kein anderes vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab Werk (Ex Works Apeldoorn Incoterms 2010). Sofern Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderes vereinbaren, gehen die eventuellen Kosten für den Transport der zu liefernden Waren und alle damit einhergehenden Kosten für u. a. Verpackungen und Versicherungen auf Rechnung des Käufers. 2. Erfolgt die Lieferung der Waren an eine vom Käufer angegebene Lieferanschrift, so hat der Käufer dafür zu sorgen, dass der Zustellungsort im Erdgeschoss und über eine für den Transport bzw. die Anfuhr der Waren befestigte, gut befahrbare Straße mühelos erreichbar ist. 3. Hat The Box BV ein Datum für die Lieferung oder Erfüllung des Vertrags genannt, so ist dieses lediglich als Richtwert anzusehen. Eine angegebene Lieferzeit ist mithin keine Verwirkungsfrist. Bei Überschreitung einer Frist hat der Käufer The Box BV daher schriftlich in Verzug zu setzen. The Box BV ist dabei eine angemessene Frist für die Nacherfüllung einzuräumen. 4. Wenn und insoweit die ordnungsmäßige Erfüllung des Vertrages es nach dem Urteil von The Box BV erfordert, hat The Box BV das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. 5. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Angaben, wovon The Box BV angibt oder der Käufer billigerweise verstehen muss, dass sie für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig The Box BV verschafft werden. Erfolgt die Verschaffung der für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Angaben an The Box BV nicht rechtzeitig, hat The Box BV das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten gemäß den üblichen Tarifen dem Käufer in Rechnung zu stellen. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 2 von 8

6. The Box BV kann die verkauften Waren in Teilen liefern. Werden die Waren in Teilen geliefert, so ist The Box BV befugt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen und dessen Bezahlung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen. 7. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren in dem Moment abzunehmen, da sie ihm zur Verfügung stehen oder übergeben werden. 8. Erweist es sich aufgrund eines dem Käufer anzulastenden Umstands als unmöglich, die Waren an den Käufer zu liefern, so behält sich The Box BV das Recht vor, diese Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern bzw. einlagern zu lassen. Nach der Einlagerung ermöglicht es der Käufer The Box BV binnen dreißig Tagen, die Waren erneut zu liefern. All dies gilt nur dann, wenn The Box BV nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Frist gesetzt hat. 9. Bleibt der Käufer auch nach Ablauf der Frist gemäß dem vorigen Absatz in diesem Artikel mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug, so befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Verzug und hat The Box BV das Recht, den Vertrag schriftlich und mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige oder besondere Inverzugsetzung, außergerichtlich und ohne zu irgendeiner Vergütung von Schäden, Kosten oder Zinsen verpflichtet zu sein, vollständig oder teilweise zu lösen. The Box BV ist in einem solchen Fall berechtigt, die Waren an Dritte zu verkaufen oder für die Erfüllung anderer Verträge zu verwenden sowie die bereits ausgefertigten Bescheide zu vernichten. Das Obige lässt die Pflicht des Käufers, den vereinbarten, bedungenen bzw. geschuldeten Preis sowie eventuelle Lager- und anderen Kosten zu vergüten, unberührt. 10. The Box BV ist außerdem befugt, zwecks Erfüllung der finanziellen Pflichten durch den Käufer von diesem eine Anzahlung oder Sicherheit zu verlangen, bevor The Box BV zur Lieferung übergeht bzw. mit den auszuführenden Arbeiten beginnt. 11. Zeichnungen, technische Beschreibungen, Muster, Proben, Farben, Abmessungen und Materialbezeichnungen werden von The Box BV in gutem Glauben und so korrekt wie möglich angegeben. Diese informativen Angaben sind jedoch nicht bindend. Abweichungen der gelieferten Waren innerhalb branchenüblicher Spielräume sind zu akzeptieren und bewirken kein Recht für den Käufer auf Reklamation, Austausch, Vergütung von Schäden oder anderes, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich einen geringeren Spielraum für Abweichungen vor. ARTIKEL 6. ÜBERPRÜFUNG UND REKLAMATIONEN 1. Der Käufer hat die Waren unverzüglich nach der Lieferung auf eventuelle Abweichungen von dem Vereinbarten zu überprüfen. Eventuelle Reklamationen über die gelieferten Waren müssen binnen sieben Tagen ab Lieferung schriftlich und gegen Vorlage des mitgelieferten Packzettels bei The Box BV vorgebracht worden sein. Nach Ablauf der oben genannten Frist gelten die Waren als vom Käufer unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Der Käufer hat die mangelhaften Sachen zur Verfügung von The Box BV zu halten. Mit dem Vorbringen einer Reklamation wird die Zahlungspflicht des Käufers hinsichtlich der betreffenden Waren nicht ausgesetzt. 2. Reklamationen können nur vorgebracht werden, wenn sich die Verpackung der Waren im ursprünglichen und unbeschädigten Zustand befindet. Sollten die Waren bei ihrer Ankunft äußerlich sichtbar beschädigt sein, so hat der Käufer diesbezüglich einen schriftlichen Vorbehalt gegenüber dem Spediteur mittels einer Notiz darüber auf dem Lieferschein zu machen und dies, abweichend von dem diesbezüglich in Abs. 1 dieses Artikels Bestimmten, innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Empfang The Box BV mitzuteilen. 3. Bevor die mangelhaften Waren zurückgesandt werden können, muss ein Mitarbeiter des Verkaufs von The Box BV sein Einverständnis dazu erteilt haben. 4. Hat der Käufer die gelieferten Waren verarbeitet oder montiert, dann kann er keine Reklamation mehr vorbringen, gleichgültig aus welchem Grund, auch nicht wegen einer verkehrten Lieferung, und auch nicht, wenn die Reklamationsfrist noch nicht abgelaufen ist; in einem solchen Fall ist The Box BV zu keinerlei Vergütung welcher Art auch immer gehalten. 5. Reklamationen über abgeholte, mangelhafte Waren sind unverzüglich bei der Lieferung vorzubringen. 6. Werden die unter einer Hersteller- oder Importeursgarantie gelieferten Waren zwecks Beurteilung des Vorliegens eines Garantiefalls durch den betreffenden Hersteller oder Importeur zurückgesandt, so werden die dabei eventuell für The Box BV entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 3 von 8

ARTIKEL 7. PREISÄNDERUNGEN 1. Ändern sich nach dem Vertragsschluss und vor der Lieferung ein oder mehrere Kostenfaktoren, so ist The Box BV berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. The Box BV ist in jedem Fall berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn es sich um kostenerhöhende Umstände handelt, die The Box BV billigerweise nicht zu berücksichtigen brauchte, die The Box BV nicht angerechnet werden können oder die im Verhältnis zum Preis der Lieferung beträchtlich sind. 2. Ferner werden dem Käufer unvermindert weitergegeben, sofern diese Änderungen nach dem Angebotsdatum stattfinden: a. vom niederländischen Staat sowie europäischen Institutionen oder Branchenorganisationen auferlegte oder geänderte Steuern, Einfuhrzölle, Abgaben, Löhne, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungsabgaben und andere Lasten; b. staatlicherseits oder durch Branchenorganisationen vorgenommene Änderungen bei Löhnen, Arbeitsbedingungen, Tarifverträgen, Mehrwertsteuerbetrag, Sozialversicherungsabgaben u. dgl. bzw. Änderungen der Preise von Zulieferern; c. Preissteigerungen infolge von Wechselkursschwankungen, Löhnen, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Verpackungsmaterialien usw. 3. Ist The Box BV der Meinung, dass kostenerhöhende Umstände eingetreten sind, muss sie den Käufer darüber unverzüglich schriftlich und adäquat unterrichten. 4. Erhöht The Box BV den Preis innerhalb von drei Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrags um mehr als zehn Prozent des ursprünglichen Rechnungsbetrags, dann ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit The Box BV kostenlos zu lösen, es sei denn, The Box BV gibt an, den Vertrag doch noch zum ursprünglichen Preis zu erfüllen. Wünscht der Käufer im Fall einer Preiserhöhung den Vertrag mit The Box BV zu lösen, dann hat er The Box BV binnen vierzehn Tagen nach der Mitteilung über die Preiserhöhung mittels Einschreibens über seine Absicht, den Vertrag zu lösen, zu informieren. ARTIKEL 8. RECHNUNGSTELLUNG UND BEZAHLUNG 1. The Box BV ist berechtigt, vor der Erfüllung des Vertrags vom Käufer einen Vorschuss zu verlangen, welcher von der letzten Rechnung abgezogen wird. Vorschüsse sind unverzüglich zu begleichen. 2. Die Bezahlung hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von The Box BV anzugebende Weise in der fakturierten Währung zu erfolgen. 3. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass dazu eine besondere Inverzugsetzung erforderlich wäre. 4. Der Käufer ist ab dem Moment der Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat über den fälligen Betrag geschuldet, sofern die gesetzliche Handelsrente nicht höher ist, in welchem Fall letztere gilt. Alle (außer-)gerichtlichen Kosten, die The Box BV zur Beitreibung gerichtlich wie außergerichtlich machen muss, gehen ab diesem Moment auf Rechnung des Käufers. In diesem Fall ist der Käufer eine Vergütung von mindestens fünfzehn Prozent des offenstehenden Betrags mit einem Minimum von EUR 75,00 (in Worten: fünfundsiebzig Euro) geschuldet. Übersteigen die von The Box BV tatsächlich gemachten und zu machenden Kosten diesen Betrag, so kommt diese Differenz ebenfalls für eine Vergütung in Betracht. 5. Hat der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig genügt, so ist The Box BV berechtigt, die Erfüllung der gegenüber dem Käufer eingegangenen Pflichten zur Lieferung bzw. Ausführung von Arbeiten auszusetzen, bis die Bezahlung erfolgt ist oder eine hinreichende Sicherheit dafür geleistet wurde. Dasselbe gilt bereits vor dem Eintritt des Verzugs, wenn The Box BV berechtigten Grund hat, an der Kreditwürdigkeit des Käufers zu zweifeln. 6. Im Fall von Geschäftsauflösung, Konkurs, Schuldensanierung oder Zahlungsaufschub des Käufers oder eines Antrags darauf sind die Forderungen von The Box BV und die Pflichten des Käufers gegenüber The Box BV unverzüglich fällig. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 4 von 8

7. Vom Käufer vorgenommene Bezahlungen dienen stets zur Begleichung erstens aller geschuldeten Zinsen und Kosten und zweitens aller fälligen, am längsten offenstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. 8. The Box BV ist berechtigt, die vollständige Tilgung der Gesamtsumme zu verweigern, wenn dabei nicht gleichzeitig die angefallenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden. 9. Sind mit dem Käufer mehrere (Rechts-)Personen oder Firmen bezeichnet, so sind diese solidarisch zur Erfüllung aller Pflichten kraft des mit The Box BV geschlossenen Vertrags verpflichtet. 10. Hat der Käufer eine oder mehrere Gegenforderungen an The Box BV, dann sieht der Käufer von seinem Recht auf Verrechnung ab. Der genannte Verzicht auf das Verrechnungsrecht gilt auch, wenn der Käufer (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat oder sein Konkurs erklärt wurde. ARTIKEL 9. EIGENTUMSVORBEHALT 1. Alle von The Box BV gelieferten und zu liefernden Waren bleiben das Eigentum von The Box BV bis zu dem Moment, da der Käufer all seinen Zahlungspflichten gegenüber The Box BV kraft sämtlicher mit The Box BV geschlossener Verträge über die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Diensten, einschließlich der Forderungen bezüglich Leistungsstörungen solcher Verträge, genügt hat. 2. Ein Käufer, der als Wiederverkäufer auftritt, darf alle Waren, die dem Eigentumsvorbehalt von The Box BV unterworfen sind, verkaufen und weiterliefern, sofern dies im Rahmen der normalen Ausübung seines Betriebs üblich ist. The Box BV erwirbt ein stilles Pfandrecht an allen Forderungen, die der Käufer gegenüber seinen Abnehmern durch den Weiterverkauf der von The Box BV unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eine Weise gemäß Art. 3:239 BW erwirbt. 3. Wenn der Käufer (u. a.) aus den von The Box BV gelieferten Waren eine neue Sache bildet, bildet der Käufer diese Sache nur für The Box BV und behält der Käufer die neu gebildete Sache für The Box BV, bis der Käufer alle kraft Vertrags geschuldeten Beträge beglichen hat; The Box BV hat in diesem Fall bis zu dem Moment der vollständigen Begleichung durch den Käufer alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Es ist dem Käufer untersagt, beschränkte Rechte an Waren zu begründen, die dem Eigentumsvorbehalt von The Box BV unterworfen sind. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an den dem Eigentumsvorbehalt unterworfenen Waren begründen (wollen), wird der Käufer The Box BV darüber unverzüglich unterrichten. 5. An den gelieferten Waren, die durch Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergegangen sind und die sich noch unter The Box BV befinden, behält sich The Box BV hiermit das besitzlose Pfandrecht zur Sicherung der Forderungen vor, welche The Box BV gegenüber dem Käufer hat. 6. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von anderen Waren getrennt zu halten, mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und als das erkennbare Eigentum von The Box BV zu halten. 7. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen The Box BV auf deren erstes Ersuchen hin zur Einsichtnahme zu verschaffen. Alle Ansprüche des Käufers gegenüber Versicherern kraft vorgenannter Versicherungen werden, sobald The Box BV dies wünscht, vom Käufer an The Box BV still verpfändet, zur Sicherung der Forderungen von The Box BV gegenüber dem Käufer. 8. Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass er dies nicht tun wird, so ist The Box BV berechtigt, die gelieferten Waren, auf denen der Eigentumsvorbehalt ruht, beim Käufer oder bei Dritten, die die Waren für den Käufer bewahren, abzuholen oder abholen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, hierbei in vollem Umfange mitzuwirken, dies bei Strafe eines Bußgeldes in Höhe von zehn Prozent des von ihm geschuldeten Betrags pro Tag. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 5 von 8

ARTIKEL 10. AUSSETZUNG UND LÖSUNG 1. Bleibt der Käufer damit in Verzug, seinen Pflichten kraft Vertrags zu genügen, so ist The Box BV unbeschadet des diesbezüglich vertraglich Bestimmten berechtigt, den Vertrag mittels Einschreibens außergerichtlich zu lösen. Die Auflösung wird erfolgen, nachdem der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Nacherfüllungsfrist eingeräumt worden ist. 2. Ferner ist The Box BV berechtigt, ohne dass dazu eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mittels Einschreibens außergerichtlich und mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise zu lösen, wenn: a. der Käufer (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt bekommen hat; b. der Käufer seinen Konkurs anmeldet oder Konkurs gemacht hat; c. der Käufer einen Antrag auf gesetzliche Schuldensanierung oder Schuldenhilfe einreicht oder wenn das Gesetz über Schuldensanierung für natürliche Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) auf den Käufer anwendbar ist; d. das Unternehmen des Käufers aufgelöst wird; e. ein bedeutsamer Teil des Unternehmens des Käufers übernommen wird; f. der Käufer sein heutiges Unternehmen einstellt; g. ohne Zutun von The Box BV ein beträchtlicher Teil des Vermögens des Käufers gepfändet wird oder wenn der Käufer anderweitig als nicht länger in der Lage zu gelten hat, seinen Pflichten kraft Vertrags nachkommen zu können. 3. Der Käufer hat lediglich das Recht, den Vertrag mit The Box BV auszusetzen oder zu lösen, insofern sich dieses Recht aus dem Gesetz ergibt. Hat der Käufer zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Erfüllung des Vertrags empfangen, so kann er den Vertrag lediglich teilweise auflösen, und zwar ausschließlich jenen Teil, der von oder im Namen von The Box BV noch nicht ausgeführt wurde. 4. Beträge, die The Box BV im Zusammenhang mit den von The Box BV zur Ausführung des Vertrags bereits gemachten Leistungen vor der Auflösung dem Käufer in Rechnung gestellt hat, bleiben durch den Käufer unvermindert an The Box BV geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Auflösung unverzüglich fällig. 5. Kommt der Käufer, nachdem er deshalb in Verzug gesetzt wurde, einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, so ist The Box BV berechtigt, ihre Pflichten gegenüber dem Käufer auszusetzen, ohne dadurch zu irgendeinem Schadenersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet zu sein. Dazu ist The Box BV auch unter den Umständen gemäß Abs. 2 dieses Artikels berechtigt. ARTIKEL 11. GARANTIEN 1. The Box BV garantiert, dass die zu liefernden Waren den gewöhnlichen Anforderungen und Normen, die an diese gestellt werden können, genügen und frei von Mängeln jeglicher Art sind. 2. Genügen die zu liefernden Waren den gewährten Garantien nicht, so wird The Box BV innerhalb einer angemessenen Frist nach Empfang oder aber, wenn eine Rücksendung nicht in zumutbarer Weise möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung durch den Käufer über den Mangel die Waren nach Wahl von The Box BV ersetzen oder die Instandsetzung veranlassen. Im Falle einer Ersetzung verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ersetzten Waren an The Box BV zurückzusenden und ihr das Eigentum an den Waren zu verschaffen. 3. Betrifft der Vertrag mit dem Käufer Waren, die The Box BV von Dritten bezieht oder bezogen hat, so kommen dem Käufer keine anderen Rechte zu als jene, welche er unmittelbar gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten von The Box BV kraft einer von diesem Hersteller oder Lieferanten für die gelieferten Waren gewährten Garantie erheben kann. Die Abwicklung eines Garantieanspruchs liegt völlig im Urteil des betreffenden Herstellers oder Lieferanten. 4. Außer wenn der Käufer beim Eingehen des Vertrags mit The Box BV ausdrücklich und schriftlich einen Dritten als Endverbraucher der Waren anweist, können die von The Box BV gewährten Garantien nicht auf Dritte übertragen werden. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 6 von 8

ARTIKEL 12. VERVALL DER GARANTIE 1. Genügt der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig oder werden während der Garantiefrist ohne vorherige Einwilligung des Garantiegebers irgendwelche Instandsetzungen oder Veränderungen an dem Verkauften und/oder Gelieferten ausgeführt, so verfällt unverzüglich jegliche Garantiepflicht. Der Käufer kann eine Bezahlung nicht aus dem Grund verweigern, dass einer Garantiepflicht nicht, noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen worden ist. 2. Die von The Box BV gewährte Garantie gilt nicht, wenn ein Defekt die Folge von unsachgemäßer Nutzung, Unachtsamkeit, fehlerhafter Installation oder Versuche mit den Waren, von The Box BV nicht gestatteten Reparaturversuchen, unerlaubten Änderungen oder Nutzung der Waren oder einer anderen als normalen Nutzung der Waren oder eines Feuers oder einer anderen von außen kommenden Ursache ist. ARTIKEL 13. HAFTUNG 1. Sollte The Box BV haftbar sein, dann ist diese Haftung gemäß dem hierin Bestimmten beschränkt. 2. Ist The Box BV für einen Schaden haftbar, dann ist diese Haftung auf den in diesem besonderen Fall vom Versicherer von The Box BV tatsächlich ausgezahlten Betrag beschränkt. Zahlt der Versicherer aus irgendeinem Grund keinen Betrag aus, so ist die Haftung von The Box BV auf die Vergütung des unmittelbaren Schadens mit einem Höchstsatz des Doppelten des Rechnungsbetrags des Vertrags beschränkt, zumindest auf jenen Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht. Unmittelbare Schäden sind ausschließlich die folgenden: a. die angemessenen Kosten für die Bestimmung der Ursache der Schäden, insofern sich diese Bestimmung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; b. die eventuellen angemessenen Kosten für die Verbesserung der mangelhaften Leistung von The Box BV, so dass diese den Anforderungen des Vertrages genügt, es sei denn, dieser Mangel kann The Box BV nicht zur Last gelegt werden; c. die angemessenen Kosten zur Verhütung oder Beschränkung von Schäden, insofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Beschränkung von unmittelbaren Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. 3. The Box BV haftet nicht für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangener Einsparungen, Schäden durch Betriebsstörungen und Schäden infolge von Bußgeldern und Vertragsstrafen, einschließlich Bußgeldern für die Nichteinhaltung von Liefer- oder Übergabefristen. 4. The Box BV haftet nicht für Schäden gleichgültig welcher Art oder Form, weil The Box BV von vom Käufer verschafften fehlerhaften und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen war. 5. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftung für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens The Box BV zurückzuführen sind. ARTIKEL 14. HÖHERE GEWALT 1. Parteien müssen ihre Pflichten nicht erfüllen, wenn sie dazu durch Umstände, welche ihnen nicht zur Last zu legen sind und die weder von Gesetzes wegen, noch durch ein Rechtsgeschäft oder eine im Geschäftsverkehr geltende Auffassung in ihre Verantwortung fallen, gehindert werden. 2. Höhere Gewalt sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den diesbezüglichen Bestimmungen gemäß Gesetz und Rechtsprechung alle erwarteten oder unerwarteten, nicht in der Kontrolle von The Box BV liegenden Ursachen, durch welche The Box BV an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert wird. Arbeitsniederlegungen im Betrieb von The Box BV oder des betreffenden Herstellers oder Lieferanten sind darin inbegriffen. 3. The Box BV hat auch dann das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die die (weitere) Erfüllung verhindernden Umstände eintreten, nachdem The Box BV ihren Pflichten hätte nachkommen müssen. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 7 von 8

4. Die Parteien können während der Zeit, in welcher die höhere Gewalt andauert, die Pflichten gemäß dem Vertrag aussetzen. Währt dieser Zeitraum länger als drei Monate, so hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag zu lösen, ohne gegenüber der anderen Partei zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. 5. Insoweit The Box BV zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Pflichten gemäß dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann, und insoweit dieser erfüllte beziehungsweise zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert besitzt, ist The Box BV berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer muss diese Rechnung begleichen, als wäre sie ein gesonderter Vertrag. ARTIKEL 15. SCHUTZ Der Käufer schützt The Box BV vor eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, deren Ursache anderen als The Box BV anzulasten ist, einschließlich Ansprüchen Dritter in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum an den vom Käufer verschafften Materialien oder Angaben, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden. Wird The Box BV aus solchen Gründen von Dritten belangt, dann ist der Käufer verpflichtet, The Box BV vor Gericht sowie außergerichtlich beizustehen und unverzüglich all das zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Bleibt der Käufer mit der Ergreifung angemessener Maßnahmen in Verzug, so ist The Box BV ohne das Erfordernis einer Inverzugsetzung berechtigt, selbst dazu überzugehen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden aufseiten von The Box BV und Dritten sind vollumfänglich für Rechnung und Gefahr des Käufers. ARTIKEL 16. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 1. Auf alle von The Box BV geschlossenen und zu schließenden Verträge findet das Recht der Niederlande Anwendung. 2. Alle Streitigkeiten, einschließlich jener, die von nur einer Partei als solche betrachtet werden, welche anlässlich eines Vertrags entstehen, auf den die vorliegenden Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig anwendbar sind, oder anlässlich anderer Verträge, welche sich aus einem solchen Vertrag ergeben, werden vor das zuständige Gericht im Bezirk des Niederlassungsortes von The Box BV gebracht, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen ein anderes vor. Dies lässt unberührt, dass The Box BV mit dem Käufer vereinbaren kann, die Streitigkeit mittels unabhängiger Arbitrage beizulegen. ARTIKEL 17. ÄNDERUNG, AUSLEGUNG UND HINTERLEGUNGSORT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Diese Geschäftsbedingungen sind in der Handelskammer zu Apeldoorn, Niederlande, hinterlegt. 2. Im Fall eines Konflikts über die Auslegung des Inhalts und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Fall eines Konflikts zwischen dem Inhalt oder der Auslegung eventueller Übersetzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der niederländischen Version ist stets der niederländische Wortlaut ausschlaggebend. 3. Es findet stets die zuletzt hinterlegte bzw. die bei Vertragsschluss geltende Version Anwendung. http://www.juridischevoorwaarden.nl/. S. 8 von 8