Vorschrift für die Verlegung von Phasen- und Erdseilen (OPGW/OPPC) Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH Binderlandweg 7 4030 Linz/Austria E-mail: office@lumpi-berndorf.at Homepage: www.lumpi-berndorf.at Ausgabe März 2011 / Seite 1 von 11
1. Allgemeines Für die Verlegung der OPGW/OPPC gelten die allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften des Landes, sowie allgemein die Verlegevorschrift nach DIN 48 207 und EN 50182, Anhang E oder ANSI/IEEE Standard 524-1980. Für Seile ohne integrierte Lichtwellenleiter gelten eigene Vorschriften. Die vorliegende Vorschrift liefert allgemeine Informationen und Hinweise für Konstrukteure und Montagefirmen über die Verlegungsarten von OPGW/OPPC. Diese Verfahren und Hinweise sind als Richtlinien gedacht, da jede Verlegung einzigartig und durch die örtlichen Bedingungen und die bestehenden Anforderungen und Kundenwünsche beeinflusst wird. Andere Informationen, wie zum Beispiel Mindestabstände, Durchhangstabellen und spezifische Seildaten befinden sich in anderen Dokumenten. In der vorliegenden Vorschrift nicht erwähnte Verlegungsgeräte sind für die Verwendung zusammen mit Lumpi-Berndorf OPGW/OPPC nicht zugelassen. Die Verwendung solcher Geräte ohne ausdrückliche Genehmigung durch Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH erfolgt auf das Risiko des Kunden. 1.1 Funktion Phasen- und Erdseile mit Lichtwellenleitern dienen der elektr. Energieübertragung bzw. üben einerseits eine Schutzfunktion bei Blitzeinschlägen und Kurzschlussströmen aus, andererseits dienen sie zur Datenübertragung (über Lichtwellenleiter). Um den hohen Anforderungen der Seile gerecht zu werden, ist bei Transport, Seilzug und Montage grösste Sorgfalt und fachmännische Handhabung erforderlich. 2. Pflichtenheft 2.1 Lagerung und Transport 2.1.1 Transport Das Abladen der Seiltrommeln von Waggons oder Strassenfahrzeugen, der Transport zur Baustelle, das Umladen auf andere Fahrzeuge und das Lagern auf der Baustelle hat mit grösster Sorgfalt zu erfolgen. Der Transport der Seiltrommeln darf nur mit waagrechter Trommelachse erfolgen. Das Abkippen oder Abwerfen der Seiltrommeln vom Transportmittel ist nicht zulässig. Das Abladen der Seiltrommeln muss daher mit einem geeigneten Hebemittel erfolgen. Ausgabe März 2011 / Seite 2 von 11
Die Seiltrommeln dürfen am Boden nur in der entgegengesetzten Seilabrollrichtung bewegt werden (siehe Rollrichtungspfeil). Ein Umspulen der OPGW/OPPC auf andere Seiltrommeln wird grundsätzlich abgelehnt. In Ausnahmefällen kann ein Umspulen stattfinden, jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Seillieferanten bzw. im Beisein eines Vertreters des Seilherstellers. 2.1.2 Lagerung Die Verschalung darf erst kurz vor der Verlegung abgenommen werden. Eine Sichtkontrolle dieser Abdeckung ermöglicht eine einfache Kontrolle über Transportschäden. Sollte die Verschalung aus Holz bei der optischen Kontrolle Schäden aufweisen so ist eine Dämpfungsmessung mit einem Rückstreumessgerät (OTDR) erforderlich, ansonsten ist diese Messung nicht nötig. Andernfalls können die Dämpfungsmesswerte mit den beigelegten Messwerten des Werks verglichen werden. Die Seiltrommeln müssen stehend und auf dafür geeigneten Kanthölzern gelagert werden. Die Seilabdeckung darf dabei den Boden nicht berühren. Die Lagertemperatur sollte -30 C nicht unter- und 80 C nicht überschreiten. Es müssen weiter geeignete Massnahmen zum Schutz der Seiltrommeln vor äusseren Einflüssen vorgenommen werden. In gegenüber Metallen und Holz aggressiven Umgebungen ist eine Lagerung in Hallen zu bevorzugen. 2.2 Vorbereitungen 2.2.1 Vorbereitungsarbeiten Vor dem Beginn der Verlegung ist die vorgesehene Leitungstrasse zu vermessen, bzw. zu begehen, um sicherzustellen, dass sie frei von Hindernissen ist, welche die Verlegung erschweren oder unmöglich machen. Während der Verlegung ist dafür zu sorgen, dass das Seil nicht durch Reibung beschädigt wird. Hindernisse sind zu entfernen oder entsprechende Schutzeinrichtungen sind anzuordnen. Vor dem Verlegen des Seiles ist dafür zu sorgen, dass dem gesamten Verlegepersonal die Seilparameter, sowie die Verlegeanforderungen bekanntgemacht werden. Beim Verlegen eines Lumpi-Berndorf OPGW/OPPC sind alle Vorsichtsmassnahmen und Sicherheitsbestimmungen des betreffenden Unternehmens/Landes einzuhalten. Ausgabe März 2011 / Seite 3 von 11
2.2.2 Seiltrommeln Seile können auf Stahl- oder Holztrommeln geliefert werden im Falle von Holztrommeln gilt folgendes: Es sind vor Beginn der Seilzugarbeiten die Schraubenmuttern der Zugschrauben und die Befestigungsschrauben der Achsplatten nachzuziehen. Die U-Haken, welche der Befestigung des inneren Seilendes dienen, sind soweit zu lockern, dass das Seilende frei beweglich ist. Bei Stahltrommeln ist das innere Seilende zu lösen. 2.2.3 Seilrollen (-laufräder) Der minimale Seilrollendurchmesser ist vom Aufbau, dem Durchmesser des Seiles, vom Umschlingungswinkel und der Spannweite abhängig. Der minimal zulässige Biegedurchmesser beträgt für die jeweils erste Rolle nach Seilwinde und Seilbremse: - bezogen auf die Zugkraft: - für Zugkräfte 50 N/mm ² Seilrollendurchmesser = 25 x Seildurchmesser - für Zugkräfte > 50 N/mm ² Seilrollendurchmesser = 30 x Seildurchmesser - bezogen auf den Umschlingungswinkel β: 2 a 1 b a <60 0 2 α = Umlenkwinkel β = Umschlingungswinkel 1 = Seilrolle 2 = Erdseil - für β 120 Seilrollendurchmesser = 30 x Seildurchmesser - für β > 120 Seilrollendurchmesser = 25 x Seildurchmesser - für Tragmaste Seilrollendurchmesser = 20 x den Seildurchmesser (für β > 120 ) Ausgabe März 2011 / Seite 4 von 11
Maulbreite: Auf eine ausreichende Maulbreite in Relation zum Seildurchmesser ist zu achten. Die Seilrollen müssen durch geeignete Wälzlager leichtgängig gelagert, die Lauffläche muss sauber, unbeschädigt und frei von Einrillungen sein. Es dürfen nur unbeschichtete Leichtmetallseilrollen oder Leichtmetallseilrollen mit einer harten und glatten Kunststoffbeschichtung verwendet werden. Von grosser Wichtigkeit ist, dass das Seil in der Rolle in die Mitte rutschen kann, damit auf das Seil kein Drehmoment wirkt. Für Seile mit einer Außenlage aus Stalumdrähten sind beschichtete Seilrollen zu verwenden. Die Seilrollen dürfen für das Aufziehen des Seiles keinerlei Kupferflitter oder andere gegenüber Aluminium, AlMgSi oder verzinkten Stählen aggressive Materialien aufweisen. Sind Seilrollen früher für das Einziehen von Kupferseilen verwendet worden, muss sichergestellt werden, dass die Seilrollen vor dem Seilzug gereinigt oder gegebenenfalls ausgedreht werden. 2.2.4 Seilbremse Der Bremstrommeldurchmesser muss mindestens 40 x d (d=seildurchmesser) betragen. Für die Verwendung von kleineren Bremstrommeldurchmessern bei kleinen Seildurchmessern muss mit dem Seilhersteller Kontakt aufgenommen werden. Die Bremse muss über eine hydraulische oder mechanische Feinregulierung verfügen. Die Laufrillen müssen sauber, unbeschädigt und frei von Einrillungen sein. Die Bremsung des Seiles im Trommelbock ist so durchzuführen, dass ein Nachlaufen des Seiles verhindert wird. Rechts geschlagenes Seil Links geschlagenes Seil Ausgabe März 2011 / Seite 5 von 11
2.2.5 Verlegezugkraft Die maximal zulässige Höchstzugspannung des OPGW/OPPC sowie 20% der rechnerischen Bruchlast gemäß Datenblatt dürfen nicht überschritten werden. Es ist jeweils der niedrigere Wert einzuhalten. Die Registrierung der Zugkraft muß über einen Zugkraftschreiber erfolgen und lückenlos über die gesamte Länge dokumentiert werden. Für die Seilverlegung ist vorzugsweise eine Seilwinde mit einstellbarer Zugkraftbegrenzung und automatischer Abschaltung zu verwenden. 2.2.6 Verlegegeschwindigkeit Die maximale Geschwindigkeit beträgt 4.000 m/h. 2.2.7 Erdung Die Montagefirma hat für eine vorschriftsmäßige Erdung zu sorgen. 2.3 Verlegung 2.3.1 Verlegung Das Zugseil (Vorseil) muss drallarm sein, vorzugsweise werden Flechtseile verwendet. Zwischen OPGW/OPPC und allen Vorseilen ist ein Drehschäkel zu montieren, damit eine mögliche Torsionsbeanspruchung auch unter Zugbeanspruchung nicht auf das OPGW/OPPC übertragen wird. Für einlagige OPGW/OPPC gelten eigene Vorschriften. Das Abziehen des OPGW/OPPC von der Trommel hat stets von oben und in Fluchtrichtung mit der Seilbremse zu erfolgen. Das OPGW/OPPC kann an Winkelmasten 135 ungeschnitten durchgezogen werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: Schleiffreie Verlegung durch passende Seilrollenanordnung. Einhalten der Mindestbiegeradien Das OPGW/OPPC muss gerade auf die Einlaufrolle einlaufen. Die OPGW/OPPC sind mit geeigneten Ziehstrümpfen, welche mit mehreren Drahtbünden fixiert werden, bzw. anderen geeigneten Seilzugarmaturen, aufzuziehen. Die Seilrollen sind so zu befestigen, dass das OPGW/OPPC nicht am Felgenrand aufläuft. Allgemein sind die Angaben der EN 50182, Anhang E zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einlaufrollenkreuz der Seilbremse nicht zum Umlenken des OPGW/OPPC geeignet ist. Die OPGW/OPPC sind vom Hersteller geeignet abgebunden um den Kraft- und Reibungsschluss der einzelnen Drahtlagen zueinander zu gewährleisten. Wird im Zuge der Verlegung das Seil geschnitten oder aus anderen Gründen die Abbindung entfernt, so ist Ausgabe März 2011 / Seite 6 von 11
sicher zu stellen, dass die einzelnen Drahtlagen fest miteinander verbunden bleiben und es zu keiner Relativbewegung der einzelnen Drahtlagen zueinander kommt. Die werkseitig an den Seilenden angebrachten Schutzkappen dienen der Abdichtung des Seiles. Sie verhindern das Eintreten von Wasser in die Edelstahlbündeladern. Diese Schutzkappen dürfen bis zur Spleissung der Fasern nicht entfernt werden. Das bedeutet, dass der Seilzug und die Einführung des Seils in die Muffen mit den Schutzkappen erfolgt. Es ist speziell darauf zu achten, dass die Schutzkappen nicht durch Seilstrümpfe verletzt werden. Werden die Schutzkappen z.b. für den Seilzug aus einem zwingenden Grund trotzdem entfernt, müssen nach dem Zug wieder neue Kappen fachmännisch aufgebracht werden. Es ist dabei zu achten, dass die Enden der Bündeladern völlig abgedichtet werden. Schutzkappen sind bei Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH erhältlich. Die Schutzkappen werden, innen mit einem Polyment gefüllt aufgebracht. Zum Entfernen der Kappen muss das ganze Seilende (ca. 10 cm) abgesägt werden, dabei ist das frei werdende Seilende vorab mit starkem Klebeband bzw. Briden zu fixieren, andernfalls könnte das Seil aufspringen. 2.3.2 Verlegetemperatur Die minimale Verlegetemperatur beträgt -20 C. Bei tieferen Aussentemperaturen ist die Erdseilverlegung unzulässig und somit einzustellen. 2.3.3 Seilregulierung Zum Regulieren von OPGW/OPPC sind entweder einwandfreie Arbeitsspiralen oder die später fix verwendeten Abspannspiralen inklusive Unterspiralen zu verwenden. 2.4. Befahren von OPGW/OPPC Zum Einbau von Warnkugeln, Reflektoren oder ähnlichem, können unbeschädigte und neuwertige OPGW/OPPC mit Seilwagen befahren werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Seilwagen muss mit Kunststoffrollen oder mit kunststoffbeschichteten Metallrollen ausgerüstet sein, deren Durchmesser mindestens 120 mm betragen muss (4-Punkt Aufhängung). Die vertikale Belastung auf das Seil pro Tragrolle darf 1500 N nicht übersteigen, d.h. bei 2 Tragrollen ist das zulässige Gesamtgewicht maximal 3000 N. Beim Befahren des Seil darf die Seilzugkraft 1 / 3 der rechnerischen Bruchkraft des OPGW/OPPC nicht überschreiten. Die Bruchkraft des Seiltyps ist aus dem jeweiligen Datenblatt ersichtlich. Ausgabe März 2011 / Seite 7 von 11
Vor und nach dem Befahren des OPGW/OPPC ist gegebenenfalls eine optische Messung der Fasern mit einem Rückstreumessgerät (OTDR) vorzunehmen. Im übrigen gelten für das Befahren von Freileitungsseilen die Vorschriften des jeweiligen Netzbetreibers. 2.5. Montage der Armaturen Die vom Armaturenhersteller herausgegebenen Montageanweisungen sind zu beachten. Für die Abspannung von Lumpi-Berndorf OPGW/OPPC sind ausschließlich Abspann- und Schutzspiralen (Unterspiralen) bzw. Konusabspannklemmen, für den Tragpunkt Leitertragspiralen zu verwenden. Für OPGW/OPPC mit hohem Stahl- oder Stalumanteil werden generell Konusabspannklemmen empfohlen. Schwingungsdämpfer sind vorzusehen. Das Schwingungskonzept wird vom Schwingungsdämpfer-Lieferanten erstellt, kann aber via Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH im Rahmen des Gesamtauftrages bezogen werden. Die Montage der Schwingungsdämpfer auf das Seil erfolgt gemäss Schwingungskonzept. Die Dämpfer dürfen nie direkt auf das Seil montiert werden, d.h. sie müssen immer auf Trag-, Abspann- oder Schutzspiralen befestigt werden. 2.6. Befestigung der OPGW/OPPC am Mast OPGW: Nach abgeschlossenem Verlegevorgang ist das OPGW umgehend am Mast abzuspannen. Die Seilenden werden mittels Kabelschellen, nach Vorgabe der gewünschten Kettenbilder am Mastschaft abgeführt. Bei der späteren Spleissung im Muffenkasten wird ein Faservorrat in die Muffe eingelegt. Dazu ist eine Seillüberlänge von ca. 6-7 m, vom Muffenkasten aus gemessen, erforderlich. Wir empfehlen, die Länge des Erdseils so zu dimensionieren, dass die Muffe am Erdboden montiert und dann im fertigen Zustand am Mast befestigt werden kann. Die dafür nötige Seilüberlänge ist unter Berücksichtigung der minimalen Biegedurchmesser so am Mast zu befestigen, dass eine Beschädigung des Seils durch Windbewegungen ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls sind an den heiklen Stellen Schutzspiralen zu montieren. OPPC: Nach dem Abschluß des Verlege- und Abspannvorganges muss das OPPC umgehend mit den dafür vorgesehenen Muffen (Verbindungsmuffen oder OPPC-Endverschlußmuffen auf Isolatoren) verbunden werden. Ausgabe März 2011 / Seite 8 von 11
Um die Abschaltzeiten der Leitung möglichst kurz zu halten, sollte die Spleißung sofort im Anschluss an die Verlegearbeiten erfolgen. Bei dieser Spleißung wird ein Faservorrat von bis zu 2 m in den Muffen abgelegt. Dazu ist eine Seilüberlänge von ca. 6-7m, von der Muffe aus gemessen erforderlich. Ein Spleißen der Verbindungsmuffen, aber auch der OPPC-Endverschlußmuffen ist normalerweise nicht am Boden durchführbar. Für die Montage der Muffen sind deshalb entsprechend geeignete Arbeitsgerüste zu verwenden. Die Verlegung vom Abspannpunkt zur Muffe hat unter Berücksichtigung der minimalen Biegedurchmesser so zu erfolgen, dass eine Beschädigung des Seiles durch Kurzschlüsse oder Windbewegungen ausgeschlossen ist. Falls dies nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, sind Zwischenstützpunkte oder Schutzspiralen an diesen Stellen zu setzen. 3. Eintritt in die Garantiebedingung Die Einhaltung dieser Montagerichtlinien ist Voraussetzung für Garantieleistungen der Lumpi-Berndorf Draht- und Seilwerk GmbH gemäß der vereinbarten Garantiebedingungen. Ausgabe März 2011 / Seite 9 von 11
4. Beispiele von Fixationen des Erdseilluftkabels am Mast Abspannpunkt mit Mastabführung: Abspannbock Kurzschlussbrücke Verlängerungslasche Doppelöse gedreht Abspannspirale Schutzspirale Kausche Erdungsklemme Schwingungsdämpfer Erdseil Abführklemme Ausgabe März 2011 / Seite 10 von 11
Abspannpunkt ohne Mastabführung: Tragklemme Spannschloss Abspannspirale Schutzspir Abspannbock Schäkel Anschweisskombination Abspannkausche Schwingungsdämpfe Tragpunkt: Tragbock (C-Bock) Leitertragspirale Erdseil Erdungslitze Stockbridge - Dämpfer Ausgabe März 2011 / Seite 11 von 11