Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau im Auftrag des Konsortiums der Thüringer Hochschulen vertreten durch Dr. Frank March, Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit der als entsendende Hochschule und [Name, Adresse des Studierenden] die Vertragsbedingungen und Anlagen wie folgt: vereinbaren - nachfolgend der/die Begünstigte genannt - Annex A Annex I Annex II ERASMUS Teilnehmerdatenblatt Training Agreement bzw. Ausbildungsvereinbarung und Quality Commitment for Erasmus student placements Allgemeine Vertragsbedingungen welche Bestandteil dieses Vertrages sind. Vertragsbedingungen ARTIKEL I ZIEL DER FÖRDERUNG 1.1 Das LEONARDO-Büro Thüringen gewährt dem Begünstigten zur Durchführung des ERASMUS- Praktikums im Rahmen des Programmes Lebenslanges Lernen eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Europäischen Union. 1.2 Der Begünstigte nimmt die Förderung an und führt das ERASMUS-Praktikum wie im Anhang I beschrieben in eigener Verantwortung durch.
1.3 Der Begünstigte erklärt hiermit, die Vertragsbedingungen und Festlegungen der genannten Anlagen zur Kenntnis genommen zu haben und vollständig zu akzeptieren. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und Unterzeichnung. ARTIKEL 2 - ZEITRAUM DES ERASMUS-PRAKTIKUMS 2.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft. 2.2 Das ERASMUS-Praktikum beginnt am. und endet am.. (insgesamt... Monate). ARTIKEL 3 FINANZIERUNG DES ERASMUS-PRAKTIKUMS 3.1 Die Förderung aus Mitteln der Europäischen Union zur Ko-Finanzierung beträgt maximal.... 3.2 Die abschließende Festlegung der Förderung erfolgt auf der Basis eines monatlichen Zuschusses in Höhe von, der mit der Zahl der tatsächlich durchgeführten Praktikumsmonate multipliziert wird. Der Begünstigte muss dem LEONARDO-Büro Thüringen im Original den Nachweis des tatsächlichen Beginns und der Beendigung des ERASMUS-Praktikums vorlegen. ARTIKEL 4 ZAHLUNGSWEISE 4.1 Innerhalb von 45 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages wird dem Begünstigten eine Vorfinanzierung von 80 % der Maximalförderung gemäß Artikel 3.1 in Höhe von gezahlt. 4.2 Nach Vorlage des Abschlußberichtes durch den Begünstigten wird die Schlußzahlung innerhalb von 45 Kalendertagen veranlaßt. Sollte der Begünstigte den Abschlußbericht nicht bzw. nicht vollständig beim LEONARDO-Büro Thüringen einreichen, so ist die gesamte bisher erhaltene Vorfinanzierung zurückzuzahlen. ARTIKEL 5 ABSCHLUSSBERICHT Der Begünstigte reicht den Abschlußbericht spätestens 30 Kalendertage nach Abschluss des ERASMUS- Praktikums beim LEONARDO-Büro Thüringen ein. ARTIKEL 6 - BANKVERBINDUNG Die Zahlungen gemäß Artikel 4 werden auf das Bankkonto überwiesen, welches der Begünstigte wie folgt angibt: Bankleitzahl: Name der Bank/Ort: Konto-Nummer: Name des Konto-Inhabers: ARTIKEL 7 ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND Die finanzielle Förderung ist festgelegt durch die Bedingungen dieses Vertrages, die zutreffenden Gemeinschaftsregelungen und zusätzlich durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für Ilmenau zuständige Gericht. Ausgefertigt in Ilmenau am 18. März 2008 Der Begünstigte LEONARDO-Büro Thüringen Vorname und Name Dr. Frank March Geschäftsführer
Annex A ERASMUS Teilnehmerinformationen
Training Agreement and Quality Commitment for Erasmus student placements Annex I
Annex II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Artikel 1: Haftung Jede Vertragspartei entlässt die andere Vertragspartei aus jeglicher Haftung für Schäden, die ihr selbst oder ihrem Personal bei der Erfüllung des vorliegenden Vertrages entstehen, sofern diese Schäden nicht durch schweres Verschulden oder vorsätzliches Handeln der anderen Vertragspartei oder deren Personal verursacht wurden. Der DAAD sowie die Europäische Kommission und ihr Personal haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Folglich werden weder der DAAD noch die Europäische Kommission Anstrengungen zum Erhalt von derartigen Schadenersatzleistungen unterstützen. Artikel 2: Kündigung des Vertrages Im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Begünstigten kann das LEONARDO-Büro Thüringen den Vertrag ohne weitere Formalitäten kündigen oder rückgängig machen, wenn der Begünstigte innerhalb eines Monats nach dem Erhalt einer Benachrichtigung per Einschreiben keine Maßnahmen zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen trifft. Wenn der Begünstigte die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht einhält oder den Vertrag nicht entsprechend den Vorgaben erfüllt, muss die bereits gezahlte Förderung zurückerstattet werden. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Begünstigten wegen höherer Gewalt, d.h. einer unvorhersehbaren Ausnahmesituation bzw. einer dem Begünstigten nicht zuzuschreibenden und von ihm nicht beeinflussbaren Situation, wird die Förderung entsprechend der tatsächlichen Zeit der Vertragsdurchführung berechnet und bewilligt. Die darüber hinaus erhaltene Förderung ist zurückzuzahlen. Artikel 3: Datenschutz Alle personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung werden in Übereinstimmung mit der Regelung (EC) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der Einzelpersonen verarbeitet, dies betrifft sowohl die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Einrichtungen der Gemeinschaft und Körperschaften als auch die Datenübermittlung. Solche Daten werden nur in Zusammenhang mit der Implementierung und der Durchführung des Vertrages vom LEONARDO-Büro Thüringen/der entsendenden Hochschule, von der Nationalen Agentur und von der Europäischen Kommission verarbeitet; unbeschadet der Möglichkeit der Übermittlung der Daten an Körperschaften, die für Kontrolle und Buchprüfungen in Übereinstimmung mit Gesetzgebung in der Gemeinschaft verantwortlich sind (Rechnungshöfe oder Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)). Der Begünstigte kann auf schriftliche Anfrage Zugang zu seinen gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und ggf. falsche/fehlende Informationen korrigieren bzw. ergänzen lassen. Dazu wendet er sich an das LEONARDO-Büro Thüringen und/oder an den DAAD als Nationale Agentur. Der Begünstigte kann Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten beim Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinsichtlich des Gebrauchs dieser Daten durch das LEONARDO-Büro Thüringen/die entsendende Hochschule, die Nationale Agentur bzw. beim Europäischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Nutzung der Daten durch die Europäische Kommission einlegen. Artikel 4: Überprüfungen und Rechnungskontrollen Die Vertragsparteien werden der Europäischen Kommission und dem DAAD als Nationale Agentur (oder eine von diesen Institutionen autorisierte und mit einer Prüfung beauftragte Einrichtung) alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Überprüfung seiner Erfüllung zur Verfügung stellen.