FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr."

Transkript

1 FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.1288/2013) VEREINBARUNG NUMMER Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Graurheindorfer Str Bonn Die Nationale Agentur (im Folgenden: die NA ), zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung vertreten durch Gottfried Böttger, und hier im Auftrag der Europäischen Kommission handelnd, im Folgenden bezeichnet als die Kommission, einerseits, und PIC der Einrichtung: im Folgenden die koordinierende Einrichtung, zur Unterzeichnung der Vereinbarung vertreten durch, und die weiteren Zuschussempfänger wie in Anhang VI aufgelistet, im Folgenden gesammelt bezeichnet als die Zuschussempfänger und einzeln als Zuschussempfänger zum Zwecke dieser Vereinbarung, falls eine Bestimmung ohne Unterscheidung zwischen der koordinierenden Einrichtung oder einem anderen Zuschussempfänger erfolgt, andererseits,

2 VEREINBAREN die Besonderen Bedingungen ( die Besonderen Bedingungen ), Teil I, die Allgemeinen Bedingungen ( Allgemeine Bedingungen ), Teil II, sowie die folgenden Anhänge: Anhang I Projektbeschreibung Anhang II Veranschlagtes Budget Anhang III Finanz- und Vertragsbedingungen Anhang IV Muster der von Zuschussempfänger und Teilnehmer/-innen anzuwendenden Vertragsdokumente Anhang V von den weiteren Zuschussempfängern für die koordinierende Einrichtung zur Verfügung gestellte Vereinbarung ( Mandate ) Anhang VI Liste der weiteren Zuschussempfänger die Bestandteile dieser Vereinbarung ( die Vereinbarung ) sind. Die Besonderen Bedingungen gehen den Allgemeinen Bedingungen vor, wie unter veröffentlicht. Die Allgemeinen Bedingungen sowie Anhang III sind diesem Vertrag als Anlage zum Verbleib beigefügt. Die Besonderen Bedingungen und die Allgemeinen Bedingungen gehen den übrigen Anhängen vor. Anhang III geht den übrigen Anhängen vor. Anhang II geht Anhang I vor.

3 TEIL I BESONDERE BESTIMMUNGEN ARTIKEL I.1 - GEGENSTAND DER VEREINBARUNG I.1.1 Die NA gewährt nach Maßgabe der Besonderen und der Allgemeinen Bedingungen sowie der übrigen Anhänge eine Finanzhilfe zur Durchführung des Projekts ( das Projekt ) im Rahmen des Programms Erasmus+, Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen, wie in Anhang I beschrieben. I.1.2 Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nehmen die Zuschussempfänger die Finanzhilfe an und verpflichtet sich, das Projekt eigenverantwortlich durchzuführen. ARTIKEL I.2 INKRAFTTRETEN DER VEREINBARUNG UND LAUFZEIT I.2.1 I.2.2 Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von der letzten Partei unterzeichnet wird. Das Projekt wird zwischen dem und durchgeführt. Beide Datumsangaben gelten einschließlich. ARTIKEL I.3 - HÖCHSTBETRAG UND FORM DER FINANZHILFE I.3.1. Höchstbetrag Die Finanzhilfe beläuft sich auf höchstens X EUR und wird in Form von Zuschüssen je Einheit und Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten gemäß den nachstehenden Bestimmungen gewährt: (a) in Art. II. 16 niedergelegte förderfähige Kosten; (b) das in Anhang II niedergelegte veranschlagte Budget; (c) die in Anhang III niedergelegten Finanzkonditionen. I.3.2 Übertragung von Fördermitteln ohne Vertragsänderung Unbeschadet Artikel II.11 und sofern das Projekt entsprechend der Beschreibung in Anhang I umgesetzt wird, sind die Zuschussempfänger zur Anpassung des in Anhang II niedergelegten veranschlagten Budgets durch Übertragung zwischen den verschiedenen Budgetkategorien untereinander berechtigt, wobei eine derartige Anpassung nicht als Vertragsänderung im Sinne von Artikel II.11 gilt, vorausgesetzt dass folgende Regeln eingehalten werden: (a) Die Zuschussempfänger sind berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel, welche der organisatorischen Unterstützung zugeordnet wurden, auf Fahrtkosten und individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten zu übertragen; (b) Die Zuschussempfänger sind berechtigt, Fördermittel, welche einer beliebigen Budgetkategorie zugewiesen wurden, auf die Unterstützung bei besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) zu übertragen, selbst wenn der in

4 Anhang II beschriebenen Unterstützung bei besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) ursprünglich keine Fördermittel zugewiesen wurden. ARTIKEL 1.4 BERICHTLEGUNG UND ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN Es gelten folgende Berichtlegungs- und Zahlungsbedingungen: I.4.1. Erste Vorauszahlung Die Vorauszahlung dient der Sicherstellung der Liquidität der Zuschussempfänger. Die NA zahlt an die koordinierende Einrichtung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine erste Vorauszahlung in Höhe von X EUR, welche 80% der in Artikel I.3.1 niedergelegten maximalen Höhe des Zuschusses entspricht. I.4.2 Zwischenberichte und weitere Vorauszahlungen Nicht zutreffend. I.4.3 Abschlussbericht und Antrag auf Zahlung des Restbetrags Innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem in Artikel I.2.2 festgesetzten Datum des Projektendes fertigt die koordinierende Einrichtung im Mobility Tool+ einen Abschlussbericht über die Projektdurchführung an und lädt alle Projektergebnisse wie in Artikel I beschrieben in VALOR hoch. In diesem Bericht müssen die erforderlichen Informationen zur Begründung des beantragten Betrags auf Grundlage der Zuschüsse je Einheit, sofern der Zuschuss zur Erstattung der Zuschüsse je Einheit dient, oder die tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten gemäß Artikel II.16 und Anhang III enthalten sein. Der Abschlussbericht ist als Zahlungsantrag der koordinierenden Einrichtung für den Restbetrag des Zuschusses zu betrachten. Die koordinierende Einrichtung hat die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit der in dem Zahlungsantrag für den Restbetrag gemachten Angaben zu bestätigen. Sie hat auch zu bestätigen, dass die entstandenen Kosten als vertragsgemäß förderfähig anzusehen sind, und dass der Zahlungsantrag anhand geeigneter Belege, welche im Rahmen der in Artikel II.20 beschriebenen Kontrollen oder Prüfungen vorgelegt werden können, begründet ist. I.4.4 Zahlung des Restbetrags Die einmalige Zahlung des Restbetrags dient der Erstattung oder Deckung der verbleibenden Anteile der den Zuschussempfängern durch die Durchführung entstandenen förderfähigen Kosten nach Ablauf des in Artikel I.2.2 niedergelegten Zeitraums. Unbeschadet Artikel II.17.2 und II.17.3 erfolgt die Zahlung des in Höhe des Restbetrages fälligen Betrags durch die NA innerhalb von 60 Kalendertagen.

5 Die Höhe des Betrags wird im Anschluss an die Genehmigung des Abschlussberichts und gemäß Unterabsatz 4 festgesetzt. Die Genehmigung des Abschlussberichts ist nicht als Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit oder der Echtheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Erklärungen und Angaben auszulegen. Der in Höhe des Restbetrags fällige Betrag ergibt sich durch Abzug des Gesamtbetrags der bereits geleisteten Vorauszahlung(en) vom Endbetrag des gemäß Artikel II.18 festgesetzten Zuschusses. Übersteigt der Gesamtbetrag der früheren Zahlungen den Endbetrag des gemäß Artikel II.18 festgesetzten Zuschusses, kann die Zahlung des Saldos die Form einer Rückforderung gemäß Artikel II.19 annehmen. I.4.5 Nichtvorlage von Unterlagen Hat die koordinierende Einrichtung die Übermittlung eines fälligen Zwischenberichts oder Abschlussberichts unterlassen, sendet die NA innerhalb von 15 Kalendertagen nach Ablauf der Frist eine förmliche Erinnerung. Unterlässt die koordinierende Einrichtung weiterhin die Übermittlung des Berichts innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Erinnerung, behält sich die NA das Recht zur Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel II (b) vor und verlangt die Erstattung des vollständigen Betrages der Vorauszahlungen gemäß Artikel II.19. I.4.6 Sprache, in der die Zahlungsanträge und Berichte abzufassen sind Sämtliche Zahlungsanträge und Berichte sind in deutscher Sprache vorzulegen. I.4.7. Umrechnung von in anderer Währung entstandenen Kosten in Euro Siehe Artikel II.17.6 der Allgemeinen Bedingungen. ARTIKEL BANKKONTO Die Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto des Empfängers: Name der Bank: Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers: IBAN:

6 ARTIKEL I.6 FÜR DEN DATENSCHUTZ VERANTWORTLICHER UND KONTAKTDATEN DER PARTEIEN I.6.1 Datenschutzbeauftragte/r Der für den Datenschutz Verantwortliche im Sinne von Artikel II.6 ist: Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich I.6.2 Kontaktdaten der NA Mitteilungen an die NA werden an folgende Adresse gesendet: Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Graurheindorfer Str Bonn I.6.3 Kontaktdaten des Zuschussempfängers Mitteilungen von der NA an die Zuschussempfänger werden an folgende Adresse gesendet: ARTIKEL 1.7- SCHUTZ UND SICHERHEIT DER TEILNEHMER/-INNEN Die Zuschussempfänger richten wirksame Verfahren und Vorkehrungen zur Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer/-innen in deren Projekten ein. Die Zuschussempfänger stellen Versicherungsschutz für die an Mobilitätsaktivitäten im Ausland beteiligten Teilnehmer/-innen sicher. ARTIKEL I.8 ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG I.8.1 Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. I.8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der NA und einem Zuschussempfänger, die sich hinsichtlich Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit der Vereinbarung ergeben, ist das gemäß geltendem nationalen Recht zuständige Gericht, sofern derartige Streitigkeiten nicht außergerichtlich beigelegt werden können. ARTIKEL I.9. - ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DER ERGEBNISSE (EINSCHLIESSLICH GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE UND GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE)

7 Sofern die Zuschussempfänger im Rahmen des Projekts Bildungsmaterialien erstellen, werden diese zusätzlich zu der Bestimmung aus Artikel II.8.3 durch offene Lizenzen kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. ARTIKEL I.10 NUTZUNG VON IT-TOOLS I.10.1 Mobility Tool+ Die koordinierende Einrichtung ist zur Nutzung des webbasierten Mobility Tools zur Erfassung sämtlicher Informationen im Zusammenhang mit den unternommenen Mobilitätsaktivitäten einschließlich Aktivitäten mit einem zero grant (Nullzuschuss) aus EU-Fördermitteln für die gesamte Mobilitätsdauer und zur Anfertigung und Übermittlung des Zwischenberichts (sofern im Mobility Tool+ verfügbar) und des Abschlussberichts verpflichtet. Während des Mobilitätsprojekts müssen die Zuschussempfänger neue Details bezüglich der Teilnehmenden und der Mobilitätsaktivitäten mindestens einmal im Monat eingeben und aktualisieren. I.10.2 VALOR-Verbreitungsplattform Die koordinierende Einrichtung kann die Verbreitungsplattform auf der Website gemäß den auf VALOR zur Verfügung gestellten Anweisungen verwenden, um die Projektergebnisse zu verbreiten. ARTIKEL I.11- ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR UNTERVERGABE Durch Abweichung sind die in Artikel II.10.2 Buchstaben (c) und (d) niedergelegten Bestimmungen nicht anwendbar. ARTIKEL I.12 NICHT ANWENDBARE BESTIMMUNGEN AUS DEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN Folgende Bestimmungen aus Teil II Allgemeine Vertragsbedingungen sind nicht anwendbar: II , II , II sowie II und-ii ARTIKEL I.13 UNTERSTÜTZUNG DER TEILNEHMER/-INNEN Sofern die Durchführung des Projektes die Gewährung der Unterstützung der Teilnehmer/- innen erfordert, leistet der Zuschussempfänger diese Unterstützung gemäß den in Anhängen I und IV aufgeführten Bedingungen, wobei diese Bedingungen mindestens enthalten: (a) den maximalen Betrag der Fördermittel, welcher pro Teilnehmer/-in EUR nicht übersteigen soll, (b) die Kriterien zur Festsetzung des genauen Förderbetrags; (c) die förderfähigen Aktivitäten des Teilnehmers / der Teilnehmerin auf Grundlage einer feststehenden Liste;

8 (d) die Festlegung der förderfähigen Personen oder Personenkreise; (e) die Kriterien zur Fördermittelgewährung. Entsprechend den in Anhang IV dargelegten Dokumenten wird der Zuschussempfänger entweder die Fördermittel für die Budgetkategorien Fahrtkosten, individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten, Zuschuss zur sprachlichen Unterstützung und Kursgebühren in voller Höhe an die Teilnehmer/-innen an Mobilitätsmaßnahmen überweisen, wobei die in Anhang III aufgeführten Beträge für die Zuschüsse je Einheit gelten; oder die Förderung für die Budgetkategorien Fahrtkosten, individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten, Zuschuss zur sprachlichen Unterstützung und Kursgebühren der Teilnehmer/-innen an Mobilitätsmaßnahmen in Form von Bereitstellung der notwendigen Beförderung / Versorgung / sprachlicher Unterstützung erbringen. In diesem Fall hat der Zuschussempfänger sicherzustellen, dass die Beförderung, die Versorgung und die sprachliche Unterstützung den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Zuschussempfänger können die beiden im vorstehenden Absatz dargelegten Auswahlmöglichkeiten kombinieren, sofern sie eine gerechte und gleiche Behandlung aller Teilnehmer/-innen sicherstellen. In diesem Fall gelten die auf jede Auswahlmöglichkeit anwendbaren Bedingungen auf die Budgetkategorien, auf die die jeweilige Auswahlmöglichkeit angewandt wird. ARTIKEL I.14 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNG ZUM MONITORING UND ZUR EVALUATION Der Pädagogische Austauschdienst hat ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000:2008 eingeführt. Im diesem Rahmen erhebt der PAD regelmäßig die Zufriedenheit seiner Kunden mit seinen Leistungen. Der PAD wird der Kontaktperson nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen Link zu einem Online-Fragebogen zusenden. Die Kontaktperson ist gebeten, diesen Fragebogen auszufüllen. UNTERSCHRIFTEN Für den Zuschussempfänger [Vorname / Nachname] Für die NA [Vorname / Nachname] Unterschrift Ort und Datum Unterschrift Ort und Datum

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr. FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.1288/2013) VEREINBARUNG NUMMER 2015-1-DE03-KA101-XXXXXX Der Pädagogische Austauschdienst

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber»

FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber» FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber» Deutscher Akademischer Austauschdienst e.v. Register-Nr. 2107,

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «ProjectCode»

FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «ProjectCode» FINANZHILFEVEREINBARUNG für: ein Projekt mit mehreren Empfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER «ProjectCode» Deutscher Akademischer Austauschdienst e.v. Register-Nr. 2107, Vereinsregister

Mehr

Diese Vereinbarung ( die Vereinbarung ) wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen:

Diese Vereinbarung ( die Vereinbarung ) wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen: FINANZHILFEVEREINBARUNG 1 für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des ERASMUS+ Programms 2 VEREINBARUNGSNUMMER [EPLUS LINK Generated No.] Diese Vereinbarung ( die Vereinbarung ) wird

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER VG-

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER VG- Quelldokument GfNA-II-B-Erasmus+ Grant agreement monobeneficiary 2017, Projektnummer: «ProjectNationalId» FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER

Mehr

GRANT AGREEMENT/VEREINBARUNG FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA) 2015/16

GRANT AGREEMENT/VEREINBARUNG FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA) 2015/16 GRANT AGREEMENT/VEREINBARUNG FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA) 2015/16 CHANGING LIVES. OPENING MINDS. I. ANGABEN DER EINRICHTUNG HOCHSCHULE BREMEN, University of Applied

Mehr

Grant Agreement / die Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Studienjahr 2015/2016

Grant Agreement / die Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Studienjahr 2015/2016 13. Mai 2015, NA DAAD Grant Agreement / die Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken Studienjahr 2015/2016 Hochschule Heilbronn Erasmus-Code: D HEILBRO01

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des Programms Erasmus+ 1 VEREINBARUNG NUMMER DE01-KA

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des Programms Erasmus+ 1 VEREINBARUNG NUMMER DE01-KA FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des Programms Erasmus+ 1 VEREINBARUNG NUMMER 2016-1-DE01-KA103-999999 Diese Vereinbarung wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen: Deutscher Akademischer

Mehr

und Herr / Frau [Nachname und Vorname des Studierenden] Anschrift: [vollständige offizielle Anschrift]

und Herr / Frau [Nachname und Vorname des Studierenden] Anschrift: [vollständige offizielle Anschrift] ZUSCHUSSVEREINBARUNG für Studierendenpraktikum - Hochschuljahr 2014/2015 im Rahmen des Programms ERASMUS+ Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Programms Erasmus+ 1

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Programms Erasmus+ 1 FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Programms Erasmus+ 1 VEREINBARUNG NUMMER 2016-1-DE01-KA103-999999 Diese Vereinbarung wird zwischen den folgenden Parteien

Mehr

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Erasmus+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber»

FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Erasmus+ Programms 1. VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber» FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt mit mehreren Zuschussempfängern im Rahmen des Erasmus+ Programms 1 VEREINBARUNG NUMMER «AgreementNumber» Diese Vereinbarung (nachfolgend die Vereinbarung ) wird

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit von Zuschüssen je Einheit Wenn der Zuschuss in

Mehr

Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, zu Fort- und Weiterbildungszwecken 20 /20

Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, zu Fort- und Weiterbildungszwecken 20 /20 GfNA-II.8 - Grant agreement- Teaching and training KA103, 2018 Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, zu Fort- und Weiterbildungszwecken 20 /20 Technische Universität

Mehr

Projektzyklus und vertraglich-finanzielle Aspekte der Projektdurchführung

Projektzyklus und vertraglich-finanzielle Aspekte der Projektdurchführung Kick Off für neue Projektträger KA1 Erwachsenenbildung 11.06.2018, Siegburg Projektzyklus und vertraglich-finanzielle Aspekte der Projektdurchführung Carina Lochner, NA beim BIBB Antragsrunde 2018 Erwachsenenbildung

Mehr

Grant Agreement/ Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

Grant Agreement/ Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Grant Agreement/ Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE D HALLE03 Anschrift: Neuwerk 7 D-06108

Mehr

BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG

BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG 13.07.2016 BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG + Eine gute Budgetplanung + Grundprinzipien einer Erasmus+ Förderung + Besondere Zuschusskategorien + Übertragung von Fördermitteln http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/

Mehr

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Strategische Partnerschaften 2016

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Strategische Partnerschaften 2016 IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Strategische Partnerschaften 2016 IT-Instrumente im Programm Erasmus+ URF: Registrierung von Einrichtungen auf dem Teilnehmerportal eforms: Antragsformulare Mobility

Mehr

EINZELVEREINBARUNG Nr../..

EINZELVEREINBARUNG Nr../.. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATION Vertretung der Europäischen Kommission in Belgien ANHANG III (A) - MUSTER FÜR EINE EINZELVEREINBARUNG ÜBER MASSNAHMENBEZOGENE FINANZHILFEN IN FORM

Mehr

EINZELVEREINBARUNG Nr../..

EINZELVEREINBARUNG Nr../.. Einzelvereinbarung Nr. [...] Muster für eine Einzel-Finanzhilfevereinbarung: Dezember 2016 EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Kommunikation Direktion B Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg ANHANG

Mehr

Vertragsunterlagen 2015 Administrative und finanzielle Bestimmungen Leitaktion 2 Partnerschaften zwischen Schulen (S2S)

Vertragsunterlagen 2015 Administrative und finanzielle Bestimmungen Leitaktion 2 Partnerschaften zwischen Schulen (S2S) Vertragsunterlagen 2015 Administrative und finanzielle Bestimmungen Leitaktion 2 Partnerschaften zwischen Schulen (S2S) Bonn, Die Vertragsbestandteile Finanzhilfevereinbarung Teil I Besondere Bedingungen

Mehr

EINZELVEREINBARUNG Nr../..

EINZELVEREINBARUNG Nr../.. Einzelvereinbarung Nr. [...] Muster für eine Einzel-Finanzhilfevereinbarung: Dezember 2016 EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Kommunikation Direktion B Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg ANHANG

Mehr

Anhang IV : Mustervereinbarung für den Europäischen Freiwilligendienst (EFD)

Anhang IV : Mustervereinbarung für den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) Anhang IV : Mustervereinbarung für den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) Diese Mustervereinbarung kann von der Nationalen Agentur bzw. den EFD-Partnern individuell ergänzt und angepasst werden, muss

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit von Zuschüssen je Einheit Wenn der Zuschuss in

Mehr

GRANT AGREEMENT ZUR PERSONALMOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN (STAFF MOBILITY FOR TEACHING HU OUT GRANT AGREEMENT)

GRANT AGREEMENT ZUR PERSONALMOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN (STAFF MOBILITY FOR TEACHING HU OUT GRANT AGREEMENT) STAFF MOBILITY FOR TEACHING WITH PARTNER COUNTRIES GRANT AGREEMENT HU outgoing STA 2016/17 GRANT AGREEMENT ZUR PERSONALMOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN (STAFF MOBILITY FOR TEACHING HU OUT GRANT AGREEMENT)

Mehr

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016)

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016) ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016) Stand: 7. Juli 2017 Abschlussbericht Bericht für das

Mehr

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

PRAKTISCHE INFORMATIONEN 13.07.2016 PRAKTISCHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSTEILNEHMER + Versicherungsfragen + Visa & Aufenthaltsgenehmigung + Versicherungsfragen Wie sieht es mit der Versicherung im Ausland aus? DIE EUROPÄISCHE

Mehr

Erasmus+ Schulpartnerschaften (KA229) Belegregeln Antragsrunde Inhalt

Erasmus+ Schulpartnerschaften (KA229) Belegregeln Antragsrunde Inhalt Erasmus+ Schulpartnerschaften (KA229) Belegregeln Antragsrunde 2018 Version 1.0 vom 07.09.2018 Inhalt 1. Grundlagen Belegführung Erasmus+... 2 2. Prüfungsarten... 2 2.1 Prüfung des Abschlussberichts...

Mehr

Vertragsunterlagen 2014 Administrative und finanzielle Bestimmungen ("Monobeneficiary")

Vertragsunterlagen 2014 Administrative und finanzielle Bestimmungen (Monobeneficiary) Vertragsunterlagen 2014 Administrative und finanzielle Bestimmungen ("Monobeneficiary") Leitaktion 2 Partnerschaften zwischen Schulen (S2S) Stand: 24.11.2014 Bereich für Partnerschaften mit Beginn 2014

Mehr

Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) Kapitel/Titel: 8700 / 54786 Kostenstelle: 0112100 346 KA: 79846 KLR: 0112100 Förderung aus ERASMUS+: Gesamt: EUR Abschlag: EUR Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehrzwecken

Mehr

Vertragsunterlagen Administrative und finanzielle Bestimmungen

Vertragsunterlagen Administrative und finanzielle Bestimmungen Vertragsunterlagen 2016 Administrative und finanzielle Bestimmungen Die Vertragsbestandteile Finanzhilfevereinbarung ( Besondere Bedingungen mit konkreten Daten + Unterschrift) Anhänge: Anhang I (Allgemeine

Mehr

Projektzyklus und Administrative Aspekte der Projektdurchführung

Projektzyklus und Administrative Aspekte der Projektdurchführung Kick Off KA1 Mobilität 23.06.2016, Bonn Projektzyklus und Administrative Aspekte der Projektdurchführung Anke-Michaela Dreesbach, Carina Lochner und Ulrike Suckrau Was erwartet Sie heute? Rückblick Antragsrunde

Mehr

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Hochschule der Bundesagentur für Arbeit HdBA Seckenheimer Landstr. 16, 68163 Mannheim

Mehr

Partnerschaftsvereinbarung/ MUSTER

Partnerschaftsvereinbarung/ MUSTER Partnerschaftsvereinbarung/ MUSTER Die vorliegende Vereinbarung im Rahmen des LLP (Programm für Lebenslanges Lernen/Transnationale Kooperationsprojekte/Schlüsselaktivitäten 2/Sprachen) regelt die Beziehungen

Mehr

Erasmus+ Leitaktion 2

Erasmus+ Leitaktion 2 Erasmus+ Leitaktion 2 Leitfaden zur Nutzung des Mobility Tools Teil 2 Erstellung von Fortschritts- und Zwischenberichten Version 1.0 vom 31.05.2017 Inhalt 1. ZWISCHENBERICHTE... 2 1.1. Unterscheidung von

Mehr

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau

Mehr

ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN

ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN I. EINFÜHRUNG Dieser Anhang ergänzt die Bedingungen, die für die Verwendung der Finanzhilfe unter den verschiedenen Budgetkategorien gelten, die auf

Mehr

Vorlage für das Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

Vorlage für das Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken GfNA-II.8 - Grant agreement- Teaching and training KA103, 2018 Vorlage für das Grant Agreement für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken OTH Regensburg

Mehr

Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Studium in Programmländern Studienjahr 2016/2018

Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Studium in Programmländern Studienjahr 2016/2018 GfNA-II.8 Higher Education Programme Countries Grant Agreement KA103 Studies and Traineeships 2016 Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Studium in Programmländern Studienjahr 2016/2018

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Hochschule der Bundesagentur für Arbeit HdBA Seckenheimer Landstr. 16, 68163 Mannheim

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN

I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN ANHANG III FINANZ- und VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit mit Finanzierungsbeiträgen

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN I. REGELUNGEN FÜR BUDGETKATEGORIEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN I. REGELUNGEN FÜR BUDGETKATEGORIEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN I. REGELUNGEN FÜR BUDGETKATEGORIEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN I.1. Bedingungen für die Förderfähigkeit von Zuschüssen je Einheit Wird der Zuschuss

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im

Mehr

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Kick-Off-Veranstaltung Strategische Schulpartnerschaften 2015, 01./ , Bonn. Oliver Schubert, PAD

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Kick-Off-Veranstaltung Strategische Schulpartnerschaften 2015, 01./ , Bonn. Oliver Schubert, PAD IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Kick-Off-Veranstaltung Strategische Schulpartnerschaften 2015, 01./02.10.2015, Bonn Oliver Schubert, PAD IT-Instrumente im Programm Erasmus+ URF: Registrierung von Einrichtungen

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit mit Finanzierungsbeiträgen

Mehr

Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung

Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung Monitoring KA2 Strategische Partnerschaften 16.06.2016, Bonn Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung Susanne Möller-Andres Welche Themen erwarten Sie heute? Hinweise für Projektdurchführung

Mehr

Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte

Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission

Mehr

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum

Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum Hochschule der Bundesagentur für Arbeit HdBA Seckenheimer Landstr. 16, 68163 Mannheim Erasmus-Code: D MANNHEI06

Mehr

Erasmus+ Project Results Platform Einführung für Projektkoordinatoren einer Erasmus+ Strategischen Partnerschaft (KA203)

Erasmus+ Project Results Platform Einführung für Projektkoordinatoren einer Erasmus+ Strategischen Partnerschaft (KA203) Michael Jordan Erasmus+ Project Results Platform Einführung für Projektkoordinatoren einer Erasmus+ Strategischen Partnerschaft (KA203) 1 Was ist die Erasmus+ Project Results Platform? Datenbank, die zur

Mehr

ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN

ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN I. EINFÜHRUNG Dieser Anhang ergänzt die Bestimmungen, die für die Verwendung der Finanzhilfe unter den verschiedenen Budgetkategorien gelten, die auf

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern

Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern GfNA-II.8 Grant Agreement Studies and Traineeships KA103, 2017 Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern hochschule 21 gemeinnützige GmbH (ERASMUS-Code: D BUXTEHU02) Anschrift:

Mehr

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Leitlinien Zusammenarbeit zwischen Behörden gemäß den Artikeln 17 und 23 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 28/03/2018 ESMA70-151-435 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 2 2 Zweck... 4 3 Compliance-

Mehr

Erläuterungen zur Teilnehmer/-innen-Vereinbarung in Leichter Sprache

Erläuterungen zur Teilnehmer/-innen-Vereinbarung in Leichter Sprache Erläuterungen zum KA1 Teilnehmer/-innen-Vertrag (Lernende) 2018 in LEICHTER SPRACHE Erläuterungen zur Teilnehmer/-innen-Vereinbarung in Leichter Sprache Die Teilnehmer/-innen-Vereinbarung ist ein Vertrag.

Mehr

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Jahrestagung 2015 Strategische Partnerschaften 09./ , Bonn. Oliver Schubert, PAD

IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Jahrestagung 2015 Strategische Partnerschaften 09./ , Bonn. Oliver Schubert, PAD IT-Instrumente im Programm Erasmus+ Jahrestagung 2015 Strategische Partnerschaften 09./10.11.2015, Bonn Oliver Schubert, PAD IT-Instrumente im Programm Erasmus+ URF: Registrierung von Einrichtungen auf

Mehr

Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum

Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum SRH Hochschule Heidelberg Ludwig-Guttmann-Str. 6, D-69123 Heidelberg Hier bezeichnet als die Einrichtung, für die Unterzeichnung

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS VERTRAG Nr. DE/YYY/ZZZ ÜBER DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES UMWELTZEICHENS DER GEMEINSCHAFT Die zuständige Stelle PRÄAMBEL RAL ggmbh, mit Sitz in Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin, nachstehend

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4

1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation,

Mehr

Artikel In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu 16 wie folgt gefasst: 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug.

Artikel In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu 16 wie folgt gefasst: 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug. Stand: 20.09.2018 Referentenentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung 1 Vom Auf Grund des 10 Absatz 1 Satz

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden

Mehr

Protokoll

Protokoll Originaltext 0.142.393.141 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES

ANHANG. des. Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2016 COM(2016) 620 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN für Finanzhilfevereinbarungen mit mehreren Zuschussempfängern, in diesem Fall für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich in der Leitaktion 1 I. REGELUNGEN FÜR

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Vorlage für das/die Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern

Vorlage für das/die Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern Vorlage für das/die Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern OTH Regensburg D-REGENSB02 Anschrift: Prüfeninger Str. 58 93049 Regensburg - Germany nachfolgend

Mehr

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT

EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare

Mehr

ANHANG III FINANZ- und VERTRAGSBESTIMMUNGEN. Bei Finanzhilfevereinbarungen mit mehreren Zuschussempfängern gilt dieser Anhang für:

ANHANG III FINANZ- und VERTRAGSBESTIMMUNGEN. Bei Finanzhilfevereinbarungen mit mehreren Zuschussempfängern gilt dieser Anhang für: ANHANG III FINANZ- und VERTRAGSBESTIMMUNGEN Bei Finanzhilfevereinbarungen mit mehreren Zuschussempfängern gilt dieser Anhang für: Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften in allen Bereichen [ausgenommen

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

DE02 Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung

DE02 Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Seite 1 von 7 DE02 Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ACCEPTANCE Seite 2 von 7 Allgemeine Informationen Dieses aus dem Mobility Tool+ generierte Berichtsformular

Mehr

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten für Projekte ab Antragsrunde 2017

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten für Projekte ab Antragsrunde 2017 ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten für Projekte ab Antragsrunde 2017 Stand: 8. September 2017 Grundlegendes zum Mobility

Mehr

[EUROPÄISCHE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE] [INTERNATIONALE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE]

[EUROPÄISCHE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE] [INTERNATIONALE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE] ANHANG III BESONDERE BESTIMMUNGEN [EUROPÄISCHE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE] [INTERNATIONALE MARIE-CURIE- WIEDEREINGLIEDERUNGSFINANZHILFE] III. 1 Begriffsbestimmungen Neben den Begriffsbestimmungen

Mehr

Vertragliche und finanzielle Aspekte des Projektmanagements Jürgen van Capelle

Vertragliche und finanzielle Aspekte des Projektmanagements Jürgen van Capelle Vertragliche und finanzielle Aspekte des Projektmanagements Jürgen van Capelle Welche Themen erwarten Sie heute? Übertragung von Fördermitteln vs Vertragsänderungen Berichte und Nutzung MT+ Nachweise,

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland

Mehr

Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen)

Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen) Beantragung von Zuschüssen zur Umsetzung von Projektideen im Rahmen des Projekts CORE (für natürliche Personen) Ein Zuschuss im Rahmen des Projekts CORE kann für Projektideen, die zur Umsetzung der Inhalte

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im

Mehr

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin

Mehr

Abtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige

Abtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige Abtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige zwischen (1) GANÉ Aktiengesellschaft, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg (2) Vor- und Nachname bzw. Firma:* und nachfolgend Käufer genannt Anschrift

Mehr

ANHANG III Muster für Einzelverträge und Muster für Auftragsscheine EINZELVERTRAG

ANHANG III Muster für Einzelverträge und Muster für Auftragsscheine EINZELVERTRAG ANHANG III Muster für Einzelverträge und Muster für Auftragsscheine Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschusses EINZELVERTRAG Nr. [EESC/] zur Ausführung des Rahmenvertrags Nr. EESC/DA-GREF/01/2017

Mehr

ECB-PUBLIC BESCHLUSS (EU) 2018/[XX*] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 19. April über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018

ECB-PUBLIC BESCHLUSS (EU) 2018/[XX*] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 19. April über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 DE ECB-PUBLIC BESCHLUSS (EU) 2018/[XX*] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. April 2018 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 (EZB/2018/12) DER EZB-RAT gestützt auf den Vertrag

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2008D0691 DE 01.01.2012 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. August

Mehr

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die

Mehr