FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.
|
|
- Monica Geiger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FINANZHILFEVEREINBARUNG für ein: Projekt im Rahmen des ERASMUS+ Programms gemäß Ratsbeschluss zu Erasmus+ (Verordnung Nr.1288/2013) VEREINBARUNG NUMMER DE03-KA101-XXXXXX Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Graurheindorfer Str Bonn Die Nationale Agentur (im Folgenden: die NA ), zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung vertreten durch Gottfried Böttger, einerseits und Musterschule PIC der Einrichtung: , (im Folgenden der Zuschussempfänger ), zur Unterzeichnung der Vereinbarung vertreten durch Schulleiter/in Musterschule, andererseits, VEREINBAREN die Besonderen Bedingungen ( die Besonderen Bedingungen ), Teil I, die Allgemeinen Bedingungen ( Allgemeine Bedingungen ), Teil II, sowie die folgenden Anhänge: Anhang I Projektbeschreibung Anhang II Veranschlagtes Budget Anhang III Finanz- und Vertragsbedingungen Anhang IV Muster der von Zuschussempfänger und Teilnehmer/-innen anzuwendenden Vertragsdokumente die Bestandteile dieser Vereinbarung ( die Vereinbarung ) sind.
2 Die Besonderen Bedingungen gehen den Allgemeinen Bedingungen vor, wie unter veröffentlicht. Die Allgemeinen Bedingungen sowie Anhang III sind diesem Vertrag als Anlage zum Verbleib beigefügt. Die Besonderen Bedingungen und die Allgemeinen Bedingungen gehen den übrigen Anhängen vor. Anhang III geht den übrigen Anhängen vor. Anhang II geht Anhang I vor.
3 TEIL I BESONDERE BESTIMMUNGEN ARTIKEL I.1 - GEGENSTAND DER VEREINBARUNG I.1.1 I.1.2 Die NA gewährt den Zuschussempfängern nach Maßgabe der Besonderen und der Allgemeinen Bedingungen sowie der übrigen Anhänge eine Finanzhilfe zur Durchführung des Projekts Stärkung der sprachlichen und methodisch-didaktischen Kompetenzen für einen Ausbau des bilingualen Unterrichts ("das Projekt") im Rahmen des Programms Erasmus+, Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nimmt der Zuschussempfänger die Finanzhilfe an und verpflichtet sich, das Projekt eigenverantwortlich durchzuführen. ARTIKEL I.2 INKRAFTTRETEN DER VEREINBARUNG UND LAUFZEIT I.2.1 I.2.2 Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von der letzten Partei unterzeichnet wird. Das Projekt wird zwischen dem und durchgeführt. Beide Datumsangaben gelten einschließlich. ARTIKEL I.3 - HÖCHSTBETRAG UND FORM DER FINANZHILFE I.3.1. Höchstbetrag Die Finanzhilfe beläuft sich auf höchstens XX.XXX,00 EUR und wird in Form von Zuschüssen je Einheit und Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten gemäß den nachstehenden Bestimmungen gewährt: (a) in Art. II.16 niedergelegte förderfähige Kosten; (b) das in Anhang II niedergelegte veranschlagte Budget; (c) die in Anhang III niedergelegten Finanzkonditionen. I.3.2 Übertragung von Fördermitteln ohne Vertragsänderung Unbeschadet Artikel II.10 und sofern das Projekt entsprechend der Beschreibung in Anhang I umgesetzt wird, ist der Zuschussempfänger zur Anpassung des in Anhang II niedergelegten veranschlagten Budgets durch Übertragung zwischen den verschiedenen Budgetkategorien untereinander berechtigt, wobei eine derartige Anpassung nicht als Vertragsänderung im Sinne von Artikel II.11 gilt, vorausgesetzt dass folgende Regeln eingehalten werden: (a) Der Zuschussempfänger ist berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel, welche der organisatorischen Unterstützung zugeordnet wurden, auf Fahrtkosten und individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten zu übertragen; (b) Der Zuschussempfänger ist nicht berechtigt, Fördermittel auf die organisatorische Unterstützung zu übertragen;
4 (c) Der Zuschussempfänger ist berechtigt, Fördermittel, welche einer beliebigen Budgetkategorie zugewiesen wurden, auf die Unterstützung bei besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) zu übertragen, selbst wenn der in Anhang II beschriebenen Unterstützung bei besonderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) ursprünglich keine Fördermittel zugewiesen wurden. ARTIKEL 1.4 BERICHTLEGUNG UND ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN Es gelten folgende Berichtlegungs- und Zahlungsbedingungen: I.4.1. Erste Vorauszahlung Die Vorauszahlung dient der Sicherstellung der Liquidität des Zuschussempfängers. Die NA zahlt an den Zuschussempfänger innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine erste Vorauszahlung in Höhe von XX.XXX,XX EUR, welche 80% der in Artikel I.3.1 niedergelegten maximalen Höhe des Zuschusses entspricht. Voraussetzung hierfür ist, dass die NA die Projektmittel von der EU-Kommission erhalten hat. I.4.2 Zwischenberichte und weitere Vorauszahlungen Nicht zutreffend. I.4.3 Abschlussbericht und Antrag auf Zahlung des Restbetrags Innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem in Artikel I.2.2 festgesetzten Datum des Projektendes fertigt der Zuschussempfänger im Mobility Tool+ einen Abschlussbericht über die Projektdurchführung an. In diesem Bericht müssen die erforderlichen Informationen zur Begründung des beantragten Betrags auf Grundlage der Zuschüsse je Einheit, sofern der Zuschuss zur Erstattung der Zuschüsse je Einheit dient, oder die tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten gemäß Artikel II.16 und Anhang III enthalten sein. Der Abschlussbericht ist als Zahlungsantrag des Zuschussempfängers für den Restbetrag des Zuschusses zu betrachten. Der Zuschussempfänger hat die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit der in dem Zahlungsantrag für den Restbetrag gemachten Angaben zu bestätigen. Er hat auch zu bestätigen, dass die entstandenen Kosten als vertragsgemäß förderfähig anzusehen sind, und dass der Zahlungsantrag anhand geeigneter Belege, welche im Rahmen der in Artikel II.20 beschriebenen Kontrollen oder Prüfungen vorgelegt werden können, begründet ist. I.4.4 Zahlung des Restbetrags Die einmalige Zahlung des Restbetrags dient der Erstattung oder Deckung der verbleibenden Anteile der dem Zuschussempfänger durch die Durchführung entstandenen förderfähigen Kosten nach Ablauf des in Artikel I.2.2 niedergelegten Zeitraums.
5 Unbeschadet Artikel II.17.2 und II.17.3 erfolgt die Zahlung des in Höhe des Restbetrages fälligen Betrags durch die NA innerhalb von 60 Kalendertagen. Die Höhe des Betrags wird im Anschluss an die Genehmigung des Abschlussberichts und gemäß Unterabsatz 4 festgesetzt. Die Genehmigung des Abschlussberichts ist nicht als Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit oder der Echtheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Erklärungen und Angaben auszulegen. Der in Höhe des Restbetrags fällige Betrag ergibt sich durch Abzug des Gesamtbetrags der bereits geleisteten Vorauszahlung(en) vom Endbetrag des gemäß Artikel II.18 festgesetzten Zuschusses. Übersteigt der Gesamtbetrag der früheren Zahlungen den Endbetrag des gemäß Artikel II.18 festgesetzten Zuschusses, kann die Zahlung des Saldos die Form einer Rückforderung gemäß Artikel II.19 annehmen. I.4.5 Nichtvorlage von Unterlagen Hat der Zuschussempfänger die Übermittlung eines fälligen Zwischenberichts oder Abschlussberichts unterlassen, sendet die NA innerhalb von 15 Kalendertagen nach Ablauf der Frist eine förmliche Erinnerung. Unterlässt der Zuschussempfänger weiterhin die Übermittlung des Berichts innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Erinnerung, behält sich die NA das Recht zur Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel II (b) vor und verlangt die Erstattung des vollständigen Betrages der Vorauszahlungen gemäß Artikel II.19. I.4.6 Sprache, in der die Zahlungsanträge und Berichte abzufassen sind Sämtliche Zahlungsanträge und Berichte sind in deutscher Sprache vorzulegen. I.4.7. Umrechnung von in anderer Währung entstandenen Kosten in Euro Siehe Artikel II.17.6 der Allgemeinen Bedingungen. ARTIKEL BANKKONTO Die Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto des Empfängers: Name der Bank: Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers: IBAN:
6 ARTIKEL I.6 FÜR DEN DATENSCHUTZ VERANTWORTLICHER UND KONTAKTDATEN DER PARTEIEN I.6.1 Datenschutzbeauftragte/r Der für den Datenschutz Verantwortliche im Sinne von Artikel II.6 ist: Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich I.6.2 Kontaktdaten der NA Mitteilungen an die NA werden an folgende Adresse gesendet: Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Graurheindorfer Str Bonn I.6.3 Kontaktdaten des Zuschussempfängers Mitteilungen von der NA an den Zuschussempfänger werden an folgende Adresse gesendet: Kontaktperson Musterschule Schuladresse -Adresse Kontaktperson ARTIKEL 1.7- SCHUTZ UND SICHERHEIT DER TEILNEHMER/-INNEN Der Zuschussempfänger richtet wirksame Verfahren und Vorkehrungen zur Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes der Teilnehmer/-innen in deren Projekten ein. Der Zuschussempfänger stellt Versicherungsschutz für die an Mobilitätsaktivitäten im Ausland beteiligten Teilnehmer/-innen sicher. ARTIKEL I.8 ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG I.8.1 Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. I.8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der NA und dem Zuschussempfänger, die sich hinsichtlich Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit der Vereinbarung ergeben, ist das gemäß geltendem nationalen Recht zuständige Gericht, sofern derartige Streitigkeiten nicht außergerichtlich beigelegt werden können.
7 ARTIKEL I.9. - ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR NUTZUNG DER ERGEBNISSE (EINSCHLIESSLICH GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE UND GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE) Sofern der Zuschussempfänger im Rahmen des Projekts Bildungsmaterialien erstellt, werden diese zusätzlich zu der Bestimmung aus Artikel II.8.3 durch offene Lizenzen kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. ARTIKEL I.10 NUTZUNG VON IT-TOOLS I.10.1 Mobility Tool+ Der Zuschussempfänger ist zur Nutzung des webbasierten Mobility Tools zur Erfassung sämtlicher Informationen im Zusammenhang mit den unternommenen Mobilitätsaktivitäten einschließlich Aktivitäten mit einem zero grant (Nullzuschuss) aus EU-Fördermitteln für die gesamte Mobilitätsdauer und zur Anfertigung und Übermittlung des Zwischenberichts (sofern im Mobility Tool+ verfügbar) und des Abschlussberichts verpflichtet. Während des Mobilitätsprojekts muss der Zuschussempfänger neue Details bezüglich der Teilnehmenden und der Mobilitätsaktivitäten mindestens einmal im Monat eingeben und aktualisieren. I.10.2 VALOR-Verbreitungsplattform Der Zuschussempfänger kann die Verbreitungsplattform auf der Website gemäß den auf VALOR zur Verfügung gestellten Anweisungen verwenden, um seine Projektergebnisse zu verbreiten. ARTIKEL I.11- ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR UNTERVERGABE Durch Abweichung sind die in Artikel II.10.2 Buchstaben (c) und (d) niedergelegten Bestimmungen nicht anwendbar. ARTIKEL I.12 NICHT ANWENDBARE BESTIMMUNGEN AUS DEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN Folgende Bestimmungen aus Teil II Allgemeine Vertragsbedingungen sind nicht anwendbar: II , II , II sowie II und-ii ARTIKEL I.13 UNTERSTÜTZUNG DER TEILNEHMER/-INNEN Sofern die Durchführung des Projektes die Gewährung der Unterstützung der Teilnehmer/ -innen erfordert, leistet der Zuschussempfänger diese Unterstützung gemäß den in Anhängen I und IV aufgeführten Bedingungen, wobei diese Bedingungen mindestens enthalten: (a) den maximalen Betrag der Fördermittel, welcher pro Teilnehmer/-in EUR nicht übersteigen soll, (b) die Kriterien zur Festsetzung des genauen Förderbetrags;
8 (c) die förderfähigen Aktivitäten des Teilnehmers / der Teilnehmerin auf Grundlage einer feststehenden Liste; (d) die Festlegung der förderfähigen Personen oder Personenkreise; (e) die Kriterien zur Fördermittelgewährung. Entsprechend den in Anhang IV dargelegten Dokumenten wird der Zuschussempfänger entweder die Fördermittel für die Budgetkategorien Fahrtkosten, individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten, Zuschuss zur sprachlichen Unterstützung und Kursgebühren in voller Höhe an die Teilnehmer/-innen an Mobilitätsmaßnahmen überweisen, wobei die in Anhang III aufgeführten Beträge für die Zuschüsse je Einheit gelten; oder die Förderung für die Budgetkategorien Fahrtkosten, individuelle Unterstützung / Aufenthaltskosten, Zuschuss zur sprachlichen Unterstützung und Kursgebühren der Teilnehmer/-innen an Mobilitätsmaßnahmen in Form von Bereitstellung der notwendigen Beförderung / Versorgung / sprachlicher Unterstützung erbringen. In diesem Fall hat der Zuschussempfänger sicherzustellen, dass die Beförderung, die Versorgung und die sprachliche Unterstützung den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Der Zuschussempfänger kann die beiden im vorstehenden Absatz dargelegten Auswahlmöglichkeiten kombinieren, sofern er eine gerechte und gleiche Behandlung aller Teilnehmer/-innen sicherstellt. In diesem Fall gelten die auf jede Auswahlmöglichkeit anwendbaren Bedingungen auf die Budgetkategorien, auf die die jeweilige Auswahlmöglichkeit angewandt wird. ARTIKEL I.14 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNG ZUM MONITORING UND ZUR EVALUATION Der Pädagogische Austauschdienst hat ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000:2008 eingeführt. Im diesem Rahmen erhebt der PAD regelmäßig die Zufriedenheit seiner Kunden mit seinen Leistungen. Der PAD wird der Kontaktperson nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen Link zu einem Online-Fragebogen zusenden. Die Kontaktperson ist gebeten, diesen Fragebogen auszufüllen. UNTERSCHRIFTEN Für den Zuschussempfänger [Vorname / Nachname] Für die NA [Vorname / Nachname] Unterschrift Ort und Datum Unterschrift Ort und Datum
GRANT AGREEMENT/VEREINBARUNG FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA) 2015/16
GRANT AGREEMENT/VEREINBARUNG FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA) 2015/16 CHANGING LIVES. OPENING MINDS. I. ANGABEN DER EINRICHTUNG HOCHSCHULE BREMEN, University of Applied
Mehrund Herr / Frau [Nachname und Vorname des Studierenden] Anschrift: [vollständige offizielle Anschrift]
ZUSCHUSSVEREINBARUNG für Studierendenpraktikum - Hochschuljahr 2014/2015 im Rahmen des Programms ERASMUS+ Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN FÜR KOSTENARTEN, DIE AUF ZUSCHÜSSEN JE EINHEIT BASIEREN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit von Zuschüssen je Einheit Wenn der Zuschuss in
MehrBUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG
13.07.2016 BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG + Eine gute Budgetplanung + Grundprinzipien einer Erasmus+ Förderung + Besondere Zuschusskategorien + Übertragung von Fördermitteln http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im
MehrDas Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016)
ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016) Stand: 7. Juli 2017 Abschlussbericht Bericht für das
MehrGRANT AGREEMENT ZUR PERSONALMOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN (STAFF MOBILITY FOR TEACHING HU OUT GRANT AGREEMENT)
STAFF MOBILITY FOR TEACHING WITH PARTNER COUNTRIES GRANT AGREEMENT HU outgoing STA 2016/17 GRANT AGREEMENT ZUR PERSONALMOBILITÄT ZU UNTERRICHTSZWECKEN (STAFF MOBILITY FOR TEACHING HU OUT GRANT AGREEMENT)
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im
MehrPRAKTISCHE INFORMATIONEN
13.07.2016 PRAKTISCHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSTEILNEHMER + Versicherungsfragen + Visa & Aufenthaltsgenehmigung + Versicherungsfragen Wie sieht es mit der Versicherung im Ausland aus? DIE EUROPÄISCHE
MehrVertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07
Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau
MehrGrant Agreement / Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken
Grant Agreement / Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Name der Entsendeeinrichtung: HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Erasmus-Code:
MehrGrant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Studium in Programmländern Studienjahr 2016/2018
GfNA-II.8 Higher Education Programme Countries Grant Agreement KA103 Studies and Traineeships 2016 Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Studium in Programmländern Studienjahr 2016/2018
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit mit Finanzierungsbeiträgen
MehrAdministrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung
Monitoring KA2 Strategische Partnerschaften 16.06.2016, Bonn Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung Susanne Möller-Andres Welche Themen erwarten Sie heute? Hinweise für Projektdurchführung
MehrI. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN
ANHANG III FINANZ- und VERTRAGSBESTIMMUNGEN I. BESTIMMUNGEN ZU DEN BUDGETKATEGORIEN BASIEREND AUF FINANZIERUNGSBEITRÄGEN ZU DEN EINHEITSKOSTEN I.1 Bedingungen für die Förderfähigkeit mit Finanzierungsbeiträgen
MehrVereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum
Vereinbarung (Grant Agreement) für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum Hochschule der Bundesagentur für Arbeit HdBA Seckenheimer Landstr. 16, 68163 Mannheim Erasmus-Code: D MANNHEI06
MehrZuwendungsvertrag für Erasmus+ Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum
Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum SRH Hochschule Heidelberg Ludwig-Guttmann-Str. 6, D-69123 Heidelberg Hier bezeichnet als die Einrichtung, für die Unterzeichnung
MehrRegionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte
Regionalspezifischer Anhang für die Kapazitätsberechnungsregion Core zu den harmonisierten Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission
MehrErasmus+ Project Results Platform Einführung für Projektkoordinatoren einer Erasmus+ Strategischen Partnerschaft (KA203)
Michael Jordan Erasmus+ Project Results Platform Einführung für Projektkoordinatoren einer Erasmus+ Strategischen Partnerschaft (KA203) 1 Was ist die Erasmus+ Project Results Platform? Datenbank, die zur
MehrVereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern
GfNA-II.8 Grant Agreement Studies and Traineeships KA103, 2017 Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium in Programmländern hochschule 21 gemeinnützige GmbH (ERASMUS-Code: D BUXTEHU02) Anschrift:
Mehr1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4
1112 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommen in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 4 Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergie-Organisation,
MehrDas Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten (Antragsjahr 2014 und 2015)
ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten (Antragsjahr 2014 und 2015) Stand: 20. Juni 2017 Grundlegendes zum Mobility Tool
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden
MehrAntragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum
Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum 1.10.2017-31.7.2018 Version 1.0.2017 vom 22.03.2017 Wichtig Bitte beachten Sie die Förderkriterien (siehe
MehrZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG - STUDIUM 2014/15
CHANGING LIVES. OPENING MINDS. ZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG - STUDIUM 2014/15 I. ANGABEN DER EINRICHTUNG HOCHSCHULE BREMEN, University of Applied Sciences, Neustadtswall
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrMobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Lehr-/zu Fort- und Weiterbildungszwecken
13. Mai 2015, NA DAAD Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehr-, zu Fort- und Weiterbildungszwecken Gelb hinterlegte Bereiche bitte ausfüllen. OTH REGENSBURG
MehrVEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrGRANT AGREEMENT ZUR STUDIERENDENMOBILITÄT FÜR AUSLANDSPRAKTIKA
GRANT AGREEMENT ZUR STUDIERENDENMOBILITÄT FÜR AUSLANDSPRAKTIKA Die entsendende Einrichtung Name Humboldt-Universität zu Berlin Anschrift Unter der Linden 6 D-10099 Berlin Erasmus-Code ERASMUS CHARTA FOR
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrVertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
- 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin
MehrZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PRAKTIKUM 2014/15
CHANGING LIVES. OPENING MINDS. ZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG PRAKTIKUM 2014/15 I. ANGABEN DER EINRICHTUNG HOCHSCHULE BREMEN, University of Applied Sciences, Neustadtswall
MehrGrant Agreement Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
Grant Agreement Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt - D FRANKFU01 Anschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 6, 60323
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Der Verband der Automobilindustrie e.v. (VDA) empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehende Geheimhaltungsvereinbarung mit optionalen Textbausteinen zur Verwendung im Geschäftsverkehr Unverbindliche Empfehlung
MehrAllgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen
Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrVERKAUFS-/KAUFVERTRAG
VERKAUFS-/KAUFVERTRAG Die Unterzeichneten: Adresse : PLZ/Ort : genannt, Eigentümer, im Folgenden Verkäufer und, Adresse : PLZ/Ort :, im Folgenden Käufer genannt, erklären, Folgendes vereinbart zu haben;
MehrMuster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen)
Anlage IV.1a (Konsortien) Anlage V.5a (Hochschulen) Muster der ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) Fachhochschule Köln Gustav-Heinemann-Ufer
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2008D0691 DE 01.01.2012 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. August
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
MehrErasmus+ Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Europäische Fortbildungen Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1. Version 1.3 vom 31.8.
Erasmus+ Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Europäische Fortbildungen Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1 Version 1.3 vom 31.8.2017 2 Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1 1. Muss der
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm
MehrAntrag auf Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung
Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen 1 Antrag auf Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung ( Artikel 10 Absatz
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.10.2014 C(2014) 7520 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.10.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Baden- Württemberg
MehrAnhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom
MehrVertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen
MehrEurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 1
Seite 1 ***************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN *****************************************************************************
MehrZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms Erasmus+
ZUSCHUSSVEREINBARUNG (Placement Agreement) für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum (Mindestanforderungen) im Rahmen des Programms Erasmus+ Hochschuljahr 20 /20 Hochschule Neubrandenburg University of Applied
MehrBeitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)
1 *Anrede Herr / Frau: *Name, Vorname: *Straße, Nr.: *PLZ / Ort: *Geburtsdatum: *Telefon / Mobil: *E-Mail: *Beruf: *PA-Nummer: Laufzeit: 1 Monat 12 Monat 1 Jahr (Vorauszahlung) Beitrag: 29,95 monatl. 24,95
MehrErasmus+ Strategische Partnerschaften im Hochschulbereich (KA203) Handreichung zur Erstellung des Abschlussberichts im Mobility Tool Plus (MT+)
Erasmus+ Strategische Partnerschaften im Hochschulbereich (KA203) Handreichung zur Erstellung des Abschlussberichts im Mobility Tool Plus (MT+) Version 1.3 vom 12.10.2016 Inhalt Grundinformationen zur
MehrANHANG III Muster für Einzelverträge und Muster für Auftragsscheine EINZELVERTRAG
ANHANG III Muster für Einzelverträge und Muster für Auftragsscheine Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschusses EINZELVERTRAG Nr. [EESC/] zur Ausführung des Rahmenvertrags Nr. EESC/DA-GREF/01/2017
MehrZuwendungsvertrag Erasmus+ Hochschulbildung: Studium
Zuwendungsvertrag Erasmus+ Hochschulbildung: Studium Name der Entsende-/Fördereinrichtung : Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Erasmus-Code: D BERLIN14 Anschrift: Treskowallee 8, 10318 Berlin
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG [ ] DE DE ANHANG [ ] DE ANHANG Die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 der Kommission wird wie folgt geändert: (1) Dem Artikel 1 wird
MehrGemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 3.2.2017 JOIN(2017) 5 final 2017/0019 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1992R2177 DE 01.07.1994 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2177/92 DER
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
Mehrüber die interkantonalen Verträge (VertragsG)
. Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und
MehrFörderprogramm Digitalbonus
Förderprogramm Digitalbonus An die Förderprogramm Digitalbonus Verwendungsnachweis inkl. Auszahlungsantrag Anlage: Verwendungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang zu diesem Schreiben erhalten
MehrKOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN K0M(94) 5 endg. Brüssel, den 20. Januar 1994 Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung
MehrEinführung ins Mobility-Tool Plus für Mobilitätsprojekte in Erasmus+
Kick Off KA1 Mobilität 28.09.2015, Bad Neuenahr Einführung ins Mobility-Tool Plus für Mobilitätsprojekte in Erasmus+ Carina Lochner und Fabian Krumbach Was erwartet Sie heute? 1. Was ist das Mobility-Tool
MehrGrant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum in Programmländern im Akademischen Jahr -.. /...
Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Studium und/oder Praktikum in Programmländern im Akademischen Jahr -.. /... University of Bayreuth / Erasmus-Code DBAYREUT01 Anschrift: Universitätsstr.
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 276/22 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1945 R KOMMISSION vom 19. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Mitteilungen von und an Wertpapierfirmen, die eine Zulassung
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrKonstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt
: Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrAntrag auf Änderung einer Entscheidung
Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen 1 Antrag auf Änderung einer Entscheidung ( Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e Artikel
MehrClearing-Vereinbarung
Anhang 10 zu den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG: Clearing-Vereinbarung mit einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM- Kunden für das US-Clearingmodell Eurex04, Stand 02.10.2017
MehrGrant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum
Grant Agreement/Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum OTH Regensburg D-REGENSB02 Anschrift: Prüfeninger Str. 58 93049 Regensburg Germany nachfolgend bezeichnet als die Einrichtung, für
MehrV E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN
V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden
MehrVertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate.
Fachwirt/-in im Erziehungswesen Vertrag zwischen der Kolping Bildung Nordwürttemberg ggmbh (ein Unternehmen des Kolping-Bildungswerks Württemberg e.v., Theodor-Heuss-Straße 34, 70174 Stuttgart), vertreten
MehrHINWEISE zur Projektdurchführung Antragsrunde Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung
HINWEISE zur Projektdurchführung Antragsrunde 2014 Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung Inhaltsverzeichnis 1. Finanzhilfevereinbarung 2. Übertragung von
MehrFernsehgesetz von 1996
Fernsehgesetz von 1996 1996 Kapitel 55 Kodex zur Versorgung von Gehörlosen und Sehbehinderten 20. (1) Die Kommission soll einen Kodex aufsetzen und von Zeit zu Zeit überprüfen, der Anleitung gibt hinsichtlich
MehrKONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON Katarina Rohsmann
KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 Katarina Rohsmann DAS PROJEKTKONSORTIUM Partner 1 Partner 2 Koordinator Partner 3 Dritter stellt Ressourcen zur Verfügung Subcontractor Linked Third Party Der Konsortialvertrag
MehrVermittlungsvertrag PROJEKTE
Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand
MehrAntrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.
Mehr(nachstehend Personalvermittler genannt) Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung einer/eines
Muster eines Vermittlungsvertrages mit dem Arbeitgeber als Auftraggeber Zwischen Name Adresse (nachstehend Auftraggeber genannt) und Name Adresse (nachstehend Personalvermittler genannt) wird folgender
MehrKontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016
Kontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016 INFORMATION KONTOWECHSEL-SERVICE 1. Allgemeine Informationen Diese Kundeninformation dient dazu, Kunden von Bank Winter & Co. AG ("Bank Winter") über das angebotene
MehrPferdekaufvertrag / Kauf auf Probe
Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis
MehrBundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi
Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung
MehrMUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname
MehrBankverbindung Kontoinhaber: Name der Bank: IBAN: BIC-Nummer: Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Hochschulbildung Praktikum- Studienjahr 2014/2015
Zuwendungsvertrag für Erasmus+ Hochschulbildung Praktikum- Studienjahr 2014/2015 Europa-Universität Flensburg D FLENSBU01 Anschrift: Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg Nachfolgend die Einrichtung, für die
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 Dieses Übereinkommen gilt zwischen der Technischen
MehrMUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES
MUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES Hinweise für das Ausfüllen der Vertragsvorlage Alle farbig oder mit einer Punktelinie markierten Felder ausfüllen Zutreffendes auswählen, wenn mittels
MehrAusführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015
MehrLeihvertrag. (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit. und (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit
Leihvertrag zwischen (genaue Bezeichnung des Leihgebers, Postanschrift), vertreten durch (Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Leihgeber genannt, einerseits und (genaue Bezeichnung
MehrEVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
MehrVereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum
13. Mai 2015, NA DAAD Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum hochschule 21 gemeinnützige GmbH (ERASMUS-Code: D BUXTEHU02) Anschrift: Staatlich anerkannte private Fachhochschule Harburger
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil
MehrINTERNATIONALER HERSTELLUNGSVERTRAG MUSTER
INTERNATIONALER HERSTELLUNGSVERTRAG MUSTER Laden Sie das Muster des Internationalen Herstellungsvertrages im Word-Format herunter. Füllen Sie die leeren Felder aus und wählen Sie die Bestimmungen dieses
MehrBonn, 11./12. Dezember 2014
Kick-Off-Tagung und Informationsveranstaltung für Strategische Partnerschaften im Schulbereich Leitaktion 2 http://commons.wikimedia.org/wiki/file:zepper-sunrise-over-the-niveous-city-of-bonn.jpg Bonn,
MehrVereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum in Programmländern
GfNA-II.8 Grant Agreement Studies and Traineeships KA103, 2017 Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung: Praktikum in Programmländern hochschule 21 gemeinnützige GmbH (ERASMUS-Code: D BUXTEHU02) Anschrift:
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
Mehr