Allgemeine Geschäftsbedingungen Miles & More Teilnahmebedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Miles & More Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen Das Kundenbindungsprogramm Miles & More ( Miles & More ) belohnt Ihre Treue als Kunde. Über Miles & More wird die Möglichkeit geboten, bei verschiedenen Miles & More Partnerunternehmen (z.b. Fluggesellschaften, Autovermietern, Hotels) Meilen zu sammeln oder einzulösen. Betreiber und Herausgeber von Miles & More sind die Miles & More GmbH ( MMG ) und die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( Lufthansa ) (MMG und Lufthansa jeweils ein Betreiber ). Die Betreiber behalten sich vor, in bestimmten Ländern ausgewählte Mitherausgeber des Programms einzusetzen (wie Adria Airways, Air Dolomiti, Austrian Airlines Group, Brussels Airlines, Croatia Airlines, LOT Polish Airlines, Luxair und SWISS). Für den Meilenerwerb, das Einlösen von Meilen und die allgemeine Durchführung von Miles & More gelten einige Bedingungen, die wir hier für Sie zusammengefasst haben. Besondere Regelungen können sich ferner aus weiteren Programmunterlagen (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen Miles & More Flugprämien oder Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Miles & More Online Shopping) sowie aus den Miles & More Kommunikationsmedien ergeben (z. B. Personal Inbox, Prämienkatalog oder Newsletter und Kontoauszug). 1. Teilnahme 1.1. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Miles & More angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz: z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers. Angaben zur Person sowie zum Wohnsitz sind korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und auf Anfrage gegenüber einem Betreiber oder einem Mitherausgeber nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme an Miles & More besteht nicht. Ein Betreiber oder ein Mitherausgeber kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme an Miles & More verweigern. 1.2. Teilnahmebeginn Die Teilnahme beginnt auf Antrag eines Kunden mit der Eröffnung des persönlichen Meilenkontos durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber. Sollte der Antragsteller bereits Teilnehmer bei Miles & More sein, ist ein erneuter Antrag auf Eröffnung eines weiteren persönlichen Meilenkontos unzulässig, d.h. pro natürlicher Person darf nur ein Konto eröffnet und geführt werden. Zum Nachweis der Kontoeröffnung erhält der neue Teilnehmer eine vorläufige Miles & More Kartennummer.

1.2.1 Temporäre Teilnehmerkonten Die vorläufige Miles & More Kartennummer berechtigt für 6 Monate zum Sammeln von Meilen. Der Antrag auf Eröffnung des Meilenkontos muss durch den Kunden innerhalb dieser Zeit vollständig ausgefüllt werden. Meilenkonten mit fehlenden oder unvollständigen persönlichen Daten werden als temporäre Konten betrachtet und innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Meilengutschrift mit der vorläufigen Kartennummer geschlossen. 1.2.2 Finale Teilnehmerkonten Sobald der Teilnehmer eine bestimmte, den jeweiligen Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmende Anzahl von Meilen gesammelt hat, wird eine Miles & More Karte mit finaler Miles & More Kartennummer ausgestellt und dem Teilnehmer zugesandt. Die Karte bleibt im Eigentum der MMG und ist auf Verlangen an einen Betreiber oder Mitherausgeber herauszugeben. 1.3. Persönliche Geheimnummer (PIN) Der Teilnehmer erhält eine PIN zur persönlichen Identifikation, z. B. bei der Anforderung von Prämien und der Abfrage des Online-Kontostandes. Er hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von der PIN erhält. Bei Verdacht auf Missbrauch der PIN ist unverzüglich das Miles & More Service Team zu benachrichtigen, und zwar unter einer der in den Miles & More Kommunikationsmedien angegebenen Rufnummern. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung bis zum Zeitpunkt des Einganges der Benachrichtigung entstehen, haftet ein Betreiber oder ein Mitherausgeber nur im Rahmen der Ziffer 4.1 dieser Teilnahmebedingungen. 1.4 Vielfliegerstatus eines Teilnehmers Im Rahmen von Miles & More werden verschiedene Miles & More Kartentypen ausgegeben, welche den Vielfliegerstatus des Teilnehmers festlegen (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member). Der jeweilige Status richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Statusmeilen oder HON Circle Meilen in einem vorgegebenen Zeitraum. Nach Ablauf des vorgegebenen Zeitraums beginnt die Zählung der Statusmeilen oder HON Circle Meilen von neuem. Aktionsbedingt können andere Voraussetzungen zur Erlangung eines Status gelten (z.b. die Anzahl erflogener Flugsegmente in einem vorgegebenen Zeitraum). Mit jedem Status gehen unterschiedliche Vorteile einher. Nähere Informationen zu den Qualifikationskriterien, der zeitlichen Dauer eines Status sowie den damit verbundenen Vorteilen werden in den Miles & More Kommunikationsmedien dargestellt. Mit einem Status verbundene Vorteile können auch von den Miles & More Partnerunternehmen angeboten werden. Art, Umfang und Zeitraum dieser Vorteile werden in den Miles & More Kommunikationsmedien publiziert und können dort eingesehen werden. 2. Meilen 2.1. Allgemein Die rechnerische Basis von Miles & More sind Meilen, die auf dem Meilenkonto des Teilnehmers verbucht werden. Die Meilen können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen, weiteren Programmunterlagen oder den Miles & More Kommunikationsmedien ausdrücklich aufgeführt sind. 2.1.1 Meilenarten Im Rahmen von Miles & More gibt es verschiedene Arten von Meilen. Unterschieden werden Prämienmeilen, Statusmeilen, Select Meilen und HON Circle Meilen. Mit Prämienmeilen können

Prämien in Miles & More erlangt werden. Statusmeilen und HON Circle Meilen bestimmen den Vielfliegerstatus und damit den Kartentyp in Miles & More. Select Meilen werden pro Kalenderjahr gezählt, können im Rahmen eines Vielfliegerstatus gesammelt werden und berechtigen zum Erwerb verschiedener Vorteile. Meilen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind sämtliche Arten von Miles & More Meilen, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich anders bezeichnet. 2.1.2 Andere Kundenbindungsprogramme Bonuspunkte, Bonusmeilen oder sonstige Rechnungseinheiten aus anderen Programmen können nicht in Meilen umgewandelt werden, es sei denn, die Betreiber haben dies mit dem jeweiligen Betreiber des anderen Programms vereinbart und in den Miles & More Kommunikationsmedien entsprechend kommuniziert. Gleiches gilt für die Umwandlung von Meilen in Bonuspunkte, Bonusmeilen oder sonstige Rechnungseinheiten aus anderen Programmen. 2.1.3 Übertragbarkeit der Meilen und Handel mit Meilen Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Meilen an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen und der Ankauf von Meilen von Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. 2.2.Kontostand Den aktuellen Stand des Meilenkontos kann der Teilnehmer an jedem Miles & More Kontoauszugsdrucker oder über sein persönliches Internet-Meilenkonto durch Eingabe der Miles & More Kartennummer und der PIN abfragen. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer, der Miles & More in bestimmtem Umfang aktiv nutzt, eine regelmäßige Information über den aktuellen Kontostand, vorausgesetzt der Teilnehmer hat sich für die Miles & More Online Newsletter-Kommunikation angemeldet. Die Versendung kann entfallen, sofern Miles & More die Kontoübersichten generell ausschließlich online im Internet-Meilenkonto zur Verfügung stellt. Eine Vervielfältigung oder Ersatzlieferung von Kontoauszügen ist nicht möglich. 2.3. Meilenerwerb 2.3.1 Allgemeine Regelungen zum Meilenerwerb Der Meilenerwerb ist ab Teilnahmebeginn möglich. Meilen können nur für vom Teilnehmer selbst in Anspruch genommene Leistungen auf seinem persönlichen Meilenkonto gutgeschrieben werden. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Miles & More Partnerunternehmen muss der Leistungsempfänger der Miles & More Karteninhaber sein, damit die Gutschrift von Meilen erfolgen kann. Der Rechnungsempfänger ist hierbei unerheblich. Art und Anzahl der gutzuschreibenden Meilen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung geltenden Programmunterlagen und Miles & More Kommunikationsmedien. Für einen Flug oder eine zum Meilen sammeln berechtigende Partnerleistung, die im Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Meilenkontos in Anspruch genommen wird, können Meilen nach dem Verfahren gemäß Ziffer 2.3.7 gutgeschrieben werden. Teilnehmer können auch bei bestimmten Miles & More Partnerunternehmen Meilen sammeln. Auf solche Unternehmen haben die Betreiber und die Mitherausgeber keinen unmittelbaren Einfluss.

Weder ein Betreiber noch der jeweilige Mitherausgeber des Programms ist daher für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen des Miles & More Partnerunternehmens (z. B. Flüge, Hotelübernachtungen, Mietwagen) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Miles & More Partnerunternehmens finden Anwendung. 2.3.2 Sonderregelungen für Flüge Für jede tatsächlich angetretene Teilstrecke eines vollständig bezahlten Linienfluges, der von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt wird, werden dem Konto des Teilnehmers vorbehaltlich der Ziffern 2.3.6 und 2.3.7 Meilen gutgeschrieben. 2.3.3 Sonderregelungen für Hotels und Mietwagen Für jeden vollständig bezahlten Aufenthalt des Teilnehmers bei einem Hotel-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Beherbergungsvertrages als meilenfähig deklarierten Tarif werden vorbehaltlich der Ziffern 2.3.6 und 2.3.7 dem Konto des Teilnehmers Prämienmeilen gutgeschrieben. Gleiches gilt für jede vollständig bezahlte Anmietung eines Fahrzeugs bei einem Mietwagen-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Mietvertrages als meilenfähig deklarierten Tarif. Mehrere aufeinanderfolgende Übernachtungen gelten als ein Aufenthalt. Gleiches gilt im Falle eines Check-in nach erfolgtem Check-out eines Teilnehmers innerhalb eines Tages im selben Hotel. Eine Anmietung ist die Miete und persönliche Nutzung eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer für mindestens einen Tag oder die Miete verschiedener Fahrzeuge an direkt aufeinanderfolgenden Tagen an einer oder verschiedenen Niederlassungen eines Mietwagen- Partners am selben Ort. 2.3.4 Miles & More Zahlungskarten mit Meilensammelfunktion Beim Einsatz der Miles & More Zahlungskarten (z.b. Lufthansa Miles & More Credit Card) sammelt der Karteninhaber in bestimmtem Umfang Meilen, die ihm auf seinem Miles & More Konto gutgeschrieben werden. Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Miles & More Zahlungskarte. 2.3.5 Sonstige Möglichkeiten des Meilenerwerbs Sonstige zeitlich begrenzte oder dauerhafte Möglichkeiten des Meilenerwerbs und deren Bedingungen werden gesondert in den Miles & More Kommunikationsmedien oder beim jeweiligen Miles & More Partnerunternehmen selbst bekannt gegeben. 2.3.6 Ausschluss der Meilengutschrift Eine Meilengutschrift ist ausgeschlossen für bestimmte Buchungs- oder Serviceklassen, bestimmte Sondertarife, z. B. Leistungen zu Industry-Discount-Tarifen (ID, IP, AD, GE, UD, DG, PEPs etc.), für Prämienleistungen, Freiflüge und für Leistungen, für die der Teilnehmer Vorteile aus anderen Bonusprogrammen erhält. Für bestimmte andere Leistungen kann eine Meilengutschrift durch vorherige Bekanntgabe in den Miles & More Kommunikationsmedien ausgeschlossen werden. Die Meilengutschrift ist ebenfalls ausgeschlossen für unbenutzte, rückerstattete, verfallene oder unrechtmäßig erworbene Dokumente (Flugscheine, Coupons etc.). Gleiches gilt in sonstigen Fällen der Nicht-Inanspruchnahme oder Rückerstattung der zum Meilensammeln berechtigenden Leistung.

2.3.7 Gutschriftsverfahren Meilen werden dem Teilnehmerkonto automatisch nur dann gutgeschrieben, wenn bei Inanspruchnahme der zum Meilensammeln berechtigenden Leistung die Miles & More Kunden- oder Kartennummer genannt bzw. die Miles & More Karte oder eine andere zum Meilen sammeln berechtigende Kundenkarte vorgelegt wird. Nicht automatisch erfasste Meilen können dem Teilnehmerkonto innerhalb von 6 Monaten nach der Inanspruchnahme der Leistung gutgeschrieben werden. In diesem Fall benötigt ein Betreiber oder ein Mitherausgeber die vollständigen Belege (z.b. Original der Bordkarte und Kopie des Passenger Receipt bzw. das Original der Hotel- oder Mietwagenrechnung). Briefe und Dokumente, die an einen Betreiber oder einen Mitherausgeber eingesandt werden, werden gescannt, digital archiviert und nach dem Scannen vernichtet. Ein Anspruch auf Rücksendung der eingesandten Briefe und Dokumente im Original besteht nicht. 2.4. Einlösen der Meilen 2.4.1 Allgemeine Regelungen zum Einlösen von Meilen Jeder Teilnehmer kann seine Prämienmeilen gegen Prämien einlösen, sobald sein Meilenkonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämien gemäß Ziffer 2.4.6. Prämienangebote und die jeweils erforderliche Anzahl an Prämienmeilen werden in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Statusmeilen und HON Circle Meilen können nicht in Prämien eingelöst werden. Select Meilen berechtigen zum Erwerb verschiedener Vorteile im Rahmen eines Vielfliegerstatus. Die notwendige Anzahl an Select Meilen sowie weitere Bestimmungen zum Einlösen der Select Meilen werden in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Eine Umrechnung und Auszahlung der Meilen in Bargeld ist nicht möglich. 2.4.2 Flugprämien Flugprämien können für Linienflüge angefordert werden, die von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder den Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt werden sowie für ausgewählte Charterflüge. Die Anzahl der hierfür benötigten Prämienmeilen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Meilentabelle ( Flugprämien-Tabelle ), die in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben wird. Liegen Abflug- und letzter Zielflugort in unterschiedlichen Prämienzonen (offener Gabelflug), ist die jeweils höhere Prämienzone für die Meileneinlösung maßgeblich. Die Flugprämie muss bei Anforderung gebucht werden. Die Fristen zur Anforderung der Prämienticketausstellung sind abhängig von der jeweiligen Airline. Sie erfahren diese Fristen bei der Buchung des Prämientickets über Ihr Miles & More Servicecenter. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Miles & More Flugprämien gelten für den als Flugprämie in Anspruch genommenen Flug die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft. 2.4.3 Upgrade Prämien Auf Linienflügen, die von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einigen Miles & More Partnerunternehmen durchgeführt werden, können Oneway Upgrades pro Punkt-zu-Punkt-Verbindung (Teilstrecke) in die nächsthöhere Beförderungsklasse als Prämie angefordert werden, sofern ein vollständig bezahltes Flugticket (vgl. Ziffern 2.3.2 und 2.3.6) vorliegt. Bestimmte Tarife, Buchungsklassen und Gruppenbuchungen können vom Upgrade ausgeschlossen werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen für Miles & More Flugprämien. Die Bedingungen des Ursprungstickets bleiben bei einem Upgrade bestehen. Die Konditionen für

Umbuchungen von Upgrade Prämien können beim Miles & More Service Team erfragt werden. 2.4.4 Sonstige Prämien Sonstige Prämien, deren Bedingungen und die weiteren Einsatzmöglichkeiten von Meilen werden gesondert in den jeweils aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben. 2.4.5 Prämienanforderung Die Prämien können in Abhängigkeit von der jeweiligen Prämie bei einem Betreiber, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen unter Angabe der Miles & More Kartennummer und der PIN angefordert werden. Verschiedene Prämien erfordern Vorausbuchungsfristen (z.b. Postlaufzeiten), die den Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen sind oder beim Miles & More Service Team erfragt werden können. Die Ausstellung eines Prämienetix ist wo technisch möglich bis einen Werktag vor Abflug möglich. 2.4.6 Verfügbarkeiten und Sonderbedingungen für Prämien Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison und Zielort variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Prämien können mit bestimmten Leistungen zu reduzierten Tarifen (entsprechend Ziffer 2.3.6) nicht kombiniert werden. Nähere Informationen zu der Verfügbarkeit von Prämien sowie eventuell anwendbarer Sonderbedingungen sind auf www.miles-and-more.com erhältlich. Diese werden mit den entsprechenden Prämienangeboten bekannt gegeben. Auf die Verfügbarkeit und Qualität der Prämien, die durch Miles & More Partnerunternehmen bereitgestellt werden, haben ein Betreiber oder ein Mitherausgeber keinen unmittelbaren Einfluss. Weder ein Betreiber noch der jeweilige Mitherausgeber ist daher für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen des Miles & More Partnerunternehmens (z. B. Flüge, Hotelübernachtungen, Mietwagen) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Miles & More Partnerunternehmens finden Anwendung. 2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten Wenn die angeforderte Prämie verfügbar ist, stellen ein Betreiber oder ein Mitherausgeber Prämiendokumente aus (Prämientickets und/oder Zertifikate für andere Prämien). Eine Versendung von Prämientickets und Upgrade-Prämien-Zertifikaten als Papierdokumente erfolgt nur noch, wenn die standardmäßige, elektronische Hinterlegung als etix oder eupgrade nicht möglich ist. In Ausnahmefällen können Prämientickets und Upgrade-Prämien-Zertifikate nach Rücksprache mit dem Miles & More Service Team sieben Werktage vor Abflugdatum angefordert und gegen ein Service-Entgelt per Expressversand zugestellt werden. Außerhalb Deutschlands kann der Zeitraum der Expressanforderung von den hier genannten Bedingungen abweichen. Der Teilnehmer sollte im eigenen Interesse die Vollständigkeit der Sendung sowie die inhaltliche Übereinstimmung mit seiner Anforderung umgehend überprüfen. Flugprämiendokumente haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellung. Die Gültigkeit sonstiger Prämiendokumente (z. B. für Erlebnis-, Mietwagen-, Hotel- und Touristikprämien) ist den jeweiligen Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen.

2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge umgetauscht werden. Im Übrigen sind der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Prämiendokumenten, der unberechtigte Erwerb sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Prämiendokumenten. Miles & More Gutscheine und evoucher gelten als Prämiendokumente im Sinne dieser Ziffer 2.4.8. 2.4.9 Rückgabe und Verlust von Prämiendokumenten Abhängig von der jeweiligen Prämienart ist die Rückgabe einer Flugprämie unter Berechnung eines Service-Entgelts möglich. Die Bedingungen der Rückgabe sowie die Höhe dieses Service-Entgelts sind den jeweils im Zeitpunkt der Rückgabe aktuellen Miles & More Kommunikationsmedien zu entnehmen oder können beim Miles & More Service Team erfragt werden. Gestohlene oder verlorene Prämiendokumente können nur unter Berechnung eines angemessenen Service-Entgelts durch Neuausstellung ersetzt werden, sofern die Konditionen der jeweiligen Prämienart, die beim Miles & More Service Team erfragt werden können, dies zulassen. Andernfalls erfolgt eine Rückerstattung der Prämienmeilen unter Abzug eines angemessenen Service-Entgelts, über dessen Höhe ebenfalls das Miles & More Service Team Auskunft erteilt. Ein Service-Entgelt wird nicht erhoben, falls die Dokumente auf dem Postweg zum Teilnehmer verloren gegangen sind und der Teilnehmer den Nichterhalt der Dokumente innerhalb von 21 Tagen nach ihrer Anforderung gegenüber dem Miles & More Service Team reklamiert hat. 2.4.10 Missbrauch Ein Teilnehmer handelt missbräuchlich im Sinne dieser Teilnahmebedingungen, wenn er durch sein Handeln die Regelungen der Ziffer 2.1.3 (Übertragung/Handel von Meilen) oder der Ziffer 2.4.8. Absatz 2 (Weitergabe von Prämiendokumenten) erfüllt. 2.4.11 Folgen eines Missbrauchs Bei vom Teilnehmer zu vertretendem Missbrauch behalten sich die Betreiber oder von den Betreibern autorisierte Dritte das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern. Das Recht zur Kündigung gem. Ziffer 3 sowie das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt. Betrifft der Missbrauch ein Prämienticket, behalten sich die Betreiber darüber hinaus vor, im Falle einer Beförderung den tatsächlichen Ticketpreis in Euro nachzukalkulieren und diesen dem gegen Ziffer 2.4.8 verstoßenden Teilnehmer zu berechnen. Bereits für das Prämienticket abgezogene Prämienmeilen werden bei einer Nachberechnung und nach vollständiger Bezahlung dem Meilenkonto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben. Für den Fall, dass unter von dem Teilnehmer zu vertretendem Einsatz missbräuchlich erworbener Prämienmeilen (vgl. Ziff. 2.1.3) Prämien abgerufen werden, behalten sich die Betreiber vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Prämienmeilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Dieses Recht behalten sich die Betreiber auch für den Fall

vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist. Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.5. Verfall von Prämienmeilen Werden Prämienmeilen nicht innerhalb von 36 Monaten ab Ereignis (Antritt des jeweiligen Fluges, Beginn des Hotelaufenthalts, Zeitpunkt der Wagenanmietung etc.) auf dem Meilenkonto gegen eine Prämie eingelöst, verfallen sie zum nächsten Quartalsende, sofern nicht in den Miles & More Kommunikationsmedien etwas Abweichendes bekannt gegeben worden ist. Auf das Datum und den Umfang eines Meilenverfalls wird in der Miles & More Kontoinformation bzw. im persönlichen Internet-Meilenkonto mindestens ein Quartal vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen. 2.6. Abgaben, Zuschläge und Service-Entgelte Sämtliche Flugnebenkosten wie Abgaben (z. B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren), Zuschläge (z.b. Versicherungszuschläge) und Service-Entgelte (z.b. Umbuchungs-Entgelte), die mit der Vergabe oder Inanspruchnahme einer Prämie einhergehen, sind vom Teilnehmer zu tragen und sollen per Kreditkarte abgerechnet werden. Auskünfte über die Höhe von Abgaben, Zuschlägen sowie evtl. anfallenden Service-Entgelten erteilt das Miles & More Service Team. 3. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Kontosperrung und Vertragsbeendigung 3.1. Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme 3.1.1 Ordentliche Kündigung Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber ist ohne Angabe von Gründen nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich. Hiervon abweichend ist die ordentliche Kündigung eines Teilnehmers mit einem Vielfliegerstatus durch die Betreiber oder einen Mitherausgeber ohne Angabe von Gründen frühestens zum Ablauf des zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bestehenden Vielfliegerstatus möglich, jedoch mindestens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen. 3.1.2 Außerordentliche Kündigung Unabhängig von einem Vielfliegerstatus können eine fristlose außerordentliche Kündigung durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Miles & More Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.10 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Kunden (z.b. Fluggästen) eines Betreibers, eines Mitherausgebers oder Miles & More Partnerunternehmens.

Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Außer in den Fällen von 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. 3.1.3 Sperrung und Ausschluss von der Programmteilnahme In den Fällen der Ziffer 3.1.2, kann ein Betreiber oder ein Mitherausgeber anstelle der Ausübung des Kündigungsrechts auch die Vergabe eines Vielfliegerstatus ablehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos beenden. Ferner haben die Betreiber in den Fällen der Ziffer 3.1.2 die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer nach den vorstehenden Regelungen berechtigten Sperrung bestehen nicht. Nach der durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen weiter. 3.2. Meilengültigkeit bei Kündigung 3.2.1 Bei ordentlicher Kündigung Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. Sofern der Teilnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung über mehr als 500.000 Prämienmeilen verfügt, behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 36 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. 3.2.2 Bei außerordentlicher Kündigung Im Falle einer berechtigten fristlosen außerordentlichen Kündigung durch einen Betreiber oder einen Mitherausgeber behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. 3.3. Programmbeendigung Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Miles & More jederzeit einzustellen und die Teilnahmeverträge ordentlich zu kündigen. Auf solche Kündigungen finden die Ziffern 3.1 und 3.2 entsprechende Anwendung. Gleiches gilt für den Fall, dass Miles & More durch ein anderes Programm ersetzt wird. In diesem Fall hat auch der Teilnehmer das Recht zur Kündigung gemäß Ziffer 3.1. Gleiches gilt, wenn sich der Betreiber von Miles & More ändern sollte. In beiden Fällen gilt Ziffer 3.2

4. Sonstiges 4.1. Haftung Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch einen Betreiber, einen Mitherausgeber oder die jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen. 4.2. Datenschutz Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden von den Betreibern für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen, verarbeitet und genutzt. Liegt der Wohnsitz des Teilnehmers im Heimatmarkt eines Mitherausgebers, werden die persönlichen Daten des Teilnehmers zusätzlich an die entsprechende Gesellschaft übermittelt. Gleiches geschieht bei einem Flug mit einer der genannten Gesellschaften. Die Programmdaten werden übermittelt, soweit Flüge der entsprechenden Fluggesellschaft betroffen sind. Im Rahmen der Einwilligung des Teilnehmers können diese Daten von einem Mitherausgeber des Programms zu den im Datenschutzhinweis genannten Zwecken ausgewertet und genutzt werden. Näheres zum Thema Datenschutz ist dem gesonderten Miles & More Datenschutzhinweis zu entnehmen. Dieser ist auf den Internetseiten von Miles & More abrufbar und kann durch eine E-Mail an die Lufthansa Konzern-Datenschutzbeauftragte (CGNDSB@DLH.DE) angefordert werden. Im Datenschutzhinweis sind auch Einzelheiten zur Einwilligungserklärung und zum Widerspruchsrecht des Betroffenen erläutert. 4.3. Verlust, Diebstahl Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Miles & More Karte müssen unverzüglich an das Miles & More Service Team gemeldet werden. Dadurch wird die Ausstellung einer neuen Karte ermöglicht. 4.4. Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen Die Betreiber behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Flugprämien-Tabelle oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Miles & More vorzunehmen, sofern der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Schadensersatzansprüche von Teilnehmern gegen einen Betreiber wegen gesetzesbedingter länderspezifischer Änderungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen der Prämien, der Flugprämien-Tabelle oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Miles & More werden in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden. 4.5. Recht, Gerichtsstand Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Entstandene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe oder in angemessener Höhe, sofern keine gesetzliche Höhe vorgeschrieben ist, die einer notwendigen Rechtsverteidigung dienen, hat diejenige Partei zu tragen, die in einem rechtskräftig abgeschlossenem Gerichtsverfahren unterlegen ist. Die obsiegende Partei hat insoweit einen Erstattungsanspruch. Stand 09/2014