Leitfaden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

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Transkript:

Leitfaden Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Kommunale Behindertenbeauftragte, Helga Forster, Tel. Nr. 09431/471357 Infos zum seniorengerechten Wohnen/Bauen oder Umbau: Caritas Kreisverband, Frau Ihring, Tel. Nr. 09431/3816-0 Fachstellen für Senioren, Tel. Nr. 09431/471386 Kommunale Behindertenbeauftragte, Helga Forster, Allgemeine Infos zur Barrierefreiheit über: www.nullbarriere.de Dieser Leitfaden wurde in Zusammenarbeit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und dem Lokalen Bündnis für Familien im Landkreis Schwandorf erstellt. Impressum: Landratsamt Schwandorf Kommunale Behindertenbeauftragte Helga Forster Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf E-Mail: helga.forster@landkreis-schwandorf.de Tel. Nr.: 09431/471357 Stand: 1.8.14

Vorwort Wir stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, die Menschen selbst eingeplant haben. So behindern Treppen Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollatoren. Es sind die berühmten tausend Kleinigkeiten, die das Leben erleichtern oder erschweren. Es ist unser Anliegen mit diesen Tipps zum barrierefreien Bauen, dass bauliche Barrieren bereits bei der Planung vermieden werden bzw. abgebaut oder ohne viel Aufwand beherrschbar gemacht werden. BARRIERE_FREI SIND SÄMTLICHE ANLAGEN, WENN SIE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN DER ALLGEMEIN ÜBLICHEN WEISE OHNE BESONDERE ERSCHWERNIS GRUNDSÄTZLICH OHNE FREMDE HILFE ZUGÄNGLICH UND NUTZBAR SIND. Bitte bedenken Sie dies in Ihrer täglichen Arbeit. Mit herzlichem Gruß Thomas Ebeling Landrat Quelle: Nach Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes - 6 Abs. 5n

Begriffe Bewegungsfläche ist die zur Bewegung notwendige Fläche. Die Bewegungsflächen müssen für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben (Rollstuhlfahrer mit Wendekreis von 150 cm, Personen mit Gehhilfe 90 x 70 cm, Personen mit Rollatoren 120 x 120 cm). Sie schließt die zur Benutzung von Ausstattungen und Einrichtungen erforderlichen Flächen ein. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, ausgenommen vor Aufzügen Tiefe bedeutet das in Bewegungsrichtung notwendige Mindestmaß Begegnungsfläche Die zum Ausweichen mit dem Rollstuhl zusätzlich notwendige Fläche. Begrenzungsstreifen Trennstreifen zwischen unterschiedlichen, niveaugleichen Verkehrsflächen, z.b. Gehund Radweg Leit- und Orientierungssysteme sind insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Unterstützung bei der Orientierung Bodenindikatoren Bodenbelag mit einem hohen taktilen, akustischen und optischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag Aufmerksamkeitsfeld Fläche aus Bodenindikatoren, durch die auf besondere Einrichtungen, Haltestellen, Querungsanlagen oder Gefahrenstellen hingewiesen wird. Leitstreifen Streifen aus aneinander gereihten Bodenindikatoren, der den verlauf einer Strecke kennzeichnet Zwei-Sinne-Prinzip Alle wichtigen Informationen zur Orientierung im Straßenraum müssen im Zwei-Sinne- Prinzip vermittelt werden. Barrierefrei sind einzelnen Informationen dann, wenn mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten angesprochen werden.

Lichtsignalanlagen Akustisch auffindbar: akustisches Signalgeber, der während des Betriebes ein sog. Tackgeräusch erzeugt, das mind. 4 bis max. 5 m zu hören ist Dieses Orientierungssignal muss sich deutlich vom akustischen Freigabesignal unterscheiden Signal mind. 5 db(a) ; Problem: Lärmbelästigung der Anwohner Taktil auffindbar und benutzbar (auf der von der Fußgängerfurt abgewandten Seite an der Unter- oder Oberseite als Platte) Gehrichtung als tastbarer Pfeil) Bedienelement in 0,85 m Höhe und anfahrbar Querungsgeschwindigkeit sollte nicht mehr als 80 cm/s sein Bei der Festlegung der Querungsgeschwindigkeit sind die Leistungsfähigkeit der Straße und die erzielbare Erleichterung für den Fußgängerverkehr abzuwägen Bei breiten Straßen evtl. Mittelinseln

Gehwege Gehwegbreite Bei fahrbahnbegleitenden Gehwegen 250cm (180 cm Lichte Mindestbreite + 50 cm Schutzabstand zur Fahrbahn und evtl. 20 cm zur Hauswand) Geringere Breiten sind vertretbar, wenn bei beengten Verhältnissen andernfalls bei Einengung der Fahrbahn auf Gehwege verzichtet werden müsste (dann aber evtl. Begegnungs- bzw. Rangierflächen für Rollstuhlfahrer) Im Umfeld von Kindergarten/ Schulen/ Freizeiteinrichtungen 300 cm Bordabsenkung Bordabsenkungen auf 3 cm Höhe an Zugängen, Fußgängerüberwegen und Furten, Kfz-Parkflächen und Taxistellplätzen 3 cm ist Kompromiss zwischen Bedürfnissen Blinder und Rollstuhlfahrern. Abgesenkte Borde sollten taktil und optisch kontrastierend (z.b. andere Farbe) wahrnehmbar gekennzeichnet werden Abgesenkte Borde dürfen nicht vollständig abgerundet (Radius von max. 10 mm) sein Gefälle Längsgefälle nicht mehr als 3 % oder bei Längsgefälle zwischen 3 und 6 % Verweilplätze in nicht zu großen Abständen (mit weniger als 3 %) einplanen Quergefälle von Gehwegen max. 2,5 %, im Bereich von Grundstückszufahrten 6 % Bei stärkeren Neigungen aufgrund der topografischen Lage geeignete ausgeschilderte Umgehungen anbieten Oberflächenbeschaffenheit Ausschließlich rutschsicheres Material verwenden Stolperschwellen vermeiden Tiefe von Muldenrinnen sollen auf das technisch bedingte Mindestmaß begrenzt werden (wünschenswerte Tiefe 1/30 Breite) Lichtraumhöhe Im Bewegungsbereich Lichtraum mit Höhe von mindestens 2,25 m

Radwege Straßenbegleitender Radweg von der Fahrbahn durch Sicherheitsstreifen trennen Breite bei Einrichtungsradweg bei geringer Radverkehrsbelastung 160 cm + 50 cm Sicherheitstrennstreifen bei großer Verkehrsbelastung 200 cm + 75 cm Sicherheitstrennstreifen Breite bei Zweirichtungsradweg 200 250 cm + 75 cm Sicherheitsstreifen Kombinierter Geh- Radweg Nur bei schwachen Fußgänger- und Radverkehrsbelastungen Von der Fahrbahn durch Sicherheitsstreifen (ca. 50 cm) trennen Breite: mindestens 250 cm + Sicherheitstrennstreifen Höhengleiche Abgrenzung bevorzugt (keine Sturzgefahr, leichter umzusetzen) Begrenzungsstreifen visuell kontrastierend (hell-dunkel-kontrast) + taktil deutlich wahrnehmbar planen ; dieser Begrenzungsstreifen muss mind. 30 cm/ 50 cm. breit sein Begrenzungsstreifen zählt zur Breite des Gehweges oder je zur Hälfte Gehwegund Radwegbreite Radverkehr auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen Schutzstreifen grenzen für den Radverkehr eine Fläche am Fahrbahnrand ab, die von Pkw in der Regel nicht und von Lkw/ Bussen nur im Begegnungsfall befahren werden dürfen Breite im Regelfall: 1,50 m Mindestbreite: 1,25 m Erforderliche Breite der verbleibenden Restfahrbahn (zweispurig): 4,50 m

Querungen Allgemeines Eine eindeutige Auffindbarkeit von Querungsanlagen vorgeschrieben Bodenindikatoren /Aufmerksamkeits feld, wenn andere Hilfen, beispielsweise Lichtsignalanlagen nicht vorhanden oder nicht dauerhaft in Betrieb sind Rechtwinklig zur Fahrbahn Bordsteine, die dem Kurvenverlauf von Straßeneinmündungen folgen, sollten in keinem Fall abgesenkt werden Sollte diese doch abgesenkt werden müssen (bei engen Kurvenradien) auf diese besondere Gefahrenstelle durch ein Aufmerksamkeitsfeld evtl. in Verbindung mit Pollern hinweisen Gestaltung von Überquerungsstellen so, dass wartenden Personen vom fließenden Verkehr her wahrgenommen werden können Sichthindernisse (z.b. Bepflanzung nicht höher als 50 100 cm) Mit Lichtsignalanlagen Ampel muss optisch kontrastierend sowie akustisch oder durch Bodenindikatoren taktil auffindbar sein (Zwei-Sinnes-Prinzip) o Akustisch auffindbar akustisches Signalgeber, der während des Betriebes ein sog. Tackgeräusch erzeugt, das mind. 4 bis max. 5 m zu hören ist o Dieses Orientierungssignal muss sich deutlich vom akustischen Freigabesignal unterscheiden o Schalldruckpegel des Signals bis zu 5 db(a) über Geräuschpegel des Umfelds (Problem Lärmbelästigung der Anwohner) Keine akustische Auffindbarkeit Bodenindikatoren (Tiefe 90 cm, Breite 90 cm) Akustische Auffindbarkeit hat Vorzug vor taktiler Anforderungseinrichtung o Für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer gut ertastbar und optisch kontrastierend (auf der von der Fußgängerfurt abgewandten Seite an de Unter- oder Oberseite als Platte) Gehrichtung als tastbarer Pfeil o Anbringung in 85 cm Höhe Querungsgeschwindigkeit nicht mehr als 80 cm/s berechnen (lt. RiLSA 100 cm/s) Leistungsfähigkeit der Straße ist zu berücksichtigen

Ohne Lichtsignalanlagen mit Mittelinsel Tiefe der Mittelinsel = Verweilfläche (berechnet für 1 Rollstuhlfahrer mit Begleitperson) mind. 250 cm (besser 300 cm) Breite mind. 400 cm Zebrastreifen erhöhen die Sicherheit aller bei der Überquerung Querung an Kreisverkehren Die für eine barrierefreie Gestaltung wichtigen Elemente beim Kreisverkehr sind: Gehwege Borde Bodenindikatoren Querungsanlagen (Fahrbahnteiler, Fußgängerüberweg) Anforderungen an Gehwege Regelbreite von mind. 250 cm, bei stärkerem Fußgängeraufkommen auch mehr Max. Längsgefälle 3 % Max. Quergefälle 2,5 % (Hoch) borde als Abgrenzung zur Kreisfahrbahn, ggf. darüber hinaus zusätzliche Grünstreifen Belag leicht und erschütterungsarm befahrbar sowie rutschhemmend Anforderungen an Borde und Bodenindikatoren Borde abgesenkt auf 3 cm Aufmerksamkeitsstreifen quer zur Laufrichtung des Gehwegs, der zur Querungsstelle führt Aufmerksamkeitsfelder vor der Querungsstelle sowie auf dem Fahrbahnteiler Anforderungen an Querungsstellen Innerhalb bebauter Gebiete grundsätzlich in allen Knotenpunktarmen Fahrbahnteiler mit Querungsmöglichkeit für Fußgänger (Mittelinsel) Breite der Mittelinsel in Gehrichtung 250 bis 300 cm Wenn möglich Zebrastreifen mit Bodenindikatoren Querungsstellen nah an der Kreisfahrbahn anlegen und in der Regel nicht mehr als 400 500 cm absetzen (gemessen in der Achse des Fahrbahnteilers)

Zugang zu untersch. Ebenen Treppen nach 4.3.6 - DIN 18040-1 Orientierungshilfen an Stufen und Handläufen o Stufenmarkierungen durchgehende Streifen visuell kontrastierend gegenüber den Stufenbelägen und den Podestflächen o Orientierungshilfen an Handläufen (visuell kontrastierend und taktil erfassbar) o Absicherung von frei im Raum liegenden Treppen Aufmerksamkeitsfeld am Treppenlauf Absicherung der Unterseite des Treppenlaufs Treppen müssen gerade Läufe haben; ab Innendurchmessen 200 cm auch gebogene Läufe möglich Treppen müssen Setzstufen haben, Unterschneidungen nur bis 2 cm zulässig Beidseitige Handläufe mit 3 4,5 cm Durchmesser Handläufe am freien Ende mind. 30 cm über das Treppenende waagrecht fortführen und dann nach unten oder zur Seite abschließen Handläufe am inneren Handlauf bei Zwischenpodesten ohne Unterbrechung Höhe der Handläufe zwischen 85 und 90 cm Halterungen an der Unterseite des Handlaufs abgerundeter Abschluss von frei in den Raum ragenden Handlauf-Enden Durchgangshöhe unter Treppen mind. 220 cm Rampen nach 4.3.8 DIN 18040-1 bei Neigungen von über 3 bzw. 4 % Bewegungsflächen von 150 x 150 cm am Anfang und Ende der Rampe Rampe ohne Querneigung; Steigung nicht mehr als 6 % Zwischenpodest mit 150 cm Länge nach max. 6 m Rampenlänge Beidseitig 10 cm hohe Radabweiser an Rampe und Zwischenpodest anbringen Beidseitiger Handlauf mit 3 4,5 cm Durchmesser in 85-90 cm Höhe Keine abwärtsführende Treppe in Verlängerung einer Rampe

Breite der Rampe mind. 120 cm Aufzüge nach 4.3.5 DIN 18040 + DIN EN 81-70 Bewegungsflächen vor Aufzug 150 x 150 cm Mindest- Fahrkorbmaße: lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm Ausstattung des Fahrkorbes: Klappsitz und gegenüber der Fahrzeugtüre einen Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren Befehlsgeber und Bedienelemente in 85 cm Höhe Zwei-Sinne-Prinzip für Erkennbarkeit der Befehlsgeber und Anzeigen (zwei von den drei Sinnen: optisch, taktil, akustisch) Horizontales Bedientableau im Fahrkorb Sicherheitsabstand 300 cm zur abwärtsführenden Treppe Handlauf an einer Seite mit 90 cm Oberkantenhöhe

Pkw-Stellplätze nach 4.2.2 -DIN 18040-1 lt. Anlage 7.3/01 zu DIN 18040-1: mind. 1 % (mind. 1 Stellplatz) muss behindertengerecht sein Außenbereich Lage barrierefreier Stellplätze Barrierefreier Zugang zum Ziel Bordabsenkungen in unmittelbarer Nähe Kennzeichnung mit entsprechenden üblichen Schildern und/oder Bodenmarkierungen Idealerweise : Ausstattung der Stellplätze mit Witterungsschutz Bewegungsfläche beim seitlichen Ein- und Ausstieg Mindestbreite 3,5m (= 2 m reguläre Stellplatzbreite und 1,5 m Bewegungsfläche) Mindestlänge 5,0m zu den Bewegungsflächen: andere Flächen, beispielsweise ein angrenzender Gehweg oder eine Verkehrsfläche für Fußgänger können mitbenutzt werden, sofern sie niveaugleich sind. Bei Kleinbusparkplatz: mind. 3,5m breit und 7,5m lang, nutzbare Mindesthöhe: 2,5m Bewegungsfläche beim Heckein- und Ausstieg Mindestbreite: 2m Mindestlänge: 5m + freizuhaltende Bewegungsfläche im Heckbereich mind. 2m in der Breite und 2,5 m in der Länge Vorteil für Längsaufstellung (Straßenrand) ggf. mit weiteren Stellplätzen, Zuparkung nicht mehr möglich Einbahnstraßen Parkplätze rechts, neben Fahrbahn, da Gehwegniveau schwieriger zu überwinden ist Doppelstellplätze Breite: gesamt 6 m (2,50m/Auto, 1m Abstand; aber: Autos müssen in entgegengesetzter Richtung parken) Bewegungsflächen können sich überlagern, Markierung o. Belagswechsel müssen erkennbar sein Empfohlene Anzahl an barrierefreien Stellplätzen (E DIN 18030) Mind. 1 % bzw. jedoch 2 barrierefreie Stellplätze bei großen Parkplatzanlagen : o Empfehlung 3 %, evtl. ein Teil dieser Stellplätze auch als Familienstellplatz ausweisen o Mind. 10% für Heckein- und Ausstieg (2m breit) o 90% für Seitenein- und Ausstieg (3,5m breit)

o Bei Mindestanzahl von 2 Behindertenparkplätzen ist 1 für Heckein- und 1 für Ausstieg vorzusehen Oberflächenneigung Max. 3 % Stellplätze in Parkhäusern, Tiefgaragen usw. Mindestbreite: 3,5m Mindestlänge: 5m Anordnung quer zur Fahrbahn 10% f. Heckein- und Ausstieg gewährleistet Nahe barrierefreier Zugänge Haltestellen ÖPNV taktile und optisch kontrastierende Kennzeichnung der Einstiegsstellen überdachte Sitzgelegenheit einplanen Höhenunterschied zwischen Verkehrsmittel und Haltestelle nicht mehr als 3 cm Spaltbreite nach Möglichkeit nicht mehr als 3 cm Für Nahverkehrsbusse: Niederflurtechnik mit Hubliften oder ausfahrbaren Rampen i.v. m. sog. Kneeling Fahrpläne: übersichtlich, in Großschrift

Grünanlagen/Spielplätze Gehwege Barrierefreie Zugangsmöglichkeit von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen Eine öffentliche zugängige Sanitäranlage Wenn möglich Notruf (erhöht die Sicherheit für alle) Sitzgelegenheiten einplanen mit stabiler Rücken- und Armlehne Sitzhöhe mind. 45 cm Hauptgehweg Mind. 150 cm Breite; kann situationsbedingt auf 120 cm Breite beschränkt werden Längsgefälle von 4 %, Quergefälle von 2 % Nebengehweg zu den barrierefreien Spiel- und Freizeitgeräten Mind. 90 cm Breite Längsgefälle bis 6 % und Quergefälle bis 2 % (bei längerem Gefälle Verweilplätze einplanen)

Öffentlich zugängliche Gebäude nach DIN 18040-1 Eingang nach 4.3.3 DIN 18040-1 leicht auffindbar, bei Dunkelheit beleuchtet, mit Bodenindikatoren Weg weisen barrierefrei = stufen- und schwellenlos oder über Rampe oder Aufzug erreichbar Türen : Lichte Breite 90 cm, lichte Höhe 205 cm visuell kontrastreiche Gestaltung Bei schweren Türen elektrisch betriebene Türöffner Bei Glasflächen Kontrastreiche Sicherheitsmarkierungen an den Glasflächen anbringen Bedienungsvorrichtungen, z.b. Ruftasten, Klingel, Lichtschalter, Türdrücker nach 4.5 DIN 18040-1 die zur zweckentsprechenden Nutzung des Gebäudes erforderlich sind, müssen barrierefrei erkennbar, erreichbar und nutzbar sein Bewegungsfläche vor den Bedienelementen 150 x 150 cm in einer Höhe von 85 cm anbringen Abstand zu Wand 0,50 m Öffentliches WC/Sanitärräume nach 5.3 DIN 18040-1 lt. Anlage 7.3/01 zu DIN 18040-1 muss mindestens 1 WC behindertengerecht sein Türen nach außen bei WC, Duschen und Umkleideräumen Türschloss von außen für Notfälle entriegelbar Kontrastreiche Gestaltung Bewegungsflächen vor WC-Becken, Waschbecken und Dusche 150 x 150 cm WC-Becken: beidseitig anfahrbar Bewegungsfläche 70 cm tief, 90 cm breit Sitzhöhe 46 48 cm oder höhenverstellbar Stützgriffe beidseitig, 15 cm über die Vorderkante des WC hinausragend, Druckbelastung vorne mindestens 100 kg.

Spülung beidseitig oder sensorgesteuert Rückenstütze (nicht WC-Deckel) 55 cm hinter der Vorderkante des WC- Beckens Papierhalter im vorderen Greifbereich Waschtisch Unterfahrbar, unterfahrbarer Raum mind. 90 cm breit Oberkante 80 cm Beinfreiheit mind. 55 cm Armaturen als Einhebel oder berührungslose Armaturen Spiegel aus Sitz und Stehposition einsehbar, Höhe ca. 100 cm Seifenspender und Handtrockner im Greifbereich o Notrufanlage vorgeschrieben mit bestimmten Eigenschaften, u.a. : Türen müssen von außen zu entriegeln sein