Netznutzungsentgelt Schweiz Gültig ab 1. Januar 2014
Netznutzungsentgelt Schweiz 1. Voraussetzungen Die Verrechnung der Netznutzungsentgelte an Endverbraucher im Netzgebiet der EKS AG in der Schweiz erfolgt nach diesem Preisblatt, unabhängig von Art und Umfang der Stromlieferungen. Die Preise für die Stromlieferungen sind nicht Gegenstand dieses Preisblattes. 2. Preise Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus: 2.1 Den Netzentgelten, entsprechend der Netzebene aus welcher die Ausspeisung erfolgt 2.2 Die Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers 2.3 Dem Entgelt für den Bezug von Blindenergie 2.4 Dem Messpreis, entsprechend der Art der Messung 2.5 Dem Abrechnungspreis, entsprechend der Art der Abrechnung 2.6 KEV-Abgabe (Kostendeckende Einspeisevergütung) Zuzüglich der Mehrwertsteuer
2.1 Netzentgelte 2.1.1 Kundenanlagen mit Leistungsmessung Richtwert Benutzungsdauer Monatsleistungspreis Hochtarif Arbeitspreis Niedertarif h/a CHF/kW CHF/kW Mittelspannung Weiterverteiler 2 500 12.50 13.50 0.19 0.21 0.13 0.14 Mittelspannung Sprint = 2 500 1.00 1.08 6.90 7.45 4.90 5.29 Mittelspannung Standard 2 500 12.90 13.93 0.29 0.31 0.13 0.14 Niederspannung Sprint = 2 500 1.90 2.05 8.40 9.07 5.40 5.83 Niederspannung Standard 2 500 13.90 15.01 1.80 1.94 0.60 0.65 Als anrechenbarer Leistungswert in kw gilt der höchste gemessene ¼-h Leistungswert pro Monat. Der Hochtarif gilt werktags von 7.00 20.00 Uhr, der Niedertarif während der übrigen Zeit inkl. gesetzlicher Feiertage. Die Benutzungsdauer in Stunden berechnet sich aus der im Abrechnungsjahr bezogenen elektrischen Wirkenergie in kwh, dividiert durch den höchsten ¼-h-Leistungswert des Abrechnungsjahres in kw. 2.1.2 Kundenanlagen in Niederspannung ohne Leistungsmessung Grundpreiskomponente Arbeitspreis CHF/Monat CHF/Monat Normaltarif Hochtarif Niedertarif Einfachtarif 1.00 1.08 8.90 9.61 - - - - Doppeltarif 1.00 1.08 - - 10.90 11.77 6.40 6.91 Wärmetarif 1.00 1.08 - - 8.90 9.61 5.90 6.37 Die Grundpreiskomponente bildet zusammen mit dem Mess- und Abrechnungspreis den auf den All-In-Preisblättern aufgeführten Grundpreis Netz. 2.2 Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers Arbeitspreis Systemdienstleistung 0.64 0.69 Die Preise für die Systemdienstleistungen werden durch den Schweizer Übertragungsnetzbetreiber (swissgrid) festgelegt. Durch swissgrid vorgenommene Preisänderungen werden durch die EKS AG ohne Verzug an die Kunden weiter gegeben.
2.3 Blindenergie Übersteigt der Blindenergiebezug innerhalb einer Ableseperiode in der Hochtarifzeit 42% des gleichzeitigen Wirkenergiebezugs, wird der Mehrbezug verrechnet. Rp/kvarh Rp/kvarh Blindenergie Mehrbezug 4.00 4.32 2.4 Messpreise Typ Messung CHF/Monat CHF/Monat Lastgangmessung in Mittelspannung 1) 43.00 46.44 Lastgangmessung in Mittelspannung 1) mit Fernauslesung via GSM 63.00 68.04 Lastgangmessung in Niederspannung 1) 43.00 46.44 Lastgangmessung in Niederspannung 1) mit Fernauslesung via GSM 63.00 68.04 Lastgangmessung direkt 1) 38.85 41.96 Lastgangmessung direkt 1) mit Fernauslesung via GSM 58.85 63.56 Niederspannungsmessung mit Leistungsmessung ohne Lastgang, direkt 2) 16.00 17.28 Niederspannungsmessung mit Leistungsmessung ohne Lastgang mit Wandler 2) 20.15 21.76 Niederspannung Doppeltarif 3) 3.30 3.56 Niederspannung Einfachtarif 3) 1.50 1.62 Der Messpreis wird für jede abrechnungsrelevante Messstelle eingesetzt. 2.5 Abrechnungspreis CHF/Monat CHF/Monat Monatliche Abrechnung 24.00 25.92 Jährliche Abrechnung 3.90 4.21 Der Abrechnungspreis wird für jede abrechnungsrelevante Messstelle eingesetzt. In diesen Preisen nach 2.4 und 2.5 sind folgende Leistungen enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernauslesung, Aufbereitung und bei Bedarf elektronischer Versand der Zählerdaten, monatliche Abrechnung 2) Leistungszähler, Rundsteuerempfänger bei Bedarf, Vor-Ort-Ablesung am Ende eines Geschäftsjahres mit monatlichen Teilrechnungen. 3) Einfach- oder Doppeltarifzähler, Rundsteuerempfänger bei Bedarf, Vor-Ort-Ablesung am Ende eines Geschäftsjahres mit monatlichen Teilrechnungen. Mehrleistungen, welche diese Standards übersteigen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen für Messeinrichtungen (EKS Messpreise Schweiz).
2.6 KEV-Abgabe (Kostendeckende Einspeisevergütung) Die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung neuer erneuerbarer Energien und gewisser Gewässerschutzmassnahmen wird gemäss Energiegesetz zu gesamtschweizerisch vorgegebenen Ansätzen erhoben. Vorgegebene Preisänderungen werden durch die EKS AG ohne Verzug an die Kunden weiter gegeben. Die KEV Abgabe beträgt aktuell: CHF/Monat CHF/Monat KEV-Abgabe 0.60 0.65
Allgemeine Konditionen Anwendungszeiten Hochtarif: Montag - Freitag: in der Regel 7.00-20.00 Uhr Niedertarif: übrige Zeit inkl. gesetzliche Feiertage Die EKS AG behält sich eine Verschiebung der Anwendungszeiten vor. Gesetzlich begründete Preisänderungen Die Ansätze für Netznutzung und Strom-Grundversorgung unterliegen behördlicher Überwachung. Gesetzlich begründete Preisänderungen, sowie allfällig neue Abgaben und Steuern, können jederzeit angepasst und an den Kunden weitergegeben werden. Mehrwertsteuer Alle preise inklusive 8.0% Mehrwertsteuer. Inkraftsetzung Das vorliegende Preisblatt ist gültig ab dem Rechnungsmonat Januar 2014 und ersetzt alle früheren Veröffentlichungen der EKS AG zu den Netznutzungsentgelten. Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKS AG. Diese können im Internet unter www.eks.ch abgerufen werden. Bei Unstimmigkeiten über die Auslegung dieses Preisblattes entscheidet die Geschäftsleitung der EKS AG abschliessend. Kontakt Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 info@eks.ch www.eks.ch ISO 14001 121D091