Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

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Transkript:

6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat, gestützt auf 16 lit. d des Statuts der Universität Basel (Universitätsstatut) vom. Mai 01 1 und 1 Abs. der Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom. Dezember 01, die folgende Studienordnung. I. Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Sie gilt in Ergänzung zur Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom. Dezember 01 (im Folgenden: Rahmenordnung) für alle Studierenden, die an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (im Folgenden: Fakultät) der Universität Basel Computer Science im Masterstudium studieren. Einzelheiten des Studiums sind in der Wegleitung Computer Science (im Folgenden: Wegleitung) geregelt. Diese wird von der Unterrichtskommission Computer Science (im Folgenden: Unterrichtskommission) erlassen und von der Fakultät genehmigt. Verliehene Grade. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium Computer Science den Grad eines «Master of Science in Computer Science» mit einer der folgenden Vertiefungsrichtungen: Major in Machine Intelligence, Major in Distributed Systems. Zulassung zum Studium. Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Bachelor of Science in Computer Science der Universität Basel sind zum Masterstudium Computer Science an der Universität Basel ohne Auflagen zugelassen. Die Zulassung für alle übrigen Studienanwärterinnen bzw. -anwärter erfolgt auf Antrag der Prüfungskommission durch das Rektorat. Die Zulassung erfordert den Nachweis eines Bachelorgrades von 180 Kreditpunkten, welcher zum Bachelor of Science in Computer Science der Universität Basel äquivalent ist. Studienbeginn. Der Beginn des Masterstudiums ist sowohl im Herbst- wie im Frühjahrsemester möglich. 1 SG 0.110. SG 6.710. 1

6.710Md Unterrichtssprache. Die Unterrichtssprache ist Englisch. II. Studium Umfang des Studiengangs 6. Das Masterstudium umfasst 90 Kreditpunkte mit einer Regelstudienzeit von eineinhalb Jahren im Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Aufbau des Masterstudiums 7. Das Masterstudium ist in die beiden Vertiefungsrichtungen Distributed Systems und Machine Intelligence gegliedert. Sie umfassen Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in Modulen gemäss Abs. und. Die Vertiefungsrichtung Distributed Systems umfasst folgende Module: a) Concepts of Distributed Systems b) Methods of Distributed Systems c) Applications of Distributed Systems Die Vertiefungsrichtung Machine Intelligence umfasst folgende Module: a) Concepts of Machine Intelligence b) Methods of Machine Intelligence c) Applications of Machine Intelligence Zusätzlich sind folgende Leistungen zu erbringen: a) Vorbereitung Masterarbeit b) Masterarbeit c) Masterprüfung Die Pflichtlehrveranstaltungen für beide Vertiefungsrichtungen werden in der Wegleitung bekannt gegeben. Bestehen des Masterstudiums 8. Das Masterstudium ist bestanden, wenn insgesamt 90 Kreditpunkte wie folgt erworben wurden: 1. Bei Wahl der Vertiefungsrichtung Distributed Systems: a) 16 KP aus dem Modul Concepts of Distributed Systems b) 18 KP aus dem Modul Methods of Distributed Systems c) 16 KP aus dem Modul Applications of Distributed Systems d) 6 KP aus Vorbereitung Masterarbeit e) 0 KP aus Masterarbeit f) KP aus Masterprüfung. Bei Wahl der Vertiefungsrichtung Machine Intelligence sind folgende Kreditpunkte zu erwerben: a) 16 KP aus dem Modul Concepts of Machine Intelligence b) 18 KP aus dem Modul Methods of Machine Intelligence c) 16 KP aus dem Modul Applications of Machine Intelligence

6.710Md d) 6 KP aus Vorbereitung Masterarbeit e) 0 KP aus Masterarbeit f) KP aus Masterprüfung Für alle Module errechnen sich die Noten aus dem nach Kreditpunkten gewichteten Durchschnitt der benoteten Leistungsüberprüfungen des jeweiligen Moduls. Die Masternote errechnet sich aus dem gewichteten Mittel der Noten für die in 7 aufgeführten Module. a) Folgende Gewichtungsfaktoren kommen bei Wahl der Vertiefungsrichtung Distributed Systems zur Anwendung: Modulnote Concepts of Distributed Systems: / 0 Modulnote Methods of Distributed Systems: / 0 Modulnote Applications of Distributed Systems: / 0 Note Masterarbeit: 9 / 0 Note Masterprüfung: 1 / 0 b) Folgende Gewichtungsfaktoren kommen bei Wahl der Vertiefungsrichtung Machine Intelligence zur Anwendung: Modulnote Concepts of Machine Intelligence: / 0 Modulnote Methods of Machine Intelligence: / 0 Modulnote Applications of Machine Intelligence: / 0 Note Masterarbeit: 9 / 0 Note Masterprüfung: 1 / 0 Studierenden, welche das Masterstudium nicht bestanden haben, wird der Ausschluss vom Masterstudium Computer Science vom Dekan bzw. von der Dekanin mittels Verfügung mitgeteilt. III. Leistungsüberprüfungen Erwerb von Kreditpunkten 9. Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch folgende Arten der Leistungsüberprüfung: a) Lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen ( 1 der Rahmenordnung) b) Leistungsüberprüfung gemäss Studienvertrag ( 1 der Rahmenordnung) c) Masterprüfung ( 1 der Rahmenordnung) d) Masterarbeit ( 16 der Rahmenordnung) Vorbereitung zur Masterarbeit 10. Die Vorbereitung zur Masterarbeit wird innerhalb einer Vertiefungsrichtung durchgeführt. Thema, Form, Umfang und Ende der Vorbereitung zur Masterarbeit sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten (habilitiert oder gleichwertig qualifiziert) in Absprache mit dem bzw. der Studierenden festgelegt und in einem Studienvertrag gemäss 1 der Rahmenordnung dokumentiert, welcher von der Dozentin bzw. dem Dozenten, den Studierenden sowie von der bzw. dem Vorsitzenden der Unterrichtskommission vor Beginn der Vorbereitung zur Masterarbeit unterschrieben wird. Gleichzeitig schreibt dieser Studienvertrag auch die gewählte Vertiefungsrichtung fest. Die Vorbereitung zur Masterarbeit wird von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten beurteilt.

6.710Md Masterarbeit 11. Die Masterarbeit wird innerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung angefertigt. Sie kann erst begonnen werden, nachdem die Vorbereitung zur Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurde und mindestens KP in der gewählten Vertiefungsrichtung erworben worden sind. Die Unterrichtskommission entscheidet über Ausnahmen. Vor Beginn der Erarbeitung einer Masterarbeit wird zwischen der bzw. dem verantwortlichen Dozierenden (habilitiert oder gleichwertig qualifiziert), der Studentin bzw. dem Studenten und der bzw. dem Vorsitzenden der Unterrichtskommission Computer Science ein Studienvertrag für Masterarbeiten abgeschlossen. Der Studienvertrag regelt das Thema, den Umfang, den Beginn und das Ende der Masterarbeit. Die Masterarbeit, inklusive Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung, dauert 6 Monate und endet mit der Abgabe in elektronischer Form und einem Hochschul-öffentlichen Vortrag von 0 Minuten Dauer. Verlängerungen der Masterarbeit sind in begründeten Ausnahmefällen bei der Unterrichtskommission zu beantragen. Die Masterarbeit wird von der Dozentin bzw. dem Dozenten begutachtet und benotet. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Masterstudium Computer Science an der Universität Basel. Masterprüfung 1. In der Masterprüfung werden vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse auf dem Gebiet der gewählten Vertiefungsrichtung geprüft. Die Studierenden müssen sich für die Masterprüfung bei dem für ihren Studiengang zuständigen Sekretariat schriftlich anmelden. Eine schriftliche Abmeldung ist bis drei Wochen vor Prüfungstermin im Prüfungssekretariat des Dekanats und beim zuständigen Sekretariat möglich. Die Masterprüfung findet nach Beendigung der Masterarbeit statt. Prüfende bzw. Prüfender können eine bzw. einer oder mehrere Dozierende der gewählten Vertiefungsrichtung sein, darunter die Betreuerin bzw. der Betreuer der Masterarbeit. Die Prüfung ist mündlich, dauert 0 Minuten und wird benotet. Bei mehreren Prüfenden ist die Note das Mittel der Beurteilungen aller Prüfenden. 6 Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Masterstudium Computer Science an der Universität Basel. IV. Zuständigkeiten Unterrichtskommission Computer Science 1. Die Unterrichtskommission setzt sich zusammen aus drei Dozierenden des Fachbereichs Informatik des Departements Mathematik und Informatik, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Assistierenden des Fachbereichs Informatik des Departements Mathematik und Informatik, sowie einer Studierendenvertreterin bzw. einem Studierendenvertreter. Die Unterrichtskommission hat die in dieser Ordnung genannten Aufgaben. Die Unterrichtskommission kann die Tagesgeschäfte an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden delegieren.

6.710Md V. Rechtsmittel Verfügungen und Rekurse 1. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen. Sie können gemäss dem Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und gemäss dem Statut der Universität Basel bei der vom Universitätsrat eingesetzten Rekurskommission angefochten werden. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmungen 1. Diese Ordnung ersetzt die Ordnung für das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom. März 010. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium am 1. August 016 oder später beginnen. Studierende, die ihr Masterstudium in Informatik vor dem 1. August 016 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der alten Ordnung für das Masterstudium Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom. März 010 bis zum 1. Januar 019. Wirksamkeit 16. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 016 wirksam. Namens der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Der Dekan: Prof. Dr. Jörg Schibler