die Neuherausgabe der Richtlinie "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter

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Transkript:

DB Netz AG Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin gemäß Verteiler der Ril 482.8603 DB Netz AG I.NPB 4 Markgrafendamm 24 Haus 35 10245 Berlin Stephan Respondek Telefon 999 21465 Telefax 955 58248 stephan.respondek@deutschebahn.com Zeichen I.NPB 4 RSt 11.10.2013 Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter Sehr geehrte Damen und Herren, die Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 "Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter tritt zum 14.12.2014 in Kraft. Hinweise und Erläuterungen Mit der Neuherausgabe der Richtlinie 482.8603 werden zentrale Regeln für die Bedienung des Rangierschalters gegeben. Die Richtlinie 482.8603 richtet sich an die Mitarbeiter der DB Netz AG, sowie an alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter, die die Infrastruktur der DB Netz AG nutzen. Die Richtlinie ist für die Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieblich technisches Regelwerk. Diese beschreibt die Bedienung des Rangierschalters (ein- und ausschalten) von Bahnübergangssicherungsanlagen für Rangierfahrten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Respondek unter Tel. +49 30 297 21465 jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Respondek DB Netz AG

Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482.8603 Seite I Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Netz AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Netz AG. Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014

Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482.8603 Seite II Zielgruppen, für welche diese Richtlinie erarbeitet wurde: Mitarbeiter der DB Netz AG, Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Mitarbeiter mit Planungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben, Mitarbeiter für die Instandhaltung, Lehrkräfte für den Bahnbetrieb Impressum Fachautor DB Netz AG I.NPB 4 Stephan Respondek Markgrafendamm 24 10245 Berlin Tel. Intern (999) 21465 / Extern (030) 297-21465 Gültig ab: 14.12.2014

Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482.8603 Seite III Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines S. 1 2 Standort S. 1 3 Bedienung S. 1 4 Unregelmäßigkeiten S. 2 Gültig ab: 14.12.2014

Richtlinie Bahnbetrieb Signalanlagen bedienen Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482.8603 Seite 1 1 Allgemeines (1) Diese Richtlinie behandelt die Bedienung der Bahnübergangssicherungsanlagen, die mit einem Rangierschalter ausgerüstet sind. (2) Der Rangierschalter darf nur von Mitarbeitern bedient werden, die die entsprechenden Kenntnisse zur Bedienung erworben haben. Geltungsbereich Berechtigung 2 Standort Die Rangierschalter befinden sich in unmittelbarer Nähe des Bahnübergangs. Am Rangierschalter kann ein Schild mit der Bezeichnung des Bahnübergangs angebracht sein (Bild 2-1). Bild 2-1 Beispiel Rangierschalter Fachautor: I.NPB 4; Stephan Respondek; Tel.: (030) 297 21465 Gültig ab: 14.12.2014

Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter 482.8603 Seite 2 Schlüsselform BÜSA einschalten 3 Bedienung (1) Der Rangierschalter ist als Schlüsselschalter ausgeführt. Der zu verwendende Schlüssel bzw. die Schlüsselform ist in den örtlichen Zusätzen zu dieser Richtlinie geregelt. (2) Mit dem Rangierschalter wird die Bahnübergangssicherungsanlage vor Ort gleisneutral auf Dauer für das Befahren des Bahnübergangs durch Rangierfahrten eingeschaltet. Der Bahnübergang darf befahren werden, sobald der Rangiererlaubnismelder gelb leuchtet (Bild 3-1) oder weiß blinkt. Hinweis: Bei verschiedenen Bauformen des Rangierschalters ist der Rangiererlaubnismelder mit ÜL = Überwachungsleuchte bezeichnet (Bild 2-1). Bild 3-1 Rangierschalter, BÜSA auf Dauer eingeschaltet BÜSA ausschalten Hinweis: Der Schlüssel ist so lange im Rangierschalter umgelegt zu belassen, wie der Bahnübergang gesichert bleiben muss. Mit Entnahme des Schlüssels wird die Bahnübergangssicherungsanlage ausgeschaltet. Der Rangiererlaubnismelder am Rangierschalter erlischt. 4 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten an der Bahnübergangssicherungsanlage bzw. an der Bedieneinrichtung sind dem Fahrdienstleiter / Zugleiter oder der zuständigen Stelle zu melden. Gültig ab: 14.12.2014