Netznutzungs- und Energiepreise in der Stadt Opfikon, gültig ab 1. Januar 2013 Tarifübersicht Tarifzeiten Abgaben Allgemeiner Niederspannungstarif für Haushalt und Kleingewerbe Niederspannung Leistungstarif für Gewerbe, Industrie, Dienstleistung Mittelspannung Leistungstarif für Gewerbe, Industrie, Dienstleistung Mittelspannung Leistungstarif für Rechenzentren und spez. Kunden Tarif NSAT-N, NSAT-E Tarif NSLT-N, NSLT-E Tarif MSLT-N, MSLT-E Tarif MSRZ-E Naturstrom Energiepreise Temporäre Anschlüsse Öffentliche Beleuchtung Rücklieferungstarife Spezialtarife Tarif NSTemp-N, NSTemp-E Tarif NSÖB-N, NSÖB-E Tarif RE-E, RNE-E Tarif S Opfikon, 31. August 2012
Elektrizitätstarife 2013 Tarifübersicht Tarif NSAT-E, Niederspannung Allgemeiner Tarif für Haushalt und Kleingewerbe Der Energieliefertarif NSAT-E gilt für Energielieferungen an Haushalte, allgemeine Räume in Wohnbauten, gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen bis zu einer Leistung von 30 kw pro Messstelle. Die Energielieferung erfolgt in Niederspannung 400 Volt. Tarif NSLT-E, Niederspannung Leistungstarif für Gewerbe, Industrie, Dienstleistung Der Energieliefertarif NSLT-E gilt für Energielieferungen an gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen ab einer Leistung von 30 kw, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100'000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Niederspannung 400 Volt. Tarif MSLT-E, Mittelspannung Leistungstarif für Gewerbe, Industrie, Dienstleistung Der Energieliefertarif MSLT-E gilt für Energielieferungen an gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100'000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Mittelspannung 16'000 Volt. Tarif MSRZ-E, Mittelspannungs-Leistungstarif für Rechenzentren und spez. Kunden Der Energieliefertarif MSRZ-E gilt für Energielieferungen an EDV-Rechenzentren und andere Betriebe mit Energiebezügen grösser 3 GWh und einer Nutzungsdauer grösser 6 500 Stunden, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100'000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Mittelspannung 16'000 Volt. Naturstrom, Energiepreiszuschläge Es stehen 3 Ökostromprodukte zur Wahl: opfi.naturpower, opfi.wassertop und opfi.solartop. Für diese, nach naturemade zertifizierte Stromprodukte aus 100 % erneuerbarer Energie, wird ein Preiszuschlag pro kwh erhoben. Ab 1.1.2012 ist opfi.naturpower das Stadard-Stromprodukt für die elektrische Grundversorgung. Tarif NSTemp-E, Temporäre Anschlüsse Der Energieliefertarif NSTemp-E gilt für temporäre Anschlüsse wie Baustellen, Märkte, Festinstallationen etc. Die Energieabgabe erfolgt in Niederspannung 400 Volt. Tarif NSÖB-E, Tarif RE-E, Tarif RNE-E, Tarif S Für die öffentliche Beleuchtung, für die Rücklieferung elektrischer Energie und für diverse andere Anwendungen (Tarif S) gibt es zusätzliche Tarife. Die Tarife sind auf den einzelnen Tarifblättern beschrieben. 1.1.2013 Tarifübersicht El Tarife 2013 1/1
Elektrizitätstarife 2013 Tarifzeiten a) Hoch- und zeiten b) Saisonale Tarife Bei einigen Verbrauchspreisen gelten saisonal unterschiedliche Preise. Sommermonate Wintermonate April-September Oktober-März 1.1.2013 Tarifzeiten El Tarife 2013 1/1
Elektrizitätstarife 2013 Abgaben a) SDL, Systemdienstleistungen 0.31 Rp./kWh b) KEV, Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische 0.45 Rp./kWh c) Konzession, Abgabe an die Stadt Opfikon 0.41 Rp./kWh d) MWST, Eidgenössische Mehrwertsteuer 8.0 % a) SDL, Systemdienstleistungen Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung alle Hilfsdienste bezeichnet, die Netzbetreiber für Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie zusätzlich erbringen. Damit der Systembetrieb zuverlässig gewährleistet wird, organisiert Swissgrid (www.swissgrid.ch) im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten die folgenden Systemdienstleistungen für das elektrische Übertragungsnetz: Regelenergie, Spannungshaltung, Ausgleich der Wirkverluste, Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit, Systemkoordination, betriebliche Messung. Gegenüber 2012 senkt die Swissgrid die SDL-Abgabe von 0.46 auf 0.31 Rp./kWh. b) KEV, Bundesabgabe Kostendeckende Einspeisevergütung Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV gefördert. Die Stromkonsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde (kwh). Mit dem Zuschlag von 0.45 Rp./kWh werden rund 200 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 457 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert. Seit 2012 wird ein Zuschlag von 0.1 Rp./kWh zum Schutz der Gewässer und Fische erhoben, der in der Abgabe von 0.45 Rp./kWh enthalten ist. Der KEV-Zuschlag bleibt gegenüber 2012 unverändert. c) Konzession, Abgaben an Gemeinwesen Die Stadt Opfikon erhebt von der Energie Opfikon AG für die Übertragung der Aufgaben im Bereich der Stromversorgung eine jährliche Gebühr (Konzession) von CHF 600 000, entsprechend 0.41 Rp./kWh (2012: 0.39 Rp./kWh). d) MWST, Eidgenössische Mehrwertsteuer Mit Entscheid der Stimmberechtigten der schweiz. Eidgenossenschaft vom 27. September 2009 wurde die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Strombezug von 7.6 auf 8.0 % erhöht. 1.1.2013 Elektrizitätstarife 2013 Abgaben, 18.6.12.doc 1/1
Niederspannung Allgemeiner Tarif Tarif NSAT-N 2013 Netznutzungspreise Der Netznutzungstarif NSAT-N gilt für Endkunden, die Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung beziehen. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste und die Energiemessung der Energie Opfikon AG sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2. Preise Grundpreis: Pro Messstelle 10.00 Fr./Monat Arbeitspreise: Hochtarif HT 12.3 Rp./kWh NT 4.4 Rp./kWh Tarifzeiten: Auf diesen Preisen gewährt die Energie Opfikon AG einen Rabatt von 8%. Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben wie MWST, Systemdienstleistungen SDL für das CH-Übertragungsnetz, Förderabgabe für erneuerbare Energien KEV, Konzession an die Gemeinde. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Netznutzungspreise Tarif NSAT-N 2013 1/1
Niederspannung Allgemeiner Tarif Tarif NSAT-E 2013 Energiepreise Der Energieliefertarif NSAT-E gilt für Energielieferungen an Haushalte, allgemeine Räume in Wohnbauten, gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen bis zu einer Leistung von 30 kw pro Messstelle. Die Energielieferung erfolgt in Niederspannung 400 Volt. 2. Preise Verbrauchspreise: Hochtarif HT 9.6 Rp./kWh NT 6.9 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif NSAT-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif NSAT- N gültig. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf, verwenden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif NSAT-E 2013 1/1
Niederspannung Leistungstarif Tarif NSLT-N 2013 Netznutzungspreise Der Netznutzungstarif NSLT-N gilt für Endkunden mit Leistungsmessung, die Energie in Niederspannung beziehen. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste, Systemdienstleistungen und die Energiemessung der Energie Opfikon AG sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2. Preise Grundpreis: Pro Messstelle 80.00 Fr./Monat Leistungspreis: Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte, höchste Leistung in der Hochtarifzeit. Pro kw des Monatsmaximums 9.00 Fr. Arbeitspreise: Hochtarif HT 4.4 Rp./kWh NT 2.3 Rp./kWh Blindenergiepreise: Bei Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos φ = 0.92) ist für die mehrbezogene Blindenergie 4.1 Rp./kVarh zu bezahlen. Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben wie MWST, Systemdienstleistungen SDL für das CH-Übertragungsnetz, Förderabgabe für erneuerbare Energien KEV, Konzession an die Gemeinde. 1.1.2013 Netznutzungspreise Tarif NSLT-N 2013 1/2
Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. Für Marktteilnehmer gelten zusätzliche Bestimmungen und Verträge. 1.1.2013 Netznutzungspreise Tarif NSLT-N 2013 2/2
Niederspannung Leistungstarif Tarif NSLT-E 2013 Energiepreise Der Energieliefertarif NSLT-E gilt für Energielieferungen an gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen ab einer Leistung von 30 kw, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100'000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Niederspannung 400 Volt. 2. Preise Verbrauchspreise: Wintermonate Sommermonate Oktober-März April-September Hochtarif HT 10.0 Rp./kWh 7.8 Rp./kWh NT 8.2 Rp./kWh 6.0 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif NSLT-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif NSLT- N gültig. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf, verwenden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif NSLT-E 2013 1/1
Mittelspannung Leistungstarif Tarif MSLT-N 2013 Netznutzungspreise Der Netznutzungstarif MSLT-N gilt für Endkunden mit Leistungsmessung, die Energie in Mittelspannung beziehen. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste, Systemdienstleistungen und die Energiemessung der Energie Opfikon AG sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2. Preise Grundpreis: Pro Messstelle 100.00 Fr./Monat Leistungspreis: Als Monatsmaximum gilt die während einer 15-minütigen Messperiode gemittelte, höchste Leistung in der Hochtarifzeit. Pro kw des Monatsmaximums 6.00 Fr. Arbeitspreise: Hochtarif HT 1.5 Rp./kWh NT 1.0 Rp./kWh Blindenergiepreise: Bei Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos φ = 0.92) ist für die mehrbezogene Blindenergie 4.1 Rp./kVarh zu bezahlen. Tarifzeiten: Auf diesen Preisen gewährt die Energie Opfikon AG einen Rabatt von 15 %. 1.1.2013 Netznutzungspreise Tarif MSLT-N 2013 1/2
Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben wie MWST, Systemdienstleistungen SDL für das CH-Übertragungsnetz, Förderabgabe für erneuerbare Energien KEV, Konzession an die Gemeinde. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. Für Marktteilnehmer gelten zusätzliche Bestimmungen und Verträge. 1.1.2013 Netznutzungspreise Tarif MSLT-N 2013 2/2
Mittelspannung Leistungstarif Tarif MSLT-E 2013 Energiepreise Der Energieliefertarif MSLT-E gilt für Energielieferungen an gewerbliche und industrielle Betriebe aller Art und Branchen, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100'000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Mittelspannung 16'000 Volt. 2. Preise Verbrauchspreise: Wintermonate Sommermonate Oktober-März April-September Hochtarif HT 9.8 Rp./kWh 7.6 Rp./kWh NT 8.0 Rp./kWh 5.8 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif MSLT-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif MSLT- N gültig. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf, verwenden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif MSLT-E 2013 1/1
Mittelspannung Leistungstarif Tarif MSRZ-E 2013 Energiepreise Der Energieliefertarif MSRZ-E gilt für Energielieferungen für EDV-Rechenzentren und andere Betriebe mit Energiebezügen grösser 3 000 000 kwh (3 GWh) und einer Nutzungsdauer grösser 6 500 Stunden, die auf einen Netzzugang gemäss StromVG verzichten (Energiekonsum über 100 000 kwh/jahr). Die Energielieferung erfolgt in Mittelspannung 16 000 Volt. 2. Preise Verbrauchspreise: Wintermonate Sommermonate Oktober-März April-September Hochtarif HT 9.4 Rp./kWh 7.2 Rp./kWh NT 7.6 Rp./kWh 5.4 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif MSRZ-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif MSLT- N gültig. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf, verwenden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif MSRZ-E 2013 1/1
Naturstrom Energiepreise 2013 opfi.naturpower, neues Standard-Stromprodukt ab 1.1.2013 Es besteht mehrheitllich aus Strom von naturemade basic-zertifiziertem Wasserkraftanlagen sowie Ökostrom. Mit dem Kauf von opfi.naturpower unterstützen Sie die zertifizierte Produktion von Wasserkraft sowie den Bau und Ausbau von Biomasse- und Windkraftanlagen. opfi.wassertop besteht aus 100 % Ökostrom aus naturemade star-zertifizierten Wasserkraftanlagen. Mit der Wahl von opfi.wassertop fördern Sie die Erneuerung sowie den Bau von Wasserkraftwerken nach höchsten ökologischen Kriterien, z.b. Fischtreppen, Uferrenaturierung und erhöhte Restwassermengen. opfi.solartop: Besteht aus 100 % Solarstrom aus naturemade star-zertifizierten Solarstromanlagen. Mit opfi.solartop setzen Sie auf die nachhaltige Stromproduktion. Der Kauf fördert den Bau weiterer Solarstromanlagen. 2. Preiszuschlag pro kwh opfi.naturpower, Standardprodukt ab 1.1.2013 opfi.wassertop opfi.solartop + 1 Rp./kWh + 3 Rp./kWh + 59 Rp./kWh Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. Für Marktteilnehmer gelten zusätzliche Bestimmungen und Verträge. 1.1.2013 Energiepreiszuschläge Naturstrom 2013 1/1
Temporäre Anschlüsse Tarif NSTemp-N 2013 Netznutzungspreise Der Netznutzungstarif NSTemp-N gilt für temporäre Anschlüsse in Niederspannung 400 Volt. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste und die Energiemessung der Energie Opfikon AG sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2. Preise Grundpreis: Pro Messstelle 10.00 Fr./Monat Arbeitspreis: Einfachtarif ET 12.1 Rp./kWh Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben wie MWST, Systemdienstleistungen SDL für das CH-Übertragungsnetz, Förderabgabe für erneuerbare Energien KEV, Konzession an die Gemeinde. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Besteller hat sich frühzeitig über die Anschlussmöglichkeiten bei der Energie Opfikon AG zu erkundigen. Die Energie Opfikon AG bestimmt in Absprache mit dem Installateur die Anschlussmodalitäten von Zuleitung, Verteilanlagen, Liefergrenzen etc. Der Anschluss an das Verteilnetz der Energie Opfikon AG erfolgt in der Regel nur, wenn es die Leistungsfähigkeit des Netzes erlaubt und die Gleichmässigkeit der Spannung nicht störend beeinflusst wird. 1.1.2013 Netznutzungspreise NSTemp-N 2013 1/2
Die Kosten für Erstellung und Abbau der Zuleitung und der Verteilanlagen sowie für allfällige Netzverstärkungen der Energie Opfikon AG gehen zu Lasten des Bezügers. Für jeden Anschluss wird ein Grundpreis von mindestens Fr. 10.00 verrechnet. Von Schaustellern kann bei der Anmeldung als Sicherstellung ein Gelddepot in der Höhe des erwarteten Rechnungsbetrages verlangt werden. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Beendigung des Strombezuges. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. b) die Werkvorschriften WVZH (Werkvorschriften des Kt. Zürich) c) die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Verteilnetzes. 1.1.2013 Netznutzungspreise NSTemp-N 2013 2/2
Temporäre Anschlüsse Tarif NSTemp-E 2013 Energiepreis Der Energieliefertarif NSTemp-E gilt für temporäre Anschlüsse wie Baustellen, Märkte, Festinstallationen etc. Die Energieabgabe erfolgt in Niederspannung 400 Volt. 2. Preise Verbrauchspreis: Einfachtarif ET 10.6 Rp./kWh Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif NSTemp-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif NSTemp-N gültig. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf, verwenden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif NSTemp-E 2013 1/1
Öffentliche Beleuchtung Tarif NSÖB-N 2013 Netznutzungspreise Der Netznutzungstarif NSÖB-N gilt für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen. Der Netznutzungspreis beinhaltet die Netzkosten, Netzverluste und die Energiemessung der Energie Opfikon AG sowie die Netzkosten der vorgelagerten Netzbetreiber. 2. Preise Arbeitspreise: Hochtarif HT 7.25 Rp./kWh NT 7.25 Rp./kWh Preis für Lampenersatz und Unterhalt: (Dieser Preis ist nicht Bestandteil der Netznutzung) 13.2 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben wie MWST, Systemdienstleistungen SDL für das CH-Übertragungsnetz, Förderabgabe für erneuerbare Energien KEV, Konzession an die Gemeinde. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. Für Staatsstrassen gelten die EKZ-Richtlinien. 1.1.2013 Netznutzungspreise NSÖB-N 2013 1/1
Öffentliche Beleuchtung Tarif NSÖB-E 2013 Energiepreise Der Energieliefertarif NSÖB-E gilt für die öffentliche Beleuchtung von Staats- und Gemeindestrassen. 2. Preise Verbrauchspreise: Hochtarif HT 7.1 Rp./kWh NT 7.1 Rp./kWh Tarifzeiten: Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt das Tarifblatt für das Jahr 2012. Es ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Der Energieliefertarif NSÖB-E ist nur zusammen mit dem Netznutzungstarif NSÖB-N gültig. Die Energie darf nur für die öffentliche Beleuchtung verwendet werden, nicht aber für den Wiederverkauf. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2013 Energiepreise Tarif NSÖB-E 2013 1/1
Rücklieferungstarif, erneuerbare Energie Tarif RE-E Energiepreise Der Rückliefertarif RE-E gilt für die Vergütung für Stromrücklieferungen von Eigenerzeugern bei Einsatz von erneuerbarer Energie gemäss Art. 7 Abs. 2 eidg. Energienutzungsbeschluss vom 14. Dezember 1990. 2. Rücklieferung in das Niederspannungsnetz (Netzebene 7) oder in das 16 kv-mittelspannungsnetz (Netzebene 5) Einspeisepreise: Wintermonate Oktober-März Sommermonate April-September Hochtarif HT 22.0 Rp./kWh 16.0 Rp./kWh NT 16.0 Rp./kWh 8.0 Rp./kWh Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. 3. Tarifzeiten: 4. Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2012 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. 5. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2012 Energiepreise Rücklieferungstarif RE-E 2012.doc 1/1
Rücklieferungstarif, nicht erneuerbare Energie Tarif RNE-E Energiepreise Der Rückliefertarif RNE-E gilt für die Vergütung für Stromrücklieferungen von Eigenerzeugern bei Einsatz von nicht erneuerbarer Energie gemäss Art. 7 Abs. 2 eidg. Energienutzungsbeschluss vom 14. Dezember 1990. 2. Rücklieferung in das 16 kv-mittelspannungsnetz (Netzebene 5) Einspeisepreise: Wintermonate Oktober-März Sommermonate April-September Hochtarif HT 14.0 Rp./kWh 7.4 Rp./kWh NT 9.0 Rp./kWh 3.8 Rp./kWh Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. 3. Rücklieferung in das 400 Volt-Niederspannungsnetz (Netzebene 7) Einspeisepreise: Wintermonate Oktober-März Sommermonate April-September Hochtarif HT 14.0 Rp./kWh 8.9 Rp./kWh NT 9.0 Rp./kWh 4.3 Rp./kWh Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. 4. Tarifzeiten: 5. Gültigkeit Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2012 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. 6. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2012 Energiepreise Rücklieferungstarif RNE-E 2012.doc 1/1
Spezialtarife Tarif S Pauschalen für Energie und Netznutzung Pauschaltarif für Billettautomaten der Verkehrsbetriebe Die Energieabgabe erfolgt in der Regel ungemessen zu folgendem Pauschalpreis: 22.00 Fr./Monat Pauschaltarif für ausgeleuchtete Betriebswegweiser Die Energieabgabe erfolgt ungemessen zu folgendem Pauschalpreis: 10.00 Fr./Monat Lieferung, Montage und Unterhalt, inkl. Lampenauswechslungen, gehen zu Lasten des Energiebezügers. Die Montage, der Betrieb und Unterhalt an Masten der öffentlichen Beleuchtung richten sich nach den Allg. Geschäftsbedingungen, Anhang 1, Bedingungen für Betriebswegweiser. Pauschaltarif für Verstärker von Kabelfernsehanlagen Die Energieabgabe erfolgt in der Regel ungemessen zu folgendem Pauschalpreis: 38.00 Fr./Monat pro Netzeinspeisestelle Pauschaltarif für Fernwärmekammern a) Die Energieabgabe erfolgt in der Regel ungemessen zu folgendem Pauschalpreis: 15.00 Fr./Monat b) Die Energieabgabe für Fernwärmekammern mit einem Anschluss für Grundwasserpumpen erfolgt in der Regel ungemessen zu folgendem Pauschalpreis: 30.00 Fr./Monat Dieses Preisblatt tritt ab 1. Januar 2012 in Kraft und ist auf unbestimmte Dauer bis auf Widerruf gültig. Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Abgaben. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Opfikon AG. 1.1.2012 Spezialtarif Preise Tarif S.doc 1/1