Häufig gestellte Fragen Praktika für Hochschulabsolventen (Robert-Schuman-Stipendien)

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Häufig gestellte Fragen Praktika für Hochschulabsolventen (Robert-Schuman-Stipendien) 1. Welcher Bildungsabschluss wird vorausgesetzt? Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren abgeschlossen haben (Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss). Bewerbungen von Personen, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, sind nicht zulässig. Auch Bewerbungen von Personen, die ihr Hochschulstudium am Tag nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist abschließen, sind nicht zulässig. Eine Bewerbung ist in diesem Fall erst für den nächsten Praktikumszeitraum möglich. 2. Bei meinem Hochschulstudium handelt es sich um ein Studium mit einer Regelstudienzeit von vier bzw. fünf Jahren, und ich habe das dritte Studienjahr bereits abgeschlossen. Kann ich mich bewerben? Nein. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren. Bewerbungen von Personen ohne Abschluss sind nicht zulässig. 3. Ich habe ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren abgeschlossen, allerdings liegt mir mein Zeugnis noch nicht vor. Kann ich mich bewerben? Ja. Ausgewählte Bewerber oder Bewerber, die in eine Reserveliste aufgenommen wurden, müssen eine offizielle Bestätigung ihrer Universität darüber vorlegen, dass der Hochschulabschluss bereits erlangt wurde. Das Datum der Verleihung des Abschlusses und dessen Bezeichnung müssen in dieser Bestätigung eindeutig aufgeführt sein. Diese Angaben müssen mit den Angaben des Bewerbers im Bewerbungsformular übereinstimmen. 4. Ich habe bereits ein Praktikum bei einer Institution der Europäischen Union absolviert / bei einer Institution der Europäischen Union gearbeitet. Kann ich mich trotzdem für ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? Personen, die bei einem Organ der EU, einer Einrichtung der EU, einer Exekutivagentur der EU, einer Delegation der EU, einem Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder einer im Europäischen Parlament vertretenen Fraktion ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum mit einer Dauer von über vier aufeinanderfolgenden Wochen absolviert haben, können sich nicht für ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben. Dies gilt auch für Personen, die während eines Zeitraums von über vier aufeinanderfolgenden Wochen einer Anstellung bei einer der genannten Institutionen nachgegangen sind. Personen, die ein entsprechendes Praktikum mit einer Dauer von weniger als vier aufeinanderfolgenden Wochen absolviert haben oder einer entsprechenden Anstellung mit einer Dauer von weniger als vier aufeinanderfolgenden Wochen nachgegangen sind, können sich bewerben.

5. Ich habe an einem Programm für lebenslanges Lernen teilgenommen (Erasmus, Comenius, Leonardo da Vinci oder Grundtvig). Kann ich mich trotzdem für ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? Ja, in diesem Fall ist eine Bewerbung zulässig. Voraussetzung ist allerdings auch in diesem Fall, dass das Programm oder das Praktikum nicht bei einer europäischen Institution absolviert wurde und sich nicht über vier aufeinanderfolgende Wochen erstreckte. 6. Für welche Praktikumsart sollte ich mich entscheiden? Kann ich mich für alle drei Arten bewerben? Kann ich für jede Praktikumsart eine separate Bewerbung einreichen? Im Rahmen der Ausrichtung Allgemeines Praktikum werden viele Bereiche angeboten, etwa verschiedene Politikbereiche, Recht, Personalverwaltung und IT. Diese Ausrichtung steht allen Hochschulabsolventen offen. Die Ausrichtung Journalismus richtet sich an Personen mit einem Hochschulabschluss im Bereich Journalismus. Bewerber, die sich für diese Ausrichtung entscheiden, müssen einen Abschluss im Bereich Journalismus vorweisen oder Mitglied eines Journalistenverbandes sein oder ihre Erfahrung durch Veröffentlichungen nachweisen. Das Sacharow-Preis-Praktikum richtet sich an Hochschulabsolventen mit einem besonderen Interesse am Bereich Menschenrechte oder einem entsprechenden Abschluss. Bewerber können nach der Auswahl der Ausrichtung einen oder zwei Bereiche auswählen, für die sie sich interessieren (siehe Frage 7). Bewerber, die sich für die Ausrichtung Journalismus entscheiden, wählen zunächst den Bereich Journalismus, als zweiten einen weiteren Bereich, und zwar entweder eine Form des Journalismus oder einen Bereich, der unter die Ausrichtung Allgemeines Praktikum fällt. Bewerber, die sich für das Sacharow-Preis-Praktikum entscheiden, wählen zunächst einen Bereich aus der Sparte Menschenrechte und dann einen Bereich, der unter die Ausrichtung Allgemeines Praktikum oder Journalismus fällt. Entscheiden sich Bewerber für einen Bereich, der unter die Ausrichtung Journalismus fällt, ist zu berücksichtigen, dass eine einschlägige Berufserfahrung oder ein einschlägiger Hochschulabschluss in diesem Bereich nachgewiesen werden muss. Die Bewerber können sich eine Übersicht über die angebotenen Bereiche verschaffen, indem sie innerhalb der Ausrichtungen auf die entsprechenden Felder klicken. Innerhalb der einzelnen Ausrichtungen können maximal zwei Bereiche ausgewählt werden. Personen, die sich mehr als einmal für ein und dieselbe Auswahl bewerben, werden aus dem jeweiligen Auswahlverfahren ausgeschlossen. 7. Was sind Bereiche? Wie ist bei der Auswahl der Bereiche vorzugehen? Im Rahmen der Bereiche wählen die Bewerber ihre Interessengebiete aus, in denen sie dann auch im Rahmen des Praktikums tätig sein werden. Es können maximal zwei Bereiche ausgewählt werden. Die ausgewählten Bereiche sollten mit dem Studium und bzw. oder der Berufserfahrung der Bewerber in Zusammenhang stehen. Die Bewerbungen werden allen Generaldirektionen zugänglich gemacht.

8. Ich bin kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU und habe auch nicht die Staatsangehörigkeit eines Bewerberlandes. Kann ich mich bewerben? Ja. 10 % der im Europäischen Parlament für Praktikanten vorgesehenen Stellen werden an Staatsangehörige von Ländern vergeben, die keine Mitgliedstaaten und auch keine Bewerberländer sind. Bewerber, die auf dieser Grundlage ausgewählt werden, müssen dafür sorgen, dass sie während der gesamten Praktikumsdauer den Visumvorschriften des Schengen-Raums Rechnung tragen. Visumgebühren werden nicht erstattet. 9. Muss ich meiner Bewerbung bestimmte Unterlagen beifügen? Sind dafür Übersetzungen bzw. beglaubigte Kopien notwendig? Nein. Nur ausgewählte Bewerber oder Bewerber, die in eine Reserveliste aufgenommen werden, werden aufgefordert, Kopien ihres Abschlusszeugnisses, ihres Personalausweises oder Reisepasses und einen Nachweis über ihr Studium im Bereich Journalismus oder einschlägige Berufserfahrung (nur in Bezug auf Journalismus-Bereiche) und einen unterzeichneten Ausdruck ihrer Bewerbung einzusenden. Die Dokumente sind in Form von herkömmlichen Kopien oder Scans einzureichen. Zulässig sind Dokumente, die in einer Amtssprache der EU verfasst sind. 10. Ich habe eine Behinderung. Wird dieser Behinderung Rechnung getragen? Aufgrund meiner Behinderung habe ich Schwierigkeiten, das Bewerbungsformular online auszufüllen. Wie soll ich verfahren? Das Europäische Parlament begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Politik der Chancengleichheit. Bewerber mit Behinderungen werden im Rahmen der Einstellungs- und Auswahlverfahren nicht benachteiligt. In den vergangenen Jahren hat das Europäische Parlament ein Pilotprogramm für Praktikanten mit Behinderungen durchgeführt. Im Herbst 2015 wurde dieses Pilotprogramm in den gewöhnlichen Betrieb überführt und ist nun Teil des Praktika-Programms für Hochschulabsolventen. Bewerber mit Behinderungen, die unterstützende Maßnahmen im Rahmen der so genannten angemessenen Vorkehrungen benötigen, sollten das entsprechende Feld im Bewerbungsformular markieren. Darüber hinaus können ausgewählte Bewerber mit Behinderungen die Informationsstelle für das Personal (Staff Information Desk) kontaktieren. Diese Stelle leistet Unterstützung bei der Suche nach angemessenem Wohnraum sowie in Bezug auf Verkehrsmittel und andere Einrichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes. Für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz ist diese Stelle allerdings nicht zuständig. Bewerber, die Schwierigkeiten haben, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen, fordern bitte über stages@ep.europa.eu bei der Dienststelle Praktika ein Bewerbungsformular an, das offline ausgefüllt werden kann.

11. Ich möchte mich für ein Praktikum in einer bestimmten Stadt bewerben. Kann ich sicher sein, dass ich auch an diesem Ort tätig sein werde, wenn ich ausgewählt werde? Das Europäische Parlament ist bestrebt, den Wunsch der Bewerber zu berücksichtigen. Allerdings sind die meisten Praktikanten in Brüssel tätig, einige wenige in Luxemburg und nur sehr wenige in Straßburg und den Informationsbüros in den Mitgliedstaaten. 12. Ich möchte mich für ein Praktikum in einem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in einem Mitgliedstaat bewerben. Welche Ausrichtung und welchen Bereich sollte ich auswählen? Bewerber, die ein Praktikum in einem der Informationsbüros in den Mitgliedstaaten absolvieren möchten, wählen entsprechend ihren Qualifikationen und Interessen entweder die Ausrichtung Allgemeines Praktikum oder die Ausrichtung Journalismus und ein bis zwei Interessenbereiche aus. Bei der Frage nach dem gewünschten Dienstort ist die Stadt in dem Mitgliedstaat auszuwählen, in der die Bewerber das Praktikum zu absolvieren wünschen. 13. Kann ich meine Online-Bewerbung nach der Einreichung ändern oder korrigieren? Nein. Nach der Einreichung kann die Bewerbung nicht mehr geändert werden. Die Bewerber sollten die Bewerbung vor der Einreichung sorgfältig prüfen. Es sollte keine weitere Bewerbung für dieselbe Auswahl eingereicht werden, um Änderungen oder Korrekturen vorzunehmen. Andernfalls sind beide Bewerbungen unzulässig. 14. Wann wird mir mitgeteilt, ob ich ausgewählt wurde? Die Bewerber erhalten etwa acht Wochen nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist eine Mitteilung. Möglich sind drei Fälle ein Bewerber wurde entweder ausgewählt, in eine Reserveliste aufgenommen oder abgelehnt. Die Bewerber werden gebeten, sich nicht an die Dienststelle Praktika zu wenden, um zu erfahren, wann die Mitteilungen versendet werden: Für jede Auswahl gehen etwa 8 000 bis 10 000 Bewerbungen ein. Die Bearbeitung nimmt daher einige Zeit in Anspruch. 15. Werde ich von meiner künftigen Dienststelle kontaktiert, bevor ich ausgewählt oder in eine Reserveliste aufgenommen werde? Nicht unbedingt. Einige Dienststellen kontaktieren einzelne Bewerber und führen ein formloses telefonisches Bewerbungsgespräch, um zu erfahren, ob Interesse an einer Tätigkeit bei einer bestimmten Dienststelle besteht, und um Informationen über den Grund der Bewerbung und die Sprachkenntnisse zu erlangen. Solche Anrufe sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. 16. Ich habe ein Angebot für ein Praktikum erhalten. Kann ich den Beginn meines Praktikums verschieben? Kann mein Praktikum verlängert werden? Nein. Die Praktikumszeiträume sind verbindlich festgelegt und können nicht geändert werden. Ein Praktikum kann auch nicht verlängert werden.

17. Ich wurde in eine Reserveliste aufgenommen. Was heißt das? Erhalte ich auf jeden Fall ein Praktikumsangebot? Auf die Reserveliste wird nur zurückgegriffen, wenn der ausgewählte Bewerber das Praktikumsangebot ablehnt oder vom Praktikum ausgeschlossen wird. Es besteht keine Garantie für ein Praktikumsangebot. Die Bewerber sollten die notwendigen Unterlagen allerdings in jedem Fall innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist einsenden. In der Praxis erhalten bis zu 10 % der Bewerber, die in eine Reserveliste aufgenommen wurden, ein Praktikumsangebot. 18. Ich wurde ausgewählt, habe das Angebot allerdings abgelehnt. / Ich wurde nicht ausgewählt. / Ich wurde auf eine Reserveliste gesetzt, aber letztendlich nicht ausgewählt. Ist meine Bewerbung automatisch auch für die folgende Auswahl gültig? Nein. Bewerber, die bei der nächsten Auswahl berücksichtigt werden möchten, müssen eine neue Bewerbung einreichen. Bewerbern, die ausgewählt wurden, das Angebot allerdings abgelehnt haben, kann nicht garantiert werden, dass sie erneut ausgewählt werden. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Neubewerbungen. 19. Ich wurde nicht ausgewählt. Kann ich erfahren, warum? Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Leider kann aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen (15 000 bis 22 000 pro Jahr) keine individuelle Rückmeldung erfolgen. Die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. 20. Auf welche Höhe beläuft sich das Stipendium? In Brüssel und Luxemburg beläuft sich das Stipendium auf monatlich 1 252,26 EUR (Stand: 1. Januar 2016). Bei Praktika bei den Informationsbüros wird das Stipendium entsprechend den höheren oder niedrigeren Lebenshaltungskosten in den einzelnen Mitgliedstaaten anders gewichtet. Bezieht ein Praktikant ein Einkommen von einer anderen Stelle, wird dieser Betrag von dem Stipendium abgezogen. Bezieht der Absolvent eine externe Zuwendung bzw. ein externes Stipendium, fordert das zuständige Referat Nachweise an und entscheidet auf der Grundlage dieser Nachweise, ob der Betrag abgezogen wird. 21. Muss ich aufgrund des Stipendiums Steuern abführen? Das Stipendium für Praktikanten unterliegt nicht der Gemeinschaftssteuer. Zum Ende des Praktikums erhalten die Praktikanten eine Bescheinigung über die erhaltenen Beträge. Die Praktikanten müssen sich bei den Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes erkundigen, ob das Stipendium auf einzelstaatlicher Ebene besteuert wird. 22. Muss ich für das Praktikum meine Hochschulausbildung unterbrechen? Da es sich bei den Praktikumsstellen um Vollzeitstellen handelt, ist die Tätigkeit nicht mit Hochschulveranstaltungen vereinbar, die während der Arbeitszeit stattfinden.