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Garantieheft Prüfstelle Gebrauchtwagen-Garantie Was wir von Auto Ludwig nicht extra garantieren müssen, weil es bei uns selbstverständlich ist: Mobilitäts-Garantie Ersatzwagen-Garantie Umtausch-Garantie Eintausch-Garantie Kompetente und höfliche Beratung durch unsere Mitarbeiter Verständliche Information über unser Angebot Faire Preise und eine genaue Aufschlüsselung aller in Rechnung gestellten Beträge Problemlose und unbürokratische Probefahrt- Vereinbarung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Beste Betreuung auch nach dem Erwerb Ihres Fahrzeuges Auto Ludwig gratuliert Ihnen zum Kauf Ihres neuen Gebrauchten. Einhaltung vereinbarter Termine und gegebener Zusagen Wir freuen uns, Ihnen unsere Dienstleistungen anbieten zu dürfen Rasche, faire und kulante Erledigung von Reklamationen und wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Auto. Auto Ludwig wünscht Ihnen Gute Fahrt!
Der 19 Punkte Check Durchgeführte Wartungs- und Servicearbeiten: für Auto Ludwig Qualitäts-Gebrauchtwagen 1. Samtliche Ölstände kontrollieren, ev. ergänzen bzw. erneuern. 11. Keil- und Zahnriemen im Bedarf kontrollieren, ev. nachstellen bzw. erneuern. 2. Kühlwasserstand (Frostschutz) kontrollieren, ev. ergänzen. 12. Auspuffanlage auf Dichtheit und Korrosion kontrollieren ev. reparieren. 3. Dichtheit des Kühlsystems kontrollieren. 13. Gleichheit und Funktion der Betriebs- und Feststellbremse kontrollieren, ev. reparieren. 4. Bremsflüssigkeitsstand und Siedepunkt kontrollieren, ev. ergänzen bzw. erneuern. 5. Batteriesäurestand kontrollieren, ev. ergänzen. 6. Scheibenreinigungsflüssigkeit (Frostschutz) kontrollieren ev. ergänzen. 7. Lichtanlage und Armaturenbrettbeleuchtung kontrollieren, ev. reparieren. 8. Heizungsgebläse, Hupe, Scheibenwischer sosonstige elektrische Verbraucher kontrollieren, ev. reparieren. 9. Motoreinstellung (Zündung, Emissionswerte, Rundlauf ) kontrollieren, ev. einstellen. 10. Zündkerzen, Luftfilter, Kraftstoffilter kontrollieren, ev. ersetzen. 14. Bremsbeläge, -schläuche, - scheiben und trommeln auf überhöhten Verschleiß kontrollieren, ev. erneuern. 15. Vorder- und Hinterachse (Gummi, Gelenke, Federn) auf besonderen Verschleiß kontrollieren, ev. reparieren. Überprüfung vor der Auslieferung In ordnungsgemäßem Zustand übergeben von: 16. Lenkgetriebe auf Dichtheit und Verschleiß kontrollieren, ev. reparieren. 17. Stoßdämpfer auf Funktion prüfen, ev. erneuern. 18. Reifen auf Unwucht kontrollieren, ev. wuchten. 19. Innen- und Aussenreinigung, Motorraum reinigen. Aussenwäsche, polieren, Lackversiegeln. Innenraum, sowie Fenster innen und außen reinigen.
Durchgeführte Wartungs- und Servicearbeiten: Durchgeführte Wartungs- und Servicearbeiten:
1 Jahresgarantie Auto Ludwig garantiert: EUROPAWEITE MOBILITÄTSGARANTIE Die Leistungen der BOSCH-Service Mobilitätsgarantie gelten in Österreich, der ganzen Schweiz und Europa und sichern Ihnen folgende Leistungen: Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Erstattung von Fahrtmehrkosten, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport (nur im Ausland) u.v.m. UMTAUSCHGARANTIE Innerhalb einer Woche nach Übergabe kann der Kunde das beim Autohandel Auto Ludwig erworbene Fahrzeug jederzeit gegen ein anderes, gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug (gegen allfällige Aufzahlung auf den Preis des anderen Fahrzeuges) umtauschen. Die Rücknahme des ersten Fahrzeuges erfolgt zum Preis gemäß Kaufvertrag. (Die Kosten der behördlichen Ab- und Anmeldung des jeweils betroffenen Fahrzeuges geht zu Lasten des Kunden.) Das Fahrzeug muss dem Auslieferungszustand entsprechen, unter Berücksichtigung der natürlichen Abnutzung gemäß der Kilometerleistung seit Auslieferung. Für diese Kilometerleistung ist vom Kunden ein Mindestbetrag von 70,00 zu entrichten bzw. 0,40 pro gefahrenem Kilometer. EINTAUSCHGARANTIE Sie haben bei Auto Ludwig ein Fahrzeug gekauft und möchten dann doch lieber ein anderes Auto? Kein Problem! Wenn Sie ein anderes Fahrzeug von Auto Ludwig kaufen, dann nehmen wir Ihr bereits gekauftes Fahrzeug zum marktgerechten Preis in Zahlung. Garantiert! ERSATZWAGENGARANTIE Im Falle eines garantiepflichtigen Schadens stellt der Autohandel Auto Ludwig dem Kunden ab dem 3. Tag der Reparatur für die restliche Dauer der Reparatur ein Fahrzeug zur Verfügung, dies gegen eine Unkostenbeteiligung von 20,00 pro angefangenem Kalendertag. Bei Inanspruchnahme dieser Leistung erklärt sich der Kunde bereit, für von ihm verursachte Schäden am Fahrzeug, die außerhalb der natürlichen Abnutzung gemäß der von ihm gefahrenen -Leistung liegen, die Haftung zu handelsüblichen Konditionen zu übernehmen. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. SONSTIGES 1. Die Garantie ist nicht übertragbar. 2. Die (gegebenfalls durch den Kaufvertrag abgeänderten) gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen bleiben von dieser Garantie unberührt. Herrn/Frau/Firma: Anschrift: Marke: Type: Farbe: Baujahr: Fahrgestell-Nr.: Motor-Nr.: Km-Stand bei Übergabe: Garantieleistung des Fahrzeuges bis Lohnkostenübernahme in % Materialkostenübernahme in % für das nebenstehende beschriebene Fahrzeug zu umseitigen Bedingungen, eine bis zu 3 (drei) Jahres - Garantie auf Arbeit und Material. Maximal 180.000. Die Garantie ist im ersten Jahr kostenlos. Bei Inanspruchnahme eines weiteren Jahres werden 240,- inkl. USt verrechnet. Die Garantie ist spätestens bis zum letzten Garantietag zu verlängern. Letzter Garantietag ist der Auto Ludwig behält sich das Recht vor, die Garantie um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ich wurde über die Garantiebestimmungen und die genau einzuhaltenden Servicearbeiten informiert. Garantieheft übernommen. Der kostenmäßige Umgang des Anspruchs auf kostenlose Reparatur wird beschränkt durch den 50%igen Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritts eines garantiepflichtigen Schades. Höchstentschädigungsbetrag 2.500,- inkl. Ust. Unterschrift des Fahrzeugbesitzers / Wien, am Firmenstempel/Unterschrift 50.000 60.000 90 70.000 80 80.000 70 90.000 60.000 80 50 bis 140.000 60 40 bis 180.000 40 30
Garantiebestimmungen für Fahrzeuge Die Garantie ist davon abhängig, dass der Kunde den Nachweis (zb Vorlage von Rechnungen) erbringt, dass sämtliche vom Fahrzeughersteller vorgesehenen und empfohlenen Wartungs-, Reparatur- und Servicearbeiten während der Garantiezeit durch Auto Ludwig oder eine andere autorisierte Fachwerkstätte durchgeführt wurden. Die Garantie bezieht sich nicht auf Verschleißteile (zb Dieselpartikelfilter, Bremsbeläge, etc), elektronische Bauteile (zb Steuergeräte, Sensoren, Pumpen, etc) sowie auch nicht auf jedwede Wartungs- und Servicearbeiten (Ölwechsel, Jahresservice, etc). A. Umfang der Garantie mechanische Funktionstüchtigkeit folgender Aggregate mit Ausnahme von Verschleißteilen oder elektronischen Teilen: 1.) Mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden mechanischen Motorteile, nämlich Ölpumpe, Kurbelwelle, Motorlager, Ventile und Ventilführungen, Nockenwelle, Kolben und ringe, Zylinderlaufbuchsen 2.) Getriebegehäuse und alle mechanischen Innenteile bei Schalt- und Automatikgetriebe, ausgenommen elektronische Zubehörteile 3.) Ausgleichsgetriebe (Differential) - alle bei Front- oder Heckantrieb mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden mechanischen Teile 4.) Antriebswellen Achsantriebswelle, Antriebsgelenke, Kardanwelle 5.) Lenkung alle in Öl laufenden Teile der mechanischen oder hydraulischen Lenkgetriebe mit allen Innenteilen 6.) Bremsen mechanische Teile wie Hauptbremszylinder und Bremskraftverstärker, Radbremszylinder, nicht jedoch Bremsscheiben oder beläge und elektronische Teile oder Sensoren 7.) mechanische Teile der Kraftstoffanlage 8.) Dichtungen, soweit der Austausch im Garantiefall an einem zu A1-A6 genannten Teil technisch erforderlich ist 9.) Riemen, Zahnriemen, Spannrolle, Steuerkette. B. Von der Garantie nicht umfasst: 1.) Glasschäden wie Glasbruch oder Defekte der Scheibenheizung 2.) Schäden durch Außeneinflüsse, Feuer oder andere Einwirkungen, die auf menschliches Verschulden oder höhere Gewalt zurückzuführen sind 3.)Fahrgeräusche oder Vibrationen, die keinen Einfluss auf Funktion oder Qualität des Fahrzeuges haben 4.) Verschleißteile wie z.b. Zündkerzen, Filter, Bremsscheiben und Bremsbeläge, Stoßdämpfer, Kupplung, Lampen, Reifen, Sicherungen, Gummiteile (Wischergummi, etc.), Keilriemen, Auspuff, Katalysator etc., insbesondere auch DPF (Dieselpartikelfilter) 5.) Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, sowie sie nicht im Zusammenhang mit einem Garantiefall stehen 6.) Schäden an nachträglich eingebauten Teilen, z.b. Radio, Funkgeräte, Autotelefone, elektrisches oder elektronisches Zubehör, Dachgepäckträger etc. 7.) Schäden durch Unfall und mutwillige Beschädigung (Vandalismus) oder durch fahr- 1 Jahresgarantie Auto Ludwig garantiert: lässige oder unsachgemäße Handhabung, insbesondere wenn der Schaden auf ein technisches Fehlverhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist. In diesen Fällen gilt auch nicht die unter A. gewährte Garantie. Hiezu zählen z.b. Fahren ohne oder unzureichende Schmiermittel, sonstige Flüssigkeiten oder überdurchschnittliche Motorbelastung, Fahren mit defekter Zylinderkopfdichtung o.ä. 8.) Schäden durch außerordentliche Ereignisse wie Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, etc. 9.) Schäden aus Rennveranstaltungen oder dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten, ebenso aus Belastungen, die über den vom Gesetzgeber bzw. Hersteller zugelassenen Belastungen liegen. 10.) Schäden, die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.b. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind. 11.) Schäden durch Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Schmierstoffe, insbesondere ungeeignetes Motoröl und Schäden durch vom Hersteller nicht zugelassene Teile oder Stoffe 12.) für Teile, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert 13.) Abschleppkosten, Kosten für Fracht bzw. Leihwagen 14.) Betriebs- und Hilfsstoffe wie insbesondere Kühl- und Frostschutzmittel, Kraftstoffe, Hydraulikflüssigkeiten, Filtereinsätze, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, Kleinmaterial 15.) Elektrische und elektronische Bauteile wie Lichtmaschine, Starter, Steuergeräte welcher Art, Sensoren, Sonden, etc. 16.) Defekte an der Klimaanlage und zugehörigen Teilen C. Vorgangsweise im Schadensfall: 1. Das Fahrzeug wurde bei Übergabe von Auto Ludwig und dem Kunden geprüft, bestehende Mängel wurden in diesem Serviceheft festgehalten, um den verkehrs- und betriebssicheren Zustand im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden zu dokumentieren. Ein garantiepflichtiger Schaden ist vom Käufer unverzüglich zu melden, das Fahrzeug bei Auto Ludwig zur Reparatur bereitzustellen. 2. Die Reparatur wird durch Instandsetzung oder Austausch von Neu-, Gebraucht- oder Identteilen durchgeführt. 3. Die Arbeitszeit- und Materialkosten werden laut dem umseitig angegebenen und vereinbarten prozentuellen Verhältnis zwischen Auto Ludwig und dem Kunden aufgeteilt. Herrn/Frau/Firma: Anschrift: Marke: Type: Farbe: Baujahr: Fahrgestell-Nr.: Motor-Nr.: Km-Stand bei Übergabe: Garantieleistung des Fahrzeuges bis Lohnkostenübernahme in % Materialkostenübernahme in % für das nebenstehende beschriebene Fahrzeug zu umseitigen Bedingungen, eine bis zu 3 (drei) Jahres - Garantie auf Arbeit und Material. Maximal 180.000. Die Garantie ist im ersten Jahr kostenlos. Bei Inanspruchnahme eines weiteren Jahres werden 240,- inkl. USt verrechnet. Die Garantie ist spätestens bis zum letzten Garantietag zu verlängern. Letzter Garantietag ist der Auto Ludwig behält sich das Recht vor, die Garantie um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ich wurde über die Garantiebestimmungen und die genau einzuhaltenden Servicearbeiten informiert. Garantieheft übernommen. Der kostenmäßige Umgang des Anspruchs auf kostenlose Reparatur wird beschränkt durch den 50%igen Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritts eines garantiepflichtigen Schades. Höchstentschädigungsbetrag 2.500,- inkl. Ust. Unterschrift des Fahrzeugbesitzers / Wien, am Firmenstempel/Unterschrift 50.000 60.000 90 70.000 80 80.000 70 90.000 60.000 80 50 bis 140.000 60 40 bis 180.000 40 30 Wien, am Auto Ludwig Kunde
Garantiebestimmungen für Fahrzeuge Die Garantie ist davon abhängig, dass der Kunde den Nachweis (zb Vorlage von Rechnungen) erbringt, dass sämtliche vom Fahrzeughersteller vorgesehenen und empfohlenen Wartungs-, Reparatur- und Servicearbeiten während der Garantiezeit durch Auto Ludwig oder eine andere autorisierte Fachwerkstätte durchgeführt wurden. Die Garantie bezieht sich nicht auf Verschleißteile (zb Dieselpartikelfilter, Bremsbeläge, etc), elektronische Bauteile (zb Steuergeräte, Sensoren, Pumpen, etc) sowie auch nicht auf jedwede Wartungs- und Servicearbeiten (Ölwechsel, Jahresservice, etc). A. Umfang der Garantie mechanische Funktionstüchtigkeit folgender Aggregate mit Ausnahme von Verschleißteilen oder elektronischen Teilen: 1.) Mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden mechanischen Motorteile, nämlich Ölpumpe, Kurbelwelle, Motorlager, Ventile und Ventilführungen, Nockenwelle, Kolben und ringe, Zylinderlaufbuchsen 2.) Getriebegehäuse und alle mechanischen Innenteile bei Schalt- und Automatikgetriebe, ausgenommen elektronische Zubehörteile 3.) Ausgleichsgetriebe (Differential) - alle bei Front- oder Heckantrieb mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden mechanischen Teile 4.) Antriebswellen Achsantriebswelle, Antriebsgelenke, Kardanwelle 5.) Lenkung alle in Öl laufenden Teile der mechanischen oder hydraulischen Lenkgetriebe mit allen Innenteilen 6.) Bremsen mechanische Teile wie Hauptbremszylinder und Bremskraftverstärker, Radbremszylinder, nicht jedoch Bremsscheiben oder beläge und elektronische Teile oder Sensoren 7.) mechanische Teile der Kraftstoffanlage 8.) Dichtungen, soweit der Austausch im Garantiefall an einem zu A1-A6 genannten Teil technisch erforderlich ist 9.) Riemen, Zahnriemen, Spannrolle, Steuerkette. B. Von der Garantie nicht umfasst: 1.) Glasschäden wie Glasbruch oder Defekte der Scheibenheizung 2.) Schäden durch Außeneinflüsse, Feuer oder andere Einwirkungen, die auf menschliches Verschulden oder höhere Gewalt zurückzuführen sind 3.)Fahrgeräusche oder Vibrationen, die keinen Einfluss auf Funktion oder Qualität des Fahrzeuges haben 4.) Verschleißteile wie z.b. Zündkerzen, Filter, Bremsscheiben und Bremsbeläge, Stoßdämpfer, Kupplung, Lampen, Reifen, Sicherungen, Gummiteile (Wischergummi, etc.), Keilriemen, Auspuff, Katalysator etc., insbesondere auch DPF (Dieselpartikelfilter) 5.) Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, sowie sie nicht im Zusammenhang mit einem Garantiefall stehen 6.) Schäden an nachträglich eingebauten Teilen, z.b. Radio, Funkgeräte, Autotelefone, elektrisches oder elektronisches Zubehör, Dachgepäckträger etc. 7.) Schäden durch Unfall und mutwillige Beschädigung (Vandalismus) oder durch fahr- lässige oder unsachgemäße Handhabung, insbesondere wenn der Schaden auf ein technisches Fehlverhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist. In diesen Fällen gilt auch nicht die unter A. gewährte Garantie. Hiezu zählen z.b. Fahren ohne oder unzureichende Schmiermittel, sonstige Flüssigkeiten oder überdurchschnittliche Motorbelastung, Fahren mit defekter Zylinderkopfdichtung o.ä. 8.) Schäden durch außerordentliche Ereignisse wie Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, etc. 9.) Schäden aus Rennveranstaltungen oder dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten, ebenso aus Belastungen, die über den vom Gesetzgeber bzw. Hersteller zugelassenen Belastungen liegen. 10.) Schäden, die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.b. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind. 11.) Schäden durch Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Schmierstoffe, insbesondere ungeeignetes Motoröl und Schäden durch vom Hersteller nicht zugelassene Teile oder Stoffe 12.) für Teile, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert 13.) Abschleppkosten, Kosten für Fracht bzw. Leihwagen 14.) Betriebs- und Hilfsstoffe wie insbesondere Kühl- und Frostschutzmittel, Kraftstoffe, Hydraulikflüssigkeiten, Filtereinsätze, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, Kleinmaterial 15.) Elektrische und elektronische Bauteile wie Lichtmaschine, Starter, Steuergeräte welcher Art, Sensoren, Sonden, etc. 16.) Defekte an der Klimaanlage und zugehörigen Teilen C. Vorgangsweise im Schadensfall: 1. Das Fahrzeug wurde bei Übergabe von Auto Ludwig und dem Kunden geprüft, bestehende Mängel wurden in diesem Serviceheft festgehalten, um den verkehrs- und betriebssicheren Zustand im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden zu dokumentieren. Ein garantiepflichtiger Schaden ist vom Käufer unverzüglich zu melden, das Fahrzeug bei Auto Ludwig zur Reparatur bereitzustellen. 2. Die Reparatur wird durch Instandsetzung oder Austausch von Neu-, Gebraucht- oder Identteilen durchgeführt. 3. Die Arbeitszeit- und Materialkosten werden laut dem umseitig angegebenen und vereinbarten prozentuellen Verhältnis zwischen Auto Ludwig und dem Kunden aufgeteilt. Wien, am Auto Ludwig Kunde Durchgeführte Garantiearbeiten, Gewährleistungen oder Kulanzarbeiten
www.autoludwig.at www.autoludwig.at Wir von Auto Ludwig vereinen Gebrauchtwagen An- und Verkauf mit erstklassigem Service Ihres Autos. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Wir danken Ihnen hiermit für Ihr Vertrauen! Die TOP-Werkstatt für ALLE Automarken Service & Wartung lt. Herstellervorgaben Pickerl 57a (bis 3,5t Gesamtgewicht) Elektrik & Elektronik (Bosch-Service-Center) Motor- & Getriebeinstandsetzung Lack- & Karosseriearbeiten, Windschutzscheiben Reparatur & Tausch, Dellen-, Hagel-, Felgen- & Kleinschadenreparatur (Selbstbehalt Reduktion bis minus 50% Direktverrechnung mit jeder Versicherung) Reifenhotel Ersatzwagen Gratis (bei Lack- und Karosseriearbeiten) Werkstätten Gutschein
www.autoludwig.at Prüfstelle Wir danken für Ihr Vertrauen! Auto Ludwig Reparatur GmbH 1230 Wien Triesterstraße 172 Tel.: +43 1 662 02 42-1722, +43 676 833 20 400 Fax: +43 1 662 02 42-1729 E-Mail: service@autoludwig.at