Code of Conduct. Wir, die ekz.bibliotheksservice GmbH, bekennen uns zu folgenden Zielen, die wir für uns als verbindlich ansehen:

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Transkript:

Code of Conduct für Mitarbeiter und Geschäftspartner der ekz.bibliotheksservice GmbH Wir, die ekz.bibliotheksservice GmbH, bekennen uns zu folgenden Zielen, die wir für uns als verbindlich ansehen: Einhaltung der gültigen Gesetze Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter Verbot von Kinderarbeit Angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter Umweltschutz Verbot von Korruption und Bestechung Schutz von Daten und Betriebsgeheimnissen Wir gewährleisten einen hohen ethischen Standard gegenüber unseren Kunden, Arbeitnehmern und Gesellschaf- tern und führen unsere Geschäfte im Einvernehmen mit den einschlägigen OECD- Leitsätzen. Entsprechendes erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Seite 1 von 5

Aus diesen Zielen haben wir folgenden Verhaltenskodex für ekz- Mitarbeiter abgeleitet: Wir, die ekz, verpflichten uns, Einhaltung der Gesetze die Gesetze in den Ländern einzuhalten, in welchen wir tätig sind; Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter Gewalt am Arbeitsplatz, insbesondere Bedrohungen, Schikanen, Einschüchterungen, gewaltsame Übergriffe oder ähnliches Verhalten nicht zu tolerieren und keinen Mitarbeiter in unzulässiger Weise zu bestrafen oder zu nötigen. die Chancengleichheit und Gleichbehandlung unserer Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder reli- giösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters; die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren; niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen; eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung; Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang aus- übend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist; Verbot der Kinderarbeit kein Kind zur Arbeit zu zwingen und keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können; Arbeitsbedingungen Löhne und Gehälter in all unseren Standorten und Vertretungen mindestens nach gesetzlichen oder tarifli- chen Mindestlöhnen zu bezahlen; die gesetzlich oder tariflich festgelegte Arbeitszeiten einzuhalten; allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, Behinderung gleiche Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten; die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen; Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber unseren Mitarbeitern zu übernehmen, Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen sowie die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits- platz zu beachten; die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu unterstützen und zu fördern; Seite 2 von 5

Umweltschutz den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten; natürliche Ressourcen sparsam einzusetzen, die Wiederverwertung von Materialien zu fördern; Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern; ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden; Verbot von Korruption und Bestechung keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder uns in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen an Regierungsbe- amte, um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen; unseren Mitarbeitern ist es daher untersagt, direkt o- der indirekt Bestechungsgelder oder vergleichbare Zuwendungen anzubieten, zu erbitten, zu fordern, anzu- nehmen oder in Aussicht zu stellen, um Geschäftsbeziehungen anzubahnen oder zu erhalten; Geschenke und Gefälligkeiten nehmen unsere Mitarbeiter nur an, wenn diese mit den lokalen, allgemein anerkannten Ge- schäftsgrundsätzen im Einklang stehen, deren Annahme oder Abgabe kein geltendes Recht verletzt, deren Wert nicht unangemessen ist und deren Annahme oder Abgabe vernünftigerweise nicht als Bestechung oder versteckter Rabatt interpretiert werden kann; im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben einzuhal- ten und bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs zu beachten; Schutz von Daten und Betriebsgeheimnissen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen zu beachten; Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das Know- How von Geschäftspartnern und Dritten zu respektieren und derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Inhabers an Dritte weiterzugeben; Seite 3 von 5

Von unseren Geschäftspartnern, insbesondere unseren Lieferanten und den von uns beauftragten Dienstleis- tungsunternehmen, erwarten wir ebenfalls, dass sie sich zu unserem Verhaltenskodex bekennen. Wir haben daher folgenden Verhaltenskodex für ekz- Lieferanten entwickelt, welcher die Grundsätze und Anforderungen der ekz an ihre Lieferanten von Gütern und Dienstleis- tungen in Bezug auf deren Verantwortung für Mensch und Umwelt darstellen. Die ekz behält sich das Recht vor, bei Bedarf, insbesondere bei einer Änderung der allgemeinen Anschauungen oder einschlägiger nationaler oder internationaler Leitsätze, die Anforderungen dieses Verhaltenskodexes zu ändern. In diesem Fall erwartet die ekz von ihren Lieferanten, solche angemessenen Änderungen zu akzeptieren. Inhalt des Verhaltenskodexes für ekz- Lieferanten ist Folgender: Der Lieferant erklärt hiermit, Einhaltung der Gesetze die Gesetze in den Ländern einzuhalten, in welchen er tätig ist; Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter Gewalt am Arbeitsplatz, insbesondere Bedrohungen, Schikanen, Einschüchterungen, gewaltsame Übergriffe oder ähnliches Verhalten nicht zu tolerieren und keinen Mitarbeiter in unzulässiger Weise zu bestrafen oder zu nötigen. die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Ras- se, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters; die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren; niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen; eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung; Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang aus- übend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist; Verbot der Kinderarbeit kein Kind zur Arbeit zu zwingen und keine Arbeiter einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden; Arbeitsbedingungen für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich oder tariflich festgelegten nationalen Mindest- lohn zu gewährleisten; die im jeweiligen Staat gesetzlich oder tariflich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten; Seite 4 von 5

allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, Behinderung gleiche Einstellungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten; soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeit- nehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen, Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber der Mitarbeitern zu übernehmen, Risiken einzu- dämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen sowie die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beachten; die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu unterstützen und zu fördern; Umweltschutz den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten; natürliche Ressourcen sparsam einzusetzen, die Wiederverwertung von Materialien zu fördern; Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern; ein angemessenes Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden; Verbot von Korruption und Bestechung keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulas- sen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen an Regie- rungsbeamte, um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen; den Mitarbeitern zu untersagen, direkt oder indirekt Bestechungsgelder oder vergleichbare Zuwendungen anzubieten, zu erbitten, zu fordern, anzunehmen oder in Aussicht zu stellen, um Geschäftsbeziehungen an- zubahnen oder zu erhalten; den Mitarbeitern vorzugeben, Geschenke und Gefälligkeiten nur anzunehmen, wenn diese mit den lokalen, allgemein anerkannten Geschäftsgrundsätzen im Einklang stehen, deren Annahme oder Abgabe kein gelten- des Recht verletzt, deren Wert nicht unangemessen ist und deren Annahme oder Abgabe vernünftigerweise nicht als Bestechung oder versteckter Rabatt interpretiert werden kann; im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben einzuhal- ten und bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs zu beachten; Schutz von Daten und Betriebsgeheimnissen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen zu beachten; Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie das Know- How der kez, sowie von sonstigen Geschäfts- partnern und Dritten zu respektieren und derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Inhabers an Dritte weiterzugeben; Lieferkette die Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern; die Grundsätze der Nicht- Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferan- ten einzuhalten. Seite 5 von 5