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Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Wintersemester 2016/2017 Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit www.ksfh.de Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern

Informationen zur Katholischen Stiftungsfachhochschule Die Katholische Stiftungsfachhochschule München ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule in kirchlicher Trägerschaft. Das Studium ist demjenigen an staatlichen Fachhochschulen in Bayern gleichgestellt. Studium und Prüfungen verlaufen gemäß den staatlichen Bestimmungen. Zielsetzung, Aufgaben und Organisation der Hochschule sind in ihrer Verfassung geregelt. Die katholische Stiftungsfachhochschule München bietet die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Soziale Arbeit berufsintegrierend (im 2-jährigen Turnus), Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsintegrierend), Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflege dual (ausbildungsintegrierend) sowie Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit an. Mit ihren beiden Abteilungen München und Benediktbeuern bietet die Katholische Stiftungsfachhochschule seit dem Wintersemester 2001/2002 den Weiterbildungsstudiengang Master of Arts in Soziale Arbeit an, der sich an Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung richtet. Der Masterstudiengang Suchthilfe/Suchttherapie ergänzt das Programm des Weiterbildungsbereichs. Seit dem Sommersemester 2009 werden die Konsekutiven Masterstudiengänge Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften sowie Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben angeboten. Für die verschiedenen Studienangebote gibt es jeweils gesonderte Bewerbungsverfahren. Alle Studiengänge sind akkreditiert. Weitere Auskünfte hierzu unter: www.ksfh.de. Der Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit Das Bachelorstudium Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit wird von der Katholischen Stiftungsfachhochschule München an der Abteilung Benediktbeuern angeboten. Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit Studienplätze keine Beschränkung Studienort Benediktbeuern Der Studiengang ist offen für Bewerberinnen und Bewerber aus allen Diözesen. KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit 2

Zugangsvoraussetzungen Eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen muss erfüllt sein, um sich auf einen Studienplatz bewerben zu können: 1. Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife 2. Zeugnis der Fachhochschulreife bzw. fachgebundenen Fachhochschulreife 1) 3. Zugang für beruflich Qualifizierte: Allgemeiner Hochschulzugang mit einer beruflichen Fortbildungsprüfung Der allgemeine Zugang zur Hochschule ist gemäß 29 Qualifikationsverordnung nachzuweisen. Er ist insbesondere nachgewiesen durch ein erworbenes Zeugnis über eine bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgelegte Meisterprüfung oder ein Zeugnis über eine abgelegte berufliche Fort- und Weiterbildungsbildungsprüfung für Berufe im Handwerk, im Gesundheitswesen und in der Verwaltung (mit einem mind. 400 Stunden umfassenden vorbereitenden Lehrgang) oder ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie. Zusätzlich ist für beruflich Qualifizierte mit allgemeinem Hochschulzugang ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule erforderlich. Die Hochschule lädt dazu ein. Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte Für beruflich Qualifizierte ist der fachgebundene Zugang zur Hochschule nach 30 Qualifikationsverordnung nachzuweisen. Er ist insbesondere eröffnet, wenn der erfolgreiche Abschluss einer nach den Bestimmungen des BBiG, der HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachgewiesen wird. Zusätzlich zu dem verpflichtenden Beratungsgespräch an der Hochschule, zu dem die Hochschule einlädt, müssen beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang ein Probestudium von zwei Semestern erfolgreich absolvieren. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst http://www.km.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/studium-undabschluesse/hochschulzugang.html 1) genaue Voraussetzungen siehe 21ff der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit 3

Wahl der Zugangsberechtigung Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die neben einer schulischen Studienberechtigung auch noch über eine berufliche Qualifikation verfügen, können selbst entscheiden, worauf sie ihren Zulassungsantrag stützen wollen. Zeugnisse aus der ehemaligen DDR oder im Ausland erworben Zeugnisse, die in der ehemaligen DDR oder im Ausland erworben wurden, benötigen eine Anerkennung als Fachhochschulreife mit Durchschnittsnote. Bitte wenden Sie sich dafür an das Sekretariat für Studierende in Benediktbeuern (Don- Bosco-Straße 1, 83671 Benediktbeuern, Tel. 08857/88-503). Informationen über die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Anerkennung ausländischer Zeugnisse auf unserer Homepage. Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2; Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist; Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe; das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung ausländischer Studienbewerber und Studienbewerberinnen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der BRD (Feststellungsprüfung); Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichenden Sprachnachweis anerkannt wurden; das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts; die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München; Abgeschlossenes Germanistikstudium Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einwilligungserklärung der/des Erziehungsberechtigten einreichen. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage und der Onlinebewerbung. Das Einwilligungsbestätigungsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Studieninteressierte zum Ausdruck vor. KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit 4

Bewerbungsverfahren Die Anmeldung zur Online-Bewerbung erfolgt grundsätzlich auf der von der Katholischen Stiftungsfachhochschule eingerichteten Online-Plattform. Den Zugang zur Online-Bewerbung finden Sie während des Bewerbungszeitraumes direkt auf unserer Homepage. Die per Email zugesandte Antragsbestätigung muss original unterschrieben mit den für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post bei der Hochschule eingehen. Unbedingt vorzulegende Unterlagen Unterschriebene Antragsbestätigung Nachweis der Fachhochschulzugangsberechtigung in amtlich oder notariell beglaubigter Kopie oder Abschrift (ggf. mit Anerkennung des Zeugnisses und Bescheinigung über die Zeugnisdurchschnittsnote) oder über den allgemeinen oder den fachgebundenen Zugang für beruflich Qualifizierte. Fachhochschulzugangsberechtigungen, die erst nach der Anmeldefrist erworben werden, können bis zum 15. Juli 2016 nachgereicht werden (bei Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie im Berufspraktikum: Abschlusszeugnis und vorläufige Bescheinigung über die Prüfungsgesamtnote). Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Nichtmitgliedstaaten der EU: - Aufenthaltsgenehmigung, - Staatsangehörigkeit oder Herkunftsnachweis - ggf. eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle über die Anerkennung der ausländischen Zeugnisse als Fachhochschulreife mit Zeugnisdurchschnittsnote. Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Einwilligungserklärung der Eltern für minderjährige Bewerberinnen und Bewerber. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Studieninteressierte zum Ausdruck vor. Bitte reichen Sie nur die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen ein. Alle anderen Unterlagen gehen nicht in die Bewertung ein. Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt! KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit 5

Termine und Fristen Bewerbungsfrist: 2. Mai 2016 (09:00h)- 15. Juni 2016 (15:00h) Die Online- Bewerbung findet in der Zeit vom 2. Mai bis 15. Juni statt. Die Bewerbungsunterlagen und das unterschriebene Antragsbestätigungsformular müssen per Post (maßgeblich für eine fristgerechte, postalische Übersendung ist der Posteingangsstempel der Hochschule) oder direkt bei der Hochschule in der Frist bis zum 15. Juni 2016 eingereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nicht angemahnt. Die Bewerberin, der Bewerber achtet selbst auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Werden die benötigten Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen eingereicht, hat dies den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge, ohne dass die Bewerberin bzw. der Bewerber gesondert darauf hingewiesen wird. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Zulassungsbescheid Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden 28. Juni 2016 als normale Postsendung verschickt. Zur Annahme des Studienplatzes ist es erforderlich, dass Sie bis spätestens 08. Juli 2016 52 Studentenwerksbeitrag für das Wintersemester 2016/2017 überweisen. Die Zahlungsmodalitäten enthält der Zulassungsbescheid. Bei Nichtbezahlung verfällt der in Aussicht gestellte Studienplatz. Einschreibung - Immatrikulation Die Einschreibung Immatrikulation zum Studium ist nur möglich, wenn der Studentenwerksbeitrag fristgemäß einbezahlt wurde. Der Termin für die Immatrikulation ist dem Zulassungsbescheid zu entnehmen. KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit 6

Für die Immatrikulation erforderliche Unterlagen Zulassungsbescheid Personalausweis oder Pass Formgültige Krankenversicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule (bei Privatversicherten eine Befreiung von der Versicherungspflicht). Bei Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie für Sozialpädagogik dieses Jahres: Zeugnis der Fachhochschulreife und Urkunde in amtlich beglaubigter Kopie. Im Einzelfall vorzulegen: Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, eines FSJ/FÖJ/BFD oder eines sonstigen Freiwilligendienstes (anerkannt nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendienste), falls dieser erst nach dem 15. Juni 2016 beendet wird. Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie im Sommersemester 2016 an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren. Die Immatrikulation kann nur vorgenommen werden, wenn die oben genannten Unterlagen vollständig vorliegen. Bei der Immatrikulation ist eine Stellvertretung nicht möglich. Adressenänderung Falls sich die Postadresse zu der im Antrag angegebenen ändert, ist dies unverzüglich schriftlich oder per Email mitzuteilen. Übersicht Fristen Bewerbung 02. Mai 2015 15. Juni 2016 Nachreichungsfrist für eine Fachhochschulzugangsberechtigung, die nach der Anmeldefrist erworben wird 15. Juli 2016 Versand der Bescheide 28. Juni 2016 Zahlungstermin der Semesterbeiträge 08. Juli 2016 Einschreibung 12. September 2016 KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 10

Allgemeine Hinweise und Erklärungen Die diesem Bewerbungsverfahren beigefügten Erläuterungen zum Zulassungsverfahren habe ich zur Kenntnis genommen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass alle Unterlagen bis zu den genannten Fristen vollständig und formgerecht vorgelegt sein müssen. Eine nachträgliche Anforderung fehlender Unterlagen durch die Hochschule erfolgt nicht. Fehlen Unterlagen oder entsprechen sie nicht der Form, werde ich ohne weitere Aufforderung aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Ich erkenne den besonderen Charakter der Katholischen Stiftungsfachhochschule, als kirchliche Hochschule wie folgt an: Die Katholische Stiftungsfachhochschule ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Das Studium entspricht dem Auftrag der katholischen Kirche, sich im sozialen, pflegerischen und karitativen Bereich sowie in Erziehung und Bildung zu engagieren. Mit der Nutzung und Verarbeitung meiner in diesem Antrag gemachten personenbezogenen Daten zum Zwecke meines Studiums und der Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an Meldebehörden bin ich einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass ich über meine E-Mail-Adresse über die Alumniarbeit sowie die AbsolventInnenstudie der Kath. Stiftungsfachhochschule informiert werde. Dieses Einverständnis kann jederzeit und ohne Begründung per E-Mail widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an alumni@ksfh.de. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Zulassung zum Studium immer unter Vorbehalt ist, bis alle erforderlichen Zulassungsunterlagen, in den gewährten Fristen nachgereicht worden sind. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Exmatrikulation. Ich versichere, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein gerichtliches oder polizeiliches Verfahren läuft oder bereits in der Vergangenheit eingeleitet war. Ich versichere, dass ich voll geschäftsfähig bin. Ich leide nicht an einer Krankheit, welche die Gesundheit der anderen Studierenden ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Studienbetrieb ernsthaft beeinträchtigen würde. Außerdem nehme ich zur Kenntnis, dass eine Immatrikulation zurückgenommen werden kann, wenn sie aufgrund falscher Angaben vorgenommen worden ist. Die Wahrheitsversicherung erstreckt sich auch auf alle sonstigen Angaben und Unterlagen, die Bestandteil der Zulassung zum Studium sind. KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 11

Rechtsgrundlagen Für das Zulassungsverfahren und die Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München sind folgende Rechtsgrundlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend: Satzung über die Zulassungsbeschränkungen und das Zulassungsverfahren an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München (Zulassungsbeschränkungs- und Zulassungsverfahrenssatzung ZBZVS) vom 09.02.2006 zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 15.03.2012. Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom 14.02.2008 Satzung des Studentenwerks München zum Grundbeitrag vom 26.04.2013; Bayrisches Hochschulgesetz vom 23.05.2006 (GVBl. S. 245). Die Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes gelten für die Hochschule nur insoweit, als sie das Studium (Studienvoraussetzungen, Studienverlauf, Studieninhalte, Prüfungen) und die Qualifikationsvoraussetzungen des Lehrpersonals betreffen. Die Zulassung zum Studium ist privatrechtlicher Natur. http://gesetze-bayern.de/content/document/bayhschg Qualifikationsverordnung (QualV) in der derzeit gültigen Fassung. http://gesetze-bayern.de/content/document/bayqualv KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 12

Anschriften Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind direkt in dem Studierendensekretariat des beantragten Studienortes einzureichen. Katholische Stiftungsfachhochschule München (www.ksfh.de) Studierendensekretariat Abteilung Benediktbeuern Don-Bosco-Straße 1 83671 Benediktbeuern Telefon: 08857/88-503 Telefax: 08857/88-599 E-Mail: sekretariat.bb@ksfh.de Öffnungszeiten: Montag Donnerstag: 09.00 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-14:oo Uhr Hinweis: Das Studierendensekretariat Benediktbeuern ist vom 08. August bis 02. September 2016 geschlossen! Bei Ihrer Bewerbung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Informationen zu Wohnmöglichkeiten: Gertrud Deiser Don-Bosco-Straße 1 83671 Benediktbeuern Fon 08857-88-536 Gertrud.deiser@ksfh.de Sprechzeiten: Montag Donnerstag 09:00 11:30 Katholische Stiftungsfachhochschule München Stand:14.01.2016 KSFH München Erläuterungen zum Zulassungsverfahren Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 13