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JAHRESABRECHNUNG STROM / KABEL-TV 1 Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H., Fischergries 2, Herr Mustermann Max Musterstraße 1/Top 1 Rechnungsnummer: Rechnungsdatum: Verrechnungszeitraum: 28118749/10/12 31.03.12 01.04.11 bis 31.03.12 Ihre Daten: Kundennummer: 37591 Interne ID: 271529230654 Anlagennummer: 1060250 Anlage: Mustermann Max Musterstraße 1/ Top 1 Wir sind für Sie da: Telefon: +43 5372 6930 E-Mail: kundenberatung@stwk.at Homepage: www.stwk.at Bankverbindung: Sparkasse Kufstein IBAN: AT7350600000025296 BIC: SPKUAT21 Unsere UID-Nr.: ATU32262501 Verbrauch im Abrechnungszeitraum: Energiekosten Netzkosten gesetzliche Abgaben Strom Kabel-TV Gesamtbetrag exkl. USt. 10 USt. von USt. von Gesamtbetrag inkl. USt. 677,14 geleistete Zahlungen -700,00 Ihr Guthaben 22,86 Ihr Guthaben wird in den nächsten Tagen auf das Konto Nr. 123456 / Bankleitzahl 10000 überwiesen. Ab 05/12 wird der neue Teilzahlungsbetrag von Ihrem Konto abgebucht. Die Fälligkeiten und Höhe der jeweiligen Beträge entnehmen Sie bitte der unten angeführten Aufstellung. Neuer Teilzahlungsbetrag Netto USt. USt. Brutto Strom Kabel-TV 147,27 429,28 40,00 12,27 2.716 10 Dieser Beleg gilt hinsichtlich der Teilzahlungsbeträge als Dauerbeleg im Sinne des 11 Abs 1 UstG 1994 bis zum Ergehen einer neuen Vorschreibung. Die Höhe und Fälligkeiten der Zahlungsbeträge entnehmen Sie der folgenden Tabelle: Fälligkeit 03.05.12 04.06.12 03.07.12 03.08.12 03.09.12 03.10.12 Brutto Betrag 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 Fälligkeit 03.11.12 03.12.12 03.01.13 04.02.13 04.03.13 Brutto Betrag 61,50 61,50 61,50 61,50 61,50 8,00 1,23 194,63 157,76 76,89 48,00 13,50 61,50 429,28 147,27 576,55 14,73 85,86 Bei Internetbanking bitte die Zahl 271529230654 ins Feld "KUNDENDATEN" eingeben Das Team der Stadtwerke Kufstein dankt für Ihr Vertrauen.

Erklärung der Begriffe 2 Arbeitspreis: Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Energie und Netzdienstleistungen (pro ). Ausmaß der Netznutzung (Netzbereitstellung): Mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächlich in Anspruch genommene Anschlussleistung für den Zählpunkt in kw. Blindarbeit: Ist Teil des Netznutzungsentgeltes. Blindleistung wird zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt. Blindstrom belastet die Stromnetze, daher wird der Blindstrom ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet. Elektrizitätsabgabe: Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie oder Erdgas (pro ). Gebrauchsabgabe: Ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt, deckt die Nutzung von öffentlichem Grund ab und ist an die öffentliche Hand abzuführen. Grundpreis: Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie bzw. Netznutzung. Ihr Guthaben bzw. Unsere Restforderung: Falls Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird der offene Betrag von Ihrer Bank abgebucht bzw. ein Guthaben überwiesen. Andernfalls erhalten Sie einen Zahlschein. Bei Zahlscheinzahlern wird ein Guthaben für die folgenden Teilbeträge verwendet bzw. auf Wunsch auf ein Konto angewiesen. Hoch- (HT) bzw. Niedertarif (NT): Tageszeitlich unterschiedliche Tarife. Hochtarif (Tag): 6-22 Uhr Niedertarif (Nacht): 22-6 Uhr Konstante: Mit diesem Wert ist die Zählerstandsdifferenz zu multiplizieren. Das ergibt den tatsächlichen Verbrauch. Bei Standardanlagen beträgt der Faktor 1. Bei sehr großen Verbrauchern werden spezielle Zähler eingesetzt, die einen höheren Umrechnungsfaktor benötigen. Leistungspreis: Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des ats mit einem Zwölftel des angegebenen Jahresleistungspreises. Messpreis, Entgelt für Messleistungen: Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Verbrauchsermittlung und Ablesung verbunden sind. Netzkosten: Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messpreis. Netznutzungsentgelt: Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems. Netzverlustentgelt: Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Für den Ausgleich dieser muss Energie eingekauft werden. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden durch das Netzverlustentgelt abgegolten. Ökoenergieaufschlag: Gemäß Ökostromgesetz sind die Stromhändler verpflichtet, von der Ökostrom-Abwicklungsstelle die ihnen zugewiesenen Ökostrommengen zu übernehmen und dafür Verrechnungspreise (getrennt nach Kleinwasserkraft und sonstigem Ökostrom) zu bezahlen. Die daraus bei den Stromhändlern entstehenden Mehrkosten (zur Förderung der Ökostromerzeugung in Österreich) werden als Anteil des Energiepreises an jeden Kunden weiter verrechnet. Teilzahlungsbeträge: Die Teilzahlungsbeträge werden auf Grund des Vorjahresverbrauchs errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge mit den tatsächlichen Kosten der Jahresabrechnung saldiert. Mit jeder Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge neu errechnet. Wirkarbeit: Wirkarbeit ist die verbrauchte elektrische Energie bzw. die Energie, die in Nutzenergie (zum Beispiel Bewegungsenergie, Licht, Wärme) umgewandelt wird. Ihre Einheit ist. Für die Wirkarbeit ist der Arbeitspreis zu zahlen. Zählpunkt: Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird. Zählpunktpauschale: Förderbetrag für elektrische Energie aus Kraftwärmekopplungs-Anlagen, mittleren Wasserkraft- Anlagen und sonstigen Ökostromanlagen sowie Abgeltung für Mehraufwendungen der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG. Der Betrag ist von jedem Kunden zu entrichten, wird vom Verteilernetzbetreiber eingehoben und an die OeMAG abgeführt.

JAHRESABRECHNUNG STROM / KABEL-TV 3 Ihre Daten: Kundennummer: 37591 Interne ID: 271529230654 Anlagennummer: 1060250 Anlage: Mustermann Max Musterstraße 1/ Top 1 Rechnungsdetail Abrechnungszeitraum: 01.04.11-31.03.12 Menge Einheit Cent / Einheit Betrag USt Strom Energiepreis - Fair Plus Privat Arbeitspreis Grundpreis 2.716,00 6,6139 125,0000 179,63 15,00 194,63 Netzdienstleistung Arbeitspreis Netznutzung 01.04.11-31.12.11 (Preisänderung zum 01.01.12) 01.01.12-31.03.12 Arbeitspreis Netzverlust 01.04.11-31.12.11 (Preisänderung zum 01.01.12) 01.01.12-31.03.12 Grundpreis Netz Messpreis leer 1.986,56 729,44 leer 1.986,56 729,44 4,20 4,1100 0,3400 0,3300 50,0000 240,0000 83,83 29,98 6,75 2,40 6,00 28,80 157,76 Kabel-TV Grundpreis 12 ate x 1 Einheit(en) 1.227,2727 147,27 147,27 10 Strom - Steuern und Abgaben Elektrizitätsabgabe Gebrauchsabgabe Zählpunktpauschale gem. Ökostromgesetz 2.716,00 1,5000 125,0000 40,75 21,14 15,00 76,89 Nettobetrag Umsatzsteuer () 576,55 85,86 Umsatzsteuer (10) 14,73 Rechnungsbetrag in Euro 677,14

JAHRESABRECHNUNG STROM / KABEL-TV 4 Ihre Daten: Kundennummer: 37591 Interne ID: 271529230654 Anlagennummer: 1060250 Anlage: Mustermann Max Musterstraße 1/ Top 1 Mengenaufstellung Zählpunkt Gerätenummer Zeitraum Zählerstand *) Differenz Konstante Menge Einheit Strom - Fair Plus Privat AT005140000000000000000001060250A 213225 01.04.11 4.985,00 10.03.12 7.588,00 A 2.603,0000 1 2.603,00 213225 11.03.12 7.588,00 31.03.12 7.701,00 B 113,0000 1 113,00 2.716,00 Gesamtsumme 2.716,00 Netzbereitstellung: 6,00 kw Netzebene: 7 *) A= Zählerablesung durch Ableser B= Zählerstand berechnet Stromkennzeichnung gem 78 ElWOG über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum 01.01.10 bis 31.12.10 erzeugt wurde: Energieträger Versorgermix in Wasserkraft 82,46 Windenergie 3,69 feste und flüssige Biomasse 3,69 Erdgas 9,04 sonstige Ökoenergie 1,12 ENTSO-E 0,00 Summe 100,00 Umweltauswirkungen der Stromproduktion radioaktiver Abfall (in g/) CO2-Emission (in g/) 0 39,78

Informationen zum Stromnetzbetreiber gemäß 82 (1) ElWOG 10 Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H. Fischergries 2 Kontaktdaten: Kundenservice Beschwerdemanagement Leistungen & Qualität Wir sorgen für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, ermöglichen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringen Messleistungen. Die Nennfrequenz der Spannung beträgt 50 Hz. Die Nennspannung beträgt in der Regel 400/230 V gemäß EN 50160. Für grundsätzlich abweichende Systeme gilt die Nennspannung laut Netzzugangsvertrag. Erstanschluss & Änderung Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind beim Stromnetzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt dieser die weitere Vorgehensweise, insbesondere die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses, mit dem Netzkunden ab. Tarife & Preise Für nähere Informationen und Auskünfte zu den Entgelten können Sie sich jederzeit gerne an Ihren Netzbetreiber wenden. Eine Übersicht zu den aktuell gültigen Systemnutzungstarifen finden Sie auch unter www.e-control.at. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich - unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist - gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften. Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren Bei Beschwerden steht ihnen der Stromnetzbetreiber gerne zur Verfügung. Weiters können sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen. Nähere Informationen unter www.e-control.at. Information zur Selbstablesung Wenn Sie Zähler selbst ablesen, geben Sie uns bitte die Werte unter oder bekannt.

Informationen zum Energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 10 Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H. Fischergries 2 Kontaktdaten: Kundenservice Beschwerdemanagement Preise Informationen zu den aktuellen Preisen erhalten Sie in unserem Service-Center und/oder sendet Ihnen Ihr Energielieferant gerne zu. Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter www.stwk.at. Vertragsdauer Informationen zur Vertragsdauer, Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses, sowie zu den Rücktrittsrechten finden Sie in den aktuellen gültigen Stromlieferbedingungen (AGB-Strom) und/oder in ihrem Stromliefervertrag. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der Stromliefervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung von Haushalten oder Kleinunternehmen gegenüber dem Stromlieferanten ist unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen möglich. Die Kündigungsfrist durch den Stromlieferanten beträgt 8 Wochen. Sind Bindefristen vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge zum Ende des jeweiligen atsletzten unter Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen möglich. Streitbeilegungsverfahren Bei Beschwerden steht Ihnen unser Service-Center gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Endverbraucher und Lieferant Streit- und/oder Beschwerdefälle der E-Control zur Streitschlichtung vorlegen (weitere Informationen unter www.e-control.at). Versorger letzter Instanz, Grundversorgung Gemäß 77 ElWOG in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen im Landesausführungsgesetz zum ElWOG 10 haben Verbraucher i.s. des 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmer i.s. des 7 Z 33 das Recht auf Grundversorgung (Versorger letzter Instanz) unter den in diesen Bestimmungen genannten Voraussetzungen. Rechte der Energieverbraucher Die maßgeblichen Vorschriften über die Rechte der Energieverbraucher werden von der EU- Kommission insbesondere im Art. 3 und Anhang I der RL 09/72/EG festgelegt. Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.