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Transkript:

Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG 2014) v. 21.07.2014 Angabe von, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und vermiedene Netzentgelte aus regenerativer Erzeugung. Angaben als Netzbetreiber nach 72 Abs. 1 Nr. 2 EEG Erfassungsbogen für die Regelzone 10YDE-RWENET---I der Amprion GmbH Name Unternehmen Stadtwerke Greven GmbH (Netzbetreiber) Saerbecker Str. 77-81 48268 Greven Einspeisegebiet (EIC): 11YR00000003705E Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000158 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Abgabedatum: 17.05.2016 Zurücksenden Amprion GmbH bitte an: Clearing House mailto:eeg@amprion.net Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund Jahresmeldung 2015 Übersicht, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015 sowie EEG-Umlage für Eigenversorgung für die Zeiträume 01.08.2014-31.12.2014 und 01.01.2015-31.12.2015 : Nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 geleistete Förderungen 8.665.205,97 Direktvermarktung: Marktprämien nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 Förderung für Flexiblität: Flexibilitätszuschlag nach 53 EEG 2014 sowie Flexiblitätsprämie nach 54 EEG 2014 2.004.154,23 0,00 Vermiedene Netzentgelte gemäß 57 Abs. 3 EEG 2014 311.292,15 Zwischenergebnis 10.358.068,05 EEG-Umlage für Eigenversorgung in 2014 nach 9 Abs. 3 AusgleichMechV EEG-Umlage für Eigenversorgung in 2015 nach 9 Abs. 3 AusgleichMechV 0,00 221,00 Saldo 10.357.847,05 Grundsätze Nach 72 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres die abrechnungsrelevanten Daten in elektronischer Form an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zu übermitteln und in Verbindung mit 75 eine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin, eines Wirtschaftsprüfers, einer vereidigten Buchprüferin oder eines vereidigten Buchprüfers über diese Daten vorzulegen.

Name Unternehmen EIC-Code Betriebsnummer/Netznummer BNetzA Abgabedatum Deckblatt Vollständiger Unternehmensname des Netzbetreibers. Soweit die Rechtsform Namensbestandteil ist, ist sie ebenfalls anzugeben (z. B.: Schneller Netz GmbH). EIC-Code Netzbetreiber (11Y0000000...) Mit der Vergabe einer Betriebsnummer wird automatisch die Netznummer 1 vergeben. Netzbetreiber, die auf Antrag von der Bundesnetzagentur weitere Netznummern erhalten haben, müssen hier die Netznummer angeben, auf deren Netzbereich sich die Angaben in diesem Erhebungsbogen beziehen. Datum der durch Sie am Erhebungsbogen vorgenommenen letzten Änderungen. Das Feld muss folgenden Aufbau haben: TT.MM.JJJJ Deckblatt, Übersicht_VGT, Übersicht_DV, VNNE und EEG-Umlage EV In den Tabellenblättern 'Deckblatt, Übersicht_VGT, Übersicht_DV, VNNE und EEG-Umlage EV' erhalten Sie eine aus dem Deckblatt und den nachfolgenden Tabellenblättern zusammengefasste Übersicht über Ihre eingetragenen Daten. Die Angaben in diesem Tabellenblatt werden aus Ihren Eintragungen auf den anderen Tabellenblättern automatisch errechnet und können nicht direkt eingetragen werden. Anlagenstammdaten In diesem Tabellenblatt sind die Stammdaten zu allen Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas erzeugen ( 5 Nr. 1 EEG 2014), einzutragen. Zu den Erneuerbaren Energien zählen laut 5 Nr. 14 EEG 2014 Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Angabe der Stammdaten ist auch für Anlagen, deren Strom teilweise oder komplett direkt vermarktet wird, notwendig. Die direkt vermarktete Strommenge ist unter der entsprechenden Vergütungskategorie auf den Tabellenblättern Anlagenbewegungsdaten und Anlagenbewegungsdaten_AV anzugeben. Anlagenschlüssel (33-stellig) Definition des Anlagenschlüssels: Stelle 1: E für Erneuerbare Energien, Stelle 2: Bezeichnung der Regelzone (1 = TransnetBW, 2 = TenneT, 3 = Amprion, 4 = 50Hertz),Stellen 3-6: Die letzten vier Stellen der achtstelligen Betriebsnummer der Bundesnetzagentur, Stellen 7-8: Netznummer der Bundesnetzagentur. Einstellige Netznummern werden mit einer voranstehenden Null vervollständigt z. B. 01, Stellen 9-28: Netzbetreiberindividuelle, alphanumerische Bezeichnung der Anlage (z. B. entsprechend 20-stelliger VNB-individueller Teil der schon vorhandenen Zählpunktbezeichnung), Stellen 29-33: Laufende Nummer (numerisch) Der Anlagenschlüssel ist für d gesamte Betriebsdauer der EEG-Anlage unveränderlich. Zählpunktbezeichnung (33-stellig) Ort/Gemarkung PLZ Straße/Flurstück Bundeslandkürzel Installierte Leistung kw Leistungsgemessene Anlage ja/nein Einspeisespannungsebene Inbetriebnahmedatum gem. Metering-Code Angabe des Ortes oder der Gemarkung, in der die Anlage errichtet wurde. Angabe der Postleitzahl. Angabe der Straße oder des Flurstücks, in der die Anlage errichtet wurde. Angabe des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet wurde. Auswahlfeld: Diese Abkürzungen stehen für die folgenden Bundesländer: BB = Brandenburg BE = Berlin BW = Baden-Württemberg BY = Freistaat Bayern HB = Freie Hansestadt Bremen HE = Hessen HH = Hansestadt Hamburg MV = Mecklenburg-Vorpommern NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen RP = Rheinland-Pfalz SH = Schleswig-Holstein SL = Saarland SN = Freistaat Sachsen ST = Sachsen-Anhalt TH = Thüringen Installierte Nennleistung einer Anlage. Bei Solaranlagen ist die Peak-Leistung, die maximal mögliche Leistung eines Solargenerators bei Standardtestbedingungen, anzugeben. Die Leistung einer Anlage nach 5 Nr. 22 EEG ist die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ungeachtet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen ohne zeitliche Einschränkungen technisch erbringen kann. Angabe, ob die errichtete Anlage über eine Leistungsmessung verfügt. Gemäß 19 Abs. 1 EEG haben Anlagenbetreiber Anspruch auf die Marktprämie nach 34 EEG bzw. auf eine nach 37 oder 38 EEG. Für Anlagen > 100 KW müssen u.a. die technischen Vorgaben nach 9 EEG erfüllt sein. Angabe, an welcher Netz-/Umspannebene die Anlage angeschlossen ist. Hier ist immer die physikalische Netz-/Umspannebene anzugeben. Auswahlfeld: Diese Abkürzungen stehen für die folgenden Netz-/ Umspannebenen: HöS = Höchstspannung HöS/HS = Umspannung Höchstspannung/Hochspannung HS = Hochspannung HS/MS = Umspannung Hochspannung/Mittelspannung MS = Mittelspannung MS/NS = Umspannung Mittelspannung/Niederspannung NS = Niederspannung Angabe des s der EEG-Anlage. Das EEG fördert nach 2 EEG Strom aus Erneuerbaren Energien und Grubengas. Zu den erneuerbaren n zählen gemäß 5 Nr. 14 EEG Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegasen und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. WAS = Wasserkraft DEP = Deponiegas KLA = Klärgas GRU = Grubengas BIO = Biomasse GEO = Geothermie WIN = Windenergie (nur Onshore, inkl. Repowering-Anlagen) WFN = Windenergie Offshore SOL = Solar Angabe des tagesgenauen Inbetriebnahmedatums. Die Inbetriebnahme ist nach 5 Nr. 21 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen n in Betrieb gesetzt wurde. Bei modernisierten Wasserkraftanlagen bitte den Zeitpunkt der Neu-Inbetriebnahme angeben. Außerbetriebnahmedatum Netzzugangsdatum Angabe des tagesgenauen Außerbetriebnahmedatums der Anlage. Falls die Anlage zum 31.12. aufgrund von Schäden, Diebstahl, Verkauf u.ä. nicht mehr in Betrieb ist, ist hier der tagesgenaue Zeitpunkt der Außerbetriebnahme einzutragen. Eine Anlage ist nicht außer Betrieb genommen, wenn der Strom direkt- bzw. eigenvermarktet wird. Angabe des tagesgenauen Netzzugangsdatums. Abweichend vom Inbetriebnahmedatum, wenn Anlagenumzug oder Gebietsabgaben. Netzabgangsdatum Angabe des tagesgenauen Netzabgangsdatums. Abweichend vom Außerbetriebnahmedatum, wenn Anlagenumzu oder Gebietsabgaben.

Einspeisemanagement-Typ Unterscheidung nach EEG 9 EEG i.v.m. 36 EEG zum Zeitpunkt 01.01.2015 bzw. bei Inbetriebnahme innerhalb des Jahres. Definition der Typen: 0 = nicht regelbar: die Anlage ist nicht regelbar (technisch nicht möglich oder rechtlich unzulässig) und (falls Solaranlage) Einspeisung nicht auf 70 % der installierten Modulleistung begrenzt 1 = Regelbar nach 9 Abs.1 EEG, Altanlagen regelbar nach 6 Nr. 1 EEG 2009 und nicht fernsteuerbar nach 36 EEG 2 = Regelbar nach 9 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2a EEG 3 = 70 %-Begrenzung nach 9 Abs. 2 Nr. 2b EEG, zulässig nur für Solaranlagen Aggregatzustand Einsatzstoffe (nur bei Biomasse) Der Begriff Biomasse umfasst biogene in festem, flüssigem und gasförmigem Aggregatzustand. Anlagenbewegungsdaten Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Anlagen und somit auch die Anlagenschlüssel anders als bei den Stammdaten unter den Bewegungsdaten mehrfach aufgelistet werden können. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise am Anfang der Datendefinitionen. In diesem Tabellenblatt ist jegliche EEG-Einspeisung, die während des Kalenderjahres 2015 in Ihr Netzgebiet erfolgt ist, einzutragen. EEG-Einspeisemengen, die Ihnen (abzüglich der vermiedenen Netzentgelte) vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet wurden, sind in die Vergütungskategorien einzuordnen. EEG-Einspeisungen, die ein Anlagenbetreiber in Ihrem Netzgebiet selbst vermarktet hat, sind in die Direktvermarktungskategorien, die ebenso in dem Auswahlfeld angeboten werden, einzuordnen. Zu allen Anlagen, deren Anlagenschlüssel in den Tabellenblättern Anlagenbewegungsdaten aufgeführt wird, müssen die Stammdaten unter dem entsprechenden Anlagenschlüssel im Tabellenblatt Anlagenstammdaten hinterlegt sein. EEG-Vergütungs-/Direktvermarktungskategorie Alphanumerischer Schlüssel zur eindeutigen Zuordnung von Energiemengen zu einer oder Direktvermarktungskategorie, der nach Maßgabe der 23 bis 33 EEG berechnet wird. EEG-Einspeisemengen, di Ihnen (abzüglich der vermiedenen Netzentgelte) vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet wurden, sind in die Vergütungskategorien einzuordnen. EEG-Einspeisungen, die ein Anlagenbetreiber in Ihrem Netzgebiet selbst vermarktet hat, sind in die Direktvermarktungskategorien, die ebenso in dem Auswahlfeld angeboten werden, einzuordnen. Eine EEG-Anlage, deren Strom nur teilweise direkt vermarktet wurde, ist mit der Menge, die in den bundesweiten Ausgleichsmechanismus eingeflossen ist, in die Vergütungskategorien einzuordnen. Die Teilmenge, die direkt vermarktet wurde und somit nicht von Ihnen nach den 23 bis 33 EEG vergütet wurde, ist in die Direktvermarktungskategorien einzugliedern. kaufmännisch abgenommene Strommenge In Ihrem Netzgebiet nach 11 Abs. 1 S. 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene Strommengen. Die tatsächlich geleistete finanzielle Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 für 2015. Anlagenbewegungsdaten_AV In diesem Tabellenblatt sind nur Eintragungen vorgesehen, sofern die EEG-Anlagen sich in der Ausfallvermarktung nach 38 EEG 2014 befanden. Nach 21 Abs. 1 S. 2 EEG 2014 ist der Wechsel in die Ausfallvermarktung dem Netzbetreiber bis zum fünftletzten Kalendertag des Vormonats mitzuteilen. Hinweis: Ansonsten sind die Hinweise zum Tabellenblatt 'Anlagenbewegungsdaten' zu beachten. EEG-Vergütungs-/Direktvermarktungskategorie Alphanumerischer Schlüssel zur eindeutigen Zuordnung von Energiemengen zu einer oder Direktvermarktungskategorie, der nach Maßgabe der 23 bis 33 EEG berechnet wird. EEG-Einspeisemengen, di Ihnen (abzüglich der vermiedenen Netzentgelte) vom Übertragungsnetzbetreiber erstattet wurden, sind in die Vergütungskategorien einzuordnen. EEG-Einspeisungen, die ein Anlagenbetreiber in Ihrem Netzgebiet selbst vermarktet hat, sind in die Direktvermarktungskategorien, die ebenso in dem Auswahlfeld angeboten werden, einzuordnen. Eine EEG-Anlage, deren Strom nur teilweise direkt vermarktet wurde, ist mit der Menge, die in den bundesweiten Ausgleichsmechanismus eingeflossen ist, in die Vergütungskategorien einzuordnen. Die Teilmenge, die direkt vermarktet wurde und somit nicht von Ihnen nach den 23 bis 33 EEG vergütet wurde, ist in die Direktvermarktungskategorien einzugliedern. kaufmännisch abgenommene Strommenge In Ihrem Netzgebiet nach 11 Abs. 1 S. 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene Strommengen. Die tatsächlich geleistete finanzielle Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 für 2015. Anlagenangaben Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Anfang der Datendefinitionen. Zu allen Anlagen, deren Anlagenschlüssel in dem Tabellenblatt Anlagenangaben aufgeführt wird, müssen die Stammdaten unter dem entsprechenden Anlagenschlüssel im Tabellenblatt Anlagenstammdaten hinterlegt sein. Bitte beachten Sie, dass der Anlagenschlüssel analog zu den Anlagenstammdaten nur einmal aufgelistet werden darf. Vermiedene Netznutzungsentgelte-Kategorie Alphanumerische Bezeichnung zur eindeutigen Zuordnung von vermiedenen Netznutzungsentgelten (vnne) zur vorgelagerten Netz- oder Umspannebene, an der die EEG-vergütete Anlage angeschlossen ist. Diese Bezeichnung ist nach n und Spannungsebene differenziert anzugeben. Das zu errechnende Entgelt für die durch d jeweilige Einspeisung vermiedene Netznutzung muss gemäß 18 Abs. 1 S. 2 StromNEV dem Entgelt gegenüber der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene entsprechen. Vermiedene Netznutzungsentgelte (vnne) Bemessungsleistung Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Kategorie die Netz-/Umspannebene enthält, in der die Anlage angeschlossen ist. Nicht gemeint ist hiermit die vorgelagerte Netz-/Umspannebene, aber der das vermiedene Netznutzungsentgelt zu berechnen ist. Summe der berechneten vnne nach 37 Abs. 3 EEG 2014 in Euro für die geförderten Strommengen nach 19 EEG 2014. Vermiedene Netzentgelte resultieren aus der durch die Einspeisung vermiedenen gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene und sind stets als positive Werte anzugeben. Die Berechnung unterliegt 18 StromNEV. Bei Anlagen, die nach den 40 bis 48 EEG 2014 vergütet werden (Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Angaben EEG-Umlage EV 2014 / 2015 Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Anfang der Datendefinitionen. Zu allen Anlagen, deren Anlagenschlüssel in dem Tabellenblatt Anlagenangaben aufgeführt wird, müssen die Stammdaten unter dem entsprechenden Anlagenschlüssel im Tabellenblatt Anlagenstammdaten hinterlegt sein. Sammelkategorie bei KWK- und konventionellen Anlagen; Bei KWK- und konventionellen Anlagen ist keine anlagenscharfe Angabe der Strommengen und Euro- Anlagenschlüssel bei EEG-Anlagen (33-stellig) Beträge notwendig. Daher reicht es hier aus, die kumulierten Beträge je Kategorie anzugeben. Für Anlagen nach 5 Nr. 1 EEG 2014 (EEG-Anlagen) geben Sie bitte je Anlagenschlüssel und Umlagekategorie die Strommenge, auf die die EEG-Umlage erhoben wurde und die erhaltenen Zahlungen aus der EEG-Umlage an. EEG-Umlagekategorie für Eigenversorgung Alphanumerische Bezeichnung zur eindeutigen Zuordnung der Strommengen zur Festlegung der Umlage-Höhe. Die jeweiligen Kategorien entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt "Kategorien" (am Ende angefügt). Strommenge, auf die die EEG-Umlage erhoben wurde Strommengen, auf die nach 7 Abs. 2 AusglMechV die EEG-Umlage erhoben wurde. Erhaltene EEG-Umlage Höhe der nach 7 Abs. 2 und 3 AusglMechV erhaltenen Zahlungen.

Übersicht der nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommenen und der tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015. EIC-Netzbetreiber 11YR00000003705E kaufmännisch abgenommene Strommenge [ ] Wasser 33.476 2.567,61 Deponie-, Klär-, Grubengas 0 0,00 Biomasse 19.366.717 3.118.059,36 Geothermie 0 0,00 Wind an Land 503.117 45.783,65 Wind auf See 0 0,00 Solar 15.850.006 5.498.795,35 Summe: 35.753.316 8.665.205,97 Selbstverbrauch und Verbrauch durch Dritte in räumlicher Nähe nach 20 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 Übersicht der selbst verbrauchten oder an Dritte veräußerten Strommengen, die in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbraucht werden, ohne durch ein Netz durchgeleitet zu werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Direktvermarktung. Für diese Strommengen wird keine EEG-Vergütung an den Anlagenbetreiber gezahlt. Die Strommengen fließen in die Berechnung der Bemessungsleistung ein, nicht jedoch in den bundesweiten Belastungsausgleich oder die Berechnung der vnne. Der Selbstverbrauch einer Anlage wird auf die vergütungsfähige Strommenge nach 33 Abs. 2 EEG 2012 angerechnet. kwh Wasser 0 Deponie-, Klär-, Grubengas 0 Biomasse 0 Geothermie 0 Wind onshore 0 Wind offshore 0 Solar 528.676 Summe 528.676 Seite 4

Übersicht der nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 direktvermarkteten Strommengen (Marktprämienmodell) und der nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 (sonstige Direktvermarktung), sowie die nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 (Marktprämie) zu leistenden Prämien für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015. EIC-Netzbetreiber 11YR00000003705E Strommenge Marktprämie Marktprämienmodell sonst. Direktvermarktung Wasser 0,00 0 0 Deponie-, Klär-, Grubengas 0,00 0 0 Biomasse 2.004.154,23 11.040.802 0 Geothermie 0,00 0 0 Wind auf Land 0,00 0 0 Wind auf See 0,00 0 0 Solar 0,00 0 0 Summe 2.004.154,23 11.040.802 0 Übersicht der nach 53 EEG 2014 (Flexibilitätszuschlag) sowie nach 54 EEG 2014 (Flexibilitätsprämie) geleisteten finanziellen Förderungen für die Bereitstellung installierter Leistung für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015. Förderung Flexibilitätszuschlag 0,00 Flexibilitätsprämie 0,00 Summe 0,00 Seite 5