Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1
Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung E - Explosion E - Elektrizität V - Verkehr Folie 2
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum: vorschriftsmäßig und zweckdienlich gegen den fließenden Verkehr sowie gegen unbefugte Personen Folie 3
Grundsätzlich ist die Polizei zuständig Ist die Polizei nicht vor Ort oder personell nicht in der Lage Sicherungsaufgaben durchzuführen, übernimmt der Einsatzleiter der Feuerwehr diese Maßnahmen. Folie 4
Rechtliche Grundlagen Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehren 17 Abs. 3 Straßen Verkehrsordnung 15 / 38 Abs. 1 & 2 HBKG 21 und 42 Feuerwehr Dienstvorschrift 3 Feuerwehr Dienstvorschrift 1 Folie 5
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehren 17 Abs. 3 "Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- und/oder Absperrmaßnahmen geschützt werden." Straßen Verkehrsordnung 15 / 38 Abs. 1 & 2 Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug / Warnblinkanlage einschalten Warnendes Zeichen in 100 Meter Entfernung Vorgeschriebene Sicherungsmittel verwenden Blaues Blinklicht zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer Folie 6
21 HBKG Befugnisse der Gesamteinsatzleitung Die Gesamteinsatzleitung sorgt für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, soweit diese nicht von den Polizeidienststellen oder anderen Dienststellen getroffen werden. 42 HBKG Befugnisse der Technischen Einsatzleitung Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden. Werden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben hat dies mit einvernehmen der TEL zu geschehen. Folie 7
Feuerwehr Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Aufgabe des Wassertrupp: 1. Sichern gegen fließenden Straßenverkehr 2. Sichern gegen Brandgefahr 3. Sichern gegen herabfallende Teile 4. Sichern gegen Dunkelheit 5. Sichern gegen gefährliche Stoffe Folie 8
An Einsatzstellen im Verkehrsraum muss geeignete und zugelassene Warnkleidung getragen werden. Absitzen nur zur Fahrbahn abgewandten Seite Folie 9
Sicherungsmaßnahmen an Schlauchbrücken (1) Folie 10
Sicherungsmaßnahmen an Schlauchbrücken (2) Folie 11
Feuerwehr Dienstvorschrift 1 Innerhalb geschlossener Ortschaften mit Gegenverkehr ca. 200 Meter bis zur Unfallstelle Unfallstelle ca. 200 Meter bis zur Unfallstelle Folie 12
Feuerwehr Dienstvorschrift 1 Bei unübersichtlicher Straßenführung 200 Meter vor und hinter der Unfallstelle gegebenenfalls größere SICHERHEITSABSTÄNDE Unfallstelle Folie 13
Feuerwehr Dienstvorschrift 1 Bei unübersichtlicher Straßenführung Gegebenenfalls größere SICHERHEITSABSTÄNDE Mindestens 100 Meter vor der Kuppe 200 Meter vor der Unfallstelle Unfallstelle 200 Meter Folie 14
Straße mit Zweirichtungsverkehr außerhalb geschlossener Ortschaft 200 Meter 200 Meter 100 Meter 100 Meter 100 Meter 100 Meter Folie 15
800 Meter 600 Meter Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Richtungsverkehr 200 Meter Folie 16
Das letzte in der abgesperrten Fläche stehende Einsatzfahrzeug sollte möglichst leicht und nicht besetzt sein. Folie 17
Örtliche Bedingungen z.b. Kreuzungen und wichtige Ausfahrten, können zu Verkürzungen der Absperrgrenzen führen, hierbei ist die Sicherheit der Einsatzkräfte zu beachten. Folie 18
Das Aufstellen der Zeichen erfolgt von der Einsatzstelle aus Die Zurücknahme erfolgt in umgekehrter Reihenfolge Folie 19
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Folie 20
Quellen: Kreisfeuerwehrverband Wetterau Hessische Landesfeuerwehrschule Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main Feuerwehr Blofeld Internet Präsentation erstellt: OBM Stefan Schiavulli (WF) Layout: Feuerwehr Blofeld Folie 21
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