1. Teilnahmebedingungen:

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG zum genehmigungsfreien ARBÖ Slalom Race Cup 2013 Rennen: 09. Mai. ARBÖ FSZ Ludersdorf 08. Juni. PRO Rast Ilz (Autohof Rath) 07. Juli. PS-Racing Center Greinbach 03. August. PRO Rast Ilz 13. Oktober FSZ Ludersdorf Veranstalter: SlalomRaceClub Austria MSC Ilz 191, 8262 Ilz Promoter: Fa. SRC Stefan Kober Hohenbrugg 29, 8271 Bad Waltersdorf Kontakt: Tel. 06803075674info@slalomracecup.at Der Autoslalom wird nach den Bestimmungen der OSK für genehmigungsfreie Kleinslaloms und nach vorliegender Ausschreibung und etwaigen noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen ausgetragen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. 1. Teilnahmebedingungen: Jeder Fahrer ist verpflichtet, sein Fahrzeug technisch einwandfrei an den Start zu bringen und trägt dafür persönlich die Verantwortung. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen die im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sind. Das Tragen eines Sturzhelms und das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht! Weiters ist das Tragen von Hosen aus reißfestem Material mit langem Hosenbein, reißfeste Oberbekleidung mit Ärmeln über die Schulter und geschlossene Schuhe vorgeschrieben. Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, Fahrzeuge mit technischen Mängel oder ungenügender Geräuschdämpfung max. 98 db (+2 db) zum Bewerb nicht zuzulassen! (z. B. Rost an tragenden Teilen, spröde Bremsleitungen, Flüssigkeitsverlust, defekte Auspuffanlage, Beschädigungen nach einem Unfall, unsichere Einbauten oder Veränderungen, etc.) Für alle Fahrzeuge ohne gültiger 57a Überprüfung ist entweder ein aktuelles 57Überprüfungsdokument des Steirischen Bergrallye Cups oder das Überprüfungsdokument des Slalom Race Cups (siehe Download) vorzulegen.bei jeder Veranstaltung können db Kontrollmessungen durchgeführt werden! Das Aufwärmen der Reifen mittels Heizdecken oder ähnlicher dem Erwärmen der Reifen dienlicher Hilfsmittel ist verboten. Das Mitführen eines Feuerlöschers mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg (Pulver) ist dringend empfohlen. Alle Feuerlöscher müssen sicher befestigt sein. Nachtanken ist während der Trainings- und Klassenläufe eines Teilnehmers nur in der vom Veranstalter gekennzeichneten mit einem Feuerlöscher ausgestatteten und mit einem Rauchverbot versehenen Tankzone gestattet.cabrios sind nur dann zugelassen, wenn sie serienmäßig oder nachträglich mit einer wirksamen Überrollvorrichtung ausgestattet sind. Das Dach ist immer geschlossen zu halten, ausgenommen das Fahrzeug wird/wurde serienmäßig ohne ein solches ausgeliefert.

2. Zugelassene Fahrzeuge 2.1 Gruppe: Street Kategorie Automobile Street Serienfahrzeuge: Darunter sind Fahrzeuge mit mindestens 4 Sitzplätzen, die in dieser Spezifikation durch autorisierte Händler der jeweiligen Marke verkauft werden. Dies inkludiert sämtliches Zubehör, das von diesen als offizielle Zusatzausstattung angeboten wird. Alle Fahrzeuge müssen angemeldet sein und über eine gültige Überprüfungsplakette verfügen, Gutachten und Zulassungsschein müssen vorgelegt werden. Es ist nur der serienmäßige 3-Punkt-Gurt zu verwenden. Innenausstattung muss Serie sein, Sportlenkräder sind erlaubt. Reifen und Felgen sind nur in der Original- oder eingetragenen Dimension (Nachweis durch Zulassungsschein oder Typenschein) erlaubt. Alle Reifen müssen ein E und DOT Zeichen aufweisen. Straßenzugelassene Semi- Slickreifen sind nicht erlaubt! (siehe Liste der erlaubten Reifen im Download bereich). Die Profiltiefe muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Andere Stoßdämpfer und Federn sind erlaubt. Änderungen an der Auspuffanlage (ausgenommen typisierter Endschalldämpfer) sind verboten. Der Luftfilterkasten muss original sein. Verboten sind darüber hinausgehende Änderungen, (z.b. Änderungen an Bremsen, Radaufhängung, Gewindefahrwerk, Karosserie- Versteifungen, Überrollkäfige, Schalensitze, Getriebe, Motor, Turbo, nicht serienmäßigen Sperrdifferentialen oder Verwendung von als solche vom Hersteller deklarierten Rennsportteilen). Der Originalzustand muss nachgewiesen werden können. Die Bodenfreiheit muss unabhängig von der Typisierung mindestens 11 cm betragen. (Nachträgliche Eintragungen bzw. Einzelgenehmigungen können nicht akzeptiert werden). Bei Zweifel an der Serienmäßigkeit des Fahrzeugs wird man in Gruppe Sport gereiht! Max. Toleranzgrenze der Motorleistung +10% von der angegebenen Leistung des Großserienmodels (d.h. auch bei einem Limited Edition Serienmodel darf die Leistung max. 10% vom Großserienmodel sein)! 2.2 Gruppe: Sport Alle effektiv getunten und zweisitzigen Serienfahrzeuge sowie Gruppe N Fahrzeuge die dem Reglement entsprechen. Fahrzeuge müssen der StVo entsprechen. Gutachten oder SRC Überprüfungsdokument und Zulassungsschein oder Typenschein muss vorgelegt werden. Motor und Getriebe müssen serienmäßig sein. Renn (gerade Verzahnt) oder Dog-Box Getriebe sind verboten Nur serienmäßige Differentialsperren sind erlaubt. Sportauspuffanlagen (max. 98 db), Serienfächerkrümmer und Sportluftfilter sind erlaubt. Einspritzanlage, Vergaser und Turbolader müssen Serie sein. Sport- und Gewindefahrwerke sind erlaubt. Mindestbodenfreiheit muss 7 cm betragen. Verstellbare Domlager sind nicht erlaubt. Die Radaufhängung muss Serie sein (sicherheitsrelevante Verstärkungen sind zulässig). Die Innenausstattung muss serienmäßig sein (auch die Türverkleidung), entfernen von Teppichen, Demmmatten, Rücksitzbänke und Hutablagen sind erlaubt. Handelsübliche Überrollkäfige und Domstreben sind erlaubt. Der Beifahrersitz muss eingebaut sein. H-Gurte und Schalensitze sind erlaubt. Sportlenkräder sind erlaubt. Alle Erleichterungen des Fahrzeuges sind verboten. Die Bremsen müssen serienmäßig sein, Sportbremsschscheiben, Rennbeläge und Stahlflexleitungen sind erlaubt. Alle Reifen müssen ein E und DOT Zeichen aufweisen. Dimension der Reifen und Felgen sind frei. Reifen dürfen nirgends schleifen, umlegen der Radkästenkanten ist erlaubt, Kotflügelverbreiterungen sind verboten. Die Profiltiefe ist soweit freigestellt, dass das ursprüngliche Profil noch erkannt werden kann. Runderneuerte Reifen sind verboten. Max. Toleranzgrenze der Motorleistung +20% von der angegebenen Leistung des Großserienmodels (d.h. auch bei einem Limited Edition Serienmodel darf die Leistung max. 20% vom Großserienmodel sein)!

2.3 Gruppe: Race Alle Serien und Gruppe N Fahrzeuge die den Gruppen Street und Sport nicht entsprechen und Rennfahrzeuge der Gruppen A, H, E1. 57a Gutachten, SRC oder Berg-Rallye Überprüfungsdokument muss vorgelegt werden. Motor: Der Zylinderkopf sowie sämtliche Anbauteile wie Einspritzanlage, Vergaser, usw. sind freigestellt. Der Motor ist frei; Wird nicht der Originalmotor verwendet, so muss der verwendete Motorblock aber von derselben Marke stammen und die gleiche Anzahl von Zylindern aufweisen wie der Originalmotor. Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum eingebaut sein und die Kurbelwellenachse muss beibehalten werden. Die Verwendung von Lachgas ist ausdrücklich verboten! Treibstoff-, Öl- und Wassertanks müssen vom Fahrgastraum durch feuerfeste und flüssigkeitsundurchlässige Trennwände isoliert sein. Wasserkühler ist freigestellt, ebenso der Anbringungsort desselben. Abgasanlage und Luftfilter sind frei. (max. 98 db +2 db) Kupplung, Getriebe, Achsantrieb sind frei, jedoch müssen sie an ihrer ursprünglichen Position verbleiben.die Bremsanlage ist freigestellt, solange es sich um eine Zweikreisbremsanlage handelt. Radaufhängung und Federn sind freigestellt. Felgen und Reifen sind frei, dürfen die Karosserie jedoch nicht überragen. Die Karosserie und/oder das Fahrgestell dürfen erleichtert oder verstärkt werden. Überrollkäfige, Schalensitz und H-Gurt sind bei Verwendung von Slick-Reifen zwingend vorgeschrieben. Bei Eigenbau muss der Hauptträger einen Durchmesser von mind. 40 mm und eine Wandstärke von 2 mm haben. Die Schweißnähte müssen durchgehend sein. Alle Türen und die Motorhaube müssen geöffnet werden könnendie Windschutzscheibe muss original bleiben. Die Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen aus Sicherheitsglas oder aus splitterfreiem Kunststoff sein, müssen jedoch geschlossen sein. Bei Kunststoffscheiben hat die Stärke mindestens 3mm zu betragen. Es muss mindestens ein funktionstüchtiger Scheibenwischer vorhanden sein. Die Windschutzscheibe muss durch den Gebrauch eines Ventilators bzw. durch die vom Hersteller vorgesehene Vorrichtung frei von Beschlag gehalten werden können. Der Innenraum ist freigestellt. Es dürfen sich im Bereich des Fahrers jedoch keine hervorspringenden Kanten befinden. Schläuche, Leitungen und Batterie, die im Fahrgastraum geführt sind müssen abgedeckt sein. 2.4 Gruppe: Formula Formelwagen, E2 Fahrzeuge und Sport bzw. Rennwagen mit keiner selbsttragenden Blechkarosserie (wie KTM X-Bow, Lotus Super 7, Elise...) Karts oder Crash-Autos sind nicht zugelassen. 57a Gutachten, SRC oder Berg-Rallye Überprüfungsdokument muss vorgelegt werden Bestimmungen wie in der Gruppe Race. Zusätzlich: der Motor, seine Position und der Achsantrieb sind freigestellt. Die Scheiben generell können aus 3mm Makralon sein oder entfallen. Die Gruppen Street, Sport und Race werden in folgende Klassen unterteilt: a.) bis 1600 ccm b.) bis 2000 ccm c.) über 2000 ccm. Die Gruppe Formula wird nicht unterteilt. Fahrzeuge mit Turbo, Kompressor und Wankelmotoren werden in der nächst höheren Hubraumklasse gewertet. Fahrzeuge mit Turbodieselmotoren werden nicht höher gereiht.

3. Ablauf der Veranstaltung: 3.1 Nennungen und Nenngeld: Die maximale Teilnehmerzahl ist je nach Strecke auf 100 bis 150 Starter limitiert. Tagesnennungen sind ausschließlich frühestens 3 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Auf 60 Stk. limitierte Jahresnennungen sind gegen einer Bearbeitungsgebühr von 35.- Euro (inkl. Mwst.) möglich und gelten dann für alle Läufe 2013. (siehe im Downloadbereich www.slalomracecup.at) Fahrer mit Jahresnennung gelten als Prioritätsfahrer, Sie sind für alle zum Cup zählende Rennen genannt und es wird ihnen ein Startplatz für diese garantiert. Fahrer mit einer Jahresnennung bezahlen immer nur 50.- Euro Startgeld. 2013 sind in Greinbach zwei Trainings-Nachmittage geplant. Prioritätsfahrer bezahlen dafür nur 50.- Euro, alle andereren Teilnehmer 100.- Euro! Die Anmeldeformulare sind gewissenhaft durchzulesen, auszufüllen und an info@slalomracecup.at zu mailen. Bei der Abnahme am Renntag sind die Nennung und die Verzichtserklärung zu unterschreiben und das Nenngeld zu bezahlen. Das Nenngeld für die Tagesnennungen pro Rennen beträgt: 60.- (für Jahresnennungen 50.- Euro). SRC Fahrer und Fahrer die bei den Veranstaltungen helfen oder einen Helfer/ Streckenposten für ein Rennen zur Verfügung stellen bezahlen für dieses Rennen kein Nenngeld. Nennungen können vom Veranstalter auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. 3.2 Mehrfachnennungen: Teilnehmer dürfen Pro Gruppe nur eine Nennung abgeben. Maximal 2 verschiedene Starter pro genanntem Fahrzeug sind erlaubt. Ein Fahrzeug kann nur in einer Gruppe starten. (Ausnahmen kann der Rennleiter bei freien Startplätzen bewilligen.) 3.3 Veranstalterwerbung: Die Teilnehmer verpflichten sich Sponsoren Aufkleber des Veranstalters auf ihrem Fahrzeug anzubringen. 3.4 Technische/Administrative Abnahme: Originalnennung, Führerschein, 57 Überprüfung, SRC- oder Berg-Rallye Überprüfungsdokument und Fahrzeugdokumente müssen bei der administrativen Abnahme vorgezeigt werden. Eine Verzichtserklärung muss am Veranstaltungsort unterschrieben werden. Ohne Stempel auf der Startkarte ist kein Start beim Rennen möglich. Vor jedem Start müssen die Teilnehmer aller Klassen ihr Fahrzeug dem technischen Abnehmer vorführen. Der technische Abnehmer bestimmt in welcher Klasse das Fahrzeug startberechtigt ist. Weiters bestimmt er auch, ob eine Starterlaubnis erteilt wird.änderungen am Fahrzeug müssen vor jedem Rennen bekannt gegeben werden. 3.5 Startnummern: Die Startnummer muss Links und Rechts am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden! Alle anderen Startnummern müssen abgeklebt werden. Beim Start darf nur die SRC Startnummer am Fahrzeug klar ersichtlich sein!

3.6 Strecke: Asphalt und Beton, Streckenlänge max. 1500 Meter. Selektive Slalomstrecke mit richtungsändernden Toren in Intervallen von mindestens 6 Metern und höchstens 50 Metern, Streckenbreite 6 Meter, Torbreite 4 Meter. Streckenbeauftragter: Stefan Kober 3.6.1 Beschaffenheit, Länge und Breite der Strecken: 01.04.2012 und 07.10.2012 ARBÖ FSZ Ludersdorf Strecke: Asphalt, Länge: 1400m Breite: 6m 07.06.2012 PS-Racing Center Greinbach Strecke: Asphalt, Länge: 1400m, Breite: 6m 17.05.2012 und 12.08.2012 Autohof Rath Ilz Strecke: Asphalt, Länge: 1100m, Breite 6m 3.7 Startreihenfolge: Der Start der Klassenläufe erfolgt aufsteigend nach Startnummern beginnend mit: Street > Sport > Race > Formula. 3.8 Zeitplan: 7:00 bis 9:00 Uhr: Administrative und Technische Abnahme ab 7:00 Uhr: Streckenbesichtigung zu Fuß 8:30 Start Freies Training Beginnend mit der Klasse Street 1600, aufsteigend nach Startnummern oder jeder Fahrer der mit der Abnahme fertig ist. Jeder Fahrer hat max. einen Trainingslauf zur Verfügung. Wer nicht rechtzeitig zum Trainingslauf oder zu den Rennläufen am Vorstart ist hat keine Berechtigung zum Start des jeweiligen Laufes. 9:50 Uhr: Fahrerbesprechung 10:00 Start des ersten Rennlaufs, anschließend Start des zweiten Rennlaufs und anschließend Start des dritten Rennlaufs. Im Anschluss folgt die Siegerehrung. Andere zeitliche Planungen bleiben dem Veranstalter überlassen. 3.9 Fahrerbesprechung: Die Fahrerbesprechung findet für alle Klassen gemeinsam statt. Jeder Fahrer muss anwesend sein. 3.10 Start: Burn-Outs am Vorstart sind nicht gestattet! Der Start wird entweder mit Flagge oder Ampel freigegeben. Sobald die Lichtschranke durchfahren wird, zählt der Lauf. Nur mit Helm, angelegtem Sicherheitsgurt und geschlossener Fahrerscheibe oder Netz wird der Start freigegeben! Startprozedur Einzelstart.

4. Klassenläufe und Jahreswertung: In jeder Klasse werden drei Wertungsläufe gefahren. Die besseren zwei Läufe werden für die Endzeit addiert. Für das Verschieben (min. 50% außerhalb der Markierung) oder Umwerfen einer Pylone werden 2 Sekunden und bei Auslassen eines Tores werden 20 Sekunden Strafzeit zur Laufzeit addiert. Ein Fahrer kann seinen Lauf abbrechen und wiederholen wenn er vor einem Tor mit umgeworfener oder verschobener Pylone stehenbleibt die der vor Ihm gestartete Fahrer umgeworfenen/verschoben hat. Sollte jedoch eine von Ihm selbst Umgeworfene Pylone bei einem zweiten befahren des Tores nicht von den Streckenposten aufgestellt sein kann der Fahrer vor diesem Tor stehenbleiben und seinen Lauf abbrechen. Nach der Meldung und dem OK des Rennleiters kann der Fahrer diesen Lauf wiederholen. Er behält aber die Strafzeit von diesem Tor wie auch von den anderen davor gesammelten Strafzeiten des abgebrochenen Laufes. Diese Strafzeiten werden zur Gesamtzeit des wiederholten Laufes dazu gerechnet. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch mit Lichtschranke bei Start/Ziel. Sollten auf Grund Höherer Gewalt nur zwei Läufe durchgeführt werden können, wird für die Endwertung der bessere Lauf herangezogen. 4.1 Punktewertung/Klassenzusammenlegung: Die Punktezuteilung erfolgt je Veranstaltung wie folgt: 1. Platz Klasse:10 Punkte 1. Platz Gruppe: 3 Punkte. 2. Platz Klasse: 9 Punkte 2. Platz Gruppe: 2 Punkte. 3. Platz Klasse: 8 Punkte 3. Platz Gruppe: 1 Punkt. 4. Platz Klasse: 7 Punkte 5. Platz Klasse: 6 Punkte 6. Platz Klasse: 5 Punkte 7. Platz Klasse: 4 Punkte 8. Platz Klasse: 3 Punkte 9. Platz Klasse: 2 Punkte ab dem 10. Platz in der Klasse: 1 Punkt Damenwertung: 1.: 5 Punkte, 2.: 4 Punkte, 3: 3 Punkte, 4.: 2 Punkte, 5.: 1 Punkt. Volle Punkte für die Klassenwertung werden ab 3 Startern vergeben. Es gibt Zusatzpunkte für die ersten drei je Gruppe und Veranstaltung. Werden diese Zahlen nicht erfüllt, werden die entsprechenden Punkte halbiert. Ein Fahrer wird in der Meisterschaft gewertet, wenn er bei mindestens drei Veranstaltungen gestartet ist. Ab 5 Veranstaltungen wird für die Jahreswertung das schlechteste Resultat einer Veranstaltung als Streichresultat herangezogen. Bei Punkte-Gleichstand entscheiden die besseren Gesamtergebnisse der einzelnen Rennen.Preise pro Veranstaltung:50.- Euro erhält der tagesschnellste Fahrer (schnellste Zeit des Tages). Es gibt Trophäen für den Ersten, Zweiten und Dritten je Klasse und für die Damenwertung. Ab Fünf Startern gibt es je Rennen eine Sonderwertung für Gruppe A, N, H/A und H/N Fahrzeuge bis 2000ccm innerhalb der Gruppe Race. Pokale gibt es für die ersten Drei. 2013 gibt es auch eine Sonderwertung für Fahrzeuge der Marke Porsche nach dem Reglement der Gruppe Sport. Pokale gibt es für die ersten Drei. Preise Jahreswertung (ab durchgeführten 3 Veranstaltungen)Die punktebesten Fahrer der Gruppen werden Slalom-Race-Cup-Sieger 2013 und erhalten die Slalom Race Cup Trophy 2013. 100.- Euro erhält der Erste, 70.- Euro der Zweite und 50.- Euro der Dritte je Gruppe. Pokale gibt es für die ersten 3 je Klasse und Urkunden für die Plätze 4 bis 10. Sonderpreise werden für die drei punktebesten Damen und Clubs vergeben. PROTEST gegen Teilnehmer, Zeitnehmung oder jegliche Entscheidung des Rennleiters oder der Cup-Organisation sind NICHT MÖGLICH!Es gilt alleine die Entscheidung des Rennleiters. In der Gruppe Street und Sport kann der Rennleiter zum Nachweis für eine Startberechtigung in der genannten Gruppe eine Überprüfung auf einem vom Veranstalter bestimmten Leistungsprüfstand anordnen! Bei Überschreitung der maximal tolerierten Leistung ist eine Strafe von 500.- an den Slalom Race Club Austria zu bezahlen!

4.2 Disziplin: Erscheint ein Fahrer nicht zu der im Zeitplan für ihn vorgesehenen Startzeit am Vorstart, wird dies als Verzicht auf den Wertungslauf interpretiert. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf ein Startrecht. Eventuell mögliche Verspätungen durch Reparaturen müssen der Rennleitung gemeldet werden! Fahrer die während der Veranstaltung mit ihrem Wettbewerbsfahrzeug das Veranstaltungsgeländeverlassen ohne die Rennleitung darüber zu informieren, können disqualifiziert werden. Alle Teilnehmer sowie deren Begleitpersonen und Mechaniker haben während der gesamten Veranstaltung den Anweisungen des Veranstalterpersonals jederzeit und umgehend Folge zu leisten. Im Fahrerlager ist nur Schritttempo gestattet! Bei jedem Teilnehmer gilt: Kein Alkohol am Steuer! Bei Verstößen erfolgt der sofortige Wertungsausschluss. 5. Verantwortung und Versicherung: Zur Sicherheit dient 1 Rettungsfahrzeuge und 2 Sanitäter. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird NICHT durch die normale Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgedeckt. Jeder Teilnehmer ist angehalten, sich gegen Unfall, Diebstahl, Schäden am eigenen oder an fremden Fahrzeugen selbst zu versichern. Jeder Teilnehmer ist im Training und im Rennen der Einzelveranstaltungen durch den Veranstalter wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: 5.000.000,- für Personen und Sachschäden zusammen. Innerhalb dieser Summe sind auch Vermögensschäden von 20.000,- versichert. 6. Haftungsausschluss: Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt Parteien genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die Parteien eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die Parteien von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die Parteien unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den Parteien, daher insbesondere gegenüber der OSK, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere

auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der Parteien. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich Treibstoffe und Öle ordnungsgemäß nach dem stand der Technik zu Lagern, standsicher aufzustellen und im Falle eines Verschüttens umgehend mit Ölbindemittel zu binden und den Veranstalter zu Informieren. Beim Betanken ist eine Unterlegplane zu verwenden und es muss ein Feuerlöscher bereit stehen. Für allfällige Schäden die aufgrund Ihrer Teilnahme und Ihrer Verwendung von Treib und Schmierstoffen auftreten kann sich der Veranstalter an Ihnen schadlos halten. 7. Vorbehalte, offizieller Text: Jeder Teilnehmer trägt die zivil- oder strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Veranstalter sowie alle mit dem Rennen in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen lehnen für sich dem Fahrer und Bewerber gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder nach dem Rennen entstanden sind, ab. Relevante Daten und Fotos werden EDV - mäßig verarbeitet und gegebenenfalls an Sponsoren und Presse weitergeleitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ergänzen oder zusätzliche Bestimmungen oder Weisungen zu erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibung bilden. Ebenfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Verantwortung bei ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt oder unerwarteten Ereignissen ohne jegliche Entschädigungspflicht abzusagen oder abzubrechen. Alle Änderungen oder Nachtragsbestimmungen werden den Teilnehmern so schnell als möglich mitgeteilt, die offiziell angeschlagen werden. Jeden durch die Ausschreibung nicht vorgesehenen Fall hat der Rennleiter zu entscheiden.die Veranstaltung wurde am 02.04.2013 der OSK gemeldet. Bei Fragen zum Automobilslalom stehen wir gerne per Mail unter: info@slalomracecup.at zur Verfügung. SRC - Stefan Kober 2013