Pflichtstücke Selbstwahlstücke - Stundenchor

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Transkript:

Pflichtstücke Selbstwahlstücke - Stundenchor 1. Auswahlverfahren Pflichtstücke 2. Einstufungen Selbstwahlliste 3. Gegenseitige Anerkennung Pflichtstücke anderer Landesverbände 4. Wo finde ich welche Liste? 5. Wo und wann lasse ich einstufen? 6. Der Stundenchor Viele Fragen unserer Dirigenten im BVBW zum Thema Pflicht- und Selbstwahlstücke und die entsprechenden Listen haben uns dazu veranlasst, diese Informationsschrift zu erstellen. Sollten sich im Laufe der Zeit Ergänzungen zusätzliche Definitionen als notwendig und wünschenswert herausstellen, wird diese Informationsschrift selbstverständlich erweitert. Immer wieder tauchen Ungereimtheiten basierend auf verschiedenen Listen auf. Die Arbeitsweise soll hier verdeutlicht Abkürzungen: LK = Literaturkommission BDMV = Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.v. BVBW = Blasmusikverband Baden-Württemberg e.v. BDB = Bund Deutscher Blasmusikverbände e.v. (Badischer Blasmusikverband) LMD = Landesmusikdirektor Literaturkommission BDMV: Bernhard Stopp, LMD Saarland, stellv. BundesMD Thorsten Ellmann, stellv. BundesMD Wolfgang Wössner Johannes Brenke Walter Ratzek Bernd Gaudera Frank Elbert Jochen Wehner Stefan Ametsbichler Walter Edelmann

Es wird immer darauf geachtet, dass Verbandsfunktionäre sowie verbandsunabhängige Mitglieder den Fachbereich bilden. Literaturkommission BVBW: MD Horst Bartmann, Vorsitzender MD Michael Koch MD Wolfgang Wössner MD a.d.franz Watz Josef Drixler, Leiter a.d. Musikzug 28 Ulm der Bundeswehr MD Thomas Wunder Heidi Maier Florian Mayer, Vorsitzender FB Musik Bläserjugend 1. Auswahlverfahren Pflichtstücke BDMV Die LK der BDMV wählt im Mai/Juni des Jahres aus vielen Einsendungen in einer mehrtägigen Tagung Vorschläge für die Pflichtstücke der einzelnen Landesverbände aus, und stellt diese allen Landesverbänden Ende Juni zur Verfügung um deren Auswahlverfahren zu verkürzen. Aus dieser Liste heraus kann der jeweilige Landesverband für sich Pflichtstücke auswählen. Er ist aber nicht verpflichtet. BVBW Die LK des BVBW übernimmt aus der Vorschlagsliste der BDMV 2 neue Werke pro Jahr pro Kategorie. Zusätzlich werden 2 neue Werke pro Kategorie aus der Liste des Vorjahres übernommen. Zusammen mit dem Literaturbeauftragten des BDB wird ein neues Werk ausgewählt. Diese Tagung findet Ende Juli statt. Somit kann die Pflichtstückliste des BVBW ab 2014 in der Septemberausgabe unserer Verbandszeitschrift Forte veröffentlicht Einstufungskriterien BDMV Aus der Einstufungshilfe der LK: Bewusst wird bei der Einstufung der LK der BDMV auf eine Aufschlüsselung nach harten Kriterien verzichtet. Aspekte wie Tonarten, Tonumfänge, Taktarten, rhythmische/harmonische Komplexität etc. spielen in ihrer Gesamtheit eine Rolle und können kaum isoliert betrachtet Daher müssen die Kommissionsmitglieder große Erfahrung als Dirigent sowie eine überdurchschnittliche Repertoirekenntnis mitbringen.

Kriterien: - musikalische Vielschichtigkeit/Komplexität - Instrumentation: Dichte kammermusikalische oder solistische Passagen - Behandlung der Einzelinstrumente - Tonumfänge - Technische Anforderungen an die Einzelstimmen - Besetzung (wird so wenig wie möglich berücksichtigt) - Rhythmische Schwierigkeiten (Einzelstimme und Zusammenspiel) - Harmonik/Tonsprache - Stilistische Anforderungen - Architektur des Werkes - Schwierigkeit und Komplexität in der Realisierung Einstufungskriterien BVBW - wie BDMV - Zusätzlich: Besetzung sollte der normalen Besetzung im BLO in der jeweiligen Kategorie gerecht Keine exotischen Instrumente. 2. Einstufung Selbstwahlliste Auch Werke, die nicht in einer der Listen eingestuft sind, können beim Wertungsspiel gespielt Es bedarf einer vorherigen Einstufung durch die LK des BVBW. Diese Einstufung wird als Zwischeneinstufung bezeichnet und ist dann in der Zwischeneinstufungsliste des BVBW wieder zu finden. Sie gilt so lange, bis eine endgültige Einstufung der LK der BDMV vorgenommen wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob es die Auswahl- oder Repertoireliste betrifft. Durch die Erweiterung der Kategorien vor einigen Jahren von 5 auf 6 mussten Umstufungen vorgenommen Deshalb kann ein Werk in verschiedenen Listen verschieden eingestuft sein. In diesem Falle wird gebeten dies direkt dem LMD des BVBW zu melden, um eine Klärung zu erreichen. Alle 10 Jahre überprüft die LK der BDMV die eingestuften Werke, ob sie dem Wandel der Zeit noch für diese Kategorie gerecht Falls ein Werk in den unterschiedlichen Kriterien zu verschiedenen Kategorien zuzuteilen ist, wird das Werk nicht eingestuft bzw. nicht zum Wertungsspiel zugelassen. Alle eingestuften Stücke, die sich auf der Auswahl- und Repertoireliste der BDMV und der Selbstwahlliste des BVBW befinden sind ohne Einstufung auswählbar!!! WICHTIG: bei Unklarheiten zur Einstufung direkt an den LMD wenden!

3. Gegenseitige Anerkennung der Pflichtstücke anderer Landesverbände Seit Mitte 2013 haben die Landesverbände aus Hessen, Bayern, Baden Württemberg BVBW und BDB, und Vorarlberg beschlossen ihre Pflichtstücke bei Wertungsspielen gegenseitig anzuerkennen. Dies ist folgendermaßen zu verstehen: Fährt ein Orchester in einen anderen Landesverband und möchte Pflichtstücken aus seinem Heimatverband dort vortragen gelten diese dort. Man muss keine Pflichtstücke aus dem fremden Verband auswählen, kann es aber. Bsp: Ein Orchester des BVBW geht zwei mal im Jahr zum Wertungsspiel. Einmal in seinem Heimatverband dem BVBW und dann verbunden mit einem Vereinsausflug nach Bayern zum Wertungsspiel. Nach der neuen Regelung kann er das Pflichtstück aus dem BVBW dort vortragen. Er muss kein neues aus der bayrischren Liste einstudieren. Es ist nicht so zu verstehen, dass Pflichtstücke aus der bayrischen Liste generell im BVBW gelten. Bsp: Einem Orchester sagen die Pflichtstücke aus dem BVBW nicht zu. Es sucht sich eines aus der Liste des bayrischen Blasmusikverbandes aus und geht im BVBW zum Wertungsspiel. Das wäre nicht zulässig. 4. Wo finde ich welche Liste? Selbstwahlliste BDMV - Homepage der BDMV: www.bdmv-online.de. - Auf dieser Seite befindet sich in der Rubrik Service-Center auf der linken Navigationsleiste der Zugang zur Selbstwahlliste Blasmusik sowie der Zugang zur Selbstwahlliste-Spielleute. Zwischeneinstufungen/Selbstwahlliste BVBW - Homepage des BVBW: www.bvbw-online.de - Auf dieser Seite befindet sich in der Rubrik Service-Center auf der linken Navigationsleiste der Zugang zu den Selbstwahllisten. Hierunter sind die Zwischeneinstufungen zur Konzertmusik, die Selbstwahlliste für die traditionelle Blasmusik (bisher böhmischmährisch) sowie die Pflichtstücke des BVBW zu finden. Für den BVBW gelten beide Selbstwahllisten. Sollte ein Werk ausgewählt werden, das mindestens in einer Liste vorhanden ist, kann es ohne Zwischeneinstufung gespielt 5. Wo und wann lasse ich einstufen?

Wo: Vorsitzender der LK des BVBW Herrn MD Horst Bartmann Rolf-Scheuermann-Str. 21 75446 Wiernsheim Mail: ah.bartmann@kabelbw.de Wann: - Für Erwachsenenorchester im konzertanten Bereich einzureichen bis 31. Dezember des Vorjahres. - Für Erwachsenenorchester im traditionellen Bereich einzureichen bis 31. Dezember des Vorjahres. - Für Jugendorchester einzureichen bis 31. Januar des Wertungsspieljahres. - Für Kammermusikvorträge muss nichts eingestuft werden, da das Hauptkriterium die Länge des Vortrages ist. 6. Der Stundenchor Der Stundenchor kann anstatt des Pflichtstückes an Wertungsspielen gewählt Es ist ein Werk, welches noch nicht veröffentlicht oder auf CD eingespielt wurde. Infos: - Der Stundenchor ist immer eine Kategorie tiefer ausgewählt als das Selbstwahlstück mit dem das Orchester gemeldet ist. - Er wird ca. 1,5 Stunden vor dem Wertungsspielvortrag dem Orchester ausgehändigt. Es bekommt ca. 1 Stunde Zeit ihn einzustudieren. - Nach dem Vortrag werden die Noten wieder eingesammelt und Verbleiben beim Verbandsdirigenten bis die WS-Saison vorbei ist. Dieser schickt dann die Noten an den Verein. - Bei der Auswahl der Stundenchöre durch die LK des BVBW wird darauf geachtet, dass der Notentext grafisch und inhaltlich sehr deutlich und richtig ist. Ebenso soll eine spätere Verwendbarkeit im Jahresprogramm eines Orchesters umsetzbar sein. Verfahren: - Spätestens 8 Wochen vor dem Wertungsspieltermin sollte der Stundenchor mit Besetzungsliste beim Vorsitzenden der LK BVBW Horst Bartmann angemeldet sein. Besetzungsliste sollte beiliegen. - Besetzungsliste ist auf der Homepage unter Wertungsspiele zu downloaden. Fachbereich Musik Bruno Seitz, Landesmusikdirektor des BVBW Januar 2015