Kultusbehörden der Länder

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG 2008 / 2009 1

Kultusbehörden der Länder

Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort 4 Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JTFO 5 Organisation des Bundeswettbewerbs 8 1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen 2009 8 2. Allgemeine Bestimmungen 9 3. Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen 9 4. Versicherungsschutz 11 5. Vorbehalt 11 Standardprogramm 14 Badminton 14 Basketball 16 Beach-Volleyball 20 Fußball 22 Gerätturnen 25 Golf 28 Handball 30 Hockey 32 Judo 34 Leichtathletik 36 Rudern 39 Schwimmen 42 Skilanglauf 44 Tennis 46 Tischtennis 49 Volleyball (Halle) 52 Ergänzungsprogramm 56 Badminton 57 Basketball 57 Fußball 57 Gerätturnen 58 Handball 58 Hockey 59 Judo 59 Leichtathletik 60 Rudern 60 Schwimmen 62 Skilanglauf 62 Tennis 63 Tischtennis 63 Volleyball (Halle) 63 Wettkampf IV - Talentwettbewerb 64 Badminton 65 Fußball 66 Gerätturnen 69 Hockey 73 Judo 74 Leichtathletik 76 Schwimmen 77 Tischtennis 79 Volleyball (Halle) 81 Anschriften 86 Statistik: Teilnehmerzahlen im Schuljahr 2006/2007 95

Grußwort Vorsitzender der Kommission JTFO und Vizevorstandsvorsitzender der Deutschen Schulsportstiftung Dietmar Hiersemann 40 Jahre JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA - eine Erfolgsgeschichte! Im Jahr 2009 feiert JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA seinen 40. Geburtstag - in dieser Zeit hat sich viel getan. Zu den zwei Kernsportarten Leichtathletik und Schwimmen kamen sukzessive weitere 14 Sportarten hinzu, als letzte Sportarten wurden Beach-Volleyball und Golf in das Standardprogramm aufgenommen. Zwei Sportarten, die unterschiedlicher nicht sein könnten und deutlich zeigen, wie breit das Angebotsspektrum geworden ist. Die beteiligten Spitzen- und Landesverbände und die Sportvereine haben die Kooperation mit den Schulen und Schulbehörden zur Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen Wettkämpfe auf den verschiedenen Ebenen und Qualifikationsstufen vor dem Hintergrund der Talentsichtung und Talentförderung über die Jahre schätzen gelernt. Aber auch den Schulen und Schulbehörden hat die durch JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA gefestigte Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen viele positive Impulse gebracht: die Angebotsvielfalt und -qualität im außerunterrichtlichen Schulsport wurde vergrößert und von Jahr zu Jahr weiter ausgestaltet. Darüber hinaus sehen sich die Verantwortlichen in den Schulbehörden vermehrt in der Pflicht, dem Bewegungsmangel junger Menschen entgegenzuwirken und durch attraktive Wettkampfangebote Anreize für die körperliche Fitness der Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Mit dem Blick auf 40 Jahre JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geht mein Dank an die Sportfachverbände für ihr langjähriges Engagement und an die Kultusbehörden der 16 Länder, die JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA seit seiner Gründung im Jahr 1969 tragen, unterstützen und über 40 Jahre partnerschaftlich mit der jeweiligen Führung von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA - zuletzt die Deutsche Schulsportstiftung - weiter entwickelt haben. Nicht zuletzt haben auch die JTFO-Sponsorpartner vor allem im letzten Wettbewerbsjahrzehnt für die Modernisierung des Klassikers gesorgt: unter anderem durch das neue zeitgemäße Logo in Anlehnung an die Olympischen Ringe, durch die Schaffung eines Maskottchens, das zu einem Sympathieträger geworden ist, und durch die Professionalisierung der Bundesfinalveranstaltungen. Aber es gibt auch konstante Faktoren bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. Die Regenjacke zum Beispiel, die die Finalisten in Berlin seit dem Jahr 1969 von den normalen Hauptstadttouristen unterscheidet und zum Kultobjekt der JTFO- Generationen geworden ist, und der Olympische Geist, der auch bei den JTFO-Wettkämpfen gelebt wird und sich in Teamgeist, Fairplay und einer überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft der jugendlichen Sporttalente widerspiegelt. Beim 40-jährigen Jubiläum 2009 in Berlin wird die Deutsche Schulsportstiftung voraussichtlich stolz verkünden können, dass sich seit der Gründung 22,5 Millionen Schülerinnen und Schüler an den JTFO-Wettbewerben auf Stadt- und Kreisebene, Bezirksebene, Landes- und Bundesebene beteiligt haben. Und alle, die sich für JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA engagiert haben - insbesondere die Lehrkräfte in den Schulen -, dürfen ebenfalls mit Recht stolz auf das Geleistete sein!

Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 15 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, jedoch nur Schulmannschaften möglich. Der Wettbewerb ist in nach Altersstufen geordnete Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen gegenwärtig in fünf Altersklassen der 16 Sportarten Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball (Halle) durchgeführt. Sportarten und Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den oben genannten 16 Sportarten werden in einzelnen Ländern insbesondere noch die folgenden Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten: Alpiner Skilauf, Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rodeln, Snowboarding, Triathlon und Windsurfen. 5

Standardprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme Skilanglauf: zwei Mannschaften pro Bundesland). Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III. In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2008/2009 im Standardprogramm zur Austragung kommenden Sportarten: WK I WK II WK III WK IV Badminton - 1992-1995 1 1994-1997 1 - Basketball - 1992-1995 1994-1997 - Beach-Volleyball - 1992-1995 1 - - Fußball - 1993-1995 1995-1997 - Gerätturnen - 1992-1995 2 1994-1997 2 - Golf - 1992-1995 - - Handball - 1992-1995 1994-1997 - Hockey 3 - - 1994-1997 - Judo - - 1994-1997 - Leichtathletik - 1992-1995 1994-1997 - Rudern - 1992-1994 1995-1997 - Schwimmen - 1992-1995 2 1994-1997 - Skilanglauf - - 1994-1997 - Tennis - - 1994-1997 - Tischtennis - 1992-1995 1994-1997 - Volleyball - 1992-1995 1994-1997 - 1 Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für Mädchen 3 Kleinfeldhockey 6

Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren Sportarten wie Fechten, Kanusport u.a. (siehe S.5) mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Länder und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren. Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswettkämpfe (WK IV) des neuen Talentwettbewerbs (siehe S.64) und die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Wettkampfklasse V) in den Sportarten des Standardprogramms. Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2008/2009 im Ergänzungsprogramm (Sportarten des Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten: WK I WK II WK III WK IV Badminton 1990-1993 1 - - 1996-1999 2 Basketball 1990-1993 - - 1996-1999 2 Beach-Volleyball 1990-1993 1-1994-1997 1 - Fußball 1990-1993 - - 1996-1999 2 Gerätturnen 1990-1993 1992-1995 3 1994-1997 3 1996-1999 2 Golf - - - - Handball 1990-1993 - - 1996-1999 2 Hockey 4 1990-1993 1992-1995 - 1996-1999 2 Judo 1990-1993 1992-1995 - 1996-1999 2 Leichtathletik 1990-1993 - - 1996-1999 2 Rudern 1990-1992 - - 1996-1999 2 Schwimmen 1990-1993 1992-1995 3-1996 - 1999 2 Skilanglauf 1990-1993 1992-1995 - 1996-1999 2 Tennis 1990-1993 1992-1995 - 1996-1999 2 Tischtennis 1990-1993 - - 1996-1999 2 Volleyball 1990-1993 - - 1996-1999 2 1 Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 3 Nur für Jungen 4 Kleinfeldhockey 7

Organisation des Bundeswettbewerbs 1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen 2009 Montag, 2. März Freitag, 6. März 2009 in Nesselwang Meldeschluss: 16. Februar 2009 Judo Skilanglauf Dienstag, 5. Mai Samstag, 9. Mai 2009 in Berlin Meldeschluss: 30. März 2009 Badminton Basketball Gerätturnen Handball Tischtennis Volleyball (Halle) Sonntag, 20. September Donnerstag, 24. September 2009 in Berlin Meldeschluss: 16. August 2009 Beach-Volleyball Fußball Golf Hockey Leichtathletik Rudern Schwimmen Tennis Spätestens zum angegebenen Meldeschluss müssen die vollständigen Meldeunterlagen der Mannschaften des jeweiligen Bundeslandes bei der Organisationsleitung Berlin bzw. dem Organisationsteam der Winterfinalveranstaltung eingegangen sein. - für die Bundesfinalveranstaltungen in Berlin: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft u. Forschung Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Organisationsleitung Berlin / Dr. Thomas Poller Beuthstr. 6-8 10117 Berlin - für die Finalveranstaltung in Nesselwang: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Heidi Repser 80327 München (Es gilt der Posteingangsstempel) 8

2. Allgemeine Bestimmungen In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule gebildet werden. Schüler/Schülerinnen, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte von den o.g. Regelungen abgewichen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Für die Bundesfinalveranstaltungen gelten für Entscheidungen des Schiedsgerichts folgende Regeln: Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nicht möglich. Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige Ausschreibung des Bundeswettbewerbs. In Bereichen, in denen diese keine besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch über die Geschäftsstelle in Düsseldorf an den Vorsitzenden der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Die Kommission berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung. 3. Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen Beim Bundesfinale sind nur die Schüler/Schülerinnen startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören (d.h. am Unterricht 9

teilnehmen), welche die Mannschaft entsendet. Schüler/Schülerinnen, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten. Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin darf ein Schüler/eine Schülerin jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsenden (Ausnahme: Skilanglauf). Über Sonderregelungen entscheidet die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Einvernehmen mit der Kommission Sport der KMK. Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.), die die Meldungen geschlossen für das Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin bzw. für das Winterfinale an das Organisationskomitee des jeweiligen Austragungsortes weiterleiten. Die Teilnehmerausweise werden am Anreisetag bei der Akkreditierung ausgegeben. Hierfür ist für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin und den Betreuer/die Betreuerin der Schulmannschaft ein aktuelles Lichtbild sowie ein amtlicher Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist. Auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise wird bei der Akkreditierung die Spiel- und Startberechtigung erteilt. Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 35 EURO je Schüler/Schülerin für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung u.a., die bis spätestens 7 Tage vor dem Anreisetag auf den den Kultusbehörden in den Ländern zur Verfügung gestellten Überweisungsträgern zu entrichten ist. Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vorfeld der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt. Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission Sport der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass 10

es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Starterlaubnis entziehen. Bei Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutreten. Schüler/Schülerinnen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen. 4. Versicherungsschutz Auf allen Ebenen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler/Schülerinnen und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert. 5. Vorbehalt Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung jederzeit möglich. 11

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Standardprogramm Badminton Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton-Verbandes. Bezugsquelle gegen Gebühr: MEYER & MEYER Verlag, von-coels-str. 390, 52080 Aachen, Bestellhotline: 0180/5101115, ISBN 3-89124-619-6, Fax: 0241/ 95810-10. 2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspieler), mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. 14 Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat. Eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler (1 Junge und 1 Mädchen) können bei Verletzung eines Stammspielers/einer Stammspielerin im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der verletzte Spieler/die verletzte Spielerin aufgestellt war. 3. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel und 1 gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: 1. Spiel: Jungendoppel 2. Spiel: Mädchendoppel 3. Spiel: 1. Jungeneinzel 4. Spiel: 1. Mädcheneinzel 5. Spiel: 2. Jungeneinzel 6. Spiel: 2. Mädcheneinzel 7. Spiel: Gemischtes Doppel 4. Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Jungen und Mädchen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste ändern.

Badminton Standardprogramm 5. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jeder Spieler/jede Spielerin kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/die Ranglistenerste müssen nicht unbedingt im Einzel spielen. 6. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des DBV (siehe Punkt 1). Rally-Point -Zählweise: Abweichend von der alten Zählweise, nach der nur der/die aufschlagende Spieler/-in einen zählbaren Punkt machen konnte, wird seit dem Schuljahr 2006/2007 nach der Rally-Point -Zählweise gespielt, d.h. jeder gewonnene Schlagwechsel bringt einen Punkt. Gespielt werden zwei Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden zwei Gewinnsätze bis 15 (Kurzsätze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz wird beim Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (16:14, 17:15...) erreicht ist (maximal bis 20). Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen) b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Spielpunktdifferenz e) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften 7. In der Regel werden keine Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen eingesetzt. Die Spieler/Spielerinnen üben die Schiedsrichterfunktion selbst aus. An der Wettkampfstätte muss ständig ein Oberschiedsrichter/eine Oberschiedsrichterin anwesend sein. 8. Die Bälle werden vom Ausrichter gestellt. Beim Bundesfinale wird mit Naturfederbällen gespielt, die vom Deutschen Badminton-Verband festgelegt werden. Wettkämpfe Wettkampf II für gemischte Mannschaften Jahrgänge 1992 1995 Wettkampf III für gemischte Mannschaften Jahrgänge 1994 1997 15

Standardprogramm Basketball 16

Basketball Standardprogramm 1. Allgemeine Bestimmungen a) Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB. Bezug gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel. 02331 / 106-0 oder im Internet auf der Homepage unter www.basketball-bund.de. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). b) Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige Verlängerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art. 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt. c) Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler/eine Spielerin aus dem betreffenden Spiel aus. d) Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. e) In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minuten. f) Bei einem disqualifizierenden Foul ist der Spieler/die Spielerin automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen. g) Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielern/Spielerinnen. Die Mannschaftsaufstellung darf während eines Turniers nicht verändert werden. h) Jede Mannschaft muss mit zwei Trikotsätzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet sein. 17

Standardprogramm Basketball 2. Platzierung von Mannschaften Zur Platzierung von Mannschaften werden die 42-45 der DBB-Spielordnung herangezogen. 42: Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der positiven Wertungspunkte. 43: Haben Mannschaften die gleiche Zahl positiver Wertungspunkte, so entscheidet über ihre Platzierung der direkte Vergleich zwischen diesen Mannschaften. Dabei wird die Platzierung nach Kriterien in nachstehender Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der positiven Wertungspunkte; b) nach der besseren Korbdifferenz aus dem direkten Vergleich; c) nach der besseren Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. 44: 1. Mannschaften mit Entscheidungen auf Spielverlust werden gegenüber anderen Mannschaften mit gleicher Zahl positiver Wertungspunkte schlechter platziert und sind beim direkten Vergleich nicht zu berücksichtigen. 2. Die Mannschaft mit der größeren Zahl der Entscheidungen auf Spielverlust ist in jedem Fall schlechter zu platzieren. 45: Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. 18

Basketball Standardprogramm 3. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale Es besteht kein Recht auf Einspielzeit. Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Minuten. Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung : Spätestens innerhalb des 6,25m-Raumes muss jedem Angreifer/jeder Angreiferin ein Verteidiger/eine Verteidigerin deutlich erkennbar zugeordnet sein. Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen den offiziellen Betreuer/die offizielle Betreuerin verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der Mann-Mann-Verteidigung obliegt dem/der vom Veranstalter eingesetzten Kommissar/Kommissarin. Der technische Kommissar/die technische Kommissarin kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten. Wettkämpfe Wettkampf II Jungen Jahrgänge 1992 1995 Wettkampf II Mädchen Jahrgänge 1992 1995 Wettkampf III Jungen Jahrgänge 1994 1997 Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 1994 1997 Fotos und Berichte von den Bundesfinalveranstaltungen sowie Informationen zu den aktuellen Aktionen der Sponsorpartner: www.jtfo.de 19

Standardprogramm Beach-Volleyball Allgemeine Bestimmungen 1. Regularien: Soweit nichts anderes festgelegt ist, gelten die zum Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen Offiziellen Beach- Volleyball Spielregeln der FIVB. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). 2. Mannschaftsstärke/Spieleranzahl: Eine Mannschaft besteht aus vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (inkl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers). 3. Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit späteren Überkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle Plätze ausgespielt. 4. Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jeder Schüler/jede Schülerin kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich ein Spieler/eine Spielerin verletzt, kann er/sie in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. der Ersatzspieler/die Ersatzspielerin zum Einsatz kommen. 5. Abfolge der Spiele: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt. 6. Best of three : Statt der bisherigen Ein-Satz-Spiele werden alle Spiele im Modus Best of three ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die Rally-Point -Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte ( Best of three mit mindestens 2 Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten Punkten. 7. Abweichend von der Änderung Nr.6 wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils bis 21 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Ein notwendiger Entscheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle 20

Beach-Volleyball Standardprogramm anderen Regularien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten. 8. Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden. 9. Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: a) Punktverhältnis b) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) c) Anzahl der gewonnenen Sätze d) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) e) Anzahl der gewonnenen Bälle f) Direktvergleich 10. Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen jeden die Plätze 13-16 aus und haben damit genauso viele Spiele wie die anderen 12 Teams. 11. Auszeiten: Jeder Mannschaft stehen pro Satz maximal zwei Auszeiten zur Verfügung. 12. Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften 5 Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld. 13. Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben (Erster und Zweiter Schiedsrichter sowie Schreiber) übernehmen. Für die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht gestellt. 14. Spielfeldgröße: 8 m x 8 m, Netzhöhe: Mädchen 2,24 m, Jungen u. Mixed: 2,35 m 15. Coaching ist nur während der Auszeit und außerhalb der Freizone gestattet. Wettkämpfe: Wettkampf II: Jahrgänge 1992-1995 21

Standardprogramm Fußball 22

Fußball Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Fußball-Bundes. Bezugsquelle: Deutscher Fußball- Bund (DFB), Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 67 88 1. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). 2. Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspieler/Ersatzspielerinnen bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den Mädchen aus maximal 10 Spielerinnen. Bei den Jungen können bis zu 4 Spieler und bei den Mädchen bis zu 3 Spielerinnen pro Spiel ausgewechselt werden. Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler/Spielerinnen zulässig. Bei den Jungen wird auf Großfeld ( normales Spielfeld ) mit 11er-Mannschaften und bei den Mädchen auf Kleinfeld mit 7er-Mannschaften gespielt. Gespielt wird mit einem Wettspielball der Größe 5. Abmessungen des Kleinfeldes: Breite : 50 m Länge : 70-75 m Strafraum : 11 m Strafstoßmarke : 9 m Torraum : 3 m Torbreite : 5 m Torhöhe : 2 m Skizze eines Kleinfeldes 3. Die normale Spielzeit beträgt bei den Jungen im Wettkampf II: 2 x 40 Minuten im Wettkampf III: 2 x 35 Minuten bei den Mädchen im Wettkampf II 2 x 35 Minuten im Wettkampf III: 2 x 30 Minuten Beim Bundesfinale können die Spielzeiten an einzelnen Tagen auch verkürzt werden, falls der Spielplan dies notwendig macht. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht überschritten werden. 23

Standardprogramm Fußball 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander c) Tordifferenz d) höhere Zahl der erzielten Tore e) Entscheidungsschießen (Elfmeterschießen bei den Jungen, Neunmeterschießen bei den Mädchen) 5. Beim Bundesfinale werden Spiele der Zwischenrunde und um die Plätze 3 bis 16 nicht verlängert. Die Spielentscheidung erfolgt durch ein Entscheidungsschießen. Die Endspiele werden bei unentschiedenem Ausgang nach Ablauf der regulären Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt in dieser Zeit keine Entscheidung, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen ermittelt. 6. Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spielkleidungen bereithalten. Gemäß den Bestimmungen des DFB ist das Tragen von Schienbeinschonern verbindlich vorgeschrieben. Thermohosen dürfen nur getragen werden, wenn sie mit der Farbe der Sporthosen übereinstimmen. 7. Zum Bundesfinale kann jede Jungenmannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. Die Mädchen werden nur von einer Betreuerin/einem Betreuer begleitet. 8. Vor jedem Spiel werden Ausweiskontrollen vorgenommen. Spieler/Spielerinnen sind erst dann spielberechtigt, wenn die in den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen geforderten Dokumente vorliegen. Wettkämpfe Wettkampf II Jungen Jahrgänge 1993 1995 Wettkampf III Jungen Jahrgänge 1995 1997 Wettkampf II Mädchen Jahrgänge 1993 1995 Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 1995 1997 24

Gerätturnen Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes ausgetragen. Gewertet wird nach den gültigen Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes. In den Wettkampfklassen II und III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen, wobei die 4 höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. In den Wettkampfklassen II und III werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten. Jede Schülerin wählt aus dem für den entsprechenden Wettkampf angegebenen Übungsangebot einen Vierkampf aus. Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten unterschiedlich sein. Die Übungsinhalte und Bewertungen entsprechen den P-Übungen, Variante A, des Deutschen Turner-Bundes. Verbindungen (nicht jedoch Elemente) können auch aus der Variante B gezeigt werden, führen jedoch zu keiner höheren Bewertung. WK II Schwierigkeitsstufen P7 P6 P5 P4 WK III Schwierigkeitsstufen P6 P5 P4 P3 Sprung: Höchstwert 17 16 15 14 13 P4 P5 P6 P7 max. Punktzahl 14 15 16 17 Gerätehöhe Sprung 1,10 m Bock 1,20 m 1,10 m 1,20 m Gerätehöhe Schwebebalken 1,00 m 1,10 m 1,10 m 1,20 m In Wettkampf III der Mädchen (P6) darf der Handstützüberschlag statt über eine Gerätehöhe von 1,10m auch über 1,20m gesprungen werden, führt jedoch zu keiner höheren Wertung (max. 16 Punkte). Sofern der Ausrichter keinen Sprungtisch oder nicht in genügender Zahl vorhandene Sprungtische besitzt, wird Pferd gesprungen, bzw. darf die höchste Wettkampfklasse eines Wettkampfes den Sprungtisch benutzen. Beim Bundesfinale in Berlin steht am 1. Wettkampftag für WK II Sprungtisch zur Verfügung, für WK III Pferd. Am 2. Wettkampftag kann in beiden Klassen alternativ gewählt werden. 25

Standardprogramm Gerätturnen Boden: Die Pflichtmusiken zu den Wettkampfübungen dürfen durch selbst gewählte Musiken einer Mannschaft oder Turnerin ersetzt werden. Zum Ausgleich der Musik dürfen am Ende eines Raumweges bis zu 16 Zählzeiten gymnastische tänzerische Elemente ergänzt werden. Die Musikbegleitungen zu den Bodenpflichtübungen der Mädchen sind bei der DTB- Shop, (Otto-Fleck-Schneise 10a, 60528 Frankfurt/Main, 06562/6155 oder bestellung@dtb-shop.de) erhältlich. Legitimation: Die Mannschaftsbetreuer/-betreuerinnen haben Vorsorge zu treffen, dass die Schülerinnen sich durch Vorlage des Teilnehmerausweises sowie eines gültigen Ausweises (Reisepass / amtl. Personalausweis / Kinderausweis) legitimieren können. Material für die Erarbeitung der Pflichtübungen: Die erstmals aufgelegte Broschüre "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA, Deutscher Turner- Bund und Schulsport" ist ab dem 01.01.2008 erhältlich. Hier sind die Übungsinhalte der Wettkämpfe (Wk II bis IV) veröffentlicht. Die Übungsinhalte stehen in Kurzform (Auflistung aller Elemente) in einer EXCEL- Datei im Netz (www.jtfo.de, www.dtb-geraetturnen.de ). Geturnt wird die vollständig ausgeschriebene P-Übung. Da Verbindungen in Variante A weitgehend frei gestaltet werden dürfen, sofern es keine Serien sind, ist die Kurzform der P-Übungen eine praktische Handhabe für die Turnhalle. Eine DVD mit den Pflichtübungen und die Aufgabenbücher / Broschüren Gerätturnen können im DTB-Shop (Otto-Fleck-Schneise 10a, 60528 Frankfurt/Main, 06562/6155 oder bestellung@dtb-shop.de) bezogen werden. Solange der Vorrat reicht ist die Broschüre "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA, Deutscher Turner- Bund und Schulsport" über die Kultusbehörden erhältlich. 26

Gerätturnen Standardprogramm Wettkämpfe Wettkampf II Jahrgänge 1992 1995 Mädchen: Vierkampf an Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierigkeitsstufen P 4-7 Wettkampf III Jahrgänge 1994 1997 Mädchen: Vierkampf an Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierigkeitsstufen P 3-6 Für alle Übungen gilt die Variante A. Rahmenwettkampf: Alle am Bundesfinale teilnehmenden Mannschaften nehmen am so genannten Rahmenwettkampf teil. Dabei kann eine Disziplin gewählt werden: 1.) Fließendes Bodenturnen oder Minitrampolin 2.) Gruppengestaltung mit Inhalten aus dem Turnen, der Gymnastik oder des Tanzes. Gewertet wird in Rahmenwettkampf Nr. 1 nach den erleichterten Kriterien des DTB- Wettkampfes "Teamgym", im Rahmenwettkampf Nr. 2 nach den Kriterien des "Rendezvous der Besten" (www.jtfo.de, www.dtb-geraetturnen.de ). Eine Jury wählt aus den Vorführungen des Rahmenwettkampfes die Schulmannschaft aus, welche bei der Abschlussveranstaltung in der Max-Schmeling-Halle auftreten darf. Die Schulen melden zusammen mit ihren Mannschaftsdaten ihre Disziplin des Rahmenwettkampfes. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Der Rahmenwettkampf ist kein Qualifikationswettkampf und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Sofern er aus Kapazitätsgründen nicht stattfinden kann, wird empfohlen, zumindest die für das Bundesfinale qualifizierten Schulen vor der Siegerehrung ihre Darbietung vorführen zu lassen. 27

Standardprogramm Golf Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelgt ist - nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich. 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülern/Schülerinnen - sie kann beliebig aus Schülerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu betreuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann, oder aber es ist automatisch der/die Betreuer/Betreuerin. Als Begleitperson/Caddie ist nur der/die offiziell benannte Betreuer/Betreuerin der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied. 3. Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schülerinnen und Schüler mit Clubvorgabe - 54 oder besser, oder die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Der Nachweis über das Kindergolfabzeichen in Gold sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. Der Nachweis der Schulzugehörigkeit wird über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht. 4. Landesebene: Es werden 5 Einzel über 18 Löcher - Zählspiel nach Stableford (vorgabenwirksam) gespielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer Brutto-Wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h. es gibt ein Streichergebnis. Die Netto-Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mannschaft in der Brutto-Wertung qualifiziert sich als Landessieger für das Bundesfinale. Wenn sich mehr als 12 Mannschaften für das Landesfinale melden, sollten regionale Qualifikationsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden. Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Wettersituation) Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. 4.1 Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. 4.2 Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schüler/Schülerinnen inkl. deren Stammvorgabe erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter 28

Golf Standardprogramm anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen. Sollte ein gemeldeter Spieler/eine gemeldete Spielerin nicht antreten können, kann dieser/diese durch einen anderen/eine andere Spieler/Spielerin der Schule ersetzt werden. Der/Die neue Spieler/Spielerin spielt an Stelle des/der zu ersetzenden Spielers/Spielerin. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsaufstellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzuteilen. 4.3 Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband/Club eingesetzt. 5. Bundesfinalveranstaltung: Es werden gespielt: 1. Spieltag: 18 Löcher, 2 Vierer (nach Regel 29) 2. Spieltag: 18 Löcher, 4 Einzel 5.1 Als Mannschaftsergebnis wird die Summe der 5 besten Ergebnisse aus den 2 Vierern und 4 Einzeln der Mannschaft über CR gewertet. 5.2 Bei gleichem Gesamtergebnis von mehreren Mannschaften für den 1. Platz erfolgt ein Zählspiel-Stechen mit je 2 in der letzten Einzelrunde eingesetzten Spielern/-innen der betreffenden Mannschaften, bis eine Mannschaft auf einem Loch eine geringere Anzahl Gesamtschläge (Aggregat der 2 Spieler/-innen) als die andere(n) Mannschaft(en) spielt. Bei allen anderen gleichen Gesamtergebnissen der Mannschaften bleibt von den 5 gewerteten Ergebnissen das Höchste unberücksichtigt und die Summe der übrigen Ergebnisse wird gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt, bis das beste Ergebnis entscheidet. Danach entscheidet das Los. 5.3 Sollte ein gemeldeter Spieler/-in nicht antreten können, kann dieser/diese bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spieler/-innengruppe gegenüber dem Starter durch einen anderen Mannschaftsspieler/-in ersetzt werden. Der/die neue Spieler/-in spielt an Stelle des/der zu ersetzenden Spielers/Spielerin. 5.4 Am Vortag des Wettspiels kann eine Proberunde gespielt werden. Eine Betreuer- /Kapitänsbesprechung findet ebenso am Vortag um 17.00 Uhr am Austragungsort statt. 6. Wettkämpfe: Wettkampf II für gemischte Mannschaften Jahrgänge 1992-1995 29

Standardprogramm Handball Wettkämpfe Wettkampf II Jungen Jahrgänge 1992 1995 Wettkampf II Mädchen Jahrgänge 1992 1995 Wettkampf III Jungen Jahrgänge 1994 1997 Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 1994 1997 30

Handball Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Spielregeln des Deutschen Handball-Bundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Handball-Bund (DHB), Geschäftsstelle, Strobelallee 56, 44139 Dortmund, Tel.: 0231/91 19 10. Gespielt wird mit den Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball). Zu beachten sind die DHB-Sonderregelungen Jugend: - Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. - Das Team-Time-out entfällt. - Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert. - Bei allen Spielen des Bundesfinales wird die Anwendung der 2-Linien-Abwehr in der Wettkampfklasse III zwingend vorgeschrieben (hierzu gehören z.b. die Abwehrformationen: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1, offensive 5:1). Detaillierte Informationen im Internet: www.deutscherhandballbund.de/frame.php?c=a_lehrmaterial&u1=aus-_und_weiterbildung&u2=a_lehrmaterial 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 11 Spielern/Spielerinnen. Die Mannschaft muss in jedem Fall mit einem Torwart/einer Torfrau spielen. Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler/Spielerinnen einschließlich Torwart/ Torfrau befinden. 3. Die Spielzeit beträgt beim Bundesfinale in allen Altersklassen bei den Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten, in der Vorschlussrunde und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf 2 Minuten festgelegt. Der Ball muss einen Umfang von 54 bis 56 cm haben. In WK III Mädchen muss der Umfang 50 bis 52 cm betragen. 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktverhältnis b) Tordifferenz c) Ergebnis aus Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften d) Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von 5 Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die Spielverlängerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Fällt dabei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt. 31

Standardprogramm Hockey Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey. Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über die Kultusbehörden der Länder oder den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (siehe auch www.schulhockey.de). 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern/Spielerinnen (5 Feldspieler/-innen, 1 Torwart/Torfrau, 3 Auswechselspieler/-innen). 32

Standardprogramm Hockey 3. Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spielzeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal 5 Minuten festgelegt. 4. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Tordifferenz c) höhere Anzahl der erzielten Tore d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften e) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft). 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Siebenmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung. Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine Spielzeitverlängerung (s.o.), die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen (s.o.) herbeigeführt. Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein Siebenmeterschießen. 6. Ein Spieler/eine Spielerin kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für den gleichen Spieler/die gleiche Spielerin bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält eine/e Spieler/in eine zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist er/sie automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt. Wettkämpfe Wettkampf III Jungen Jahrgänge 1994 1997 Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 1994 1997 33

Standardprogramm Judo Allgemeine Bestimmungen 1. Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Wettkampfregeln und -bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes DJB (Jugend, U 17, weiblich/männlich) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Judo-Bund e.v. (DJB), Otto-Fleck- Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 67 72 08-16, Fax 67 72 242 2. Für den Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA gelten folgende Sonderregelungen: a) Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. b) Verletzungsbedingte Behandlungen sind durch Ärzte/Sanitäter möglich. c) Die Mindestgraduierung ist der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu). d) Die Wettkampffläche beträgt mindestens 6 x 6m zuzüglich einer Sicherheitsfläche von 3m, zwischen den beiden Wettkampfflächen mindestens 4m. Reduzierung der äußeren Sicherheitsfläche ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. e) Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. 34

Judo Standardprogramm 3. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern / Schülerinnen (5 Wettkämpfern / Wettkämpferinnen und maximal 3 Ersatzkämpfern / Ersatzkämpferinnen). 4. Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schüler / Schülerinnen eingewogen werden. Der Start in der nächst höheren Gewichtsklasse ist zulässig. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 4 Gewichtsklassen besetzt sein. Die Gewichtsklassen sind: Jungen: bis 46 kg, bis 50 kg, bis 55 kg, bis 60 kg, über 60 kg Mädchen: bis 44 kg, bis 48 kg, bis 52 kg, bis 57 kg, über 57 kg 5. Wettkampfsystem für das Bundesfinale: Vorgepooltes System mit Final- und Platzierungsrunde 1. Tag: Poolsystem mit 4 Pools (1., 2., 3., 4. Plätze in den Pools) 2. Tag: 1. Durchgang Finalrunde und Platzierungsrunde 9. 16. Platz 3. Tag: Halbfinale und 3. Plätze (2 Matten), Finale (1 Matte) 6. Unentschieden bei a) Mannschaftskampf: Sind die Siegpunkte (SP) gleich, entscheiden die Wertungspunkte (WP). Gibt es hier keine Entscheidung, so wird bei Poolkämpfen unentschieden (1:1) eingetragen. Bei Ausscheidungskämpfen gibt es einen Stichkampf. Endet dieser unentschieden, wird nach dem Golden- Score-Prinzip mit Pflichtentscheid weitergekämpft: (a) War ein Einzelkampf unentschieden, dann wird dieser zum Stichkampf. (b) Waren mehrere Einzelkämpfe unentschieden, dann wird aus ihnen ein Stichkampf gelost. (c) War kein Einzelkampf unentschieden, dann wird aus allen Kämpfen ein Stichkampf gelost. Die Mannschaftsführer dürfen vorher eine neue Mannschaftsaufstellung abgeben. b) Poolkämpfen: Der Sieger erhält 2 Gewinnpunkte (GP), der Verlierer 0 GP. Unentschieden wird mit 1:1 gewertet. Die Reihenfolge der Platzierung der Mannschaften ergibt sich aus der Anzahl der GP, nachrangig der SP und schließlich der WP aus allen Kämpfen, wobei jeweils die höhere Differenz der Punkte entscheidend ist. Sind alle Differenzen gleich, so entscheidet der höhere Stand der SP, nachrangig der WP. Kann immer noch keine Entscheidung getroffen werden, so entscheiden die untereinander geführten Kämpfe. Weisen Mannschaften identische Anzahlen von positiven und negativen GP, SP und WP auf, so entscheidet der direkte Vergleich. Haben diese beiden Mannschaften gegeneinander Unentschieden gekämpft, dann wird ein Stichkampf in einer auszulosenden Klasse ausgetragen. Im Falle von drei oder mehr absolut gleichstehenden Mannschaften werden Entscheidungskämpfe im Pool-System durchgeführt. Die vorher auszulosende Gewichtsklasse gilt dann für alle diese Stichkämpfe (siehe oben.) Wettkämpfe Wettkampf III Jungen Jahrgänge 1994 1997 Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 1994 1997 35