Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) 1. Allgemeine Grundlagen 2. Kalkulation gesplitteter Abwassergebühren 3. Pauschaler Gebührennachlass 4. Ermittlung der Bemessungsgrundlage 5. GeoMedia FIS Niederschlagswasser mit Live-Demo 6. Kosten
Gründe für eine gesplittete Abwassergebühr Rechtliche Grundlagen Die Abwasserbeseitigung ist gem. 45 b Abs. 2 Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde 45 b Abs. 3 WG bestimmt, dass das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1.1.1999 an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden, durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden soll Ziele 1. Rechtssicherheit 2. Gebührengerechtigkeit 3. Rückführung des Niederschlagswassers (möglichst vor Ort) dem natürlichen Wasserkreislauf z.b. durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein Gewässer
Grundlagen Niederschlagswassergebühr Zur Deckung der anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung und Reinigung wurden in den Städten und Kommunen bisher die Abwasserkosten aus dem Frischwasserverbrauch errechnet Mit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird neben der Abwassergebühr eine zweite, die Niederschlagswassergebühr erhoben Berechnungsgrundlage ist die Größe und Art der versiegelten Fläche eines Grundstückes mit Kanalanschluss Diese Neuregelung ist verursachergerecht und führt häufig zu einer Begünstigung von Privathaushalten und einer Steigerung der Abwasserkosten von flächenintensiven Gewerbebetrieben Das Gebührensplitting fördert eine naturschonende Wassernutzung (es entsteht ein Anreiz zur Entsiegelung oder zur Regenwassernutzung für den Garten oder das Haus)
Grundlagen der Regenwasserbewirtschaftung Entwässerungssysteme Mischsystem: Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden gemeinsam abgeleitet Trennsystem: Getrennte Leitungen Das Schmutzwasser wird der Kläranlage zugeführt Das Niederschlagswasser wird direkt oder nach Behandlung im Regenklärbecken in natürliche oder künstliche Gewässer eingeleitet Modifizierte Entwässerungssysteme Ableitung über Mulden, Rinnen, oder Rohre in Gewässer Dezentrale Speicherung oder Versickerung auf Privatgrundstücken Zisterne mit Nutzung des Wassers zur Gartenbewässerung oder im Haushalt
Kalkulation gesplitteter Abwassergebühren In der Regel liegt die Verteilung der Abfluss - m³ im Mischwassernetz (nach Abzug Straßenentwässerung) bei Schmutzwasser 55-65 % Niederschlagswasser 35-45 % Im Mittel kann ein Verhältnis von 60 % Schmutzwasser 40 % Niederschlagswasser angesetzt werden Quelle: BWGZ 21/2001 vom 15.11.2001, S. 820 ff.
Kalkulation gesplitteter Abwassergebühren Grundlage für die Abteilung der Beseitigungskosten ist eine Kostenstellen- bzw. Kostenträgerrechnung mit den Hauptkostenstellen Kläranlage Regenwasserbehandlungsanlagen Verbindungssammler Kanalisation / Ortsnetz Grundstücksanschlüsse laufende Betriebskosten: Energiekosten (Strom, Gas, Öl, Wärme) Personalkosten Kosten für Verbrauchs- und Betriebsmittel
Verteilung der realen Kosten (Beispiel) 2 Mio. m³ 0 m³ Ohne Splitting Abwasserkosten 5,0 Mio. keine Niederschlagswasser Abwassergebühr 2,50 / m³ 100 % 0 % Gebühr = Gesamtkosten / Wasserverbrauch 1,875 Mio. m² 0 m² 2 Mio. m³ 0 m³ Mit Splitting 1,5 Mio. 70 % Niederschlagswasser 0,80 / m² 70 % 3,5 Mio. Schmutzwasser 1,75 / m³ 100 % 0 % Schmutzwassergebühr = Schmutzwasser / Wasserverbrauch Niederschlagswasser = Regenwasser / Gesamtfläche
Pauschaler Gebührennachlass Pauschaler Gebührennachlass bei fehlender Niederschlagswasserbeseitigung Gemeinden, die keine gesplittete Abwassergebühren erheben, können einen Gebührennachlass einräumen, wenn kein Niederschlagswasser oder nur geringe Mengen in die Kanalisation eingeleitet werden Bei der Schätzung der Minderleistung kann aufgrund von betriebstechnischen Plausibilitätsprüfungen und allgemeinen Erfahrungswerten von Schätzungsgrundlagen ausgegangen werden Wird nur Schmutzwasser eingeleitet, fällt keine Niederschlagswassergebühr an, sonder nur eine Schmutzwassergebühr
Pauschaler Gebührennachlass Einleitung ausschließlich Schmutzwasser Bei der Aufteilung der Abwassergebühren kann von folgenden Ansätzen ausgegangen werden: Klärgebühr SW-Anteil ca. 90-95 % und NW-Anteil ca. 5-10 % Es ergibt sich eine Reduzierung der Klärgebühr um 10 % Kanalgebühr SW-Anteil ca. 53 % und NW-Anteil ca. 47 % Es ergibt sich eine Reduzierung der Kanalgebühr um 50 %
Pauschaler Gebührennachlass Einleitung über Notüberläufe Bemessungsgrundlage ist das Versickerungs- bzw. Retentionsbecken für eine Regenspende mit 5-jähriger Häufigkeit In der Satzung sollte die Vorgabe gemacht werden, dass mind. 2 qm Stauvolumen je 100 m² angeschlossener Fläche vorhanden sein muss Die Klärgebühr kann um ca. 10 % und die Kanalgebühr um ca. 40-50 % reduziert werden Gedrosselte Einleitung Die Rückhalteanlagen (z.b. Mulden-Rigolen-Systeme) werden so dimensioniert, dass eine geringe Menge an NW-Wasser (gedrosselt) ins Kanalnetz eingeleitet wird Die Klärgebühr kann um max. 5 % und die Kanalgebühr um mindestens 20 % reduziert werden
Ermittlung der Bemessungsgrundlage Für die Einführung einer gesplitteten Gebühr müssen die zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen neu erhoben werden Ermittlung von Amtswegen: mit Unterlagen aus dem Grundbuch (ALB, ALK) Ortsbegehungen und ggf. Vermessung der einzelnen Grundstücke personal und zeitintensiv Befliegung: als Grundlage werden Luftaufnahmen in mehreren Arbeitschritten bearbeitet und interpretiert besondere Erfahrung notwendig, zusätzliche Erhebungen z.b. durch Selbstveranlagungen und Begehungen z.t. trotzdem notwendig Selbstveranlagungen: Alle Grundstückseigentümer werden durch den Versand von Fragebögen aufgefordert, die befestigten und an den Kanal angeschlossenen Flächen selbständig anzugeben Erläuterungen müssen gründlich ausgearbeitet werden, Bürgerinfos & Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Plausibilitätskontrolle
Bemessungsgrundlage (Muster des Gemeindetags) Weitere Differenzierungen sind möglich
Berechnung der Gebühr Es gibt zwei Haupt-Arten der Berechnung der NW-Gebühr 1. Die Berechnung über den Gebietsabflussbeiwert Der Gebietsabflussbeiwert ergibt sich aus einer Gruppierung der Bebauungsdichte und wird mit der Flächengröße und Gebühr multipliziert 2. Die Berechnung über die tatsächliche Versiegelung Erfassung der versiegelten Dach- und Bodenflächen anhand von Luftbildern und Selbstauskunftsbögen und Ermittlung des tatsächlichen Abflussverhaltens
Ermittlung der tatsächlichen Versiegelung Vorgehensweise am Demo-Beispiel Stadt Geislingen Erstellung von Gebührenflächen Niederschlagswasser auf Grundlage der aktuellen Flurstücke -> GeoMedia Objektklasse Übernahme der Haupt- und Nebengebäude aus der ALK mit Verweis auf die Gebührenfläche NW -> GeoMedia Objektklasse Überprüfung und Ergänzung des aktuellen Gebäudebestandes mit aktuellen Orthophotos (Auflösung mind. 20cm, 16bit, Farbe) Übernahme der ALB-Eigentumsverhältnisse in die Access-Datenbank mit Verweis auf die jeweilige Gebührenfläche Eventuell mit Hilfe von Orthophotos die Dachflächen klassifizieren und markante versiegelte Bodenflächen erheben Versand von Selbstauskunftsbögen mit Lageplan -> Eigenerklärung Überprüfung der Flächen durch den Eigentümer mit Angabe der Entwässerungsart
GeoMedia FIS Niederschlagswasser Grundfunktionalitäten Suche nach Adressen und Eigentümern in der Access-Datenbank und direktes Anzeigen der Gebührenfläche mit allen versiegelten Flächen Erstellung des des Anschreibens an den Eigentümer mit Lageplan und Integration in das Dokumentenmanagementsystem DMS Übernahme der gescannten Eigenerkärung in das DMS Einarbeitung der Eigenerklärung in GeoMedia (versiegelte Flächen, Art der Befestigung, Art der Entwässerung, Zeitraum, Zisternen) Optimierte Neuaufnahme von versiegelten Bodenflächen Neuberechnung der Gebühren-m² Übergabe der Gebühren-m² an das Finanzwesen
GeoMedia-Befehle Niederschlagswasser Start des FIS: NW zum Bearbeiten versiegelter Flächen LIVE-Demo Gebührenfläche mit beschrifteten Dach (D) und Wegeflächen (V) Grün markiert die ausgewählte D1 im FIS
Unsere Dienstleistungen Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Komplettberatung bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr / Projektsteuerung Modellrechnungen / Verfahrensoptimierung / Gebührenkalkulation Erstellung von Ausschreibungsunterlagen / Bietergespräche / Vergabevorschläge / Abnahme von Leistungen Datenaufbereitungen ALK / ALB / Kanaldatei / Versiegelte Flächen Ermittlung der versiegelten Flächen durch multitemporale Karten und Luftbildauswertungen / Orthophotos on screen Durchführung von Informationsveranstaltungen / Bürgerberatung Bereitstellung leistungsfähiger Datenbank- und GIS-Lösungen
Kosten (netto) Lizenzen und Schulungen 1. FIS Abwasser-Gebührenspiltting 3.400,- 2. Installation und Schulungen vor Ort (2 AT) 1.300,- Datenaufbereitungen und Dienstleistungen 1. Aufbau Datenbank (ALK+ALB liegt vor) 0,80 / Grundstück 2. Integration Kundendatei Kanal nach Aufwand / Eigenleistung 3. Erstellung Eigenerklärungen + Lageplan 1,00 / Grundstück (als pdf inkl. Integration in das DMS) 4. Einarbeitung Eigenerklärungen nach Aufwand / Eigenleistung zur Sonderaktion GAG
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - Haben Sie noch Fragen? - Dipl.-Ing. Martin Wacker Geschäftsführung Dipl.-Geogr. Dominique Demmig Umweltplanungen Tel. 06151 / 872-4000 Email mwacker@umgis.de Tel. 06151 / 872-4004 Email ddemmig@umgis.de UmGIS Informatik GmbH Technologie- und Innovationszentrum TIZ Robert-Bosch-Str. 7 64293 Darmstadt