Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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1 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Rechtliche Rahmenbedingungen - Referent: Dipl.-Kfm. Joachim Will 23. November 2011

2 AGENDA Bisherige Rechtsauffassung Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Einführung der gesplitteten t Abwassergebühr büh in Einzelschritten Berechnung der Maßstäbe für die Aufteilung von Kosten Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und dniederschlagswassereinleitung i l it Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf die Gebührenbelastung b der Bürger 2

3 Bisherige Rechtsauffassung 3

4 Bisherige Rechtsauffassung Bis in das Jahr 2009 war es üblich, für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung g g eine einheitliche Gebühr zu erheben, die nach dem sogenannten Frischwassermaßstab bemessen wurde. 4

5 Bisherige Rechtsauffassung Eine solche einheitliche Gebühr war jedoch rechtlich schon immer zweifelhaft, da unterschiedliche Leistungen vorliegen und der verwendete Frischwassermaßstab nur dann in Betracht kommen kann, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Fi Frischwasserverbrauch heines Grundstücks und dder wahrscheinlichen Menge an eingeleitetem Niederschlagswasser besteht. 5

6 Bisherige Rechtsauffassung Das Bundesverwaltungsgericht hielt bisher eine einheitliche Abwassergebühr auf Basis des Frischwasserverbrauchs für unbedenklich, wenn a) der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung an den Kosten für die gesamte Abwasserbeseitigung geringfügig ist - niedriger als 12 % der Gesamtkosten - u n d 6

7 Bisherige Rechtsauffassung b) die jeweilige Kommune durch eine verhältnismäßige homogene Bebauung geprägt ist, also ohne eine nennenswerte Anzahl kleinflächiger Grundstücke mit hohem Wasserverbrauch bzw. großflächig befestigter Grundstücke mit geringem Wasserverbrauch - Abweichungen der Einzelfälle von der homogenen Bebauung geringer als 10 % -. 7

8 Bisherige Rechtsauffassung Als abweichende Fälle von der ansonsten homogenen Bebauung (private Grundstückseigentümer) hat man in der Praxis die gewerblichen Grundstücke angesehen. 8

9 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof g Urteil vom 2. September

10 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Der VGH Kassel ist im September 2009 von seiner ständigen Rechtsprechung abgerückt und hat dargelegt, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer einheitlichen Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Praxis in aller Regel nicht vorliegen. 10

11 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Begründung des VGH Kassel Der Frischwasserverbrauch h ist regelmäßig personen- und produktionsabhängig. Die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers dagegen hängt von Größen wie Topographie, Flächengröße, Oberflächengestaltung oder Menge des Niederschlags ab. 11

12 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Folglich: Auch bei einer homogenen Bebauung fehlt unter den modernen Lebensverhältnissen der erforderliche Bezug zwischen Frischwassermenge und zu entsorgender Niederschlagswassermenge. 12

13 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Selbst bei einer homogenen Bebauungsstruktur mit ausschließlich Ein- bzw. Zweifamilienhäusern finden sich auf solchen Grundstücken sowohl Einpersonenhaushalte als auch Familienhaushalte mit vier und mehr Personen, so dass es trotz einer einheitlichen Bebauung zu einem völlig unterschiedlichen Wasserverbrauch kommt. 13

14 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Beispiel: Verteilung der Haushalte im Hochtaunus-, Main-Taunus- und Rheingau-Taunus-Kreis Haushalte mit einer Person: = 19,40 % Haushalte mit zwei Personen: = 43,57 % Haushalte mit vier Personen: = 15,12 % Haushalte mit fünf und mehr Personen: = 595% 5,95 14

15 Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 2. September 2009 Fazit: Trotz des hohen h Aufwandes für die Einführung einer gesonderten Niederschlagswassergebühr werden auch die kleineren Aufgabenträger nicht umhin kommen, gesonderte Niederschlagswassergebühren einzuführen. 15

16 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Einzelschritten 16

17 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Einzelschritten Für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind grundsätzlich mehrere Schritte notwendig, die unterschiedliche Fachkompetenz benötigen, aber zwingend abgestimmt und koordiniert durchgeführt werden müssen. 17

18 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Einzelschritten a) Flächenermittlung b) Berechnung der Maßstäbe für die Aufteilung von Betriebs- und Kapitalkosten auf Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung getrennt nach Kanal und Kläranlage c) Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutzund Niederschlagswassereinleitung auf Basis der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes b des Landes Hessen (HKAG) 18

19 Berechnung der Maßstäbe für die Aufteilung von Kosten (ingenieurtechnisches Gutachten) 19

20 Berechnung der Maßstäbe für die Aufteilung der Kosten Ausgehend von den gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung erfolgt zunächst eine Aufteilung auf Kanal und Kläranlage. l Daran anschließend sind die Kosten für Kanal und Kläranlage verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung aufzuteilen. 20

21 Berechnung der Maßstäbe für die Aufteilung der Kosten Gesamtkosten Abwasserbeseitigung Kanal Kläranlage Kapitalkosten Kapitalkosten Betriebskosten Betriebskosten Schlüssel 35% Schlüssel 65% Schlüssel 60% Schlüssel 40% Schlüssel 80% Schlüssel 20% Schlüssel 70% Schlüssel 30% Schmutzwasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Niederschlagswasser Niederschlagswasser Schmutzwasser 21

22 Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung 22

23 Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung i l it Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden keine zusätzlichen Einnahmen für die Kommune generiert. Die Gesamtkosten der Einrichtung werden jedoch auf zwei Kostenträger verteilt. 23

24 Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung i l it Grundsätzlich gilt: Familienhaushalte werden gegenüber den Einpersonenhaushalten günstiger gestellt (geringe Auswirkung) Je größer der Anteil der Gewerbegrundstücke, desto höher die Entlastung für die Privathaushalte (wesentliche Auswirkung für Gewerbe sicher, für Privathaushalte möglich) 24

25 Kalkulation der Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung i l it Einheitsgebühr Gesplittete Gebühr Gesamtkosten Gesamtkosten 100 % ~40 % ~60 % Kosten für Niederschlagswasser Kosten für Schmutzwasser Befestigte Fläche Frischwasserverbrauch Frischwasserverbrauch Gebühr je m³ Frischwasser Gebühr je m³/fläche Gebühr je m³/frischwasser 100 % der Kosten ~40 % der Kosten ~60 % der Kosten 25

26 Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf die Gebührenbelastung b der Bürger 26

27 Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr auf die Gebührenbelastung der Bürger Beispiel Musterstadt: Einfamilienhaus Bisherige Gebühr nur Schmutzwasser Schmutzwasser Neue gesplittete Abwassergebühr Niederschlagswasser Zusammen Veränderung 100 m³ 100 m³ x 4,00 EUR 100 m³ x 2,50 EUR = 400,00 EUR = 250,00 EUR 120 m² 120 m² x 0,80 EUR = 96,00 EUR =346,00 EUR = -54,00 EUR Hochhaus m³ m³ x 4,00 EUR m³ x 2,20 EUR = 5.600,00 EUR = 3.080,00 00 EUR 350 m² x 0,80 EUR 350 m² = 280,00 EUR =3.780,00 EUR = ,00 EUR Gewerbebetrieb 250 m³ 250 m³ x 4,00 EUR 250 m³x 2,50 EUR = 1.000,00 EUR = 625,00 EUR m² m² x 0,80 EUR = 3.120,00 EUR =3.745,00 EUR =+2.745,00 EUR 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Referent: Dipl.-Kfm. Joachim Will 23. November 2011 w w w. s c h u e l l e r m a n n. d e

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