7. Fachtagung Tag der Kommunen Hessen
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- Michaela Färber
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1 7. Fachtagung Tag der Kommunen Hessen Dreieich: 9. September 2010 Borken: 21. September 2010 Inhalte Neukonzessionierung und Rekommunalisierung der Energieversorgung und Straßenbeleuchtung Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Richtlinien des Landes zur Haushaltskonsolidierung Serviceorientierung in der Verwaltung Kommunale Bürgschaften, Garantien und sonstige versteckte Unternehmensbe- günstigungen im Lichte des EU-Beihilfenrechts
2 Zielgruppen Hauptamtliche Magistrats-, Gemeindevorstands- und Kreisausschussmitglieder, Fach- und Führungskräfte aus kommunalen Verwaltungen, Fach- und Führungskräfte der Rechnungsprüfungs-/ Revisionsämter. Agenda Check-In mit kleiner Stärkung Begrüßung und Überblick über die Themen des Tages Herr Dipl.-Betriebswirt Christian Schäfer-Köppen, Controller IHK, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH, Dreieich Grußworte Neukonzessionierung und Rekommunalisierung der Energieversorgung und Straßenbeleuchtung Sachgerechte Bewertungsgesichtspunkte und Verhandlungsstrategien Herr Dr. Thorsten Boos, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Schüllermann und Partner AG, Dreieich Herr Stefan Gries, Rechtsanwalt, SRS Schüllermann und Partner, Dreieich Bei der Neukonzessionierung und Rekommunalisierung der Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser) sowie der Straßenbeleuchtung sind vielfältige Entscheidungsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Hinzu kommen besondere Gesichtspunkte und Strategien bei Vertragsverhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen. Neben einem Überblick über entscheidungsrelevante Gesichtspunkte im Rahmen der Neukonzessionierung und Rekommunalisierung greift der Vortrag zwei Punkte besonders auf: Preisgleitklauseln bei Straßenbeleuchtungsverträgen sowie steuer- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte einer Rekommunalisierung speziell vor dem Hintergrund des kommunalen Querverbunds Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Herr Dipl.- Kaufmann Joachim Will, Aufsichtsrat der Schüllermann und Partner AG, Dreieich Kaffeepause Aufgrund der im September 2009 ergangenen Rechtsprechung des VGH Kassel entspricht der Frischwassermaßstab als alleiniger Kostenträger der Abwasserbeseitigung nicht mehr den gebührenrechtlichen Anforderungen. Wir durchleuchten die Urteilsbegründung des VGH und zeigen auf, warum für die Kommunen die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr damit zwingend notwendig wird. Die Umsetzung der einzelnen Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist arbeitsaufwendig und sowohl ingenieurtechnisch als auch gebührenrechtlich anspruchsvoll. Daher benötigt man in der Einführungsphase eine Projektplanung, die alle einzelnen Maßnahmen koordiniert. Wir stellen Ihnen die einzelnen notwendigen Schritte vor und zeigen die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Arbeitsgängen auf. Trotz der nunmehr engen gerichtlichen Vorgaben zur gesplitteten Abwassergebühr gibt es immer noch Entscheidungsspielräume. Wir informieren Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune bei der Gebührenfestsetzung verbleiben Richtlinien des Landes zur Haushaltskonsolidierung Herr Dipl.-Ingenieur Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vorstand der Schüllermann und Partner AG, Dreieich
3 Viele Kommunen befinden sich derzeit in einer schwierigen Haushaltssituation. Die Gründe hierfür sind meist in der Zuweisung zusätzlicher Pflichtaufgaben bei fehlendem finanziellem Ausgleich, in den wegbrechenden Einnahmen durch die derzeitige Wirtschaftskrise und nicht zuletzt bei den in der Vergangenheit liegenden Versäumnissen der bisherigen Haushaltskonsolidierung zu suchen. Auf dem Weg zum Konsolidierungskonzept wird man unweigerlich auf die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport stoßen. Sie gibt erste, grobe Anhaltspunkte für das Vorgehen und die Suche von Einsparungsmöglichkeiten und Einnahmenerhöhungen. Doch wie ist sie genau zu verstehen? Wie sind die Vorgaben in der Praxis umzusetzen, was ist dabei zu beachten? Und gibt es überhaupt noch Möglichkeiten der Konsolidierung für die betroffenen Kommunen? Der Vortrag versucht diese Fragen zu beantworten und Anregungen zu geben, um den Kommunen den Weg der Konsolidierung zu erleichtern Gemeinsames Mittagessen Serviceorientierung in der Verwaltung: Die Beziehungen zwischen Bürger und Verwaltung neu denken Herr Dipl.-Pädagoge Jochen Biller, Niederlassungsleiter Schüllermann Consulting GmbH, Mannheim Seit Mitte der 1990er Jahre richten Kommunen ihr Handeln zunehmend an den Belangen der Bürger aus. Mit dem Ziel der Bürgerorientierung werden Arbeitsabläufe optimiert, der Zugang zu Verwaltungsleistungen verbessert, neue Informationskanäle genutzt und Ansprechzeiten verlängert. Mit der Komplexität der Prozesse wächst jedoch auch die Skepsis, ob die angestrebten Ziele erreicht werden können. Es zeigt sich, dass Bürger- oder Serviceorientierung nicht oder nur zu geringem Maße eine Frage von leistungsfähiger Software ist. Vielmehr geht es darum, die Binnensicht der Verwaltung zu verlassen und den Blick von außen nach innen zu richten, also die Sicht des Bürgers einzunehmen. Service- und Bürgerorientierung ist damit mehr als E-Government, ein einheitlicher Ansprechpartner oder die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es ist eine Denkhaltung. Der Vortrag behandelt die Frage, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen, um die Denkhaltung Bürger- und Serviceorientierung in der kommunalen Verwaltung fest zu verankern. Es gilt, die vielfältigen Beziehungen des Bürgers mit der Verwaltung in den Blick zu nehmen, Organisationsabläufe und rechtliche Anforderungen zu hinterfragen und zu definieren, was eine bürgerfreundliche Verwaltung ist. Dies fängt bei den Haltungen der Beschäftigten an und hört bei den Zukunftsfragen Was muss eine Kommune 2020 alles können längst nicht auf Kaffeepause Kommunale Bürgschaften, Garantien und sonstige versteckte Unternehmensbegünstigungen im Lichte des EU-Beihilfenrechts Beispiele aus der kommunalen Praxis Herr Dr. Alexander Glock, LL.M. (Madison), Rechtsanwalt, SRS Schüllermann und Partner, Dreieich Nicht nur direkte kommunale Verlustausgleichszahlungen und Investitionskostenzuschüsse, sondern auch Bürgschaften und Garantien (z. B. Patronatserklärungen, Gewährverträge) von Kommunen zur Absicherung von Forderungen etwa aus Kreditvereinbarungen, aus Altersteilzeitverpflichtungen gemäß 8a ATG oder aus Rückforderungsansprüchen gemäß 34 HKHG etc. können eine verbotene Beihilfe für das hiervon begünstigte Unternehmen im Sinne des 107 Abs. 1 AEUV darstellen. Der Vortrag soll den Teilnehmer/-innen vor allem ein Gespür für EU-beihilfenrechtlich relevante Sachverhalte im Bereich der kommunalen Sicherheiten und der sonstigen versteckten Unternehmensbegünstigungen vermitteln. Daneben werden die Teilnehmer/-innen mit den einschlägigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von EU-Beihilfenrechtsverstößen und deren Folgen vertraut gemacht. ab Check-Out
4 Termin Donnerstag, 9. September 2010 in Dreieich Dienstag, 21. September 2010 in Borken Veranstaltungsort Bürgerhaus Dreieich-Sprendlingen Hotel am Stadtpark Fichtestraße 50 Bahnhofstraße Dreieich Borken Eine Wegbeschreibung sowie eine Anfahrtsskizze erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung. Kostenbeitrag 1. Teilnehmer/-in einer Körperschaft: EUR 59,00* 2. Teilnehmer/-in einer Körperschaft: EUR 54,00* Jede/r weitere/r Teilnehmer/-in einer Körperschaft: EUR 49,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Der Beitrag beinhaltet die Tagungsunterlagen, Pausensnacks, Getränke und ein gemeinsames Mittagessen. Teilnehmerinformationen Anmeldung Bitte füllen Sie die beiliegende Anmeldung aus und senden Sie uns diese baldmöglichst per Post, Fax oder zurück. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind anderenfalls werden Sie umgehend informiert. Abmeldung Bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin können Sie Ihre Anmeldung kostenlos stornieren. Bei der Stornierung der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir den gesamten Kostenbeitrag. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist selbstverständlich möglich. Wir behalten uns unsererseits eine Absage der Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl vor. Änderungsvorbehalt Die Schüllermann Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltungen vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen und den Wechsel des Veranstaltungsortes. Der Anbieter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich des angekündigten Vortrags gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. AGB Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und die Verantwortlichkeit für alle Arbeiten der Schüllermann Consulting GmbH sind auch im Verhältnis zu Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 1. Dezember Die AGB stehen Ihnen zur Einsicht auf unserer Internetseite unter zur Verfügung. Kontakt Veranstaltungsleitung Teilnehmerbetreuung Christian Schäfer-Köppen Erika Theil Telefon: (06103) Telefon: (06103) Telefax: (06103) Telefax: (06103) christian.schaefer-koeppen@schuellermann.de erika.theil@schuellermann.de
5 ANMELDUNG Telefax: (06103) Schüllermann Consulting GmbH Herr Christian Schäfer-Köppen Dreieich Hauptstraße Borken Dreieich 7. Fachtagung - Tag der Kommunen Hessen Ich melde mich/wir melden uns für die oben angekreuzte Veranstaltung 7. Fachtagung Tag der Kommunen Hessen an. Die in den Allgemeinen Teilnehmerinformationen aufgeführten Bedingungen und die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Schüllermann Consulting GmbH in der Fassung vom 1. Dezember 2006 erkenne ich/erkennen wir an. Die AGB stehen Ihnen zur Einsicht auf unserer Internetseite unter zur Verfügung. 1. Teilnehmer/-in Name, Vorname: Position: 2. Teilnehmer/-in Name, Vorname: Position: 3. Teilnehmer/-in Name, Vorname: Position: 4. Teilnehmer/-in Name, Vorname: Position: Kommune: Ansprechpartner: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Telefax: Ort, Datum: Unterschrift:
6 Seminarprogramm für kommunale Verwaltungen in Hessen 2010 Doppelte Buchführung PUR (Intensivseminar für Verwaltungskräfte) 22., 23., 29., /13., Kassel 01., 02., 07., 08., 15., Dreieich Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung für Mitarbeiter/-innen der Kasse Dreieich Doppik für Mitarbeiter/-innen der Bauverwaltung Dreieich Doppik für Anordnungsbefugte und Haushaltsverantwortliche Dreieich Schwierige Geschäftsvorfälle in der Doppik richtig buchen Dreieich Kontierung im KVKR Kassel Langfristige Haushaltsplanung Dreieich Haushaltsausgleich und Haushaltssicherungskonzept Kassel Neue Steuerungspotentiale im doppischen Haushalt Kassel Kostenrechnung für die Friedhofsverwaltung Kassel Gebührenkalkulation Dreieich Interne Leistungsverrechnung Dreieich Erstellung des Gesamtabschlusses - Konsolidierung Dreieich Kassel Vorbereitung und Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses Dreieich Kassel Analyse des Jahresabschlusses: Wie lese ich zwischen den Zeilen? Kassel Dreieich Vorstellung des Jahresabschlusses in den Gremien: Wie verkaufe ich den Jahresabschluss? Kassel Dreieich
7 Seminarreihe: Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel Der kommunale Jahresabschluss: Aktiva Dreieich Kassel Der kommunale Jahresabschluss: Passiva Dreieich Kassel Der kommunale Jahresabschluss: Anhang Dreieich Kassel Der kommunale Jahresabschluss: Rechenschaftsbericht Dreieich Kassel Der kommunale Jahresabschluss: Ergebnis- und Finanzrechnung Dreieich Kassel Excel für Einsteiger Kassel Excel für Fortgeschrittene Kassel Grundlagen des Controlling Dreieich Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal (BuKom ) Hessen 2010 Kassel III: Start 1. September 2010 Dreieich IV: Start 28. Oktober 2010 Fortbildungslehrgang Controller Kommunal (ConKom ) Hessen 2010 Dreieich III: Start 14. September
8 Schüllermann Consulting GmbH Hauptstraße Dreieich Telefon: (06103) Telefax: (06103) Schüllermann Consulting GmbH Karthäuser Straße Kassel Telefon: (0561) Telefax: (0561)
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