Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil"

Transkript

1 5 C 125/07 Verkündet am P. Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit des Herrn,, Bielefeld Herrn,, Bielefeld Kläger zu 1.) Kläger zu 2.) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt,, Bielefeld 1. Frau,, Bielefeld, gegen 2. Herrn,, Bielefeld, 3. Frau,, Bielefeld, Prozessbevollmächtigte: Beklagten, Rechtsanwälte Dr. Müller-Baumgarten & Kollegen, Hauptstraße 138, Bielefeld, hat das Amtsgericht Bielefeld aufgrund der mündlichen Verhandlung am durch die Richterin am Amtsgericht L. für R e c h t erkannt:

2 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch unbedingte, unbefristet und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden. Tatbestand: Die Kläger mieteten mit schriftlichem Mietvertrag vom von dem Rechtsvorgänger der Beklagten eine Wohnung im Hause Detmolder Straße 153 in Bielefeld. Mietbeginn war der Der Mietvertrag enthält unter 4 Miete und Betriebskosten folgende Regelung: Die Zahlung beträgt monatlich für a. Grundmiete 369,00 EUR b. Miete für Garage, Garten, etc. - kein Betrag eingesetzt - c. Vorauszahlung auf Heizkosten/ Warmwasser (Nachfolgend Nr. 2 a) 102,25 EUR d. Vorauszahlung auf Betriebskosten ohne Heizkosten (Nachfolgend Nr. 2 b bis o) 65,00 EUR insgesamt 536,25 EUR.

3 Neben der Miete werden Betriebskosten gem. 2 Betriebskostenverordnung, über die abgerechnet werden muss, in dar jeweiligen Fassung (s. Aufstellung im Anhang nach der Hausordnung) erhoben, insbesondere: 1) a) Heizung/ Warmwasser (siehe 8) einschließlich Kosten der Wartung, Reinigung und Emissionsmessung b) Allgemeinstrom c) Wasserversorgung (Frischwasser) d) Entwässerung (Schmutzwasser) e) Entwässerung (Regenwasser) f) Straßenreinigung g) Müllbeseitigung h) Grundsteuer i) Wohngebäude-/ Haftpflichtversicherung (em) j) Gartenpflege k) Schornsteinfegergebühren/ Emissionsmessungen I) Hauswart/ Gebäudereinigung m) Fahrstuhlbetriebs- und Wartungskosten n) Kabelfernsehgebühren/ Kosten der Gemeinschaftsantenne o) Sonstige Betriebskosten (s. Ziff. 17 im Anhang) 1) Von den Nachstehenden Betriebskosten werden nur diejenigen nicht erhoben, die gestrichen sind. Neben den 2a bis 2o aufgeführten Betriebskosten ist unter der Rubrik Verteilungsschlüssel Punkt 2c Wasserversorgung (Frischwasser) eingetragen nach Verbrauch, zu Punkt 2e und 2f 1/6, zu Punkt 2g nach Rechnung und zu Punkt 2k 1/6. Der Nachfolgende Absatz 2.1 lautet: Falls hier kein Verteilungsschlüssel vereinbart ist, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen ( 556 a Abs. I S. 1 BGB). Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind Verbrauchs/ Verursachungsabhängig abzurechnen. Haben die Parteien einen anderen Umlagemaßstab vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt ( 556 a Abs. II BGB). Mit Datum vom erteilten die Beklagten den Klägern die Betriebskostenabrechnung für die Zeit vom bis zum betreffend die Nebenkosten Allgemeinstrom, Frischwasser, Schmutzwasser, Regenwasser, Straßenreinigung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Schornsteinfeger. Diese Abrechnung endete mit einer Nachzahlungsforderung der Beklagten in Höhe von 372,04 EUR. Die Heizkostenabrechnung vom für den Abrechnungszeitraum bis ergab ein Guthaben von 452,93 EUR. Die Differenz von 80,89 EUR zahlten die Beklagten an die Kläger. Die Kläger sind der Ansicht, sie seien nur verpflichtet, die Betriebskosten zu tragen, bei denen unter 4 Ziff. 2 der Verteilungsschlüssel eingetragen worden sei. Durch die Eintragung des Verteilungsschlüssels seien die betreffenden

4 Nebenkosten als neben der Miete zu zahlen konkretisiert worden. Die Regelung unter 4 Ziff. 2.1 greife nur ein für den Fall, dass bezüglich keiner Nebenkostenposition ein Verteilungsmaßstab eingetragen worden sei. Die in der Abrechnung enthaltenen Kosten für Allgemeinstrom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Schmutzwasser seien zu unrecht berechnet worden. Diese zu unrecht berechneten Beträge ergeben ein weiteres Guthaben in Höhe von 775,13 EUR, das an die Kläger auszukehren sei. Die Kläger beantragen, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 775,13 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen. Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen. Die Beklagten sind der Ansicht, dass nach der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung alle unter 4 Ziff. 2 b bis o genannten Nebenkosten von den Klägern neben der Miete zu tragen sind, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hilfsweise werde mit den restlichen Mietzinsansprüchen für die Monate Februar bis April 2006 in Höhe von insgesamt 442,80 EUR aufgerechnet. Ein Grund für eine Mietminderung sei nicht vorhanden gewesen. Die von den Klägern gerügte Schimmelpilzbildung sei auf unzureichendes lüften zurückzuführen gewesen, wie die Firma Thermodetect festgestellt habe. Mit den Kosten gem. der Rechnung dieser Firma in Höhe von 101,85 EUR werde ebenfalls hilfsweise aufgerechnet. Im Übrigen wird auf das schriftsätzliche Vorbringen der Parteien Bezug genommen. Entscheidungsgründe: Die Klageforderung ist nicht begründet. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Auskehrung eines weiteren Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung vom für den Zeitraum vom bis zum Die Beklagten haben zu Recht die Nebenkostenpositionen Allgemeinstrom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Schmutzwasser in die Nebenkostenabrechnung eingestellt. Nach der unter 4 getroffenen Vereinbarung sind die unter 4 Ziff. 2 a bis o aufgeführten Nebenkosten neben der Miete anteilig zu tragen. Gemäß 4 1.d habe die Parteien eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten ohne Heizkosten (Nachfolgend Nr. 2 b bis o) in Höhe von 65,00 EUR vereinbart. Aus dieser Regelung ergibt sich, dass die Nebenkostenvorauszahlung von 65,00 EUR sich auf alle Positionen gem. 21 bis o bezieht, soweit die dort aufgeführten Nebenkosten tatsächlich angefallen sind. Auch aus der Anmerkung zu 4 Ziff. 2 ergibt sich, dass von den aufgeführten Nebenkosten unter Ziff. 2.a bis o nur diejenigen nicht erhoben werden, die gestrichen worden sind. Keine der Nebenkostenpositionen ist gestrichen worden. Zwar ist nur bezüglich einiger Nebenkostenpositionen in der Rubrik Verteilungsschlüssel Verteilungsschlüssel eingetragen worden. Aus dem Umstand, dass nur bezüglich einiger Positionen ein Verteilungsschlüssel eingetragen worden ist, kann nicht entnommen werden, dass nur diese Positionen

5 als zusätzlich zu zahlende Nebenkosten neben der Miete geschuldet werden. Gemäß der Regelung unter gilt der Verteilungsschlüssel nach der Wohnfläche, soweit kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart worden ist. Der Kläger hat nicht dargelegt und unter Beweis gestellt, dass entgegen der Regelung unter 4 vereinbart worden ist, dass lediglich die Nebenkosten für Wasserversorgung, (Frischwasser) Entwässerung (Regenwasser), Straßenreinigung, Müllbeseitigung und Schornsteinführergebühren/ Emissionsmessungen als neben der Miete zu zahlenden Betriebskosten ohne Heizkosten vereinbart worden sind. Die Kostenentscheidung folgt aus 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus 708 Ziff. 11, 711 ZPO. L. Ausgefertigt P. Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung einer Nebenkostenabrechnung 2. Form einer

Mehr

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege hiermit Widerspruch gegen die oben genannte Betriebskostenabrechnung ein.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege hiermit Widerspruch gegen die oben genannte Betriebskostenabrechnung ein. Herr M. Mustermann Musterstraße 10 58726 Musterhausen Hausverwaltung XYZ Musterlandstr. 20 58726 Musterhausen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2013 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Formularbeschreibung

Formularbeschreibung Formularbeschreibung Ihre Daten 1. Vorname des Eigentümers 2. Nachname des Eigentümers 3. Straße / Hausnummer des Eigentümers 4. Postleitzahl / Wohnort des Eigentümers 5. Telefonnummer des Eigentümers

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 7u76_04 letzte Aktualisierung: 03.06.2005. OLG Rostock, 03.02.2005-7 U 76/04. EGBGB Art. 233 2a Abs. 1 S.

DNotI. Dokumentnummer: 7u76_04 letzte Aktualisierung: 03.06.2005. OLG Rostock, 03.02.2005-7 U 76/04. EGBGB Art. 233 2a Abs. 1 S. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 7u76_04 letzte Aktualisierung: 03.06.2005 OLG Rostock, 03.02.2005-7 U 76/04 EGBGB Art. 233 2a Abs. 1 S. 8; BGB 197 Verjährung einer Nutzungsentschädigung bei

Mehr

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil

Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 1 O 169/09 Verkündet am: 01.03.2010 ----------- als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! Vorbehaltsurteil In dem Rechtsstreit --- Klägerin

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich,

IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil. In dem Rechtsstreit. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Karl-Oberbach-Str. 50,41515 Grevenbroich, Abschrift 90 C 4074/09 Verkündet am 10.12.2010 Spremberg Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Neuss IM NAMEN DES VOLKES/' Urteil In dem Rechtsstreit I i Eingegangen 2l

Mehr

Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 41 C 611/11 Verkündet am 07.10.2011 Kralemann, Justizbeschäftigter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Steuerberatungskanzlei

Mehr

Inhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird

Inhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird 2 Inhalt Was sind Mietnebenkosten? 5 Zusatzkosten, die es in sich haben 6 Welche Nebenkosten dürfen auf Sie umgelegt werden? 8 Was darf nicht auf Sie umgelegt werden? 9 Was gilt bei einer Warmmiete? 13

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Anerkenntnis.- und Schlussurteil

Anerkenntnis.- und Schlussurteil Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 18 C 10269/14 In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES... K- 'r'i*'m'""'ll i-l-ilt -K""'l...iHo..,.M""'t~M-.@"F\:1-:-'_, i:ü"'"'lf!f. =te K RECHTSANWÄLT~ ~ 61 ti, - Kläger

Mehr

leicht verständlich www.gww-wiesbaden.de

leicht verständlich www.gww-wiesbaden.de Nebenkosten leicht verständlich www.gww-wiesbaden.de Anlage 1 Nebenkostenabrechnung Abrechnungszeitraum: Ihr anteiliger Zeitraum: Mieteinheit: Mieter: 01.01.2013 31.12.2013 (365 Tage) 01.01.2013 31.12.2013

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

Im Namen des Volkes URTEIL. In dem Rechtsstreit ...

Im Namen des Volkes URTEIL. In dem Rechtsstreit ... Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: 6 Ca 1286/05 ArbG Zwickau Verkündet am 26.02.2007 Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht Kammer 3 durch den Vizepräsidenten

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 12 Ca 1902/10 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren I S Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin S G - Klägerin und Beschwerdeführerin - gegen Firma

Mehr

In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt:

In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt: Amtsgericht Celle www.dialerundrecht.de 15a/ 13 C 2197/03 (8) Urteil vom 20.02.2004 In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger

Mehr

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx Wohnungs mietvertrag Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld (Wohnungsunternehmen) schließt mit (Mieter):, geb. am diesen Mietvertrag: 1 Mietsache 1. Das

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. . In dem Rechtsstreit. gegen

IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. . In dem Rechtsstreit. gegen 300119/14 Beglaubigte Abschrift - Verkündet am 05.03.2015 Kuhlemann, Justizbeschäftigle als Urkundsbeamlin der Geschäftsstelle Landgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES Urteil. In dem Rechtsstreit 1. - Kläger

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Amtsgericht Charlottenburg Im Namen des Volkes

Amtsgericht Charlottenburg Im Namen des Volkes Ausfertigung Amtsgericht Charlottenburg Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 208 C 1008/03 verkündet am: 10.10.2003 In dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Frau Dürken Abb An der Straßenbahn

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 36/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Juli 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I

Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I G/I Lösungshinweise Abschnitt G I (Gebührenrecht) Grundfall I Beratungsgebühr gem. 34 Abs. I Nein, es bleibt bei der Beratungsgebühr, weil es dieselbe Angelegenheit ist. c) Es fällt eine erneute Beratungsgebühr

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 188/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 68 C 198/11 Verkündet am 17.05.2013, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der NMMN -New Media

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 17/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 8 O 24/02 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1.) L B, 2.

Mehr

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 12 O 213/13 verkündet am : 14.02.2014 In dem Rechtsstreit - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Klägerin, gegen - Prozessbevollmächti ter:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 11 U 114/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 11 O 131/03 Landgericht Cottbus Anlage zum Protokoll vom 09.01.2007 Verkündet am 09.01.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2015 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 27. September 2006 E r m e l, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 27. September 2006 E r m e l, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 80/06 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. September 2006 E r m e l, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 11 W 60/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 530/05 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren 1. B U, 2. G U, Antragsteller und Beschwerdeführer,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 30/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

LANDGERICHT MÜNCHEN I

LANDGERICHT MÜNCHEN I LANDGERICHT MÜNCHEN I Az.: 21 S 11536/13 142 C 29441/12 AG Manchen rkündet am 25.04.2014 Urfcanefebeamtte(r) der Geschäftsstelle IM NAMEN DES VOLKES ln dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U

Mehr

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter - Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,

Mehr

FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 6 K 2092/01 In dem Rechtsstreit der Frau Klägerin, Bevollmächtigt: Gegen Agentur für Arbeit Beklagte, wegen Familienleistungsausgleich (Januar

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten Übersicht Mehrheitsbeschluss: einfache Mehrheit Kosten des Betriebs

Mehr

Hausverwaltung Göhnert Rohrweg 12 37671 Höxter

Hausverwaltung Göhnert Rohrweg 12 37671 Höxter Hausverwaltung Göhnert Rohrweg 12 37671 Höxter Hausverwaltung Göhnert - Rohrweg 12-37671 Höxter Eheleute Dieter und Erika Müller Teststr.10 42893 Testhausen Telefon: 05271/9291000 Fax: 05271/9291010 E-Mail:

Mehr

Abrechnungen erstellen: Heizkostenabrechnung

Abrechnungen erstellen: Heizkostenabrechnung Abrechnungen erstellen: Heizkostenabrechnung Die Heizkostenabrechnungen erstellen! Worauf muss geachtet werden und wie gehe ich am besten vor? Sie haben nun sämtliche Abgaben hinterlegt und alle, den Abrechnungszeitraum

Mehr

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil Amtsgericht Mitte Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 25 C 280/08 verkündet am : 21.01.2009 In dem Rechtsstreit Kallies, Justizangestellte des Herrn Frank Richter,, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Tatbestand. Die Kläger machen gegenüber der Beklagten Ausgleichsansprüche wegen verspäteter Flugbeförderung geltend.

Tatbestand. Die Kläger machen gegenüber der Beklagten Ausgleichsansprüche wegen verspäteter Flugbeförderung geltend. Ausgleichsanspruch wegen großer Flugverspätung Orientierungssatz: Startet ein Flug mit einer Abflugverspätung von 3 Stunden oder mehr, liegt die Ankunftsverspätung jedoch unter 3 Stunden, ist ein Anspruch

Mehr

URTEIL. In dem Rechtsstreit. der DBV-Winterthur Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Beklagte und Berufungsklägerin, gegen

URTEIL. In dem Rechtsstreit. der DBV-Winterthur Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Beklagte und Berufungsklägerin, gegen Mey 15S9/02 Landgericht Münster 3 C 206/01 Amtsgericht Münster Verkündet am 17.11.2005 Meyer, Justizsekretär z.a. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts LANDGERICHT MÜNSTER IM NAMEN DES

Mehr

Schlagworte: Betreuungsvertrag, Kleinkind, Kaution, Schadensersatz, Verpflegungspauschale, Probezeit, Vertrauensverhältnis

Schlagworte: Betreuungsvertrag, Kleinkind, Kaution, Schadensersatz, Verpflegungspauschale, Probezeit, Vertrauensverhältnis LG München I, Urteil v. 23.04.2015 6 S 16379/14 Titel: Rückabwicklung eines Kita-Betreuungsvertrages Normenketten: BGB 286 BGB 288 BGB 626 BGB 627 BGB 812 ZPO 511 ZPO 513 ZPO 517 ZPO 519 ZPO 520 ZPO 540

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 103/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Januar 2003 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Amtsgericht Detmold IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Detmold IM NAMEN DES VOLKES. Urteil 7 C 150110 Verkündet am: 05.08.2010 -rfftt.f. Klinkhardt Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Amtsgericht Detmold IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit der

Mehr

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß)

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode 1 949 Drucksache Nr. 1474 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes

Mehr

LANDGERICHT LÜBECK URTEIL

LANDGERICHT LÜBECK URTEIL 10 O 348/10 Verkündet am: 18.03.2011 Böck, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle LANDGERICHT LÜBECK URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Kläger - - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für

Mehr

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 121/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat des

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG: KEINE HÖHERE MATHMATHIK!

BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG: KEINE HÖHERE MATHMATHIK! BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG: KEINE HÖHERE MATHMATHIK! Das Wichtigste in Kürze WAS SIND EIGENDLICH BETRIEBSKOSTEN? WELCHE POSITIONEN GEHÖREN ZU DIE BETRIEBSKOSTEN UND WIE WERDEN SIE AUFGETEILT? Sehr geehrte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 155/04 URTEIL in der Familiensache Verkündet am: 20. Juli 2005 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Amtsgericht Braunschweig

Amtsgericht Braunschweig Abschrift. Amtsgericht Braunschweig 117 c 3682/14 Verkündet am 21.08.2015 Undemann, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit, Klägerin

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Heiz- und Nebenkosten - Prüfung vom 22. Jul 09

Heiz- und Nebenkosten - Prüfung vom 22. Jul 09 Heiz- und Nebenkosten - Prüfung vom 22. Jul 9 für Name: Straße: Grimmstraße 14 PLZ/Ort: Wohnung: Straße: PLZ/Ort: Vermieter: Verwalter: dto NK.-Ersteller: Zeitraum Gesamt: 1.1.28 bis 31.12.28 Gesamt Tage:

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt:

In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt: Amtsgericht Elmshorn www.dialerundrecht.de 51 C 93/03 Urteil vom 5. August 2003 URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt: 1. Das Versäumnisurteil

Mehr

Urteil lm Namen des Volkes!

Urteil lm Namen des Volkes! Abschrift Landgericht Oldenburg Verkündet am: Geschäfts-Nr.: 15.05.2009 13 S 62109 5 C 5206/08 (XXlll) Amtsgericht I Justizangestellte Oldenburg als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Urteil lm Namen des

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N

O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 152/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 25. Juli 2007 verkündet am 25. Juli 2007 Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Die Erstellung der Abrechnungen

Die Erstellung der Abrechnungen Die Erstellung der Abrechnungen Die Abrechnungen erstellen! Worauf muss geachtet werden und wie gehe ich am besten vor? Sie haben nun sämtliche Abgaben hinterlegt und alle, den Abrechnungszeitraum betreffende,

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 52/07 Verkündet am: 22.02.2008 Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin Proz. Bev.: gegen Beklagte

Mehr

Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008

Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008 Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008 Toch, Justizsekretär In dem Rechtsstreit Klägers, Beklagte, hat die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin

Mehr

Landgericht. Mainz. Urteil

Landgericht. Mainz. Urteil Aktenzeichen: 3 O 184/04, Urteil vom 6.7.2005 Verkündet am: 06.07.2005 F., Justizsekretärin z.a. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Landgericht Mainz Urteil Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Amtsgericht Braunschweig Geschäfts-Nr.: 114 C 5637/03 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Verkündet am: 17.03.2004 Brüning, Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter

Mehr

IMNAMENDES VOLKES T]RTEIL

IMNAMENDES VOLKES T]RTEIL 8 0 473t10 Verkündet am 27.04.201 Hohloch, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDGERICHT DORTMUND IMNAMENDES VOLKES T]RTEIL ''' {-tl'an?sen i I l,. r. -, i r-." '*;.':.". 1fl\ ^"\,

Mehr

LG Aachen, Urteil vom 19.05.2015, AZ 10 O 404/14. Tenor

LG Aachen, Urteil vom 19.05.2015, AZ 10 O 404/14. Tenor LG Aachen, Urteil vom 19.05.2015, AZ 10 O 404/14 Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zur Hälfte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes!

Urteil. Im Namen des Volkes! Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 18 O 190/08 Verkündet am: 18.11.2008 Grahle, Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem Rechtsstreit der Firma

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Betriebskostenspiegel für Brandenburg Rund ein Drittel aller Rechtsberatungen zu Nebenkosten

Betriebskostenspiegel für Brandenburg Rund ein Drittel aller Rechtsberatungen zu Nebenkosten Seite 1 von 7 Deutscher Mieterbund Mieterbund Land Brandenburg e.v. Potsdam, 26. Januar 2006 Betriebskostenspiegel für Brandenburg Rund ein Drittel aller Rechtsberatungen zu Nebenkosten (dmb) Rund ein

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht

Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht LArbG Nürnberg, Beschluss v. 29.02.2016 7 Ta 17/16 Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht Normenketten: ZPO 707 II, 767, 769 ArbGG 62 I Leitsätze: 1.

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr