Dipl. Ing. Axel Bender. Energieausweise. Grundlagen Neue Regelungen ab Mai 2014 Praxisbeispiel Bewertung

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Energieausweis für Wohngebäude nach EnEV 2007

Transkript:

Dipl. Ing. Axel Bender Energieausweise Grundlagen Neue Regelungen ab Mai 2014 Praxisbeispiel Bewertung

Energieausweise gesetzliche Grundlagen EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) Umsetzung in Deutschland seit 2002 durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) Schrittweise Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen seit 2007 Der Energieausweis dient lediglich der Information. Er beinhaltet keine Verpflichtungen, z.b. zur Umsetzung von Modernisierungsempfehlungen.

Wann sind Energieausweise auszustellen? Energieausweise sind verpflichtend für alle Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohnungen oder Gebäuden Foto: Eva Koch Ausnahmen kein Energieausweis erforderlich für - Baudenkmäler - Gebäude mit weniger als 50 m 2 Nutzfläche Geltungsdauer Energieausweise gelten 10 Jahre Ausweise, die vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurden, sind weiterhin gültig

Was hat sich ab Mai 2014 geändert? Novelle der Energieeinsparverordnung vom November 2013, in Kraft getreten am 1. Mai 2014 NEU: EnEV 2013 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Änderungen: Pflicht zur Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen Die Vorlage des Ausweises muss bei der Besichtigung erfolgen. Der Ausweis muss unverzüglich nach Abschluss des Vertrages übergeben werden. Angabe von Effizienzklassen im Energieausweis Die Ausweise erhalten eine Registriernummer

Was hat sich ab Mai 2014 geändert? Weitere Änderungen Verschärfte Anforderungen an Neubauten ab Januar 2016 (ca. 25 % weniger Primärenergiebedarf) Pflicht zum Austausch für alte Öl- und Gasheizkessel (vor 1985) ab 01.01.2015, Ausnahme: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die eine Wohnung selbst nutzen Foto: Eva Koch

Alte und neue Energieausweise Alt bis Mai 2014 Neu - ab Mai 2014 Veränderte Scala! Energieeffizienzklassen

Welche Arten von Energieausweisen gibt es? Ausweise auf Basis des Energiebedarfs Für alle Gebäude zulässig Verpflichtend für Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, falls Baujahr vor 1978 Ausweise auf Basis des Energieverbrauchs Nur zulässig für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder für kleinere Wohngebäude nach Baujahr 1978 Bei gemischter Nutzung (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) sind ggf. zwei Ausweise für ein Gebäude erforderlich (Beispiel: Friseurladen im Erdgeschoss eines Wohngebäudes)

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsund Verbrauchsausweis? Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage von Gebäudekennwerten in einem normierten Verfahren erstellt. Er bewertet die energetische Qualität des Gesamtgebäudes, unabhängig von der Nutzung. Die ermittelten Werte verschiedener Gebäude lassen sich direkt vergleichen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsund Verbrauchsausweis? Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage von Verbrauchsdaten erstellt. Die ermittelten Werte hängen deshalb stark vom Nutzerverhalten ab (Anwesenheit, Raumtemperaturen, Lüftung etc.).

Welcher Ausweis ist aussagekräftiger? Da beim Bedarfsausweis nur die Gebäudekennwerte einfließen, unabhängig vom Nutzerverhalten, ist er aussagekräftiger. Ein niedriger Wert beim Verbrauchsausweis kann durch sparsame Nutzer entstehen, unabhängig vom Gebäude. Abweichungen Verbrauchswerte liegen erfahrungsgemäß unter den Bedarfswerten

Was besagt das dena-gütesiegel für Energieausweise? Das dena-gütesiegel gewährleistet EnEV 15 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen eine verpflichtende Vor-Ort-Begehung und persönliche Erläuterung eine Plausibilitätsprüfung des erstellten Ausweises durch die dena (Deutsche Energie- Agentur) eine ausführliche Dokumentation und Empfehlung von mindestens zwei Modernisierungsvarianten Aussteller unter www.energie-effizienz-experten.de

Was ist von Online-Angeboten für Energieausweise zu halten? Online werden überwiegend Verbrauchsausweise angeboten. Probleme Der Aussteller kennt das Gebäude nicht. Es findet keine Ortsbesichtigung statt, d.h. Modernisierungsempfehlungen haben wenig Aussagekraft. Ohne Kenntnis des Gebäudes ist keine Plausibilitätsprüfung möglich. Der Eigentümer muss selbst die Daten erheben, dabei können Fehler auftreten.

Welche Daten werden zur Ausweiserstellung benötigt? Für alle Ausweise: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Baujahr des Wärmeerzeugers, Angaben zu erneuerbaren Energien Bedarfsausweis: Gebäudedaten (Zeichnungen, Baubeschreibung, Angaben zur Anlagentechnik) Die Erhebung der Daten kann mit unterschiedlicher Genauigkeit erfolgen, dies lässt sich vertraglich vereinbaren. Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten mindestens für die letzten drei Jahre (z.b. aus Heizkostenabrechnungen) Angaben zu Wohnfläche, Leerständen

Beispiel Seite 1

Beispiel Seite 2

Beispiel Seite 3

Wie werden die Kennwerte ermittelt? Bedarfsausweis: Berechnung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach ) aus Bauteilflächen und energetischer Qualität (U- Werten, ggf. nach Baualter abgeschätzt) Berechnung der Anlagenverluste Rechnerische Ermittlung des Kennwertes nach normierten Verfahren

Wie werden die Kennwerte ermittelt? Verbrauchsausweis: Witterungsbereinigung Warmwasseranteil wird ermittelt Ggf. werden Leerstandsdaten eingerechnet Abschließend für alle Ausweise: Je nach Brennstoff wird ein Primärenergiefaktor berücksichtigt und daraus der Primärenergiebedarf ermittelt.

Wie lassen sich aus den Angaben im Energieausweis Heizkosten abschätzen? Kennwert je nach Energieträger durch den Energieinhalt teilen (Heizöl ca. 10 kwh je Liter, Erdgas ca. 10 kwh je cbm) Ermittelten Wert mit Fläche multiplizieren Diesen Wert mit aktuellem Heizkostenpreis multiplizieren

Wie lassen sich aus den Angaben im Energieausweis Heizkosten abschätzen? Berechnungsbeispiel: Haus mit 120 m 2 Wohnfläche Energiekennwert 150 kwh/(m 2 a) Heizöl: ca. 10 kwh je Liter: 150 / 10 = 15 l Heizöl je m 2 und Jahr Multiplizieren mit Wohnfläche: 15 * 120 = 1.800 l Heizöl pro Jahr Heizölpreis: 0,80 je Liter Foto: Eva Koch 1.800 * 0,80 = 1.440 Heizkosten pro Jahr Das entspricht 120 Heizkosten pro Monat

Wie hoch ist der Verbrauch einzelner Wohnungen? Der Energieausweis wird immer für ein Gebäude erstellt. Deshalb ist kein Rückschluss auf den Verbrauch einzelner Wohnungen möglich. Je nach Lage einer Wohnung im Gebäude können die tatsächlichen Verbrauchswerte vom Gebäudewert erheblich abweichen. Eine Eckwohnung oder Dachwohnung hat einen höheren Energiebedarf als eine in der Mitte des Gebäudes liegende Wohnung.

Was sagen die Modernisierungsempfehlungen aus? Modernisierungsempfehlungen dienen als Hinweise auf kostengünstige Sanierungsmaßnahmen Foto: Envisys GmbH Beispiele Austausch des Wärmeerzeugers gegen Brennwerttechnik Dämmung von Bauteilen, z.b. Kellerdecke, Dachflächen, Außenwand mit Angaben zu Dämmstoffdicke und qualität Modernisierungsempfehlungen ersetzen keine Energieberatung!

Beispiel Seite 4

Welche Daten aus dem Energieausweis stehen in Immobilienanzeigen? Notwendige Angaben Art des Energieausweises (auf Basis des Verbrauchs oder des Bedarfs) Haupt-Energieträger (z.b. Öl oder Gas) Baujahr des Gebäudes Energiekennwert, z.b. 150 kwh/(m 2 a) Effizienzklasse, falls angegeben

Wer darf Energieausweise ausstellen? Die Ausstellungsberechtigung ist in der Energieeinsparverordnung geregelt sowie für Neubauten ergänzend in den einzelnen Bundesländern. Beispiele Ingenieur/innen, Architekt/innen mit Hochschulabschluss, Handwerker/innen, Techniker/innen, Schornsteinfeger, jeweils mit entsprechender Berufserfahrung und/oder Weiterbildung. Aussteller beispielsweise unter www.energie-effizienz-experten.de

Was kostet die Ausstellung eines Energieausweises? Bedarfsausweis Die Kosten sind abhängig von der Qualität der Unterlagen und der Gebäudegeometrie. ab ca. 400 für Einfamilienhäuser mit einfacher Geometrie Verbrauchsausweis ab ca. 100 für Einfamilienhäuser

Ergebnisse Marktcheck und Umfrage In 40 % der Anzeigen fehlt die Angabe des Energiekennwertes In 46 % der Anzeigen fehlt die Angabe um welche Art des Ausweises es sich handelt (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) Nur 1/3 der Befragten wusste, dass Energieausweise unaufgefordert vorgelegt werden muss 40 % der Befragten fühlt sich unsicher bei der Beurteilung der Kennwerte

Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW Angaben in Immobilienanzeigen in NRW 100% 80% 60% 40% nein ja 20% 0% Energiekennwert Effizienzklasse Ausweisart Energieträger Baujahr Stichprobe: 1721

Energieausweise richtig verstehen Kostenloses Infomaterial in der Beratungsstelle erhältlich.

Nachhaltige Energieversorgung In einer nachhaltigen Energieversorgung ist sichergestellt, dass die negativen Auswirkungen auf Atmosphäre, Ökosysteme sowie menschliche Gesellschaften und Kulturen auf ein dauerhaft verträgliches Maß begrenzt werden.

Ein Klavier, ein Klavier

Ein Klavier, ein Klavier in den 2 Stock 4 kj = 4 kws = ca. 0,001 kwh Mit 3000 l Heizöl kann das Klavier ein Jahr lang alle 1,5 Sekunden in den 2 Stock gebracht werden.

U D <= 0,24 U W <= 1,3 U AW <= 0,24 U G <= 0,3

KfW Programm Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienzhaus 115 Kreditvariante: max. 75.000 Euro/WE Auszahlung: 100% Tilgungszuschuss: 2,5 % KfW-Effizienzhaus 100 Kreditvariante: max. 75.000 Euro / WE Auszahlung: 100% Tilgungszuschuss: 5 % KfW-Effizienzhaus 85 Kreditvariante: max. 75.000 Euro / WE Auszahlung: 100% Tilgungszuschuss: 7,5 % Zuschussvariante: 10 % von max 75.000 Euro/WE Qp : max. 115% des RefG HT : max. 130% des RefG Zuschussvariante: 12,5 % v. max 75.000 Euro/WE Qp: max. 100% des RefG HT : max. 115% des RefG Zuschussvariante: 15 % von max 75.000 Euro/WE Qp: max. 85% des RefG HT : max. 100% des RefG KfW-Effizienzhaus 70 Kreditvariante: max. 75.000 Euro/WE Auszahlung: 100% Tilgungszuschuss: 12,5 % Zuschussvariante: 20 % v. max 75.000 Euro/WE Qp: max. 70 % des RefG HT : max. 85 % des RefG KfW-Effizienzhaus 55 Kreditvariante: max. 75.000 Euro/WE Auszahlung. 100% Tilgungszuschuss: 17,5 % Zuschussvariante: 25 % v. max 75.000 Euro/WE Qp: max. 55 % des RefG HT : max. 70 % des RefG Einzelmaßnahmen (inkl. Kombinationen) Kreditvariante: max. 50.000 Euro/WE Auszahlung: 100% Kein Tilgungszuschuss Zuschussvariante: 10 % von max. 50.000 Euro/WE

Angebote der Verbraucherzentrale NRW 1. Landesprojekt: Klimaschutz und Energiewende konkret (KEK) Bestandsaufnahme und Analyse bei Ihnen zu Hause. 2. Stationäre Beratung in der Verbraucherzentrale. 3. Bundesprojekt Brennwert-Check: Beim Brennwert-Check prüfen wir, ob Ihre Brennwertheizung optimal läuft und wie die zu erwartende Energieeinsparung wirklich erreicht werden kann. 4. Bundesprojekt Basis-Check: Beim Basis-Check prüfen wir, wie hoch Ihr Energieverbrauch ist und wie Sie diesen nachhaltig verringern können.

Internetadressen: vz-nrw.de bafa.de kfw-foerderbank.de progres.nrw.de energieberatung-bender.de

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Axel Bender Honorarberater der Verbraucherzentrale NRW www.vz-nrw.de/energieberatung