MANUAL ZUR ANERKENNUNG EDUCATIONAL MEDIA I BILDUNG & MEDIEN UND EDUCATIONAL LEADERSHIP I BILDUNGSMANAGEMENT & -INNOVATION (STAND NOV.

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MANUAL ZUR ANERKENNUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN UND ERWORBENEN KOMPETENZEN IM RAHMEN DER BEIDEN WEITERBILDENDEN MASTERSTUDIENGÄNGE EDUCATIONAL MEDIA I BILDUNG & MEDIEN UND EDUCATIONAL LEADERSHIP I BILDUNGSMANAGEMENT & -INNOVATION (STAND NOV.2013) INHALT 1. ANERKENNUNG IM RAHMEN DER ZULASSUNG... 2 1.1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN... 2 1.2. MÖGLICHKEITEN DER ANERKENNUNG ZUR ZULASSUNG... 2 2. ANERKENNUNG ZUR EINSTUFUNG IN HÖHERE FACHSEMESTER... 4 2.1. MÖGLICHKEITEN DER ANERKENNUNG ZUR EINSTUFUNG IM STUDIENPROGRAMM... 4 3. PRÜFUNG DER ANERKENNUNG & KOSTENSTRUKTUR... 6 4. ANHANG... 7 4.1. KOMPETENZRASTER... 7 4.2. FORMULARE... 9 ABBILDUNG 1: SCHRITTE VON DER ZULASSUNG BIS ZUR PROMOTIONSBERECHTIGUNG 1

1. ANERKENNUNG IM RAHMEN DER ZULASSUNG Die Anerkennungsmöglichkeiten und Voraussetzungen zur Zulassung zu den beiden weiterbildenden Masterstudienprogrammen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung der beiden Studiengänge unter 1 Geltungsbereich und Zugangsberechtigung geregelt. ausführlich dazu: Prüfungsordnung für das weiterbildende Master-Studienprogramm Educational Leadership Bildungsmanagement und -innovation an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Mai 2012 (Verkündungsblatt Jg. 10, 2012 S. 399 / Nr. 56) unter: http://www.unidue.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_52_12.pdf sowie Prüfungsordnung für das weiterbildende Master-Studienprogramm Educational Media Bildung und Medien an der Universität Duisburg-Essen, vom 21. Juni 2012 (Verkündungsblatt Jg. 10, 2012 S. 449 / Nr. 65) unter: http://www.unidue.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_52_8_apr12.pdf 1.1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfordert laut Prüfungsordnung einen mindestens dreijährigen einschlägigen Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 240 ECTS 1 im Bereich der Bildungs-, Geistes-, Gesellschafts-, Ingenieur-, Wirtschafts- und Medienwissenschaften sowie Medizin an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes. Außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes erworbene Hochschulabschlüsse bedürfen einer Äquivalenzprüfung durch den Prüfungsausschuss, das Akademische Auslandamt bzw. das Ministerium. Weiterhin werden für beide Studiengänge Grundkenntnisse zu Forschungsmethoden vorausgesetzt sowie für Educational Leadership zusätzlich Grundkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre, jeweils im Umfang von mindestens 5 ECTS. Zudem wird der Nachweis einer mindestens einjährigen affinen Berufserfahrung in den Bereichen Bildung/, Medien oder Personal- und Organisationsentwicklung gefordert. Für ausländische Studierende kommt der Nachweis über Deutschkenntnisse nach DSH-Standard hinzu. 1.2. MÖGLICHKEITEN DER ANERKENNUNG ZUR ZULASSUNG Die Prüfungsordnung räumt ein, dass bei einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS und/oder fehlenden Grundkenntnissen in Betriebswirtschaftslehre und/oder Forschungsmethoden ein Zugang durch die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten möglich ist. Dabei kann die Zulassung, die durch den Prüfungsausschuss ausgesprochen wird, unter der Auflage erfolgen, dass fehlende ECTS im Umfang von maximal 30 ECTS auch nach Aufnahme des Studiums bis zur Anmeldung zur Master-Arbeit nachgeholt werden. 1 Im Text verwendet für Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System 2

Somit können auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit einem Abschluss von 180 ECTS durch Anerkennung und/oder mit Auflagen zugelassen werden. Dies wird beispielsweise über die Anerkennung zusätzlicher Hochschulprüfungsleistungen und/oder außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen in Höhe von 30 ECTS bei der Anmeldung zum Studienprogramm möglich. Die dann noch verbleibenden 30 ECTS können z.b. über die Belegung zusätzlicher Studienmodule bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgewiesen werden (siehe Abbildung 2: Zulassung zum Masterstudiengang unter Auflagen). Zum Erwerb der Grundkenntnisse in Forschungsmethoden und Betriebswirtschaftslehre werden im Rahmen der Studienprogramme spezielle Brückenmodule angeboten. Für eine Zulassung unter Auflagen müssen zum Zeitpunkt der Zulassung also durch den ersten Hochschulabschluss sowie ggf. die Anerkennung zusätzlicher Prüfungsleistungen und erworbener Kompetenzen mindestens 210 ECTS nachgewiesen werden. Die Überprüfung der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich Zulassungsvoraussetzung sowie ggf. notwendige Anerkennung im Umfang von max. 30 ECTS (bis zu einem ECTS-Gesamt-Stand von 210) erfolgen kostenneutral. Die Überprüfung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse und weiterer ECTS- Credits ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Kapitel 3). ABBILDUNG 2: ZULASSUNG ZUM MASTERSTUDIENGANG UNTER AUFLAGEN Die Bewerberinnen und Bewerber können die Prüfung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen zur Zulassung mit der Anmeldung zum jeweiligen Studiengang beantragen. Den Anmeldeunterlagen ist ein entsprechendes Antragsformular jeweils für die Anerkennung von Prüfungsleistung unter Bezug auf die Module der Studienprogramme sowie zur Anerkennung erworbener Kompetenzen mit Verweis auf die studiengangsrelevanten Kompetenzbereiche 3

beigefügt. Bezüglich der Kompetenzbereiche liegt der Anerkennung ein Kompetenzraster zu Grunde, das Inhalte/Tätigkeiten und Nachweisformen aufschlüsselt (siehe Anhang 4.1). Dabei können in Zusammenhang mit der Zulassung Prüfungsleistungen zur Anerkennung eingereicht werden, die bereits in anderen (Master)Studiengängen in Form von Studienmodulen erbracht wurden. Weiterhin besteht die Möglichkeit außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen z.b. durch Zeugnisse oder Projektberichte zu belegen und diese Nachweise zu Anerkennungsprüfung einzureichen. Bezogen auf die Anerkennung außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen können beispielsweise für den Kompetenzbereich Pädagogik/Bildungswissenschaften Lehrtätigkeit über Vorlesungsverzeichnisse oder Mentoringtätigkeit über schriftliche Vereinbarungen oder Arbeitsverträge nachgewiesen werden. Zudem ist auch der Nachweis von saktivitäten über entsprechende differenzierte Leistungsnachweise möglich, die Auskunft über Umfang und Inhalt geben. Je Kompetenzbereich ist eine Obergrenze der möglichen anzuerkennenden ECTS vorgegeben. Bei der Höhe der angerechneten ECTS orientiert sich der Prüfungsausschuss am zeitlichen Umfang der Tätigkeit sowie an der Komplexität und Affinität des Themas/Inhalts. Je ECTS wird ein Workload von 30 Stunden angelegt. 2. ANERKENNUNG ZUR EINSTUFUNG IN HÖHERE FACHSEMESTER Die Anrechnung von Leistungen zur Höherstufung im jeweiligen Studiengang wird für die beiden weiterbildenden Masterstudiengängen in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs unter 12 Anrechnung von Leistungen, Einstufung in höhere Fachsemester geregelt. ausführlich dazu: Prüfungsordnung für das weiterbildende Master-Studienprogramm Educational Leadership Bildungsmanagement und -innovation an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Mai 2012 (Verkündungsblatt Jg. 10, 2012 S. 399 / Nr. 56) unter: http://www.unidue.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_52_12.pdf sowie Prüfungsordnung für das weiterbildende Master-Studienprogramm Educational Media Bildung und Medien an der Universität Duisburg-Essen, vom 21. Juni 2012 (Verkündungsblatt Jg. 10, 2012 S. 449 / Nr. 65) unter: http://www.unidue.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_52_8_apr12.pdf 2.1. MÖGLICHKEITEN DER ANERKENNUNG ZUR EINSTUFUNG IM STUDIENPROGRAMM Zur Einstufung in höhere Fachsemester können erbrachte Prüfungsleistungen in gleichen akkreditierten Masterstudiengängen an anderen wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder in äquivalenten Studiengängen an in- oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschulen mit ECTS- Bewertung ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet werden. Bezogen auf Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen sowie an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss erforderlich. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit wird durch den Prüfungsausschuss eine inhaltliche Gesamtbetrachtung und -bewertung vorgenommen. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit von 4

Studienzeiten und Prüfungsleistungen sind gemäß Prüfungsordnung die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften. Die Ergebnisse der Einstufungsprüfung werden dokumentiert und sind für den Prüfungsausschuss bindend. Bei vergleichbarem Notensystem wird die Note der anerkannten Prüfungsleistung ins Zeugnis übernommen und geht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen wird die Prüfungsleistung im Zeugnis lediglich als "bestanden" aufgenommen und geht nicht in die Gesamtnote mit ein. Die Anrechnung wird im Zeugnis mit Fußnote gekennzeichnet. Den Anmeldeunterlagen zum Studiengang ist ein entsprechendes Antragsformular für die Anerkennung von Prüfungsleistungen unter Bezug auf die Module der Studienprogramme beigefügt. In Zusammenhang mit der Einstufung im Studiengang können mit diesem Antrag Prüfungsleistungen zur Anerkennungsprüfung eingereicht werden, die bereits in anderen (Master)Studiengängen erbracht wurden. Dem Antrag sind die Nachweise über die erbrachten Leistungen (z.b. in Form von Bescheinigungen, Zertifikaten oder Zeugnissen in Deutsch oder Englisch bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung) inklusive Notenschlüssel, Angaben zu Umfang (Workload/LP) und Inhalt beizufügen. Voraussetzung für die beschriebene Anrechnung von Prüfungsleistungen ist zudem, das mindestens eine Prüfungsleistung (i.d.r. die Masterarbeit) in einem der beiden weiterbildenden Masterstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen erbracht wird. ABBILDUNG 3: BEISPIEL ZUR EINSTUFUNG IN HÖHERE FACHSEMESTER DURCH ANERKENNUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN ANDERER MASTERSTUDIENGÄNGE 5

3. PRÜFUNG DER ANERKENNUNG & KOSTENSTRUKTUR Im Rahmen der Zulassung sowie Einstufung in ein höheres Fachsemester kann der Prüfungsausschuss in den beiden Masterprogrammen - wie beschrieben - mit der Prüfung aussagekräftiger Leistungsnachweise oder Unterlagen beauftragt werden. Für diesen Fall liegen entsprechende Antragsformulare vor. Hinsichtlich Zulassungsvoraussetzung ist die Überprüfung und Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten wie auch von Prüfungsleistungen möglich, die im Rahmen anderer Hochschulstudiengänge erworben wurden. Die Überprüfung der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich Zulassungsvoraussetzung sowie ggf. notwendige Anerkennung im Umfang von max. 30 ECTS (bis zu einem ECTS-Gesamt-Stand von 210) erfolgen kostenneutral. Die Anerkennung weiterer ECTS- Credits ist kostenpflichtig. Dies gilt auch für die Einstufung in höheren Fachsemester, bei der im Rahmen anderer Hochschulstudiengänge erbrachte Prüfungsleistungen zur Prüfung auf Anerkennung eingereicht werden können. Die Äquivalenzprüfung im Ausland v.a. außerhalb der EU erworbener Abschlüsse (Urkunden und Zeugnisse) ist kostenneutral, wenn die Prüfung über das Akademische Auslandsamt der UDE erfolgen kann. Ist dies nicht möglich, wird die/der Bewerber/in über etwa entstehende Kosten informiert. Für die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen entstehen Kosten in Höhe von 300,00 je Modul im Umfang von 5 ECTS. In Zusammenhang mit der Zulassung entfallen auf jeden anerkannten ECTS 60,00. Jedes im Rahmen eines der Masterprogramme belegtes Modul im Umfang von 5 ECTS kostet 600,00. Bei der Wiederholung eines Studienmoduls fallen Kosten in Höhe von 300,00 an. Das Master-Modul hat einen Umfang von 15 ECTS und damit einen Preis von 1800,00. Das reguläre Masterprogramm hat einen Umfang von 60 ECTS. Davon entfallen 15 ECTS auf die Masterarbeit, weiter 15 ECTS auf die drei Pflichtmodule des jeweiligen Masterstudiengangs sowie 30 ECTS auf die sechs Wahlmodule. Damit entstehen bei einem regulären Studienverlauf Gesamtkosten für das Studium in Höhe von 7.200,00 zuzüglich Verwaltungsgebühren von 43,00 je Semester. Abweichungen hinsichtlich der Kosten für das Masterstudium können durch die beschriebenen, individuell nutzbaren Anerkennungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten entstehen. Leistungs- & Kosten-Übersicht (Stand SoSe 2013) Studienmodul (je 5 ECTS) 600,00 Wiederholung von Studienmodulen 300,00 Anerkennung für Zulassungsvoraussetzungen (je Leistungspunkt) 60,00 Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen (je Modul 5 ECTS) 300,00 Verwaltungsgebühr der Universität pro Semester (Stand SoSe 2013) 43,00 6

4. ANHANG 4.1. KOMPETENZRASTER Aufgaben/ Tätigkeiten / Kompetenzbereich Pädagogik / Bildungswissenschaften bis zu 30 CP Didaktische Konzeption einer Unterrichtseinheit nachzuweisen in Form von Kurskatalog, Vorlesungsverzeichnis oder Gleichwertiges a) mit Einbeziehung von E-Learning Elementen b) ohne Einbeziehung von E-Learning Elementen Didaktische Konzeption eines Kurses Kurskatalog, Vorlesungsverzeichnis oder Gleichwertiges a) mit Einbeziehung von E-Learning Elementen b) ohne Einbeziehung von E-Learning Elementen Didaktische Konzeption eines Bildungsmediums Benennung und Kurzbeschreibung im Kompetenzportfolio Erstellung von Lernmaterialien (z.b. Studienbrief, Lernaufgaben etc.) Lehrtätigkeit Kurskatalog, Vorlesungsverzeichnis oder Gleichwertiges a) in einem studienrelevanten Themengebiet b) in einem fachfremden Themengebiet a) mit Einbeziehung von E-Learning Elementen b) ohne Einbeziehung von E-Learning Elementen Moderatoren/ Tutoren-/ Mentorentätigkeit Bescheinigung, Arbeitsvertrag, Arbeitsplatzbeschreibung, Zeugnis, Lehrevaluation oder Gleichwertiges Online-Moderation/ Online-Tutoren-/Online-Mentoring " Coaching/ Supvervision/ Beratungstätigkeit " Multiplikatorenschulung " Medienerzieherische Tätigkeit " Curriculumsentwicklung " in einem erziehungswissenschaftlichen Themengebiet Evaluation und empirische Forschungsmethoden bis zu 20 CP Entwicklung eines Untersuchungsdesigns Bescheinigung/ Arbeitsvertrag/ Arbeitsplatzbeschreibung/ Zeugnis durch Auftrag-/ Arbeitgeber bzw. durch Beleg/ Quellenangabe Durchführung einer Untersuchung " Auswertung einer Untersuchung " Pauschal anrechenbar bei Promotion IT & Technik bis 20 CP für Educational Leadership und bis zu 30 CP für Educational Media Anwendung von E-Learning Werkzeugen über einen Beschreibung Kompetenzportfolie und/oder Bescheinigung Zeitraum > 3 Monate durch Auftrag/Arbeitgeber Programmierung Administrative Tätigkeiten (z.b. Einrichtung Moodle Kurs) " 7

Medienproduktion (Screencast, Podcast WBT etc.) " Mediengestaltung " Auswahl von E-Learning-Werkzeugen (einzelne Tools <=> Lernplattformauswahl) " Marketing, Kommunikation bis zu 20 CP Erstellung von Werbematerialien Arbeitsprobe, Kompetenzportfolio oder Bescheinigung Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien " a) Offline/ Print " b) Online/ Web 2.0 " Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien " Führungsaufgaben, Projektmanagement bis 20 CP für Educational Media und bis zu 30 CP für Educational Leadership Mitarbeiterverantwortung Bescheinigung Strategieentwicklung " Projektakquise " Projektplanung/ Projektorganisation/ Controlling " sonstige zentrale Verantwortlichkeit " Organisationsentwicklung/Bildungsmanagement bis 20 CP für Educational Media und bis zu 30 CP für Educational Leadership OEntwicklungsprozesse & Chaneprojekte Strategieentwicklung Organisationsebene Planung/ Organisation & Controlling von OE-Prozessen sonstige organisationale Verantwortlichkeit Informations-, Dokumentations-, Wissensmanagement bis zu 20 CP Bibliothekstätigkeiten Bescheinigung Veranstaltungsdokumentation (Hand Out, PPT etc.) Bescheinigung/Projektbeschreibung Bescheinigung/Dokumetation Bescheinigung/Dokumetation Bescheinigung/Arbeitsbeschreibung Zertifikat/ Leistungsnachweis/ Arbeitsprobe, Kompetenzportfolio oder Bescheinigung Übernahme von Aufgaben im Wissenschaftsmanagement " Informationsrecherche, Informationsverarbeitung " Strategieentwicklung " Prozessplanung und -optimierung " Ein snachweis umfasst: - Titel der Veranstaltung - Kursinhalte (stichpunktartig) - Anbieter (Name und ggf. Art der Zertifizierung) - Zeitraum/ Datum - Umfang, ggf. ECTS/ Stunden - ggf. Note 8

4.2. FORMULARE Auftrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Falls Sie in einem andern Masterstudiengang bereits Prüfungsleistungen in Form von Studienmodulen erbracht haben, die Sie bezüglich der Zulassungsvoraussetzung oder Einstufung im Studienprogramm anrechnen lassen möchten, nutzen Sie bitte diesen Auftrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen: für das Studienprogramm Educational Media ǀ Bildung & Medien für das Studienprogramm Educational Leadership ǀ Bildungsmanagement & -innovation Name: Vorname: Prüfungsauftrag zur Anerkennung für das Modul Lernen mit Medien Didaktisches Design Medien-/ Leadership-Projekt Bildungsmanagement & -innovation Führung & Personalentwicklung Organisationsentwicklung & Change Management Medienpädagogik Digitale Werkzeuge E-Moderation Lernpsychologie Wissensmanagement Projektmanagement Bildungsmarketing & Social Media Programmplanung & Qualitätsentwicklung Berufliche Bildung Voraussetzung für die Auftragserfüllung ist die Einreichung der Nachweise über die erbrachten Leistungen (z.b. in Form von Bescheinigungen, Zertifikaten oder Zeugnissen in Deutsch oder Englisch bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung) inklusive Notenschlüssel, Angaben zu Umfang (Workload/LP) und Inhalt. Bitte reichen Sie diesen Auftrag sowie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Anmeldung ein. Hiermit beauftrage ich den Prüfungsausschuss mit der Prüfung der Anerkennung folgender bereits erbrachter Prüfungsleistungen für die Zulassungsvoraussetzung bzw. zur Einstufung. Jedes anerkannte Modul wird mit einem Umfang von 5 LP angesetzt. Die Kosten für die Prüfung betragen je Modul 300,00. (Ort, Datum) Unterschrift 9

Auftrag auf Anerkennung erworbener Kompetenzen Falls Sie bezüglich der Zulassungsvoraussetzung im Studienprogramm für bereits erworbene Kompetenzen Leistungspunkte anrechnen lassen möchten, nutzen Sie bitte diesen Auftrag zur Anerkennung von erworbener Kompetenzen: für das Studienprogramm Educational Media ǀ Bildung & Medien für das Studienprogramm Educational Leadership ǀ Bildungsmanagement & -innovation Name: Vorname: Kompetenzbereich für Educational Media Bitte geben Sie an, in welchem Umfang (LP) Sie eine Prüfung wünschen: Pädagogik / Bildungswissenschaften (z.b. Didaktische Konzeption von Unterrichtseinheiten/Kursen / Bildungsmedien, Erstellung von Lernmaterialien, Curriculums Entwicklung ) Evaluation und empirische Forschungsmethoden für Educational Leadership 05-30 LP 05-30 LP (z.b. Entwicklung eines Untersuchungs-designs, Auswertung einer Studie ) 05-20 LP 05-20 LP Art des Nachweises (z.b. Zeugnis, Projektbericht ) IT/Technik (z.b. Anwendung von e-learning Werkzeugen, Programmieren ) Marketing/Kommunikation (z.b. Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien..) Führungsaufgaben/Projektmanagement (z.b. Personalverantwortung, Projektverantwortung und -koordination ) Organisationsentwicklung/Bildungsmanagement (z.b. Strategieentwicklung, Controlling von OE-Prozessen) Informations-, Dokumentations-, Wissensmanagement (z.b. Veranstaltungsdokumentation, Informationsrecherche ) 05-30 LP 05-20 LP 05-20 LP 05-20 LP 05-20 LP 05-30 LP 05-20 LP 05-30 LP 05-20 LP 05-20 LP Voraussetzung für die Auftragserfüllung ist die Einreichung der Nachweise über die erworbenen Kompetenzen (z.b. in Form von Bescheinigungen, Zertifikaten oder Zeugnissen in Deutsch oder Englisch bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung) inklusive Notenschlüssel, Angaben zu Umfang (Workload/LP/Dauer) und Inhalt. Bitte reichen Sie diesen Auftrag sowie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Anmeldung ein. Hiermit beauftrage ich den Prüfungsausschuss mit der Prüfung der Anerkennung folgender bereits erbrachter Prüfungsleistungen für die Zulassungsvoraussetzung. Die Kosten für die Anerkennung betragen je LP 60,00: (Ort, Datum) Unterschrift 10