Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 1 von 5 Ausgangslage Die europäische Normung soll dem Ziel dienen, den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern. Die zudem fortschreitende Globalisierung von Unternehmen und Märkten erfordert weitgehend harmonisierte Technische Regeln. Mittelfristig müssen deshalb auch alle bauaufsichtlich eingeführten nationalen Normen zur Bemessung (z.b. DIN 18800-1) und Ausführung (z.b. DIN 18800-7) von Stahlbauten sowie die zugehörigen Produktnormen (z. B. DIN 6914 ff / HV-Schrauben) durch ein umfangreiches europäisches Normenwerk ersetzt werden. Harmonisierte europäisch bauaufsichtlich geregelte Produkte sind mit dem CE-Zeichen in den Verkehr zu bringen, das bisher für Deutschland eingeführte Ü-Zeichen entfällt für diese Produkte. Um den Aufwand bei einer Umstellung der Technischen Regeln möglichst gering zu halten, waren alle europäischen Länder darauf bedacht, ihre jeweils national entwickelten und langjährig bewährten Systeme auch weiterhin nutzen zu können. Entsprechend schwierig und zeitaufwendig gestalteten sich die Beratungen und Beschlussfassungen. Es war dabei vorauszusehen, dass die Vielfalt der künftig harmonisierten und im Wettbewerb zueinander stehenden Systeme im Vergleich zu den bisher lediglich national eingeführten Produkten deutlich zunehmen würde. Ergebnis Für den deutschen Stahlbau konnte erreicht werden, dass insbesondere das System HV, unter Beachtung von zusätzlichen europäischen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung, derart in die europäische Norm EN 14399 ü- bernommen wird, dass sich für den Anwender außer der neuen Normen- Nummer keine wesentlichen technischen Änderungen ergeben. Voraussichtlich dürfen harmonisierte europäische Produkte nach Anerkennung entsprechender Zertifizierungsstellen und nachfolgender Zertifizierung der Hersteller im 3. Quartal 2006 erstmalig hergestellt und dann mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden.
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 2 von 5 Die Produktnormen niederfester Schrauben mit Mutter (DIN 7990 / 7968 / 7969) wurden bisher nicht europäisch harmonisiert und werden daher weiterhin mit dem Ü-Zeichen eingesetzt. Die künftigen Normbezeichnungen für in Deutschland eingesetzte Stahlbauschrauben und deren Zubehör sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Produkt Festigkeits-/ Härteklasse bislang künftig HV-Schraube 10.9 DIN 6914 EN 14399-4 HV-Mutter 10 DIN 6915 EN 14399-4 HV-Scheibe 300 DIN 6916 EN 14399-6 Keilförmige Scheiben (I-Profil) 300 DIN 6917 (unverändert) Keilförmige Scheiben (U-Profil) 300 DIN 6918 (unverändert) Sonstige Scheiben 100, 200,300 DIN EN ISO 7089 ff (unverändert) Sechskantpassschraube 5.6 DIN 7968 DIN 7968 Senkschraube 4.6 DIN 7969 DIN 7969 Scheibe (Dicke 8 mm) 100 DIN 7989-1/-2 (unverändert) Sechskantschraube 4.6, 5.6 DIN 7990 DIN 7990 HV-Passschraube 10.9 DIN 7999 EN 14399-8 Technische Auswirkungen der neuen Regelungen Bei den betroffenen HV-Garnituren ergibt sich für gleiche Anwendungsfälle lediglich eine Namensänderung der Produktnorm, die Nennabmessungen der Verbindungselemente ändern sich nicht. Daher ist z.b. in Stücklisten lediglich der Austausch der jeweiligen Norm erforderlich. Zwar ändert sich bei gegebener Bauteildicke die Definition der Klemmlänge ( bislang ausschließlich, künftig einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Scheiben ) und die jeweilige Gewindelänge wurde geringfügig den europäischen Bemessungsregeln angepasst,
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 3 von 5 die Nennabmessungen der Schraube können jedoch trotzdem in den Zeichnungen und Stücklisten beibehalten werden. Selbst wenn sich im Einzelfall aus der neuen Klemmlängentabelle eine andere Vorzugsgröße ergeben sollte, sind die bisher benutzten Nennlängen nach wie vor tauglich. Produkte nach den neuen europäischen Normen mit CE-Zeichen können daher die entsprechenden nationalen Produkte mit Ü-Zeichen ohne Einschränkung ersetzen. Da die europäischen Produktnormen alle bisherigen nationalen Anforderungen weiterhin mit abdecken, aber auch noch zusätzliche neue Anforderungen für die Bemessung und Ausführung von Schraubenverbindungen enthalten z. B. Überstand der Schraubenkuppe über die Mutter ( mit und ohne axiale Belastung / Vorspannung ), sind die entsprechenden nationalen Produkte mit Ü-Zeichen mindestens bis zum Ablauf aller Fristen uneingeschränkt verwendbar. Umstellungsfristen Die parallele Anwendung von DIN 18800-1 und EN 1993-1-8 für die Bemessung sowie DIN 18800-7 und EN 1090-2 für die Ausführung von Stahlbauten wird vermutlich noch nach 2010 zulässig sein. Die so genannte Koexistenzperiode für die nationalen und europäischen Produktnormen soll einheitlich, d. h. auch für nicht vorspannbare Garnituren nach EN 15048, im September 2007 enden. Dann sind alle entgegenstehenden nationalen Normen zurückzuziehen. Ab September 2007 dürfen daher alle planmäßig vorspannbaren hochfesten Garnituren nur noch nach EN 14399 als harmonisierte europäische Produkte mit CE-Zeichen hergestellt werden. Ob auch die nicht vorspannbaren Garnituren in jedem Fall der EN 15048 genügen müssen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, da hierzu keine ergänzenden europäischen Produktnormen erarbeitet werden. Denkbar sind hier zwei Fälle: Entweder erhalten diese niederfesten Produkte in Deutschland nach nationalen DIN-Normen (z. B. DIN 7990) weiterhin das Ü-Zeichen oder aber das CE-Zeichen. In jedem Fall dürfen Produkte, die vor September 2007 gefertigt und demzufolge mit dem Ü-Zeichen in den Markt gebracht wurden, auch nach Ablauf der Koexistenzperiode (d. h. Zurückziehung der bisherigen Nationalen Produktnorm) weiterhin gemäß den zutreffenden noch gültigen nationalen Normen für die Bemessung und Ausführung ausgeliefert und eingesetzt werden.
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 4 von 5 Der Arbeitsausschuss Schraubenverbindungen für den Stahlbau NA 067-03- 04 AA im Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV) des DIN hat eine Stellungnahme zum Übergang von nationalen DIN auf europäischen EN Normen bzw. zur Koexistenz beider Systeme nebeneinander erarbeitet (Dokument N 175), die auch Grundlage dieser Hersteller-Information zu FUCHS-Produkten ist. Zitat des Dokuments NA 067-03-04 AA N175: Mit Ausgabedatum Juni 2005 sind die deutschen Ausgaben zu den europäischen Normen EN 14399-1 bis -6 als DIN EN 14399-1 bis -6 erschienen. Diese beschreiben hochfeste und vorspannbare Verbindungsmittel für Schraubenverbindungen im Stahl- und Metallbau, die ein CE-Kennzeichen erhalten dürfen. Sie werden im September 2007 die Normen DIN 6914, DIN 6915 und DIN 6916 endgültig ersetzen. Bis September 2007 gelten sowohl die bisherigen nationalen Normen als auch die Normen der Reihe DIN EN 14399 nebeneinander. Dies soll ermöglichen, dass der Markt ein sachgerechtes Übergangsszenario hinsichtlich Lagerhaltung und Versorgung entwickeln kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Produkte nach DIN 6914, DIN 6915 und DIN 6916 weiterhin hergestellt und mit dem Ü-Zeichen versehen werden. Lagerbestände dieser Produkte dürfen auch danach gemäß den Vorbemerkungen zu Bauregelliste B 2005/01 uneingeschränkt ausgeliefert und verwendet werden. Umsetzung der neuen Regeln für FUCHS-Stahlbauschrauben: DIN 6914 / 6915 / 6916 und DIN 7999 (bis M36) Eine für das CE-Zeichen erforderliche Fremdüberwachung kann möglicherweise erst im zweiten Halbjahr 2006 erfolgen, da derzeit noch keine PÜZ-Stellen akkreditiert sind. Demzufolge werden hochfeste vorspannbare HV-Garnituren nach DIN EN 14399-4 und -6 von FUCHS voraussichtlich erst im vierten Quartal 2006 mit CE-Zeichen hergestellt und angeboten. Weitere hochfeste vorspannbare HV-Garnituren mit Pass-Schaft (künftig EN 14399-8), Senk-Kopf (ähnlich EN 14399-7) oder Abscher-Ende (ähnlich EN 14399-10) können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls auftragsbezogen gefertigt werden.
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 5 von 5 Zunächst werden von FUCHS alle hochfesten vorspannbaren HV-Garnituren weiterhin entsprechend den bisherigen nationalen Normen mit Ü-Zeichen geliefert. Die Produktkennzeichnungen für Schrauben, Muttern und Scheiben bleiben auch nach der Umstellung unverändert FUCHS HV-10.9 und FC HV 10 mit zusätzlicher Angabe des Fertigungsloses und FC HV. Zugehörige DIN 6917, DIN 6918 Es ist nicht geplant, zu keilförmigen Scheiben für I- oder U-Profile eigene europäische Normen zu erstellen. Diese Scheiben werden unverändert DIN 7990, DIN 7968, DIN 7969 Die Produktnormen werden derzeit als DIN überarbeitet. Es ist nicht geplant, die Geometrie niederfester Schrauben mit Mutter durch europäische Normen zu regeln. Diese Verbindungselemente werden zunächst weiterhin mit Ü-Zeichen eingesetzt. Ob nach Veröffentlichung der Technischen Lieferbedingung EN 15048-1 als harmonisierte Norm auch eine Lieferung mit CE-Zeichen erfolgen kann, ist derzeit noch offen. Zugehörige DIN 7989-1, DIN 7989-2 Es ist nicht geplant, zu Scheiben für Stahlkonstruktionen (h = 8 mm) eigene europäische Normen zu erstellen. Diese Scheiben werden unverändert DASt-Richtlinie 021, Ergänzung zu DIN 6914 / 6915 / 6916 (M42 und M48): Es ist nicht geplant, HV-Garnituren größer M36 durch europäische Normen zu regeln. Diese Verbindungselemente werden weiterhin unverändert