Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:

Ähnliche Dokumente
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses

vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Eckpunkte der Entscheidung 2 3. Verfahrensablauf 2

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Redaktionelle Änderungen in Abschnitt F. Vom 20.

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss- Richtlinie: Anpassung zahntechnischer Regelversorgungen

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die Änderung des Beschlusses vom 19. Juni 2008 zur Änderung

Tragende Gründe zum Beschluss

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Rehabilitations- Richtlinie: Anpassung der Verweise auf ICF

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016

Tragende Gründe. Vom 12. Januar Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Zusammenfassende Dokumentation

Tragende Gründe. Vom 9. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Wie man über die Beziehung zwischen Psychotherapie und medizinischer Rehabilitation entscheidet

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V

Tragende Gründe. Vom 18. Oktober 2018

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen

Tragende Gründe. Vom 21. Januar 2016

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie:

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

Tragende Gründe. Vom 11. August Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie: Anpassung an Pflegegrade

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Verzeichnis. vom 19. Dezember Einleitung Zweck und Inhalt des Beschlusses 2

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung

Tragende Gründe. Vom 16. August 2018

Tragende Gründe. Vom 8. Dezember Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 16. April 2015

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015

Tragende Gründe. Vom 16. März 2017

Tragende Gründe. Vom 18. Dezember 2014

Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Tragende Gründe. Vom 24. Mai 2012

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016

Tragende Gründe. Vom 10. Oktober Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3

Tragende Gründe. Vom 19. September 2013

Tragende Gründe. Vom 22. Mai 2014

Tragende Gründe. Anlage I (OTC-Übersicht) Vom 2. November Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung

Tragende Gründe. Vom 24. April 2014

Tragende Gründe. Vom 14. November 2013

Tragende Gründe. Vom 19. Juni 2014

Zusammenfassende Dokumentation. über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1. Vom 17.

Tragende Gründe. Vom 22. Januar 2015

Stellungnahmeverfahren gemäß 91 Abs. 5a SGB V

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

Zusammenfassende Dokumentation. über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage I (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt

Tragende Gründe. Vom 7. März 2019

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der. Richtlinie zur Bestimmung der Befunde

Tragende Gründe. Vom 27. November 2015

Tragende Gründe. Vom 7. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die. Änderung der Richtlinien. Methoden Krankenhausbehandlung und

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 8. März Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

Tragende Gründe. Vom 21. April 2016

Vom 15. Dezember Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Fazit Anhang...

Tragende Gründe. Vom 24. November 2016

Zusammenfassende Dokumentation

Der Gemeinsame Bundesausschuss

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Tragende Gründe. Vom 7. Januar 2016

Vom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen

Resolution der Reha-Leistungserbringerverbände

Tragende Gründe. Vom 12. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3

Tragende Gründe. Vom 17. November 2017

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung

Tragende Gründe. Vom 15. September 2016

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Festbetragsgruppenbildung

Tragende Gründe. Vom 12. November Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Verfahrensablauf. 4.

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 8: Lifestyle Arzneimittel Dysport

Tragende Gründe. Vom 21. September 2017

Tragende Gründe. Vom 24. Juli 2014

Zusammenfassende Dokumentation

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG)

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Tragende Gründe. Vom 11. September Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidungen Verfahrensablauf Anlagen...

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Zusammenfassende Dokumentation

Tragende Gründe. Anlage III Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse. Clopidogrel plus Acetylsalicylsäure bei akutem Koronarsyndrom

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vom 25. Januar Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung...

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

Tragende Gründe. Vom 21. Dezember 2017

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Transkript:

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften Vom 22. Januar 2009 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Eckpunkte der Entscheidung... 2 3 Würdigung der Stellungnahmen... 3 4 Verfahrensablauf... 3 5 Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens... 4 5.1 Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens... 4 5.2 Eingegangene Stellungnahmen... 4 5.2.1 Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen... 4 5.2.2 Nach Fristablauf eingegangene Stellungnahmen... 5 5.2.3 Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) nach 91 Abs. 5 SGB V... 5 5.3 Erörterung der einbezogenen Stellungnahmen... 5 5.4 Anhang... 7

1 Rechtsgrundlagen Nach 13 Abs. 4 Satz 1 der Rehabilitations-Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung ist vorgesehen, dass die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt und die Krankenkasse zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation einen ärztlichen Entlassungsbericht erhalten. Die Regelung spezifiziert zudem die Angaben, die im Entlassungsbericht enthalten sein sollen. Hierzu gehören u. a. eine sozialmedizinische Beurteilung und deren Inhalte (z. B. Grad der Selbständigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und zum diesbezüglichen Hilfebedarf usw.). Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die Regelung in Bezug auf die Übergabe des Entlassungsberichtes an die Krankenkasse nicht von der Vorschrift des 301 Abs. 4 SGB V gedeckt und damit unzulässig. Die in 13 Abs. 4 Satz 1 der Rehabilitations-Richtlinie aufgeführten Angaben gingen aus datenschutzrechtlicher Sicht über die insofern abschließende Regelung des 301 Abs. 4 SGB V hinaus. Vor Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Änderungen der Rehabilitations-Richtlinie ist den Organisationen nach 92 Abs. 5 SGB V sowie nach 91 Abs. 5 SGB V der Bundesärztekammer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen soll mindestens 4 Wochen betragen ( 33 Abs. 1 der Verfahrensordnung des G-BA). Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. 2 Eckpunkte der Entscheidung Mit Schreiben vom 13. September 2007 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dem G-BA seine datenschutzrechtliche Auffassung mitgeteilt und eine entsprechende Änderung des 13 Abs. 4 Satz 1 der Rehabilitations-Richtlinie angeregt. Der Unterausschuss Rehabilitation hat die zur Ausräumung der Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geeignete Änderung der Richtlinie in seiner Sitzung am 4. Juni 2008 geprüft und konsentiert. Der Entlassungsbericht ist nach 13 Abs. 4 Satz 1 und 2 n. F. der Rehabilitations- Richtlinie nunmehr regelhaft nur noch an die Vertragsärztin bzw. an den Vertragsarzt und auf Wunsch an den Versicherten zu übergeben. Die im bisherigen Unterausschuss Rehabilitation bzw. im neu konstituierten Unterausschuss Veranlasste Leistungen beteiligten Patientenvertreter pflichten der Änderung bei.

3 Würdigung der Stellungnahmen Aus den eingegangenen Stellungnahmen hat sich kein Bedarf für eine Modifikation der geplanten Änderungen der Rehabilitations-Richtlinie ergeben. 4 Verfahrensablauf Gremium Datum Beratungsgegenstand UA Rehabilitation 04.06.2008 G-BA 19.06.2008 Überarbeitung von 13 Abs. 4 der Rehabilitations- Richtlinie Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 13.09.2007 Beschluss über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Rehabilitationsrichtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften UA Veranlasste Leistungen UA Veranlasste Leistungen 21.10.2008 10.12.2008 anstehende Beratungsthemen im Rahmen der konstituierenden Sitzung, hier: Änderung der Reha-RL (Redaktionelle Änderung / Stichprobenprüfung MDK) Auswertung des Stellungnahmeverfahrens zur redaktionellen Änderung/Stichprobenprüfung der Rehabilitations-Richtlinie G-BA 22.01.2009 Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften Berlin, den 22. Januar 2009 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Hess

5 Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens 5.1 Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens Der G-BA hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinien einzuleiten (siehe Anlage A im Anhang). Dazu hat er nach 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 und Abs. 5 SGB V den hierzu berechtigten Organisationen der Leistungserbringer, den Rehabilitationsträgern ( 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 SGB IX) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Übersicht siehe Anlage C im Anhang) Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben. Zudem wurde der Bundesärztekammer nach 91 Abs. 5 SGB V die Abgabe einer Stellungnahme ermöglicht (siehe Anlage D im Anhang). Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen wurde auf 4 Wochen festgelegt (vgl. 33 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO)). Mit Schreiben vom 9. Juli 2008 bzw. 10. Juli 2008, jeweils versandt am selben Tag, wurde der Bundesärztekammer bzw. den stellungnahmeberechtigten Organisationen nach 92 Abs. 5 SGB V der o. g. Beschlussentwurf übersandt und für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ein Zeitraum von 4 Wochen bis zum 8. August 2008 bzw. 11. August 2008 vorgegeben (siehe Anlagen C und D im Anhang). Den angeschriebenen Organisationen wurden die Tragenden Gründe anlässlich der Beschlussfassung des G-BA zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens als Erläuterungen übersandt (siehe Anlage E im Anhang: Tragende Gründe). 5.2 Eingegangene Stellungnahmen 5.2.1 Fristgerecht eingegangene Stellungnahmen Folgende Organisationen haben ihre Stellungnahmen fristgerecht eingereicht: Organisation 1. Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e. V. (BDPK) 2. Deutsches Müttergenesungswerk 3. Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche e. V. 4. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) 5. Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (BUSS) 6. Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk (DW) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e. V. 7. Fachverband Sucht e. V. 8. Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.v. (DEGEMED) 9. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Organisation 10. Verband Deutscher Kurörtlicher Betriebe e. V. (VDKB) 11. Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. 12. Kneipp-Bund e. V. Bundesverband für Gesundheitsförderung und Prävention 13. Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (EKD) 14. Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e. V. 15. Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. (BEB) 16. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 17. Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation psychisch kranker Menschen (BAG RPK) 18. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 19. Bundesverband Geriatrie e. V. 5.2.2 Nach Fristablauf eingegangene Stellungnahmen Die Stellungnahmen folgender Organisationen sind nach Fristablauf eingegangen: Organisation 20. Zentralverband ambulanter Therapieeinrichtungen Deutschland e. V. (ZAT) 21. Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen BRD e. V. 5.2.3 Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) nach 91 Abs. 5 SGB V Die Bundesärztekammer hat mit Schreiben vom 4. August 2008 (per E-Mail eingegangen am selben Tag, per Post eingegangen am 6. August 2008) zur Richtlinienänderung Stellung genommen. 5.3 Erörterung der einbezogenen Stellungnahmen Soweit inhaltlich Stellung genommen wurde, haben alle Stellung nehmenden Organisationen den geplanten Änderungen zugestimmt bzw. diese überwiegend ausdrücklich begrüßt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation schlägt in ihrer Stellungnahme folgende Ergänzung vor: ( ) Wir regen jedoch an, in 2 Abs. 7 der Richtlinie ergänzend auch auf das SGB IX, namentlich die dortigen 26 ff., sowie auf die Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX für die Durchführung von Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Grundsätzen (Gemeinsame Empfehlung Begutachtung ) als weitere maßgebende Rechtsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen zu verweisen. ( )

Position des G-BA: Die Patientenvertretung im G-BA spricht sich für eine Aufnahme des Verweises aus. Der G-BA beschließt, diesen Verweis nicht aufzunehmen, da die rechtliche Geltung der entsprechenden Vorschriften des SGB IX unstrittig ist, ein Verweis auf sie in einer Richtlinie nach SGB V aber nicht als sachgerecht angesehen wird.

5.4 Anhang Anlage A Anlage B Anlage C Anlage D Anlage E Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens Organisationen mit Stellungnahmeberechtigung Anschreiben an die zur Abgabe einer Stellungnahme berechtigten Organisationen nach 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 und Abs. 5 SGB V Anschreiben an die Bundesärztekammer nach 91 Abs. 5 SGB V Erläuterungen für Stellungnehmer