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Transkript:

300 Prüfungsordnung für das Fach Spanisch zur Rahmenordnung für die Prüfungen im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 10.02.2014 Auf Grund von 1 Absatz 1 Satz 3 der Rahmenordnung für die Prüfungen im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 06. Juni 2011 (AB Uni 2011/13, S. 879 ff.), zuletzt geändert durch die Dritte Änderungsordnung vom 24. Juli 2013 (AB Uni 2013/23, S. 1685 f.), hat die Westfälische Wilhelms-Universität folgende Ordnung erlassen: 1 Zugangsvoraussetzung 1 Zugangsvoraussetzung für das Fach Spanisch ist neben den sonstigen Zugangsvoraussetzungen der Nachweis des Latinums ( 11 Abs. 2 Lehramtszugangsverordnung). 2 Der Nachweis wird in der Regel durch das Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife erbracht. 2 Studieninhalt (Module) (1) Das Fach Spanisch im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education umfasst nach näherer Bestimmung durch die als Anhang beigefügten Modulbeschreibungen folgende Pflichtmodule: 1. Vermittlungsmodul (15/25 der Fachnote) 2. Fachwissenschaftsmodul (10/25 der Fachnote) (2) 1 Zudem umfasst das Fach Spanisch folgende Wahlpflichtmodule: Masterarbeit (18/120 der Gesamtnote) 2 Die Masterarbeit kann im Fach Spanisch geschrieben werden. (3) 1 Jede Veranstaltung kann nur einmal (als Prüfungs- oder Studienleistung) angerechnet werden. 2 Veranstaltungen gleichen Titels oder identischer Thematik können innerhalb des Masterstudiengangs nicht wiederholt belegt werden, um sie sich ein zweites Mal anrechnen zu lassen. (4) Die Modulbeschreibungen im Anhang sind Bestandteil dieser Prüfungsordnung. 3 Studien- und Prüfungsleistungen (1) 1 Den Studierenden stehen für das Bestehen jeder Prüfungsleistung drei Versuche zur Verfügung. 2 Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. 3 Wiederholungsversuche können nicht zum Zwecke der Notenverbesserung verwendet werden.

301 (2) Gemäß 15 Abs. 4 der Rahmenordnung wird der Anteil an Prüfungsleistungen, die unter unvergleichbaren Notensystemen erbracht worden sind und für Prüfungsleistungen im Fach Spanisch nach dieser Prüfungsordnung angerechnet werden können, auf 0 % der nach dieser Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen begrenzt. (3) Studienleistungen werden nicht benotet. 4 Masterarbeit (1) Sofern die Masterarbeit im Fach Spanisch geschrieben wird, steht der/dem Studierenden für die Wahl der Themenstellerin/des Themenstellers sowie für die Themenstellung ein Vorschlagsrecht zu. (2) Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn das Vermittlungsmodul oder das Fachwissenschaftsmodul erfolgreich abgeschlossen wurde. (3) 1 Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. 2 Wird die Masterarbeit studienbegleitend abgelegt, beträgt die Bearbeitungsfrist sechs Monate. 3 Die Masterarbeit ist dann studienbegleitend, wenn noch eine Prüfungsleistung im Fach Spanisch zu erbringen ist. (4) Näheres regelt die Modulbeschreibung zur Masterarbeit im Anhang. 5 Antwortwahlverfahren (Multiple Choice) (1) 1 Prüfungsleistungen können ganz oder teilweise im Multiple-Choice-Verfahren abgeprüft werden. 2 Bei Prüfungen, die vollständig im Multiple-Choice-Verfahren abgelegt werden, sind jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsaufgaben zu stellen. 3 Die Prüfungsaufgaben müssen auf die für das Modul erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. 4 Bei der Aufstellung der Prüfungsaufgaben ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. 5 Die Prüfungsaufgaben sind vor der Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfen, ob sie, gemessen an den Anforderungen der für das Modul erforderlichen Kenntnisse, fehlerhaft sind. 6 Ergibt diese Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. 7 Bei der Bewertung ist von der verminderten Zahl der Prüfungsaufgaben auszugehen. 8 Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil eines Prüflings auswirken. (2) Eine Prüfung, die vollständig im Multiple-Choice-Verfahren abgelegt wird, ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 Prozent der gestellten Prüfungsaufgaben zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 10 Prozent die durchschnittliche Prüfungsleistung aller an der betreffenden Prüfung teilnehmenden Prüflinge unterschreitet. (3) Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note

302 sehr gut, wenn er mindestens 85 Prozent, gut, wenn er mindestens 75, aber weniger als 85 Prozent, befriedigend, wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent, ausreichend, wenn er weniger als 50 Prozent der darüberhinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat. (4) 1 Für Prüfungsleistungen, die nur teilweise im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden, gelten die oben aufgeführten Bedingungen entsprechend. 2 Die Gesamtnote wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel des im Multiple-Choice Verfahren absolvierten Prüfungsteils und dem normal bewerteten Anteil gebildet, wobei Gewichtungsfaktoren die jeweiligen Anteile an der Gesamtleistung in Prozent sind. 6 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft. (2) Diese Prüfungsordnung findet Anwendung für alle Studierenden, die seit dem Sommersemester 2014 im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Fach Spanisch an der Westfälischen Wilhelms-Universität immatrikuliert sind. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Philologie (Fachbereich 9) vom 27.01.2014. Münster, den 10.02.2014 Die Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie Bekanntmachungen von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. Münster, den 10.02.2014 Die Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles

303 Anhang: Modulbeschreibungen Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Teilstudiengang: Vermittlungsmodul Teaching Module MEd GymGe Spanisch 1 Modulnummer: 1 Status: [x] Pflichtmodul [ ] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: 3 4 5 Modulstruktur: [x] jedes Sem. [ ] jedes WS [ ] jedes SS Dauer: [x] 1 Sem. [ ] 2 Sem. [ ] 3 Sem. Fachsem.: 1. Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP LP: 15 Präsenz (h + SWS) Workload (h): 450 Selbststudium (h) 1. Ü Fremdsprachliche didaktische [x] P Vermittlungskompetenz [ ] WP 5 30 120 2. HS Fachdidaktik [x] P [ ] WP 5 30 120 3a. HS Sprachwissenschaft mit fachdidaktischer Komponente [ ] P [x] WP 5 30 120 3b. HS Literaturwissenschaft mit fachdidaktischer Komponente [ ] P [x] WP 5 30 120 Lehrinhalte: In der Übung zur didaktischen Vermittlungskompetenz werden Theorien des Sprachlernens und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs vermittelt. Verfahren des interkulturellen Lernens sowie kultur- und mediendidaktische Theorien werden anhand von Unterrichtssimulationen eingeübt. Das Hauptseminar zur Fachdidaktik hat folgende Inhalte: Überblick über Theorien, Modelle und Methoden der Fächer sowie fachdidaktische Überlegungen, Einführung in die Planung, Organisation und Reflexion von Fremdsprachenunterricht. Intensive Beschäftigung mit ausgewählten Studienschwerpunkten der Didaktik, z.b. Lehrwerkanalyse, Lehrmittelkonzeption, frühbeginnender Sprachunterricht, bilingualer Unterricht, Mehrsprachigkeitsdidaktik, Spracherwerbsforschung, Medien im Fremdsprachenunterricht. Das Seminar zur Sprach- bzw. Literaturwissenschaft widmet sich der mündlichen Darstellung und Diskussion von Fachinhalten und erörtert literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Verfahren. Die Übung findet grundsätzlich in der Fremdsprache statt. In den Hauptseminaren findet die fachwissenschaftliche und -didaktische Diskussion in der Zielsprache statt. Erworbene Kompetenzen: Fähigkeit zur angemessenen didaktischen Reduktion fachlicher Zusammenhänge im Hinblick auf die Planung und Organisation von Fremdsprachenunterricht, zur korrekten Anwendung der fachsprachlich-didaktischen Terminologie, zur Diskussionsleitung, zur interaktiven Gestaltung einer Sitzung und zur effektiven Strukturierung von Kurzvorträgen, zur Redaktion fachwissenschaftlicher Texte auf angemessenem metasprachlichem Niveau.

304 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Die Studierenden belegen entweder das sprachwissenschaftliche oder das literaturwissenschaftliche HS. Leistungsüberprüfung: [x] Modulabschlussprüfung Prüfungsleistung/en: Anzahl und Art; Anbindung an Lehrveranstaltung [ ] Modulteilprüfungen Dauer bzw. Umfang Mündliche Modulabschlussprüfung in der Zielsprache 45 Min. 100% Gewichtung für die Modulnote in % Studienleistungen Nr. 1: Referat oder Unterrichtssimulation in der Zielsprache 30 Min. Nr. 2: Referat in der Zielsprache 30 Min. Nr. 3: Referat in der Zielsprache + Hausarbeit/Klausur 30 Min. Referat + 15-20 Seiten Hausarbeit/90 Min. Klausur Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Leistungspunkte für das Modul werden angerechnet, wenn das Modul insgesamt erfolgreich abgeschlossen wurde, d.h. alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden wurden. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Fachnote: 15/25 Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: keine Anwesenheit: In den Hauptseminaren besteht Anwesenheitspflicht, da die fachwissenschaftlichen Diskussionen im Anschluss an die Referate bzw. die kollektive Analyse von wiss. Materialien grundlegender Bestandteil der Lehrveranstaltung sind und nicht im Selbststudium angeeignet werden können. Die Übung muss aus Gründen der fundierten Sprachausbildung und fachdidaktischen Komponente regelmäßig besucht werden. Die Studierenden dürfen in den Lehrveranstaltungen jeweils maximal zweimal fehlen, andernfalls besteht kein Prüfungsanspruch. Verwendbarkeit in anderen Studiengängen: MEd BK Modulbeauftragte/r: Stelleninhaber/in Fachdidaktik Sonstiges: - Zuständiger Fachbereich: FB 09 Philologie

305 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Teilstudiengang: Fachwissenschaftsmodul Subject-Specific Module MEd GymGe Spanisch 1 Modulnummer: 2 Status: [x] Pflichtmodul [ ] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: 3 4 [x] jedes Sem. [ ] jedes WS [ ] jedes SS Dauer: [x] 1 Sem. [ ] 2 Sem. [ ] 3 Sem. Fachsem.: 3. LP: 10 Workload (h): 300 Modulstruktur: Präsenz Selbststudium (h) Nr. Typ Lehrveranstaltung Status LP (h + SWS) 1a. HS Sprachwissenschaft [ ] P [x] WP 5 30 120 1b. HS Literaturwissenschaft [ ] P [x] WP 5 30 120 2a. V/Ü Sprachwissenschaft [ ] P [x] WP 2 30 30 2b. V/Ü Literaturwissenschaft [ ] P [x] WP 2 30 30 3. Ü Übersetzung Dt.-Span. IV [x] P [ ] WP 3 30 60 Lehrinhalte: Linguistische bzw. literaturwissenschaftliche Fragestellungen werden auf hohem Niveau in Theorie und Praxis exemplarisch behandelt. Im sprachpraktischen Anteil des Moduls werden komplexe deutsche Texte in die Fremdsprache übersetzt, wobei die kulturspezifischen Kompetenzen des Übersetzens vertieft werden. Die sprachpraktische Veranstaltung findet grundsätzlich in der Fremdsprache statt. Im Hauptseminar findet die fachwissenschaftliche Diskussion in der Zielsprache statt. In der VL/Ü sollen wesentliche Unterrichtsinhalte in der Zielsprache zusammengefasst werden. 5 6 Erworbene Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, linguistische bzw. literaturwissenschaftliche Fragestellungen selbstständig anzugehen, so dass diese ggfs. in eine Masterarbeit einfließen können. Die Studierenden beherrschen fremdsprachliche Strukturen auf hohem Niveau in Mündlichkeit und Schriftlichkeit, die die C2-Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens anstreben: Sie können nahezu alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. Sie verfügen über kulturspezifische Kompetenzen der textsortengerechten Übersetzung von literarischen Texten. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Zu Nr. 1: Die Studierenden wählen entweder das Hauptseminar Sprachwissenschaft oder das Hauptseminar Literaturwissenschaft. Der Schwerpunkt des Hauptseminars muss linguistisch sein, wenn im Vermittlungsmodul Literaturwissenschaft als Schwerpunkt gewählt wurde; er muss literaturwissenschaftlich sein, wenn im Vermittlungsmodul Linguistik als Schwerpunkt gewählt wurde. Zu Nr. 2: Die Veranstaltung kann entweder eine Vorlesung oder eine wissenschaftliche Übung sein. Sie muss den gleichen Schwerpunkt aufweisen wie das gewählte Hauptseminar (also 1a+2a oder 1b+2b).

306 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Leistungsüberprüfung: [x] Modulabschlussprüfung Prüfungsleistung/en: Anzahl und Art; Anbindung an Lehrveranstaltung [ ] Modulteilprüfungen Dauer bzw. Umfang Schriftliche Modulabschlussprüfung 4 h 100% Gewichtung für die Modulnote in % Studienleistungen Nr. 1: Referat in der Zielsprache + Hausarbeit/Klausur 30 Min. Referat + 15-20 Seiten Hausarbeit/90 Min. Klausur Nr. 3: Abschlussklausur in der Zielsprache 90 Min. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Leistungspunkte für das Modul werden angerechnet, wenn das Modul insgesamt erfolgreich abgeschlossen wurde, d.h. alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden wurden. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Fachnote: 10/25 Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: Keine Anwesenheit: Im Hauptseminar besteht Anwesenheitspflicht, da die fachwissenschaftlichen Diskussionen im Anschluss an die Referate bzw. die kollektive Analyse von wiss. Materialien grundlegender Bestandteil der Lehrveranstaltung sind und nicht im Selbststudium angeeignet werden können. Die Studierenden dürfen maximal zweimal fehlen, andernfalls besteht kein Prüfungsanspruch. In der VL/Ü und der sprachpraktischen Übung besteht keine Anwesenheitspflicht, es gilt aber zu berücksichtigen, dass der behandelte Stoff dieser Veranstaltungen ebenfalls in die Modulabschlussprüfung einfließt. Verwendbarkeit in anderen Studiengängen: MEd BK Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Strosetzki Sonstiges: - Zuständiger Fachbereich: FB 09 Philologie

307 Modultitel deutsch: Modultitel englisch: Studiengang: Teilstudiengang: Masterarbeit Master s Thesis MEd GymGe Spanisch 1 Modulnummer: 3 Status: [ ] Pflichtmodul [x] Wahlpflichtmodul 2 Turnus: 3 4 5 6 7 [x] jedes Sem. [ ] jedes WS [ ] jedes SS Dauer: [x] 1 Sem. [ ] 2 Sem. [ ] 3 Sem. Fachsem.: 4. LP: 18 Workload (h): 540 Modulstruktur: Nr. Typ Status LP Präsenz Selbststudium (h) (h + SWS) 1. Masterarbeit [x] P [ ] WP 18 540 Lehrinhalte: Die Masterarbeit erstreckt sich über vier Monate. Es handelt sich um eine selbständig verfasste schriftliche Arbeit. Sie soll zeigen, dass der/die Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit wird im letzten Studiensemester geschrieben. Sie geht aus einem Hauptseminar hervor. Sie kann sowohl fachwissenschaftliche als auch fachdidaktische Bezüge aufweisen und Aufgaben zum forschenden Lernen beinhalten. Der Umfang beträgt ca. 60-80 Seiten (Schriftgröße 12 Punkt; Zeilenabstand 1,5; Ränder links 3,5 cm und rechts 2,5 cm). Erworbene Kompetenzen: In der Masterarbeit zeigt der/die Studierende seine/ihre Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an einem angemessen anspruchsvollen Thema auf Postgraduiertenniveau, das auch Gelegenheit zur Entfaltung eigener Ideen gibt. Darüber hinaus ist der/die Studierende in der Lage vor allem im Kontext von individuums-, prozess- und entwicklungsorientierter Unterrichtsforschung wissenschaftliche Sachverhalte didaktisch weiterzudenken. Gerade solche begrenzten, aber eigenständigen Forschungsaufgaben qualifizieren in besonderer Weise für den späteren Lehrer/-innenberuf. Mit seiner/ihrer Masterarbeit weist der/die Studierende zudem nach, dass seine/ihre Kenntnisse den professionellen Standards entsprechen und er/sie diese in Theorie und Praxis handhaben, anwenden und reflektieren kann. Neben Forschungskompetenz, Theoriewissen und Fachwissen werden Methodenkompetenz (Anwendung der Fachkompetenz auf neue Sachverhalte) sowie Fähigkeiten der Selbstorganisation, des Zeitmanagements, des Projektmanagements und der Kommunikationsfähigkeit trainiert, die zur Selbst- und Sozialkompetenz beitragen. Darüber hinaus werden folgende allgemeine Schlüsselkompetenzen durch die Masterarbeit vertieft: Planungskompetenz, Lesekompetenz, Urteilskompetenz, Vertiefung von EDV-Kompetenzen bei Literaturrecherche und -verwaltung, Datenanalyse und Textverarbeitung. Beschreibung von Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: keine Leistungsüberprüfung: [x] Modulabschlussprüfung [ ] Modulteilprüfungen

308 8 9 10 11 12 Prüfungsleistung/en: Anzahl und Art Dauer bzw. Umfang Masterarbeit 4 Monate 100% Studienleistungen keine Gewichtung für die Modulnote in % Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Leistungspunkte für das Modul werden angerechnet, wenn das Modul insgesamt erfolgreich abgeschlossen wurde, d.h. alle Prüfungs- und Studienleistungen bestanden wurden. Gewichtung der Modulnote für die Bildung der Gesamtnote: Gemäß Rahmenordnung Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen: siehe 4 Abs. 2 13 14 15 16 Anwesenheit: keine Verwendbarkeit in anderen Studiengängen: MEd BK Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Christoph Strosetzki Sonstiges: - Zuständiger Fachbereich: FB 09 Philologie