Satzung zur Feststellung der besonderen Eignung (Sporteignungsprüfung) für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft

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Transkript:

Philosophische Fakultät IV Institut für Sportwissenschaft Satzung zur Feststellung der besonderen Eignung (Sporteignungsprüfung) für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft Aufgrund von 61 Abs. 1 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert am 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342), hat der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 07. März 2000 die nachfolgende Satzung erlassen. 1 1 Zweck der Eignungsfeststellung (1) Für das Studium eines Diplom-Studienganges Sportwissenschaft ist neben der Hochschulreife die besondere Eignung für den Studiengang nachzuweisen. Der Nachweis der besonderen Eignung wird durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung (Sporteignungsprüfung) erbracht. Sie dient der Feststellung einer sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Teilnahme an diesem Studium erforderlich ist. (2) Der Nachweis der besonderen Eignung ist Einschreibvoraussetzung für den Diplom-Studiengang. Er muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein; eine bedingte Einschreibung ist nicht zulässig. 2 Zulassung zur Eignungsprüfung Zur Eignungsprüfung kann grundsätzlich nur zugelassen werden, wer - die allgemeine Hochschulreife besitzt und - eine Erklärung vorlegt, in der bescheinigt wird, dass der Bewerber/ die Bewerberin sporttauglich ist und sich daher allen körperlichen Anforderungen der Eignungsprüfung unterziehen kann. (s. Anhang) 3 Gegenstand und Leistungsanforderungen der Eignungsprüfung 2. Gymnastik/ Tanz 3. Leichtathletik 4. Schwimmen 5. Sportspiele 4 Feststellung der sportpraktischen Eignung (1) Die im Anhang geregelten Leistungsanforderungen für die Eignungsprüfung sind Mindestanforderungen. Die sportpraktische Eignung ist festgestellt, wenn die Leistungen in jedem einzelnen Prüfungsteil diesen Leistungsanforderungen genügen. (2) Die erforderlichen Feststellungen werden durch die vom Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät IV beauftragten Prüfer/Prüferinnen getroffen. Die Bewertung der sportpraktischen Leistungen in den Prüfungsteilen erfolgt durch je zwei Prüfer/ Prüferinnen. (3) Über die Prüfungsergebnisse des Bewerbers/ der Bewerberin wird eine Niederschrift angefertigt. Die Niederschrift ist von den Prüfern/ Prüferinnen zu unterzeichnen. (4) Ist die Eignung festgestellt, erhält der Bewerber/ die Bewerberin einen schriftlichen Nachweis darüber. Der Nachweis hat Gültigkeit als besondere Einschreibvoraussetzung für die Dauer von 18 Monaten. 5 Termine, Nachtermine und Wiederholung (1) Ort und Termine für die Bewerbung und Durchführung der Eignungsprüfung werden zu Beginn des Wintersemesters festgelegt. Jeder Termin besteht aus Bewerbungsschluss, Haupttermin und Nachtermin, die durch Veröffentlichung bekannt gegeben werden. (1) Gegenstand der Eignungsprüfung ist die sportpraktische Leistungsfähigkeit in den Bereichen 1. Gerätturnen 1 1) Diese Satzung wurde am 09. März 2000 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt. - 24 -

(2) Sind im Haupttermin die geforderten Leistungen in bis zu zwei Bereichen nicht erbracht worden, so können diese im Nachtermin noch einmal geprüft werden. Sind im Haupttermin Leistungen aus drei o- der mehr Bereichen nicht erbracht worden, so ist eine Teilnahme am Nachtermin nicht möglich. Die Eignungsprüfung ist dann insgesamt im nächsten Haupttermin zu wiederholen. (3) Wer sich während der Eignungsprüfung verletzt hat, wer erkrankt war, hat dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Er/Sie kann für die verbleibenden Prüfungsteile zum Nachtermin zugelassen werden. In Härtefällen kann auf Antrag die gesamte Eignungsfeststellung im Nachtermin erfolgen. Härtefälle sind zu begründen und ein entsprechender Antrag ist dem zuständigen Prüfungsausschuss vor dem Nachtermin einzureichen. (4) Bleibt ein Bewerber/ eine Bewerberin ohne ausreichende Entschuldigung der Eignungsprüfung fern o- der bricht sie ab, gilt die Überprüfung als nicht bestanden. 6 Ausnahmeregelungen (1) Leistungssportler/ Leistungssportlerinnen können auf Antrag von dem Bereich der Eignungsprüfung befreit werden, in dem sie Hochleistungsnormen nachweisen. (2) Bewerber/ Bewerberinnen, die eine Qualifikation durch eine gleichwertige Eignungsprüfung Prüfungsleistungen eines entsprechenden Studienganges (z.b. Lehramtsstudiengänge) nachweisen, können auf Antrag von der Eignungsprüfung ganz teilweise befreit werden. (3) Macht der Kandidat/ die Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass er/ sie wegen länger andauernder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem Kandidaten/ der Kandidatin gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. 7 Gegenseitige Anerkennung der Eignungsprüfung Eignungsprüfungen, die nach Maßgabe dieser Richtlinien an anderen Universitäten und Hochschulen abgelegt wurden und die besondere Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft festgestellt haben, werden anerkannt. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

Anhang Prüfungsteile und Leistungsanforderungen sowie Sporttauglichkeitserklärung 1. Gerätturnen Der Bewerber/ die Bewerberin turnt je eine Ü- bung an folgenden Geräten mit den nachfolgend aufgeführten Elementen, wobei mindestens drei Übungen bestanden sein müssen: Männer: Barren Boden Reck Sprung Frauen: Boden Reck Stufenbarren Schwebebalken Sprung Beurteilungskriterien: Technisch richtige Bewegungsausführung und Bewegungsfluss. Männer: Barren (1,75 m): Boden: Reck (stirnhoch): Sprung (Pferd längsgestellt 1,25 m): Frauen: Boden: Mit Anlauf zum Oberarmstütz, Vorschwung, Rückschwung mit Stemmaufschwung, (Schwungstemme rückwärts), Vorschwung, Rücksenken, Oberarmkippe, Rückschwung, Vorschwung und Kehre mit ½ Drehung zum Außenstand. Aufschwingen zum Handstand, Abrollen, Strecksprung mit ½ Drehung, Rolle rückwärts durch den Handstand zum Hockstand, Aufrichten, Anlauf, Hopser und Handstützüberschlag seitwärts (Rad). Kippaufschwung aus dem Vorlaufen, Hüftumschwung vorlinks-rückwärts, Unterschwung mit ½ Drehung zum Stand. Hocke. Aufschwingen zum Handstand, Abrollen, Strecksprung mit ½ Drehung, Rolle rückwärts durch den Hockstütz zum Hockstand, Aufrichten, Anlauf, Hopser und Handstützüberschlag seitwärts (Rad). Reck (stirnhoch) Stufenbarren: Hüftaufschwung vorlinks-rückwärts, Hüftumschwung vorlinksrückwärts, Unterschwung mit ½ Drehung zum Stand. Schwebebalken (Höhe mindestens 1 m): 2. Gymnastik/ Tanz Auflaufen mit Stütz einer Hand, Aufrichten mit ½ Drehung, Zwei Schritte, Pferdchensprung, 1-2 Schritte, Handstützüberschlag seitwärts mit ¼ Drehung zum Stand (Radwende). Eine Kürübung nach selbstgewählter Musik (50-70 s) auf einer Fläche von ca. 12 x 12 m im Tanz in Gymnastik mit Handgerät (z.b. Ball, Keule, Medizinball, Reifen, Seil) Auf Antrag können Männer im Bereich 2 statt Gymnastik/ Tanz ein weiteres Spiel aus dem Bereich 5, Gruppe I als eigenständige Prüfung ablegen. Beurteilungskriterien: Mindestanforderungen unter angemessener Ausnutzung des Raumes sowie die Übereinstimmung von Musik und Bewegung. 3. Leichtathletik Disziplin Bemerkung Mindestwert 60-m-Lauf (fliegender Start) 8,0 s (M) 9,3 s (F) 100-m-Lauf 13,5 s (M) 16,0 s (F) 3000-m-Lauf 12:30 min (M) 14:30 min (F) Weitsprung 4,75 m (M) 3,50 m (F) Hochsprung (jeweils 3 Versuche) 1,35 m (M) 1,10 m (F) Kugelstoß 7,25 kg (M) 7,60 m (M) 4,00 kg (F) 6,75 m (F) Vollballweitwurf 29 m (M) 800 g, Ø 115 mm (M) 600 g, Ø 85 mm (F) 18 m (F) (jeweils drei Versuche)

4. Schwimmen Zeitschwimmen 100 m (25 m-bahn): Disziplin Maximalzeit Brust 1:55 min (M) 2:00 min (F) Brustkraul 1:35 min (M) 1:50 min (F) 5. Sportspiele Es werden zwei Spiele geprüft, jeweils aus Gruppe I und Gruppe II. Zusätzlich kann von allen Prüflingen die Demonstration von spielspezifischen Techniken der gewählten 2 Spiele gefordert werden. Gruppe I : Gruppe II: Basketball, Fußball, Handball Badminton, Tischtennis, Volleyball Beurteilungskriterien: Grundsätzlich wird in Anlehnung an die internationalen Regeln gespielt. Als Beurteilungskriterien gelten: - spielgerechte Anwendung der Grundtechniken, - situationsgerechtes Angriffsverhalten, - situationsgerechtes Abwehrverhalten. Die Prüfer/ die Prüferinnen haben das Recht, zur Sicherung des Prüfungszwecks beurteilungsadäquate Situationen zu arrangieren. Gruppe I: Basketball Spiel 5 gegen 5, Spiel 3 gegen 3 auf einen Korb mit Wechsel der Angriffs- und Abwehrfunktion ca. 10 min Fußball Spiel 5 gegen 5 auf Kleinfeld ca. 15 min Handball Spiel 7 gegen 7, Spiel 5 gegen 5 auf ein Tor mit Wechsel der Angriffsund Abwehrfunktion ca. 15 min Gruppe II: Badminton Einzelspiel ca. 5 min Tischtennis Einzelspiel ca. 5 min Volleyball Spiel 3 gegen 3, 6 x 12 m Feld ca. 10 min - 26 -

Sporttauglichkeitserklärung Vor der Durchführung der Sporteignungsprüfung muss der Bewerber/die Bewerberin folgende Erklärung unterschrieben vorlegen: Ich erkläre, dass bei mir während der Schulzeit volle Sporttauglichkeit bestand, und dass auch danach keine dauernde gesundheitliche Einschränkung der Sporttauglichkeit auftrat. Mir ist bekannt, dass durch die körperlichen Beanspruchung bei der Eignungsprüfung während Infektionskrankheiten der Rekonvaleszenz Risiken entstehen können. In einem solchen Fall habe ich zur Abklärung der Teilnahmefähigkeit an der Eignungsprüfung einen Arzt aufgesucht, der mir aktuelle Tauglichkeit bestätigte. Ort, Datum Unterschrift des Bewerbers/ der Bewerberin