Selbstbestimmt Vorsorge treffen

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Transkript:

Selbstbestimmt Vorsorge treffen Ein Ratgeber zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Impressum Herausgeberin: Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.v. Siebenmorgenweg 6-8 53229 Bonn Tel.: 0228-909048-0 Fax: 0228-909048-22 E-Mail: info@biva.de Internet: www.biva.de Verantwortlich i.s.d.p.: Der Vorstand der BIVA e.v. vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Stegger Redaktion Thorsten Schulz Juni 2015 Alle Angaben für diese Broschüre wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Garantie für ihre Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Alle Rechte dieses Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung auch auszugsweise darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers erfolgen.

Inhaltsverzeichnis I. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung... 1 1. Warum und wofür Vorsorge?... 1 2. Die Angehörigen... 1 3. Warum eine besondere Vorsorgevollmacht? Reicht nicht eine Generalvollmacht?... 1 a. Mehrere Bevollmächtigte... 2 (1) Einzelvollmacht... 2 (2) Gesamtvollmacht... 3 (3) Vollmacht bei Verhinderung anderer Bevollmächtigter... 3 b. Was tun gegen Vollmachtmissbrauch?... 3 c. Die Form der Vollmacht... 3 (1) Immer mindestens schriftlich... 3 (2) Öffentliche Beglaubigung durch Notar oder andere dazu berufene Stelle... 4 (3) Notarielle Beurkundung... 4 d. Die Hinterlegung der Vollmacht... 5 (1) Eigene Hinterlegung... 5 (2) Übergabe an bevollmächtigte Person... 5 (3) Treuhändische Verwahrung... 5 (4) Hinterlegung bei Notar... 5 (5) Zentrales Vorsorgeregister... 5 e. Beendigen der Bevollmächtigung... 6 f. Was, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe?... 6 (1) Die Betreuung... 6 (3) Die Form der Betreuungsverfügung... 7 (4) Vor- und Nachteile von Vollmacht und Betreuung... 7 g. Wie kann ich genau festlegen, wie ich im Fall des Falles behandelt werden will?... 7 II. Die Patientenverfügung... 8 2. Die Form der Patientenverfügung... 8 a. Schriftliche Verfügung... 8 b. Notarielle Beglaubigung... 8 3. Die Hinterlegung... 8

4. Die Ermittlung des eigenen Willens... 9 5. Der Inhalt der Patientenverfügung... 9 a. Grundvoraussetzung: Geschäftsunfähigkeit... 9 c. Persönliche Wertvorstellungen... 10 d. Hinweis auf andere, die von den Vorstellungen wissen... 10 III. Muster für Vollmachten... 11 IV. Muster für Betreuungsverfügungen... 16 V. Formulierungsvorschläge für Patientenverfügungen... 19 1. Möglicher Aufbau einer Patientenverfügung... 19 2. Musterformulierungen... 19 b. Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll... 19 c. Anweisungen zu Lebenserhaltenden Maßnahmen... 20 d. Anweisungen zur Schmerz- und Symptombehandlung... 20 e. Anweisungen zur Künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr... 20 f. Anweisungen zur Wiederbelebung... 21 g. Anweisungen zur Künstlichen Beatmung... 21 h. Anweisungen zur Dialyse... 22 i. Anweisungen zur Antibiose... 22 j. Anweisungen zur Gabe von Blut und Blutbestandteilen... 22 k. Vorgaben zum Ort der Behandlung... 22 l. Beistand... 23 m. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht... 23 n. Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung & Widerruf der Patientenverfügung... 23 o. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen... 24 p. Beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung... 24 q. Organspende... 25 r. Schlussformel... 25

I. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 1. Warum und wofür Vorsorge? Stellen Sie sich vor, Sie erleiden plötzlich einen Unfall, werden schwer krank oder sind aufgrund Alters nicht mehr in der Lage, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Das bedeutet, sie benötigen jemanden, der für Sie eintritt, insbesondere ihre: - Bankangelegenheiten, - Versicherungs- und Behördenangelegenheiten, - Ambulante und stationäre Hilfen, - Krankenhausaufenthalte, - ärztliche Versorgung, insbesondere Entscheidungen zu einzelnen Behandlungen, - Ihre Kommunikation mit anderen und - Ihre sonstigen Wünsche und Bedürfnisse regelt. 2. Die Angehörigen Die allermeisten Menschen vertrauen in einem solchen Fall auf Ihre Angehörigen. Nicht zu Unrecht, denn in der Tat sind es in den meisten Fällen auch die Angehörigen, die sich um sie kümmern. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung haben diese jedoch nicht das Recht, rechtsverbindliche Erklärungen für andere abzugeben, Verträge (beispielsweise einen Behandlungsvertrag oder Pflegevertrag) abzuschließen, Bankgeschäfte zu tätigen oder über die medizinische Behandlung zu entscheiden. Ein solches Recht gibt es in Deutschland nur für die Eltern minderjähriger Kinder. Alle anderen Dinge bedürfen entweder einer Vollmacht (siehe folgend) oder einer gerichtlichen Bestellung als Betreuer (siehe unter 7.). Noch einmal: Das bedeutet, dass Ihr(e) Ehepartner(in), Partner(in), Verlobte(r) und Eltern oder Kinder NICHT in der Lage sind, für Sie Entscheidungen zu treffen. 3. Warum eine besondere Vorsorgevollmacht? Reicht nicht eine Generalvollmacht? Viele haben zur Erleichterung im Rechtsverkehr Vollmachten für alle rechtlichen Geschäfte erteilt. Diese Generalvollmachten sind grundsätzlich möglich. Sie unterliegen jedoch einigen Einschränkungen, für die der Gesetzgeber spezielle Vollmachten vorsieht. 1

So reicht eine Generalvollmacht nicht aus für: a. Ärztliche Eingriffe schwerer, unter Umständen lebensbedrohlicher Natur (Operationen, Amputationen, langfristige Behandlungen) b. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (zum Beispiel Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, ärztliche Zwangsmaßnahmen oder auch nur ein Bettgitter im Krankenhaus) c. Eine Einwilligung in eine Organspende. Für diese Fälle ist eine ausdrückliche Nennung dieser Befugnisse in der Vollmacht vonnöten. Aber selbst dann ist oftmals eine gerichtliche Entscheidung vonnöten, so bei Punkt a. dann, wenn zwischen Bevollmächtigten und Arzt kein Einvernehmen über den mutmaßlichen Willen des Betroffenen besteht. Bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (b.) bedarf es immer auch einer Entscheidung des Betreuungsgerichtes. Die Vollmacht kann auch auf einen bestimmten Bereich beschränkt werden. Ist man auch im Ausland unterwegs, so ist es sinnvoll, die Vollmacht sehr genau und unter Aufzählung aller in Frage kommenden Bereiche genau aufzusetzen. In nicht wenigen Ländern ist es dies notwendig, um eine wirksame Vollmacht erteilen zu können. Mehr dazu unter (6.). a. Mehrere Bevollmächtigte Eine Vollmacht kann für Einzelpersonen, aber auch für mehrere Bevollmächtigte erteilt werden. (1) Einzelvollmacht Die Erteilung einer Einzelvollmacht bedeutet, dass die Person, die bevollmächtigt ist, alleine Entscheidungen und rechtsverbindliche Handlungen für Sie vornehmen darf, ohne sich mit anderen Personen abstimmen zu müssen. Solche Einzelvollmachten dürfen auch an mehrere Personen vergeben werden, mit dem Ergebnis, dass jede von ihnen einzeln tätig werden kann. Auch können Vollmachten für unterschiedliche Aufgabengebiete gesondert vergeben werden. Dies kann jedoch, sollte es mehrere Bevollmächtigte für dieselben Aufgabengebiete geben, zu Konflikten führen, die eine Einigung erfordern. Kommt es nicht zu dieser Einigung, ist die Vertretung Ihrer Interessen gefährdet. 2

(2) Gesamtvollmacht Für den Fall, dass mehrere Personen Bevollmächtigt sind, kann auch eine Bevollmächtigung unter der Voraussetzung erfolgen, dass nur alle gemeinsam agieren können. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn es um sehr grundsätzliche Entscheidungen geht. Beispiele dafür wären: Die Frage der Unterbringung, die Regelung von Fragen grundsätzlicher ärztlicher Maßnahmen, Aufnahme von Krediten, Schuldenerlass, Haushaltsauflösung und Ähnliches. Möglich ist auch, Entscheidungen dazu von mehrheitlichen Entscheidungen abhängig zu machen. (3) Vollmacht bei Verhinderung anderer Bevollmächtigter Schließlich ist es möglich, die Vollmacht nur für den Fall zu erteilen, dass der eigentlich Bevollmächtigte ebenfalls nicht in der Lage ist, seinen und damit Ihren Belangen nachzugehen. Der die Vollmacht Entgegennehmende (z.b. ein neuer Vertragspartner wie ein Pflegeheim oder ein Arzt) kann jedoch meistens nicht überprüfen, ob ein solcher Fall der Verhinderung des eigentlich Bevollmächtigten vorliegt. Daher ist eine solche Beschränkung intern mit den Bevollmächtigten zu klären und nicht in die Vollmachtsurkunde aufzunehmen. b. Was tun gegen Vollmachtmissbrauch? Jede Vertretung in rechtlichen Dingen wirkt nach dem Gesetz für oder gegen den Vertretenen. Das bedeutet, dass Sie an die Entscheidungen Ihres Bevollmächtigten gebunden sind. Daher ist die Auswahl der Vertreter immens wichtig. Bei elementaren Entscheidungen sollten Sie gegebenenfalls mehrere Bevollmächtigte, die in dieser Sache nicht allein entscheidungsbefugt sind, einsetzen (siehe Punkt d(1)). c. Die Form der Vollmacht Die Vollmacht kann auf verschiedene Art und Weise erstellt werden: (1) Immer mindestens schriftlich Die Vollmacht muss immer mindestens in Schriftform vorliegen. Das schafft Klarheit und löst unter Umständen auftauchende Beweisfragen. Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie die Vollmacht handschriftlich abfassen, denn dies reduziert die Gefahr einer Fälschung und lässt 3

positive Rückschlüsse auf die Geschäftsfähigkeit des Erstellers der Vollmacht zu. Möglich ist auch die Nutzung eines Vordruckes. Vergessen Sie nie, die Vollmacht neben Ort und Datum zu unterschrieben. Ganz wichtig: Knüpfen Sie die Vollmacht NICHT AN BEDINGUN- GEN. Sonst besteht die große Gefahr, dass das Vorliegen der Bedingungen in Zweifel gezogen und aufwändig jedes Mal! bewiesen werden muss. Banken verlangen oftmals eine besondere Vollmacht für Bankangelegenheiten. Es empfiehlt sich, dafür die besonderen Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden. Sollten Sie vorgedruckte Formulare verwenden, so achten Sie unbedingt darauf, alle Felder entweder mit Ja oder Nein anzukreuzen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass nachträglich Kreuze gesetzt werden und damit die Vollmacht verändert wird. Achten Sie auch darauf, dass die Vollmacht entweder nur auf einer Seite (ggf. beidseitig bedruckt) oder aber auf untrennbar miteinander verbundenen Seiten erteilt wird. Das verhindert leicht durchzuführende Manipulationen. (2) Öffentliche Beglaubigung durch Notar oder andere dazu berufene Stelle Der Notar oder die öffentliche Stelle prüft dabei nicht den Inhalt der Vollmacht sondern bestätigt nur, dass die Unterschrift von Ihnen in deren Beisein erfolgte und von Ihnen stammt. In einigen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung notwendig. Dies gilt bei: Bevollmächtigung zur Abgabe von Erklärungen gegenüber Grundbuchamt oder Handelsregister, Bevollmächtigung zur Erbausschlagung oder Beantragung von Personalausweis und Reisepässen. (3) Notarielle Beurkundung Schließlich ist bei sehr sensiblen Geschäften wie Grundstückskäufen oder -verkäufen (gleiches gilt für Eigentumswohnungen) sowie der Erlaubnis zum Abschluss von Verbraucherkreditverträgen eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich. Das bedeutet, sie müs- 4

sen sich von einem Notar bei der Abfassung beraten lassen, der abschließend die Vollmacht notariell beurkundet. d. Die Hinterlegung der Vollmacht Die Vollmacht sollte stets aufgefunden werden und für die Bevollmächtigten erreichbar sein. Denn Bevollmächtigte müssen sie IM ORIGINAL vorlegen, um sich als Bevollmächtigte ausweisen zu können. (1) Eigene Hinterlegung Die Vollmachtsurkunde sollte bei eigener Hinterlegung an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, auf den Bevollmächtigte Zugriff haben. (2) Übergabe an bevollmächtigte Person Sie können die Vollmacht natürlich auch direkt der Person geben, der Sie im Falle eines Falles die Vollmacht erteilen wollen. Sie darf diese natürlich nicht absprachewidrig verwenden. Sonst macht Sie sich Ihnen gegenüber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. (3) Treuhändische Verwahrung Ebenso ist es möglich, die Vollmacht einer anderen Person, der Sie vertrauen und die am besten mit der bevollmächtigten Person in keinem Verhältnis steht, anzuvertrauen. Auf diese Weise reduzieren Sie die Gefahr missbräuchlicher Verwendung. (4) Hinterlegung bei Notar Bei einer notariellen Vollmacht besteht auch die Möglichkeit, diese beim Notar zu hinterlegen. Sinnvoll ist in diesem Fall, beim Notar die Voraussetzungen der Herausgabe genau zu regeln, etwa ob ein ärztliches Attest über Ihre Geschäftsunfähigkeit nötig oder dessen Echtheit zu prüfen ist. (5) Zentrales Vorsorgeregister Sie können Ihre Vollmacht(en) auch beim zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Das führt dazu, dass im Falle einer Anfrage zur Betreuerbestellung das Betreuungsgericht die Eintragung findet und den Bevollmächtigten fragt, ob er die Vertretung übernehmen will. Tut er dies und reichen die Bevollmächtigungen aus, wird kein Betreuer bestellt. Das Zentrale Vorsorgeregister erreichen Sie online unter: www.vorsorgeregister.de. Auch telefonisch wird Ihnen von der Bun- 5

desnotarkammer zu allen Fragen zum Register, zu Vorsorgevollmachten und dem Verfahren kostenlos Auskunft erteilt unter der Telefonnummer: 0800 35 50 500. e. Beendigen der Bevollmächtigung Für den Fall des Todes des Vollmachtgebers kann bestimmt werden, dass die Vollmacht weiter gelten soll. Die Bevollmächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Das müssen Sie insbesondere bei Bankvollmachten unbedingt auch denen mitteilen, die die Vollmacht vermutlich entgegennehmen. Wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, kann von einem Gericht bei missbräuchlichem Einsatz der Vollmacht ein Betreuer mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt werden, der die Vollmacht widerruft (iehe auch das Folgende). f. Was, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe? Werden Sie geschäftsunfähig, so kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers notwendig werden. (1) Die Betreuung Die Betreuung wird auf Anregung gerichtlich geprüft und verfügt. Diese Anregung kann von jedermann kommen, seien es Behörden, Ärzte, Angehörige oder sonstige Personen, die einen Anlass dafür sehen. Das Gericht sucht dann nach einer Person, die vertrauenswürdig und in der Lage erscheint, Sie in Ihrem Sinne für einen bestimmten Aufgabenkreis oder allgemein vertreten zu können. Üblicherweise ist dies eine nahestehende Person, unter Umständen aber auch, wenn diese nicht geeignet erscheinen, ein professioneller Betreuer, oftmals aus der Anwaltschaft. (2) Die Betreuungsverfügung Das Gericht berücksichtigt bei der Entscheidung, wen es zur Betreuung bestellt, ihren Willen. Üblicherweise werden Sie daher dazu befragt. Es ist jedoch auch möglich, mittels einer sogenannten Betreuungsverfügung dahingehende Wünsche zu äußern. Dies kann auch in Form einer Liste von aus Ihrer Sicht in Frage kommenden Personen 6

geschehen. Eine solche Liste kann auch über Personen angelegt werden, die sie keinesfalls als Betreuer wünschen. In der Betreuungsverfügung können Sie auch Wünsche äußern, etwa in Bezug auf zukünftige Behandlungen, die sich nicht wünschen oder auf besonders in Betracht gezogene zukünftige Unterbringungen (z.b. ein bestimmtes Pflegeheim). Die von Ihnen geäußerten Wünsche sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie einen Wunsch erkennbar aufgegeben haben, er Ihren Interessen zuwiderläuft oder die Erfüllung dem Betreuer nicht zugemutet werden kann. (3) Die Form der Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist grundsätzlich formlos möglich. Sie sollten sie aber schriftlich abfassen und unterschreiben, um sicherzugehen, dass ihre Echtheit nicht angezweifelt wird. (4) Vor- und Nachteile von Vollmacht und Betreuung Haben Sie niemandem, dem Sie aktuell eine Vollmacht übertragen möchten oder die Ausübung zutrauen, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Die Festlegung Ihrer Wünsche und eines etwaigen als Betreuer in Frage kommenden Personenkreises gibt Ihnen die Möglichkeit, dennoch ihre Anliegen möglichst gut vertreten zu sehen. Die Erteilung einer Vollmacht auf der anderen Seite vermeidet im Normalfall die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung. Jedenfalls gilt dies, solange der Bevollmächtigte tauglich scheint, Ihr komplettes Vertrauen genießt und auch bereit ist, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Allerdings bedürfen einige Dinge dennoch der Zustimmung des Betreuungsgerichtes etwa wenn es um freiheitsbeschränkende Maßnahmen oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geht. Aber auch für diesen Fall können Sie Vorsorge treffen. g. Wie kann ich genau festlegen, wie ich im Fall des Falles behandelt werden will? Um genau festzulegen, wie Sie in welchen Situationen medizinisch behandelt werden wollen, ist die Erstellung einer Patientenverfügung erforderlich. 7

II. Die Patientenverfügung 1. Der Zweck der Patientenverfügung Die Patientenverfügung dient dem Zweck, den Ärzten, Bevollmächtigten oder Betreuern Ihre Anordnungen und Wünsche für den Fall mitzuteilen, dass sie sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern können. 2. Die Form der Patientenverfügung Grundsätzlich haben Bevollmächtigte, Betreuer und Ärzte stets den Patientenwillen zu erkunden. Daher sind auch mündliche Äußerungen grundsätzlich zu beachten. Sie entfalten jedoch aufgrund verblassender Erinnerungen und eher oberflächlicherer Festlegungen nur geringe Wirksamkeit. Daher ist die Patientenverfügung in 1901 BGB gesetzlich geregelt worden. a. Schriftliche Verfügung Die Patientenverfügung muss immer mindestens schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift gezeichnet werden. b. Notarielle Beglaubigung Möglich ist jedoch auch die notarielle Beurkundung und Beglaubigung. Hier gilt das zur Vollmacht unter I. gesagte. c. Die Erneuerung der Verfügung Die Patientenverfügung bleibt grundsätzlich immer wirksam. Jedoch gibt es nicht selten Fälle, in denen bei älteren Verfügungen angezweifelt wird, dass sie noch dem aktuellen Willen entsprechen. Es empfiehlt sich daher, die Verfügungen alle ein, zwei Jahre mit Datum und Unterschrift zu erneuern. 3. Die Hinterlegung Die Patientenverfügung sollte stets so aufbewahrt werden, dass Ärzte, Betreuer, Angehörige und insbesondere Bevollmächtigte schnell und sicher Kenntnis von ihr erlangen. Dies kann beispielsweise geschehen, in dem Sie einen Zettel mit dem Hinweis auf die Verfügung oder Ihren Hinterlegungsort 8

bei sich tragen. Im Gegensatz zur Vollmacht kann mit der Patientenverfügung auch kein Missbrauch getrieben werden, eine große Bekanntheit ist also nie von Nachteil. 4. Die Ermittlung des eigenen Willens Zur Abfassung Ihres Willens sollten Sie sich genau überlegen, was für Situationen, insbesondere in angesichts möglicherweise bereits bestehender Erkrankungen, eintreten können und wie sie damit umgehen wollen. Hilfreich sind dabei auch Gespräche mit vertrauten Personen um seine eigenen Gedanken zu reflektieren. Sie sollten sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen, bestimmte Wünsche anderer zu berücksichtigen. Die Patientenverfügung ist eine höchst persönliche Angelegenheit. 5. Der Inhalt der Patientenverfügung a. Grundvoraussetzung: Geschäftsunfähigkeit In der Patientenverfügung sollten Sie zunächst festlegen, dass der in ihr geäußerte Wille nur für den Fall gilt, dass sie nicht mehr selber in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern oder die äußeren Umstände ausreichend zu beurteilen, sich also nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern können. b. Konkrete Situationen, genaue Anweisung & Ärztliche Aufklärung Bei der Abfassung der Anweisungen ist auf konkrete Situationen abzustellen. Sie sollten für mehrere Ihnen vorstellbare Szenarien jeweils eigene Anweisungen geben, beispielsweise bei Herzinfarkt, bei unheilbarer Erkrankung im Endstadium oder Schlaganfällen, wobei deren Schwere und Auswirkungen differenziert betrachtet werden sollten. Insbesondere bei schon bekannten Erkrankungen sollte auf deren Verlauf und mögliche Komplikationen eingegangen werden. Es ist unbedingt zu empfehlen, vor der Abfassung der Wünsche ärztlichen Rat und Aufklärung einzuholen. Dieser ärztliche Rat sollte explizit erwähnt werden! Wurde er nicht eingeholt, sollten Sie deutlich erklären, auf diesen Rat bewusst verzichtet zu haben. 9

c. Persönliche Wertvorstellungen Ihre übrigen Wertvorstellungen können in Zweifelsfällen helfen, die Patientenverfügung da, wo sie Lücken aufweist oder in der konkreten Lage weiterer Interpretation bedarf, zu ergänzen. Dies gilt insbesondere in religiösen und humanistischen Fragen. Scheuen Sie sich daher nicht, auch diese in Ihre Verfügung aufzunehmen. d. Hinweis auf andere, die von den Vorstellungen wissen Es ist ausgesprochen nützlich, mit anderen Menschen, insbesondere in Ihrem engeren Umfeld, über die Ihre Ängste, Befürchtungen und Wünsche, gegebenenfalls auch religiösen Überzeugungen, zu sprechen. Diese können Sie benennen, falls Unklarheiten bestehen und Ihr mutmaßlicher Wille trotz Patientenverfügung in einem Fall nicht klar ermittelbar ist. Dann können die Aussagen dieses Personenkreises berücksichtigt werden. 10

III. Muster für Vollmachten Auf den folgenden Seiten finden Sie ein Muster für eine Vorsorgevollmacht. Bitte beachten Sie DRINGEND die Hinweise in Teil 1, insbesondere die Frage, wann eine notarielle Beurkundung notwendig wird. 11

V O L L M A C H T Ich, (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax, E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) (Name, Vorname) (Geburtsdatum Geburtsort) (Adresse). (Telefon, Telefax, E-Mail) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Seite 1 der Vollmacht 12

1. Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. ja nein Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide ( 1904 Absatz 1 und 2 BGB). ja nein Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber der durch diese Vollmacht bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. ja nein Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Absatz 1 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Unterbringung ( 1906 Absatz 3 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. Ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Absatz 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. ja nein 2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. ja nein Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag für mich abschließen und kündigen. ja nein Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) für mich abschließen und kündigen. ja nein 3. Behörden Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. ja nein Seite 2 der Vollmacht 13

4. Vermögenssorge Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich ja nein über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen ja nein Zahlungen und Wertgegenstände annehmen ja nein Verbindlichkeiten eingehen ja nein Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten ja nein Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. ja nein Folgende Geschäfte soll die obig bevollmächtigte Person explizit nicht wahrnehmen können: 5. Post und Telekommunikation Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über die Telekommunikation entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. ja nein 6. Vertretung vor Gericht / Untervollmachten Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. ja nein Sie darf Untervollmacht erteilen. ja nein Seite 3 der Vollmacht 14

7. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. ja nein 8. Geltung über den Tod hinaus Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. ja nein 9. Weitere Regelungen Folgende weitere Bestimmungen sind dringend zu beachten: (Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin) (Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtnehmers / der Vollmachtnehmerin) Seite 4 und letzte Seite der Vollmacht 15

IV. Muster für Betreuungsverfügungen Mit dem Muster auf der folgenden Seite können Sie falls Sie sich entscheiden, keine Vollmacht zu erteilen Ihre Wünsche für etwaige Betreuerinnen und Betreuer äußern. Das Betreuungsgericht hat diese Wünsche bei der Suche und Bestimmung eines ordnungsgemäßen Betreuers zu berücksichtigen. 16

B E T R E U U N G S V E R F Ü G U N G Ich, (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax, E-Mail) lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, Folgendes fest: Zu meinem Betreuer/ meiner Betreuerin soll bestellt werden: (Name, Vorname) (Geburtsdatum Geburtsort) (Adresse). (Telefon, Telefax, E-Mail) Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden kann oder will, soll folgende Person bestellt werden: (Name, Vorname) (Geburtsdatum Geburtsort) (Adresse). (Telefon, Telefax, E-Mail) Vorderseite der Betreuungsverfügung 17

Auf keinen Fall soll(en) zum Betreuer oder zu Betreuerin bestellt werden: (Name, Vorname) (Geburtsdatum Geburtsort) (Adresse). (Telefon, Telefax, E-Mail) sowie (Name, Vorname) (Geburtsdatum Geburtsort) (Adresse). (Telefon, Telefax, E-Mail) Ich habe gegenüber meinen Betreuern zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten folgende Wünsche: (Ort, Datum, Unterschrift) Rückseite der Betreuungsverfügung 18

V. Formulierungsvorschläge für Patientenverfügungen Im Folgenden finden Sie Formulierungsvorschläge für Patientenverfügungen. Ein schematischer Aufbau oder ein Muster verbietet sich hier, da es sehr auf die persönlichen Ängste und Wünsche und die in Frage kommenden Krankheitsbilder ankommt. 1. Möglicher Aufbau einer Patientenverfügung Eingangsformel Wünsche zu Ort und Begleitung Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen Siehe dazu Punkt II 5. A. Aussagen zur Verbindlichkeit Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung Organspende Schlussformel Schlussbemerkungen Datum, Unterschrift Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift 2. Musterformulierungen Die folgenden Formulierungen stellen Anregungen dar, aus denen Sie sich eine Patientenverfügung basteln können. a. Eingangsformel Ich... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann: b. Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll Wenn ich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar unmittelbar im Sterben liege... Wenn ich mich, obwohl der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde 19

Wenn ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.b. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.b. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.b. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen c. Anweisungen zu Lebenserhaltenden Maßnahmen In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten. dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. d. Anweisungen zur Schmerz- und Symptombehandlung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptom behandlung. nur wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerzund Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung. Die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf. e. Anweisungen zur Künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann. 20

dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgt. dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgt. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe anderer. dass die fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome erfolgt. f. Anweisungen zur Wiederbelebung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: Versuche der Wiederbelebung. die Unterlassung von Versuchen der Wiederbelebung. dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird. Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens: lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab. lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet eintreten. g. Anweisungen zur Künstlichen Beatmung In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann. dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf. 21

h. Anweisungen zur Dialyse In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann. dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird. i. Anweisungen zur Antibiose In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann. Antibiotika nur zur Beschwerdelinderung. keine Antibiotikagabe. j. Anweisungen zur Gabe von Blut und Blutbestandteilen In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich: die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann. die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Beschwerdelinderung. nur die Gabe von Eigenblut. keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen. k. Vorgaben zum Ort der Behandlung Ich möchte: zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden. wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben. wenn möglich in einem Hospiz sterben. 22

l. Beistand Ich möchte: Beistand durch folgende Personen: Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: hospizlichen Beistand. m. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen: n. Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung & Widerruf der Patientenverfügung Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: meiner/meinem Bevollmächtigten. meiner Betreuerin/meinem Betreuer. 23

der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. anderer Person: Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: meiner/meinem Bevollmächtigten. meiner Betreuerin/meinem Betreuer. der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. anderer Person:. o. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen: Bevollmächtigte(r) Name, Anschrift, Telefon, email. Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/ dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen). Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer Name, Anschrift, Telefon, email. p. Beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt: Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen. Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte. 24

q. Organspende Für die Regelung zur Organspende findet man unter: https://www.organspende-info.de/ weitere Informationen und einen Vordruck zum Organspendeausweis. Gleichwohl haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrer Patientenverfügung dazu weitere Angaben zu machen: Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor. Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab. r. Schlussformel Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung. VI. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de unter Publikationen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer www.vorsorgeregister.de unter Vorsorge-Instrumente Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbands Deutschland e.v. www.patientenverfuegung.de 25