Gehaltssystem POA/MM 1

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Transkript:

Gehaltssystem POA/MM 1

Übersicht Rechtsgrundlagen Verlauf der Arbeiten Gesetzgebungsform Gehaltsskalen Gehaltsklassen Gehaltsstufen Anpassung der Gehaltsskalen Arbeitsmarktzulage Festsetzung des Anfangsgehalts 13. Monatsgehalt Beförderung Gehaltszahlung nach geleisteten Arbeitsstunden Arbeitgeberzulage für Kinder Dienstaltersgeschenk reueprämie Wechsel von der bisherigen Gehaltsskala zur neuen Gehaltsskala Beispiele für den Wechsel von der bisherigen Skala zur neuen Skala POA/MM 2

Rechtsgrundlagen StPG Art. 78-107 7. Kapitel des StPR (Inkrafttreten am 1.1.2004) POA/MM 3

Verlauf der Arbeiten am 5.5.2003 wurde der Entwurf einer Verordnung zur Änderung des StPR in die Vernehmlassung geschickt im Oktober 2003 wurde dem Staatsrat ein neuer Entwurf vorgelegt am 11.11.2003 wurde die Verordnung verabschiedet Inkrafttreten am 1.1.2004 POA/MM 4

Gesetzgebungsform Einführung des Gehaltssystems mit einer Änderung des StPR: 7. Kapitel Neunummerierung der Artikel des StPR von Artikel 76 bis Artikel 157 Schlussendlich einheitliches StPR, das im Sonderdruck herausgegeben und den 2003 herausgegebenen Sonderdruck ersetzen wird POA/MM 5

Gehaltsskalen Mindest- und Höchstbetrag der Gehaltsskalen vom Grossen Rat festgesetzt Struktur, Anzahl Klassen, Anzahl Stufen, Mindest- und Höchstbetrag der einzelnen Klassen im StPR und in einer Verordnung des Staatsrates festgelegt 36 Gehaltsklassen in der allgemeinen Gehaltsskala 4 Gehaltsklassen in der Sondergehaltsskala POA/MM 6

Gehaltsklassen Aufhebung der Anfangs- und der Selektionsklasse Mindestbetrag der einzelnen Klassen = F-2 Höchstbetrag der einzelnen Klassen = F+1 Gleiches Prinzip für die Struktur der Sondergehaltsskala POA/MM 7

Gehaltsstufen 1. Grundsätzliches Die Differenz zwischen dem Mindest- und dem Höchstbetrag der einzelnen Gehaltsklassen ist in Stufen unterteilt Der Mindestbetrag ist gleich Stufe 0, der Höchstbetrag gleich Stufe 20 Die Stufen werden technisch in halbe Stufen unterteilt Die ordentliche jährliche Gehaltserhöhung ist gleich 1 Stufe Die jährliche Gehaltserhöhung fällt weniger hoch aus als in den bisherigen Gehaltsskalen vorgesehen (rund 1/3 geringer) Die erste jährliche Gehaltserhöhung wird am Ende der Probezeit ausgerichtet, sofern vertraglich kein anderes Datum vorgesehen ist; fällt das Ende der Probezeit auf den Beginn des Kalenderjahrs, so wird nur eine Erhöhung gewährt, sofern vertraglich nicht 2 Gehaltserhöhungen vorgesehen sind POA/MM 8

Gehaltsstufen 2. Verweigerung Bei Nichterfüllen der Anforderungen der Stelle wird keine jährliche Gehaltserhöhung gewährt Die Verweigerung muss mit einer Personalbeurteilung gerechtfertigt werden Bei Verhaltensmängeln wird die Gehaltserhöhung vollständig verweigert Sind die Anforderungen nur hinsichtlich der Fähigkeiten und nur zum eil nicht erfüllt, so wird eine jährliche Gehaltserhöhung entsprechend einer halben Stufe gewährt. Die zweite Hälfte der Stufe kann im Juli gewährt werden POA/MM 9

Gehaltsstufen 3. Nichtgewährung Die jährliche Gehaltserhöhung wird nicht gewährt, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weniger als sechs Monate pro Jahr gearbeitet hat, abgesehen von Ferien, Mutterschaftsurlaub, Berufsunfall und Berufskrankheit Sie wird nicht gewährt während der Probezeit Sie wird nicht gewährt, wenn das Gehalt unterhalb der der Funktion zugeordneten Klasse festgesetzt ist, sofern die Anstellungsbehörde nicht anders entscheidet Sie wird nicht gewährt, wenn im Anstellungsvertrag für eine bestimmte Zeit ein festes Gehalt vorgesehen ist oder das Gehalt blockiert ist POA/MM 10

Anpassung der Gehaltsskalen 1. euerung Jährlicher Entscheid des Staatsrates Kriterien Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise Finanzlage des Staates Wirtschaftliche und soziale Situation Obligatorische Anpassung alle 3 Jahre Mindestens eilanpassung Anpassung kann differenziert werden POA/MM 11

Anpassung der Gehaltsskalen 2. Reallöhne Jährlicher Entscheid des Staatsrates anhand von Statistiken und Lohnvergleichen Kriterien Reallohnentwicklung Finanzlage des Staates Wirtschaftliche und soziale Situation Obligatorische Anpassung alle 3 Jahre Mindestens eilanpassung Integration der allfälligen Erhöhung in das Referenzgehalt Die Gehaltsskalen werden als Ganze angepasst POA/MM 12

Anpassung der Gehaltsskalen 3. Erhöhung der Höchstbeträge Bis im Jahr 2013 jährliche Erhöhung des Höchstbetrags der einzelnen Gehaltsklassen um 300 Franken, einschl. 13. Monatsgehalt Wertsteigerung der Gehaltsstufe 20 von Fr. 276.90/Jahr Wertsteigerung der Gehaltsstufe 1 von Fr. 13.85/Jahr Integration der Erhöhung in das Referenzgehalt Die Gehaltsskalen werden als Ganze angepasst POA/MM 13

Arbeitsmarktzulage a. Individuelle Ausrichtung Kumulative Bedingungen nach den ordentlichen geltenden Besoldungsvorschriften ist es nicht möglich, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter anzustellen oder zu halten die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verfügt über besondere Fähigkeiten, auf die der Arbeitgeber angewiesen ist Ausrichtung in Form zusätzlicher Gehaltsstufen und grundsätzlich während einer bestimmten Zeit blockiertes Gehalt oder Ausrichtung in Form einer Gehaltszulage bis höchstens 20 % des Höchstgehalts regelmässiger Bericht des POA an den Staatsrat POA/MM 14

Arbeitsmarktzulage b. Ausrichtung an eine Personalkategorie Bedingungen Form nach den ordentlichen geltenden Besoldungsvorschriften ist es nicht möglich, die der betreffenden Personalkategorie angehörenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter anzustellen oder zu halten Lohnerhebungen Gehaltszulage Regelmässiger Bericht des POA an den Staatsrat POA/MM 15

Arbeitsmarktzulage c. echnische Aspekte Die Zulage ist eil des Bruttogehalts, es werden darauf die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge erhoben (inklusive Pensionskasse) Sofern die Arbeitsmarktzulage nicht in der Gewährung zusätzlicher Gehaltsstufen besteht, wird sie für die Auszahlung von Überstunden nicht berücksichtigt POA/MM 16

Festsetzung des Anfangsgehalts Das Gehalt wird in der der Funktion zugeordneten Klasse festgesetzt Die Gehaltsstufe wird im folgenden Rahmen festgelegt Pro Jahr Berufserfahrung nach 2004 wird eine Gehaltsstufe gewährt Pro Jahr Berufserfahrung vor 2004 wird eine Gehaltsstufe gewährt bis höchstens zu der Anzahl Gehaltsstufen, die dem bereits im Dienst stehenden Personal mit gleicher Berufserfahrung und gegebenenfalls gleichem Alter gewährt werden Pro Jahr nicht beruflicher Erfahrung nach 2004 (z.b. Kindererziehung) können jeweils für 3 Jahre eine Gehaltsstufe und höchstens 3 Gehaltsstufen gewährt werden Höhere Gehaltsstufen als nach dieser Regelung fallen in den Bereich der Arbeitsmarktzulage POA/MM 17

13. Monatsgehalt Das 13. Monatsgehalt wird in 2 eilen ausbezahlt: im Juni und Dezember Das Dezembergehalt wird einige age früher ausbezahlt Das Januargehalt sollte ebenfalls früher ausbezahlt werden POA/MM 18

Beförderung Beförderung ohne Funktionswechsel (bisher Vorrücken um eine Klasse) Neues Gehalt mindestens gleich wie bisheriges, erhöht um eine Stufe nach der neuen Gehaltsklasse Beförderung mit Funktionswechsel (bisher Beförderung) Neues Gehalt wie bei Neuanstellung; es muss mindestens gleich hoch sein wie das bisherige, erhöht um eine Stufe nach der neuen Gehaltsklasse POA/MM 19

Gehaltszahlung nach geleisteten Arbeitsstunden Verwaltungspersonal Der Stundenansatz des für eine 42-Stunden-Woche bezahlten Personals ist gleich dem Monatsgehalt geteilt durch 182 Er wird für das 13. Monatsgehalt um 8,33% erhöht Er wird je nach Alter um den Ferienanspruch erhöht Er wird für die dienstfreien age um 4% erhöht Lehrpersonal Der Stundenansatz bemisst sich nach der Anzahl Lektionen entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung Er wird für das 13. Monatsgehalt um 8,33% erhöht Er wird für die Ferien um 15,55% erhöht Er wird für die dienstfreien age um 2% erhöht POA/MM 20

Arbeitgeberzulage für Kinder Gleiche Regeln wie bisher hinsichtlich Betrag und Anspruchsaufteilung Koordination mit den subventionierten Institutionen Rückwirkende Auszahlung auf 5 Jahre auf 2 Jahre bei Versäumnis der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters POA/MM 21

Dienstaltersgeschenk Nach 25 und 35 Dienstjahren Wert Ein Monat bezahlter Urlaub oder Ein Monatsgehalt oder Kombination der beiden: ¼ - ¾, ½ - ½, ¾ - ¼ Auszahlung im Monat, in dem der Anspruch fällig wird, auf der Grundlage des vertraglich festgesetzten Beschäftigungsgrads Für das Lehrpersonal erfolgt die Auszahlung auf der Grundlage des Beschäftigungsgrads im vergangenen Schuljahr Der Urlaub kann aufgeteilt und bis zur Pensionierung bezogen werden Aufschub der Gewährung, wenn die betreffende Person den Anforderungen der Stelle nicht entspricht POA/MM 22

reueprämie a) Grundsatz Wird auf dem Stand am 31.12.2003 eingefroren Den Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch darauf haben, wird sie definitiv nicht mehr gewährt Die jährliche Erhöhung um Fr. 100. fällt weg Höhe der Prämie abhängig vom Beschäftigungsgrad Jährliche Kürzung des Prämienbetrags um 150 Franken, solange der Höchstbetrag der Gehaltsklassen jährlich um 300 Franken erhöht wird POA/MM 23

reueprämie b) Beispiel: Gehalt 2003 in S 27 und reueprämie 2003 von 1600 Franken; neue Gehaltsklasse: Klasse 26, Stufe 20 per 1.1. 2004 (Index 108.5 konstant) Jahr Gehalt reueprämie 2003 134 789 1600 2004 135 124 1450 2005 135 424 1300 2006 135 724 1150 2007 136 024 1000 2008 136 324 850 2009 136 624 700 2010 136 924 550 2011 137 224 400 2012 137 524 250 2013 137 824 100 POA/MM 24

Wechsel von der bisherigen Gehaltsskala zur neuen Gehaltsskala a. Grundsätzliches In der bisherigen Anfangsklasse I eingereihte Gehälter werden in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung + 2 eingereiht (Anfangsklasse I 6 GBStP = Klasse 8 StPG) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Stufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) In der bisherigen Anfangsklasse J eingereihte Gehälter werden in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung + 1 eingereiht (Anfangsklasse J 7 GBStP = Klasse 8 StPG) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Stufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) In einer unterhalb der Anfangsklasse liegenden Klasse festgesetzte Gehälter werden in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung eingereiht (iefere Klasse 6 GBStP = iefere Klasse 6 StPG)) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Stufe ohne Gewährung einer Gehaltsstufe ausser auf Antrag der Anstellungsbehörde POA/MM 25

Wechsel von der bisherigen Gehaltsskala zur neuen Gehaltsskala a. Grundsätzliches In der bisherigen Funktionsklasse F eingereihte Gehälter werden in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung eingereiht (Funktionsklasse 8 GBStP = Klasse 8 neues StPG) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) In der bisherigen Selektionsklasse S eingereihte Gehälter Werden in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung - 1 eingereiht (Selektionsklasse S 9 GBStP = Klasse 8 neues StPG) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung bis zum neuen Höchstbetrag der neuen Klasse (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) POA/MM 26

Wechsel von der bisherigen Gehaltsskala zur neuen Gehaltsskala b. Sonderfälle Wenn das Gehalt per 1.1.2004 in die Funktions- oder Selektionsklasse hätte eingereiht werden sollen Das Gehalt wird zuerst nach den alten GBStP-Vorschriften in der Klasse F oder S festgesetzt Das Gehalt wird danach nach den allgemeinen Grundsätzen in der neuen Klasse der neuen Skala festgesetzt (vgl. a, Grundsätzliches) auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) Wenn das Gehalt per 1. Juli oder 1. September 2004 in die Funktionsklasse hätte eingereiht werden sollen wird es in der neuen Skala in der Klasse mit gleicher Nummerierung wie die bisherige Funktionsklasse eingereiht auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe und anschliessender Gewährung zweier Stufen als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) POA/MM 27

Wechsel von der bisherigen Gehaltsskala zur neuen Gehaltsskala c. Lehrpersonal mit nicht direkt über der Funktionsklasse liegender Selektionsklasse Der Wechsel in der neuen Gehaltsskala erfolgt in der Funktionsklasse + 1 Klasse, also zum Beispiel Funktionsklasse F 16 bisherige Gehaltsskala = Klasse 17 neue Gehaltsskala Anfangsklasse I 14 bisherige Gehaltsskala= Klasse 17 neue Gehaltsskala Selektionsklasse S 18 bisherige Gehaltsskala= Klasse 17 neue Gehaltsskala Das Gehalt wird anschliessend in der neuen Klasse der neuen Gehaltsskala nach folgenden Grundsätzen festgesetzt auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe und anschliessender Gewährung einer Stufe als jährliche Gehaltserhöhung (Betrag gemäss neuer Gehaltsskala) Spezialfälle werden nach den für die Sonderfälle (vorhergehende Seite) geltenden Regeln behandelt POA/MM 28

Beispiele für den Wechsel von der bisherigen Skala zur neuen Skala (Basis Index 108.5) a. Gérard Manvussa Gérard Manvussa arbeitet zu 100%. Sein Gehalt ist in der bisherigen Skala in der Klasse F 16 Stufe 10 festgesetzt und beträgt monatlich Fr. 6951.75 Per 31.12.2003 hat er Anspruch auf eine reueprämie im Betrag von Fr. 1500. Sein Bruttogehalt 2003 beläuft sich also auf Fr. 91 872.75 Sein neues Gehalt wird in der neuen Klasse 16 Stufe 19 festgesetzt. Das Monatsgehalt wird Fr. 7124. 35 betragen Per 31. Dezember 2004 wird ihm eine reueprämie im Betrag von Fr. 1350 ausbezahlt Sein Bruttogehalt 2004 wird sich auf Fr. 93 966.55 belaufen POA/MM 29

Beispiele für den Wechsel von der bisherigen Skala zur neuen Skala (Basis Index 108.5) b. Ines Perez Ines Perez arbeitet zu 80% Ihr Gehalt war in der bisherigen Skala in der Klasse S 16 Stufe 10 festgesetzt und betrug monatlich Fr. 5561.40 Per 31.12.2003 hat sie Anspruch auf eine reueprämie im Betrag von 1200 Franken, entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad Ihr Bruttogehalt 2003 beläuft sich also auf Fr. 73 498.20 Ihr neues Gehalt wird in der neuen Klasse 15 Stufe 20 festgesetzt. Das Monatsgehalt wird Fr. 5580. 65 betragen Per 31. Dezember 2004 wird ihr eine reueprämie im Betrag von Fr. 1080 ausbezahlt Ihr Bruttogehalt 2004 wird sich auf Fr. 73 628.30 belaufen POA/MM 30

Beispiele für den Wechsel von der bisherigen Skala zur neuen Skala (Basis Index 108.5) c. Alex erieur Alex erieur arbeitet zu 100% Sein Gehalt war in der bisherigen Skala in der Klasse I 14 Stufe 8 festgesetzt und betrug monatlich Fr.6148.95 Es hätte per 1. Juli 2004 in die Funktionsklasse eingereiht werden sollen Per 31.12.2003 hat er Anspruch auf eine reueprämie im Betrag von Fr. 1500. Sein Bruttogehalt 2003 beläuft sich also auf Fr. 81 436.35 Sein neues Gehalt wird in der neuen Klasse 16 Stufe 13 festgesetzt. Das Monatsgehalt wird Fr. 6433.60 betragen Per 31. Dezember 2004 wird im eine reueprämie im Betrag von Fr. 1350 ausbezahlt Sein Bruttogehalt 2004 wird sich auf Fr. 84 986.80 belaufen POA/MM 31

Beispiele für den Wechsel von der bisherigen Skala zur neuen Skala (Basis Index 108.5) d. Jeanne Aulapain Jeanne Aulapain arbeitet zu 60% Ihr Gehalt war in der bisherigen Skala in der Klasse S 13 Stufe 9 festgesetzt und betrug monatlich Fr. 3642.65 (6071.10 bei Vollzeitbeschäftigung) Per 31.12.2003 hat sie Anspruch auf eine reueprämie im Betrag von 1320 Franken, entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad Ihr Bruttogehalt 2003 beläuft sich also auf Fr. 48 674.45 Ihr neues Gehalt wird in der neuen Klasse 12 Stufe 20 festgesetzt. Das Monatsgehalt wird Fr. 3745.30 betragen Per 31. Dezember 2004 wird ihr eine reueprämie im Betrag von Fr. 1230 ausbezahlt Ihr Bruttogehalt 2004 wird sich auf Fr. 49 918.90 belaufen POA/MM 32

Ende. POA/MM 33