Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Ähnliche Dokumente
Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Einführung und Überblick. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

VL Neuere und Neueste Rechtsgeschichte Prof. Dr. Schröder. 10. Zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am : Der romanische Rechtskreis II / Der deutsche Rechtskreis I

Einleitung Privatrechtsgeschichte als Kulturgeschichte 13

Überblick 2: Geschichtliche Grundlagen der Zivilrechtsordnung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Das Vernunftrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Allgemeine Rechtsgrundsätze

INHALT. I. Wo anfangen?... 1 II. Vom römischen Recht zum europäischen Ius commune 3

Entwicklung des Privatrechts im 19. und 20. Jahrhundert

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

1. Teil: Überblick über die römische Rechtsgeschichte 1. 1.Abschnitt: Einleitung 1

Die Entstehung der Rechtstheorie im 19. Jahrhundert in Deutschland

Stephan Meder. Familienrecht. Von der Antike bis zur Gegenwart

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am : Der deutsche Rechtskreis II / Weitere Rechtskreise

Klaus Martin. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner historischen Entwicklung. Verlag Dr. Kovac

Rechts- und Verfassungsgeschichte I Deutsche Verfassungen und Kodifikationen im 19. Jahrhundert

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

200 Jahre ABGB Evolution einer Kodifikation

Einleitung Wo anfangen? Kapitel Das altrömische Recht Das Zwölftafelgesetz 27

Rechtsgeschichte. Einführung in die historischen Grundlagen des Rechts. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. von

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Die historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote im Gesellschaftsrecht der Neuzeit

Rechtshistorisches Proseminar. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

DAS RECHT DER WIRTSCHAFT (19. UND 20. JAHRHUNDERT) Prof. Dr. Louis Pahlow

Rechtsvereinheitlichung im 19. Jahrhundert

Die großen Kodifikationen an der Wende von 18. zum 19. Jahrhundert. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Zivilrechtliche Gesetzgebung bis ins 19. Jahrhundert

Einführung in die Rechtsvergleichung B. Grundbegriffe der Rechtsvergleichung

Carl Georg von Wächter ( ) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine gewerblichen Erscheinungsformen. Ein Entwicklungsprozeß. Von. Dr. Jürgen Simon

Napoleon Bonaparte ( )

SB 1: Grundlagen des Rechts Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte

Skript Rechtsgeschichte

f DeutscherAnwattVerlag Der Rechtsbegriff der gewagten Geschäfte" Schriftenreihe Deutscher Anwaltverlag Geschichte und Gegenwart

Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte

Naturrecht Oder Philosophie Des Rechts Und Des Staates. Band II. Das System Des Privatrechts, Die Staatslehre Und Die Principien Des V?

Das Zeitalter Bismarcks Deutschland im 19. Jahrhundert Erzählt von dem Historiker Helmut Rumpler

Eine Einführung in die Geschichte des ökonomischen Denkens

RÖMISCHE RECHTSGESCHICHTE

Romantik (ca ca. 1835)

Handels- und Gesellschaftsrecht

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Akademiebibliothek. Ausgewählte Literaturnachweise aus dem Bestand der Akademiebibliothek

Prof. Dr. Thomas Rüfner, Römische Rechtsgeschichte 14

Grundbegriffe der romantischen Poesie

Überblick 3: Der Aufbau des BGB

Geschichte der Volkswirtschaftslehre

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am : Der romanische Rechtskreis I

Corpus Iuris Civilis. Walter Wilhelm ΠΡΤΑ. Max- Planck- Institut füreuropäische Rechtsgeschichte. universitas Bologna. usus modernus pandectarum

Schwerpunkte Pflichtfach. Rechtsgeschichte. Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit. Bearbeitet von Prof. Dr. Susanne Hähnchen

Der Weg zur Reichsgründung

Aus dem Leben eines Taugenichts von Joseph von Eichendorff

DIE FRANZÖSISCHE REVOLUTION

MODERNE HISTORIKER. Klassische Texte von Voltaire bis zur Gegenwart. Herausgegeben von Fritz Stern und Jürgeri Osterlfammel. C.H.

Was versteht man unter Aufklärung? Was versteht man unter Liberalismus? Was versteht man unter Bürgertum? Was sind Menschenrechte?

Inhaltsverzeichnis. 1. Halbjahr: Frühe Neuzeit Wege in die Moderne? 1 Neues Denken und Handeln in der Frühen Neuzeit. Inhaltsverzeichnis

Lehrveranstaltungen. Prof. Dr. Reinhard Zimmermann

Französische Revolution (10 Stunden)

Mängelkenntnis und Gewährleistung

Vorwort zur 1. Auflage

Die rheinbündischen Reformen: Das Ende des Alten Reiches und die Gründung des Rheinbundes

Mathias Schmoeckel. Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung

Deutsche Biographie Onlinefassung

Geschichtlicher Abriss 1815 bis 1871

Schwerpunktbereich 1: Rechtstheorie und juristische Methodenlehre

Die französische Romantik

Einführung und Überblick

Das Causaproblem im deutschen Bereicherungsrecht

Transkript:

Privatrechtgeschichte der Neuzeit Vorlesung am 17.06.2013 Entwicklungen des Privatrechts im 19. Jahrhundert Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47979

Überblick Politische und geistesgeschichtliche Rahmenbedingungen. Die Entwicklung des Privatrechts in Deutschland Die Entstehung der Historischen Schule. Der Kodifikationsstreit. Pandektistik und Begriffsjurisprudenz. Frankreich und Österreich Ecole de l Exégèse und Einflüsse aus Deutschland. England Öffnung für kontinentale Einflüsse Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 2

Die politische Geschichte des 19. Jahrhunderts 1803 Reichsdeputationshauptschluss. 1806 Ende des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation. 1815 Endgültige Niederlage Napoléons bei Waterloo, Neuordnung Europas beim Wiener Kongress. 1848/49 Revolution in Deutschland. 1864-1871 Deutsche Einigungskriege. 1871 Reichsgründung im Spiegelsaal von Versailles. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 3

Wichtige geistige und politische Strömungen im 19. Jahrhundert Romantik Abwendung vom Rationalismus der Aufklärung. Geschichte als organischer Entwicklungsprozess. Erforschung der nationalen Geschichte und Kultur. Z.B.: Clemens von Brentano (1778-1842), Achim von Arnim (1781-1831). Liberalismus vs. Sozialismus Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 4

Die historische Schule (1) Gustav Hugo (1764-1844) Kritik an Naturrecht und usus modernus. Trennung von antikem und heutigem römischem Recht und von römischem und deutschem Recht. Begründung der bis heute übliche Epocheneinteilung für das römische Recht. Trennung von Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 5

Die historische Schule (2) Friedrich Carl von Savigny (1779-1861). Studium in Marburg 1795-1800. 1803 außerordentlicher Professor in Marburg. 1804 Das Recht des Besitzes, Ehe mit Gunda von Brentano. 1808 Professor in Landshut. 1810 Professor in Berlin. 1814 Beruf. 1815 Vom Zweck dieser Zeitschrift. 1815-1831 Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter. 1840-1849 System des heutigen römischen Rechts. 1842-1848 Preußischer Minister für Gesetzgebung. 1851-1852 Obligationenrecht. Schüler: Jakob und Wilhelm Grimm, Georg Friedrich Puchta (1798-1846), Adolf August Friedrich Rudorff, im weiteren Sinne: fast alle deutschen Zivilrechtler des 19. Jahrhunderts. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 6

Die historische Schule (3) Friedrich Carl von Savigny: Die geschichtliche Schule nimmt an, der Stoff des Rechts sei durch die gesamte Vergangenheit der Nation gegeben, doch nicht durch Willkür, so daß er zufällig dieser oder ein anderer sein könnte, sondern aus dem innersten Wesen der Nation selbst und ihrer Geschichte hervorgegangen. Die besondere Tätigkeit jedes Zeitalters aber müsse darauf gerichtet werden, diesen mit innerer Notwendigkeit gegebenen Stoff zu durchschauen, zu verjüngen und frisch zu erhalten. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 7

Die historische Schule (4) Das Programm der historischen Rechtsschule bei Savigny: Programmschriften: Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (1814), Vom Zweck dieser Zeitschrift, Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft 1 (1815) 1 ff. Kritik an der Vorstellung, das Recht könne durch Gesetzgebung (Code civil) oder philosophische Spekulation ohne Rücksicht auf die historischen Bedingungen neugestaltet werden. Theorie der Rechtsentstehung aus dem Volksgeist. Forderung nach historischer Durchdringung des Rechtsstoffs als Grundlage der Rechtsdogmatik. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 8

Der Kodifikationsstreit von 1814 Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts in Deutschland. Savigny (1779-1861) Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 9

Die Fortentwicklung der historischen Schule Aufspaltung der Rechtsschule in Romanisten und Germanisten. In der Romanistik: Orientierung am antiken römischen Recht. Nachrezeption bislang nicht praktizierter Rechtssätze. Starke Betonung begrifflicher Herleitungen ( Rechnen mit Begriffen ). Systematische Darstellung des Privatrechts in Pandektenlehrbüchern. Pandektistik / Begriffsjurisprudenz. Führungsrolle der deutschen Rechtswissenschaft in Europa. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 10

Bedeutende Vertreter der Pandektistik Georg Arnold Heise (1778-1851) Präsident des OAG Lübeck, Erfinder des Pandektensystems (mit Vorläufern im Naturrecht). Karl Adolf von Vangerow (1808-1870). Bernhard Windscheid (1817-1892) Einflussreiches Lehrbuch des Pandektenrechts. Mitglied der 1. BGB-Kommission. Rudolf von Jhering (1818-1892) Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung (1852-1865, Höhepunkt der Begriffsjurisprudenz ). Der Zweck im Recht (1877-1883, Abkehr von der begriffsjuristischen Methode). Entdecker der culpa in contrahendo. Heinrich Dernburg (1829-1907) Pandektenlehrbuch und Darstellung des preußischen Privatrechts. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 11

Bedeutende Vertreter des deutschen Privatrechts und des Handelsrechts Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854) Vater der deutschen Rechtsgeschichte. Mitbegründer der Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft. Georg Beseler (1809-1888) Volksrecht und Juristenrecht (1843). Levin Goldschmidt (1829-1897) Handbuch des Handelsrechts. Mitglied des Reichsoberhandelsgerichts. Gründer der ZHR (bis 1936: GoldschmidtsZ). Josef Kohler (1849-1919) Universalschriftsteller. Entwicklung der Lehre von den Immaterialgüterrechten. Otto von Gierke (1841-1921) Forderung nach einem Tropfen sozialistischen Öls im BGB. Das deutsche Genossenschaftsrecht (1868-1881). Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 12

Die Gesetzgebung im 19. Jahrhundert Rechtsvereinheitlichung in Deutschland ADWO 1848. ADHGB 1861. Dresdener Entwurf zum Obligationenrecht 1866. Nach der Reichsgründung: Reichsjustizgesetze: GVG, ZPO, KO, StPO. HGB. Kodifikation in einzelnen Staaten: Sächsisches BGB von 1865. Überall sonst nur Entwürfe. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 13

Die Rechtsprechung in Deutschland Auflösung des Reichskammergerichts mit dem Ende des Alten Reichs 1806. Oberappellationsgerichte der Länder. Besonders angesehen: OAG Lübeck. (Oberappellationsgericht der freien Städte). Bundes-/Reichsoberhandelsgericht (1870-1879). Reichsgericht (ab 1879). Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 14

Die Entwicklung in Frankreich Nach Inkrafttreten des Code civil: École de l Exégèse. Auslegung des Gesetzestextes ohne Berücksichtigung des vorherigen Rechts. Orientierung am System des Code civil. Charles Demolombe 1804-1888 (Prince de l exégèse). Bearbeitung des französischen Rechts mit den Methoden des Pandektenrechts durch Karl Salomo Zachariä von Lingenthal (1769-1843), Übersetzung von dessen Handbuch des französischen Zivilrechts (zuerst 1808) durch Charles Aubry und Frédéric-Charles Rau, daraus entwickelt: Aubry/Rau, Cours de droit civil français. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 15

Die Entwicklung in Österreich Nach Inkrafttreten des ABGB zunächst ebenfalls rein exegetische Rechtswissenschaft. Ab 1848 zunehmender Einfluss der deutschen Rechtswissenschaft. Unterrichtsreform durch Graf Thun- Hohenstein. Auslegung des ABGB im Sinne des Pandektenrechts durch Joseph Unger (1828-1913). Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 16

Das englische Privatrecht (1) Vorsichtige Öffnung für kontinentale Ideen. Modernisierung des Handelsrechts durch Lord Mansfield (1705-1793). Systematische Darstellung des englischen Rechts nach dem (römisch-rechtlichen) Institutionensystem durch William Blackstone (1723-1780). Propagierung des Kodifikationsgedankens durch Jeremy Bentham (1748-1832). Systematische Darstellung des Kaufrechts durch Judah Philip Benjamin (ursprünglich aus Louisiana). Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 17

Das englische Privatrecht (2) The Roman law forms no rule binding in itself on the subjects of these realms; but in deciding a case upon principle, where no direct authority can be cited from our books, it affords no small evidence of the soundness of the conclusion at which we have arrived, if it prove to be supported by that law the fruit of the researches of the most learned man, the collective wisdom of ages, and the groundwork of the municipal law of most of the countries of Europe. Acton v. Blundell, (1843) 12 Meeson and Welsby's Exchequer Reports 324, 152 ER 1223 per Tindal CJ. Prof. Dr. Th. Rüfner Sommer 2013 18

Privatrechtgeschichte der Neuzeit Vorlesung am 24.06.2013 Die Entstehung des BGB Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47979