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Transkript:

Städtisches Wasserwerk Gundelsheim TRINKWASSERUNTERSUCHUNGEN Die Qualität unseres Wassers ist vielfältig. Sie ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und von den Belastungen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie. Für die Qualität des daraus gewonnenen Trinkwassers gibt es jedoch einheitliche strenge Vorschriften, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Die Verordnung schreibt vor, welche Stoffe in welchen Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sein können. Welche Stoffe für die Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden dürfen und wie die Kontrolle der Trinkwasserqualität zu erfolgen hat. Je nach Güte des Rohwassers - so nennen Fachleute das Wasser aus dem Trinkwasser wird - kann zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung (TVO) eine mehr oder weniger aufwändige Aufbereitung im Wasserwerk erforderlich sein. Trinkwasser muss mikrobiologisch einwandfrei sein. Die Trinkwasserverordnung legt genau fest, welche Stoffe und wie viel davon zur Desinfektion eingesetzt werden dürfen. In den Wasserversorgungsanlagen der Stadt Gundelsheim wird das Trinkwasser gefiltert und enthärtet. Die Wasserversorgungsunternehmen müssen dafür strenge Grenzwerte einhalten und Kontrollen durchführen. Steigende Gewässerbelastungen erhöhen nicht nur den technischen und personellen Aufwand bei der Wasseraufbereitung, aufwändige Aufbereitungsverfahren sind teuer und erhöhen den Wasserpreis zusätzlich. Eine immer aufwändigere Aufbereitung im Wasserwerk kann auf Dauer kein Ersatz für Gewässerschutz sein. Trinkwasser ist ein Naturprodukt und soll es auch bleiben. Das Rohwasser aus der Eigenwassergewinnung und das Fremdwasser aus dem Zweckverband Bodenseewasserversorgung werden regelmäßig untersucht. Die Untersuchung des Trinkwassers fand im April 2016 statt. Die Proben entsprachen den Anforderungen der Trinkwasserversorgung, es ergaben sich deshalb keine Beanstandungen.

Grenzwerte HB Roemheld HB Böttingen TB Jagsttalaue Höchstberg in mg/l bzw. µg/l Gesamthärte 1,84 mmol/l 2,05 mmol/l 1,78 mmol/l Härtebereich 2 / mittel 2 / mittel 2 / mittel Gesamthärte 10,0 11,0 9,0 Chem. Untersuchung Teil I nach Anlage 2 Calcium -- 59 69 56 Magnesium -- 8,7 8,0 4,0 Natrium 200 mg/l 6,8 7,2 4,8 Kalium -- mg/l 1,2 3,7 1,2 Ammonium 0,5 mg/l <0,05 <0,05 <0,05 Eisen 0,2 mg/ <0,01 0,016 <0,01 Mangan 0,05 mg/l <0,005 <0,005 <0,005 Aluminium 0,2 mg/l 0,014 0,115 <0,01 Zink -- µg/l n.u. n.u. n.u. Cadmium 0,003 mg/l <0,0003 <0,0003 <0,0003 Blei 0,01 mg/l <0,001 0,0016 <0,001 Kupfer 2 mg/l <0,01 <0,01 <0,01 Nickel 0,02 mg/l <0,002 <0,002 <0,002 Chlorid 250 mg/l 14 16 42 Nitrat 50 mg/l 18 23 11 Sulfat 250 mg/l 6,2 7,6 5,6 Nitrit 0,5 mg/l <0,05 <0,05 <0,05 Fluorid 1,5 mg/l 0,10 0,08 0,12 Antimon 0,005 mg/l <0,00125 <0,00125 <0,00125 Arsen 0,01 mg/l <0,001 <0,001 <0,001 Chrom gesamt 0,05 mg/l <0,005 <0,005 <0,005 Quecksilber 0,001 mg/l <0,0001 <0,0001 <0,0001 Selen 0,01 mg/l <0,001 <0,001 <0,001 Uran 0,01 mg/l <0,0002 <0,0002 0,0010 Bromat 0,01 mg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Cyanid gesamt 0,05 mg/l <0,005 <0,005 <0,005 Bor 1 mg/l <0,02 0,03 0,03 Benzol 1 µg/l <0,25 <0,25 <0,25 1,2-Dichlorethan 3 ug/l <0,3 <0,3 <0,3 Tetrachlorethen µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Trichlorethen µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Summe Tri / Tera 10 µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Trichlormethan µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Monobromdichlormethan µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Dibromchlormethan µg/l <0,1 <0,1 <0,1 Tribrommethan µg/l <0,3 <0,3 <0,3 Summe THM 50 µg/l <0,3 <0,3 <0,3 Benzo(b)fluoranthen µg/l <0,005 <0,005 <0,005 Benzo(k)fluoranthen µg/l <0,005 <0,005 <0,005 Benzo(g,h,i)perylen µg/l <0,005 <0,005 <0,005 Indeno(1,2,3-cd)-pyren µg/l l <0,005 <0,005 <0,005 SUMME 4 PAK (TrinkwV 200 0,1 µg/l <0,005 <0,005 <0,005

Grenzwerte HB Böttingen TB Jagsttalaue Höchstberg HB Roemheld in mg/l bzw. µg/l Benzo-(a)-pyren 0,010 µg/l l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Desisopropylatrazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Desethylatrazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Desethylterbuthylazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Simazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Atrazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Propazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Terbutylazin 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Bromacil 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Hexazinon 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Metalaxyl 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Metazachlor 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Metolachlor 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Dichlobenil 0,10 µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 2,6 Dichlorbenzamid µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 Summe PBSM µg/l <0,0025 <0,0025 <0,0025 n.u. = nicht untersucht Trinkwasserhärte In unserem Auftrag hat die Heilbronner Versorgungs GmbH für das Jahr 2016 umfangreiche Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind vorstehend bekanntgemacht. Zusammenfassend stellte das Labor fest, dass unser Trinkwasser eine einwandfreie Qualität aufweist und den Anforderungen der Trinkwasserversorgung genügt. Nachstehend nennen wir einzelne nach dem Waschmittelgesetz wichtige Parameter und bitten die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach den angegebenen Härtestufenbereichen vorzunehmen. Ortsnetz ph-wert Calcium Magnesium Sulfat Karbonathärte Nitratbestimmung Gesamthärte Härtebereich (mg/l) (mg/l) (mg/l) (ºdH KH) (mg/l) (ºdH) Gundelsheim 7,53 59 8,7 6,2 9,10 18,0 10,0 2/mittel Böttingen 7,53 69 8,0 7,6 10,36 23,0 11,0 2/mittel Höchstberg 7,39 56 4,0 5,6 10,50 11,0 9,0 2/mittel Tiefenbach 7,99 49 8,0 33,0 7,14 4,2 9,0 2/mittel Bachenau 7,99 49 8,0 33,0 7,14 4,2 9,0 2/mittel Obergriesheim Grenzwert lt. Trinkwasserverordnung 7,99 49 8,0 33,0 7,14 4,2 9,0 2/mittel nicht unter 6,5 nicht über 9,5 250 50 Bodensee-Wasser Es gibt vier Härtestufen Stufe 1 0-7 Grad dh Stufe 2 7-14 Grad dh Stufe 3 14-21 Grad dh Stufe 4 21 und mehr Grad dh

Neue Härtebereiche für Trinkwasser Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600). Nach 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben: o Härtebereich weich: o Härtebereich mittel: o Härtebereich hart: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 dh) 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 dh) mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 dh) Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien- Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich mitzuteilen. Die neuen Härtebereiche im Verwaltungsraum Gundelsheim betragen: Ortsnetz Gesamthärte Härtebereich Millimol Calciumcarbonat/l Gundelsheim 1,84 mittel Böttingen 2,05 mittel Höchstberg 1,78 mittel Tiefenbach 1,61 mittel Bachenau 1,61 mittel Obergriesheim 1,61 mittel Bodensee-Wasser So können Sie die Umwelt entlasten und Geld einsparen: Für die richtige Waschmitteldosierung ist es wichtig zu wissen, welchen Härtegrad Ihr Wasser hat. Es ist falsch zu glauben, viel hilft viel. Wer zu Hause weiches Wasser hat, braucht weniger Waschmittel. Wer hingegen hartes Wasser hat, benötigt mehr Waschmittel, um die Wäsche sauber zu bekommen. Als allgemeine Faustregel gilt: Je weicher das Wasser, desto weniger Waschmittel wird benötigt. Das bedeutet: Eine Überdosierung mit Waschmittel ist nicht nur unnütz und geht an den Geldbeutel, sie belastet auch das Abwasser unnötig. Andererseits: Dosieren Sie zuwenig, wird die Waschmaschine mit der Zeit verkalken. Es kommt also auch hier auf das richtige Maß an. Eine Hilfestellung zum richtigen Dosieren geben Ihnen die Angaben auf den Waschmittelpaketen. Sie sollten aber wissen, dass sich die Waschmittelhersteller erfahrungsgemäß mit ihren Waschmittelmengen an der Obergrenze des jeweiligen Härtebereiches ausrichten.

Tipp: Orientieren Sie sich bei Ihrer Waschmitteldosierung zunächst einmal an der Untergrenze des jeweiligen Härtebereiches. Ist das Waschergebnis nicht zufriedenstellend, können Sie beim nächsten Mal die Dosis immer noch erhöhen. Die Dosierungsempfehlungen auf den Packungen gelten meistens für stark verschmutzte Wäsche, prüfen Sie auch aus diesem Grund, ob Sie mit weniger Waschmittel auskommen.