ABNAHME DER UMSETZUNG DER PRÜFUNGSORDNUNG IN VSPL-HISPOS

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ABNAHME DER UMSETZUNG DER PRÜFUNGSORDNUNG IN VSPL-HISPOS Fach: Geographie (050) Abschluss: 1-Fach Master (88) PO-Version: 2007 Amtliche Bekanntmachung: 757 (11. August 2008) Die Prüfungsordnung der Geographie ist zurzeit wie folgt in VSPL-HISPOS abgebildet: Prüfungen [A] Geographie Master (1 Fach) (1000) Vertiefungsrichtung (1001) Modul des Wahlbereichs 1 (5001) Modul des Wahlbereichs 2 (5002) Modul des Wahlbereichs 3 (5003) 16.08.2011 Seite 1 von 7

Modul des Wahlbereichs 4 (5004) Modul des Wahlbereichs 5 (5005) Modul des Wahlbereichs 6 (5006) Modul des Wahlbereichs 7 (5007) Modul des Wahlbereichs 8 (5008) Modul des Wahlbereichs 9 (5009) Modul des Wahlbereichs 10 (5010) Berufspraktikum (8001) Masterkolloquium (8002) Hauptprüfung (9000) Fachkreditpunktekonto (1040) Hier fließen alle unter [A] genannten Prüfungen mit Ausnahme der Masterprüfung (1000), der Vertiefungsrichtung (1001), der Masterarbeit (8999) und der Hauptprüfung (9000) ein. Die bei diesem Konto angezeigte Durchschnittsnote wird gewichtet nach CP berechnet; dabei gehen unbenotete Prüfungen in die Summe der CP ein, aber deren CP gehen nicht in die Berechnung der Durchschnittsnote ein. Bei einer Anzahl von 90 CP erhält das Konto den Vermerk KF (Konto fertig). Voraussetzung für die Master-Arbeit (1002) Dieses Konto wird nicht als Voraussetzung der Anmeldung zur Masterarbeit verwendet, sondern dient lediglich der optischen Kontrolle, ob ein Student die Voraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, so erhält das Konto den Vermerk KF im Feld vken2. Je nach Vertiefungsrichtung müssen dafür die unter [E] genannten 5 (Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement) bzw. 6 (Stadt- und Landschaftsökologie, Geomatik) Prüfungen bestanden sein. Zusätzlich müssen mindestens 60 CP aus den unter [E] und [B] (Stadt- und Landschaftsökologie), [E] und [C] (Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement) oder [E] und [D] (Geomatik) genannten Prüfungen sowie dem Berufspraktikum (8001) vorhanden sein. Voraussetzungen für die Masterarbeit (8999): Wenn die Vertiefungsrichtung vken2 = 1 = Stadt- und Landschaftsökologie lautet, müssen die folgenden 6 Prüfungen bestanden sein [E]: Außerdem muss mindestens eine der folgenden 24 Prüfungen bestanden sein [B]: Modul des Wahlbereichs 1 (5001) - Modul des Wahlbereichs 10 (5010) 16.08.2011 Seite 2 von 7

Wenn die Vertiefungsrichtung vken2 = 2 = Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement lautet, müssen die folgenden 5 Prüfungen bestanden sein [E]: Außerdem muss mindestens eine der folgenden 25 Prüfungen bestanden sein [C]: Modul des Wahlbereichs 1 (5001) - Modul des Wahlbereichs 10 (5010) 16.08.2011 Seite 3 von 7

Wenn die Vertiefungsrichtung vken2 = 3 = Geomatik lautet, müssen die folgenden 6 Prüfungen bestanden sein [E]: Außerdem muss mindestens eine der folgenden 21 Prüfungen bestanden sein [D]: Modul des Wahlbereichs 1 (5001) - Modul des Wahlbereichs 9 (5009) Voraussetzungen für die Master-Prüfung (1000): Die folgenden 3 Prüfungen müssen bestanden sein: Berufspraktikum (8001) Masterkolloquium (8002) Zusätzlich müssen in der Vertiefungsrichtung vken2 = 1 = Stadt- und Landschaftsökologie die folgenden 7 Prüfungen bestanden sein: 16.08.2011 Seite 4 von 7

und es müssen min. 24 CP aus den unter [B] auf Seite 2 genannten 24 Prüfungen vorhanden sein Zusätzlich müssen in der Vertiefungsrichtung vken2 = 2 = Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement die folgenden 6 Prüfungen bestanden sein: und es müssen min. 24 CP aus den unter [C] auf Seite 3 genannten 25 Prüfungen vorhanden sein Zusätzlich müssen in der Vertiefungsrichtung vken2 = 3 = Geomatik die folgenden 9 Prüfungen bestanden sein: und es müssen min. 18 CP aus den unter [D] auf Seite 4 genannten 21 Prüfungen vorhanden sein Die Berechnung der Masternote (1000) erfolgt nach folgendem Schema: In der Vertiefungsrichtung vken2 = 1 = Stadt- und Landschaftsökologie gehen die Noten der folgenden Prüfungen gewichtet nach CP in die Masternote ein: die mit vken2=w markierten Prüfungen aus den unter [B] auf Seite 2 genannten 24 Prüfungen im Umfang von min. 24 CP 16.08.2011 Seite 5 von 7

In der Vertiefungsrichtung vken2 = 2 = Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement gehen die Noten der folgenden Prüfungen gewichtet nach CP in die Masternote ein: die mit vken2=w markierten Prüfungen aus den unter [C] auf Seite 3 genannten 25 Prüfungen im Umfang von min. 24 CP In der Vertiefungsrichtung vken2 = 3 = Geomatik gehen die Noten der folgenden Prüfungen gewichtet nach CP in die Masternote ein: die mit vken2=w markierten Prüfungen aus den unter [D] auf Seite 4 genannten 21 Prüfungen im Umfang von min. 18 CP 16.08.2011 Seite 6 von 7

Wir bestätigen, dass die Umsetzung der Prüfungsordnung für das Studienfach Geographie, 1- Fach Master der Prüfungsordnungs-Version 2007 in HISPOS korrekt erfolgt ist. Hiermit geben wir diese Umsetzung für den Produktionsbetrieb frei. - von HISPOS und - die Nacherfassung von Studienverlaufsdaten der Studierenden Bochum, den Unterschrift 16.08.2011 Seite 7 von 7