Das Hundeleben ist schön! Verantwortungsvolle Hundehaltung in Lustenau Marktgemeinde Lustenau
Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter! Menschen, die ihr Leben mit Hunden oder anderen Tieren teilen, leben gesünder durch regelmäßige Bewegung und werden dadurch seltener krank. Bei richtiger Hundehaltung entwickeln Kinder höhere Sozial- und Umweltkompetenz. Hunde sind wichtige emotionale Bezugspersonen, sie lassen uns die innere Ruhe wieder finden und führen alte Menschen aus der Lethargie, sie sind für behinderte Menschen unverzichtbare Partner und Begleiter. Einsatzhunde bei Polizei und Rettung sind Lebensretter in ihrem Job. In Lustenau hat eine Arbeitsgruppe aus Hunde- und Naturschutzvereinen, Bauhof, Ärzteschaft und anderen InteressensvertreterInnen Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung erarbeitet. Mit einer Verordnung, gezielter Information, Beschilderungen und gratis Hundekotsäckchen haben wir die Basis geschaffen für ein gutes Zusammenleben. In dieser Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zur verantwortungsvollen Hundehaltung in unserer Gemeinde. Wir zählen auf Ihre Unterstützung für ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund in Lustenau! Bürgermeister Dr. Kurt Fischer Umweltreferent Mag. Thomas Mittelberger 3
Sauber bleiben ist selbstverständlich! Hundekot gehört in ein Säckchen und in den nächsten Abfalleimer. So gibt es keine unangenehmen Hinterlassenschaften auf Nachbars Wiese. Schuhabsätze, Kinderwagen- und Rollstuhlreifen, aber vor allem das Futtermittel Gras bleiben sauber. Keinen Sinn macht das Wegwerfen des gefüllten Säckchens in der Natur. Der nächste Abfalleimer ist in erreichbarer Entfernung. Das Verunreinigen von Straßen, öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, sowie Spielplätzen ist verboten. Hundehalter und Hunde führende Personen sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von öffentlich zugänglichen Park- und Erholungsanlagen, Spiel- und Sportplätzen sowie von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten unverzüglich zu beseitigen. 5
Bei Fuß gehen, so ist s richtig! In Lustenau gilt die so genannte virtuelle Leine. Das bedeutet, dass der Hund von der HalterIn so beherrscht wird, dass er jederzeit zurückgerufen werden kann, quasi bei Fuß oder auf Kommando. Die virtuelle Leine gilt in den Naherholungsgebieten zb im Ried, Alter Rhein und Rheinvorland für ein verträgliches Miteinander von Radler, Jogger, Spaziergänger und Hundehalter. Die Sicherheit der FußgängerInnen und Passanten hat immer Vorrang. Rücksichtnahme gegenüber Menschen, die Angst vor Hunden haben, sollte selbstverständlich sein. In den Schweizer Rieden und den Naturschutzgebieten Gsieg - Obere Mähder und Seelachendamm sollten die HundebesitzerInnen ihren Hund besonders sorgfältig bei Fuß oder besser noch an der Leine führen. Die Brut- und Nistplätze der Wildtiere müssen geschützt sein. Es ist verboten, Hunde auf öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und Naturschutzgebieten frei laufen zu lassen. Alter Rhein: Für den gesamten Bereich der Liegewiese zwischen Diepoldsauer Kanal und Furt besteht vom 1. Juni bis 30. September Hundeverbot. 7
Nur für Kids, kleiner Freund! Auf Kinderspielplätzen geht es rund. Aufregende Spielmöglichkeiten, Sandkästen, Kletterwände, Rutschen oder Schaukeln lassen Kinderherzen höher schlagen. Damit unsere Kinder dort ausgelassen und sicher herumtollen können, gilt generell: Kinderspielplätze sind für Hunde tabu. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen sind Spielplätze ausschließlich unseren Kindern vorbehalten. Von Kinderspielplätzen und Sandspielplätzen sind Hunde und andere Haustiere unbedingt fernzuhalten. 9
Wo geht s hier zur Schule? Bei den beiden Lustenauer Hundesportvereinen erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Hund und werden im richtigen Umgang mit dem vierbeinigen Freund geschult. Sitz, Platz, bei Fuß gehen, Gehorsam und eine stabile Rangordnung als Schutz gegen Aggression werden hier ab dem Welpenalter aufwärts erlernt. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden: Alle Hunde müssen seit 31. Dezember 2009 mittels elektronisch ablesbaren Mikrochip vom Tierarzt gekennzeichnet sein. Die Haltung von Hunden ist bei der Gemeinde zu melden! 11
Infos und Kontakte in Lustenau: www.lustenau.at Hundeanmeldung und -steuer Gebhard Hämmerle Rathausstraße 1 Tel +43 (0)5577 8181-403 gebhard.haemmerle@lustenau.at Umweltreferat Günter Bösch Rathausstraße 1 Tel +43 (0)5577 8181-520 guenter.boesch@lustenau.at Bauhof Erich Grabher Meier Schillerstraße 48 bauhof@lustenau.at Tel +43 (0)5577 84527 Tierärzte Dr. Susanne Medl und Dr. Susan Holzer Jahnstraße 23 Tel +43 (0)5577 62779 Dr. Andreas Hilgartner und Dr. Dana Sohler Zellgasse 39b Tel +43 (0)5577 85202 Tel +43 (0)5577 85202 Amtstierarzt Dr. Pius Fink Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Tel +43 (0)5574 511 25211 Futtermax Futtermittel und Tierzubehör Susanne Kofler Zellgasse 35a Tel +43 (0)5577 62766 Schäferhundeverein Lustenau Hohenemser Straße Obmann Jürgen Schwendinger Tel +43 (0)664 1400267 Hundesportverein Lustenau Zur Feldrast Obmann Gerd Gutmann Tel +41 (0)79 2430407 vhv.lustenau@swissonline.ch ÖGV Lustenau Häusleareal Otto Frühwirth Tel +43 (0)664 1136413 fruehwirth.agility@vol.at Marktgemeinde Lustenau Impressum: Herausgeberin Marktgemeinde Lustenau, Dezember 2010 Gestaltung: Atelier Schuster, Fotos: Marcel Hagen