ADAC Powerboat School Teil I Fast moves on waters Ausschreibung 1. Veranstaltung ADAC Powerboat School Teil I für den ADAC Motorboot Cup am: Samstag, 01. April 2017 2. Ort der Veranstaltung in: Dürener See, Düren-Gürzenich, Am Badesee, 52349 Düren Beginn: pünktlich um 8.30 Uhr Treffpunkt: Gastronomie "Holidaybeach Düren" Ende: ca. 17.00 Uhr Der detaillierte Zeitplan wird vor Ort bekannt gegeben.
3. Veranstalter ADAC e.v. Ressort Motorsport Robert Dorn Hansastraße 19, D-80686 München Tel: 089/76 76 44 65 Fax: 089/76 76 44 30 robert.dorn@adac.de 4. Instruktoren Steffen Bauß, Weyhe Knut Knape, Bergisch-Gladbach Annebel Scheepers, Edingen-Neckarhausen Michael Pape, Edingen-Neckarhausen 5.1 Rettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Rüdesheim Hans-Günther Fath, Lorch am Rhein
5.2 Rettungstaucher Volker Lewalter, Lorch am Rhein 6. Genehmigungsbehörde Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Düren. 7. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche ab 14 Jahren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das Höchstgewicht der Teilnehmer sollte 85 kg nicht übersteigen. Der Lehrgang ist auf maximal 12 Teilnehmer begrenzt. Sollten mehr Nennungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, so entscheiden das Eingangsdatum und das Alter der Teilnehmer. 8. Nennung und Nenngeld Ihre ausgefüllten Nennungen senden Sie bitte an: ADAC e.v., Ressort Motorsport Hansastraße 19 80686 München Tel.: 089/76 76 44 65 Fax: 089/76 76 44 30 Nennungsschluss: Montag, der 27. März 2017 vorliegend beim Ressort Motorsport Für die ADAC Powerboat School Teil I wird ein Nenngeld von 49,-- für Teilnehmer zwischen 14 und 25 Jahre, und ab 26 Jahre ein Nenngeld von 79,-- erhoben, das bei Nichterscheinen nicht wieder zurückgezahlt werden kann. Bitte der Nennung einen Verrechnungs-Scheck beilegen oder einen Überweisungsbeleg. Bei der Überweisungen Sie an die Bayerischen Landesbank München IBAN DE 25 7005 0000 0000 0558 30, BIC: BYLA DE M. Bitte unbedingt mit angeben: ADAC Powerboat School 9. Boote Gefahren wird mit ein bis zwei seriengleichen Schulungsbooten (Katamaranen) der Formel ADAC, die mit serienmäßigen Tohatsu-Motoren von 40 PS ausgestattet sind.
10. Ausrüstung / Kleidung Von den Teilnehmern sind mitzubringen: - Sportliche Kleidung, ggf. Regenkleidung und Handtücher. Schnittfeste Kevlar-Rennoveralls, Schutzhelme und Rettungswesten werden gestellt. Ein eigener Schutzhelm mit ECE-Norm Nr. 22 kann mitgebracht und benutzt werden.
11. Lehrgangsinhalte Theorie: Bedingungen des Motorboot-Rennsport Sicherheit im Motorboot-Rennsport Fahrverhalten eines Formel ADAC Katamarans Technik des Motors Praxis: Kennenlernen des Rennbootes der Formel ADAC Fahrübungen: Starten / Beschleunigen / Kurvenfahrten / Trimmen 12. Versicherungen Vom Veranstalter ist für alle gemeldeten Teilnehmer, Instruktoren, Sportwarte und Helfer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Darüber hinaus wurde eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. 13. Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkung der Teilnehmer Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Nennformular. 14. Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkung des Veranstalters 14.1 Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung sowie den Ablauf oder die Inhalte der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen, falls dies aus Gründen notwendig wird, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen (z.b. höhere Gewalt, behördliche Anordnung). Bei Absage durch den ADAC wird das Nenngeld zurück erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche des Teilnehmers. 14.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Nennformular. 15. Allgemeines Während der Gesamtdauer der Lehrgänge werden nur Übungsfahrten durchgeführt. Es erfolgt keine Zeitwertung. Den Anweisungen der Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrdisziplin und Kameradschaft werden als selbstverständlich vorausgesetzt. Lehrgangsleitung und Instruktoren sind berechtigt, Verstöße gegen die Ausschreibung und deren Sinn mit sofortigem Ausschluss vom Lehrgang zu ahnden. Die vom Veranstalter getroffenen Absperrmaßnahmen während der Dauer der Lehrgänge sind unbedingt zu beachten.
16. Perspektiven Erfolgreiche Teilnehmer der ADAC Powerboat School Teil I haben Aussicht auf eine Förderung durch den ADAC/die ADAC-Motorboot Sportgemeinschaft (MSG) im Jahr 2018 bis hin zur Verfügungsstellung eines Formel ADAC Rennbootes für die ganze Saison. Die Voraussetzung für eine Teilnahme an Motorbootrennen in Deutschland ist eine nationale Rennlizenz vom Deutschen Motor Yachtverband (DMYV). Diese Lizenz können Sie nach erfolgreicher Absolvierung in der ADAC Powerboat School Teil II erwerben. An der ADAC Powerboat School Teil II können nur Interessenten teilnehmen, die bereits die ADAC Powerboat School Teil I erfolgreich absolviert haben. Die nächste ADAC Powerboat School Teil II wird am 07.-08. Oktober 2017 in Lorch am Rhein stattfinden. Teilnehmer dieser ADAC Powerboat School Teil I, die an der anschließenden ADAC Powerboat School Teil II im Oktober teilnehmen wollen, erhalten die Ausschreibung und das Nennformular rechtzeitig per Post zugeschickt. ADAC e.v. Ressort Motorsport München, Oktober 2016 Änderungen vorbehalten Faszination ADAC Motorboot-Rennsport
Nennung zur ADAC Powerboat School Teil I der Formel ADAC zu Wasser am Samstag, 01. April 2017, auf dem Dürener See in Düren Bitte das Nennformular mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen und unterschrieben zurücksenden an: ADAC e.v. Ressort Motorsport Hansastraße 19 80686 München Tel.: 089/76 76 44 65 Fax: 089/76 76 44 30 Nennungsschluss ist Montag, der 27. März 2017 vorliegend beim ADAC Ressort Motorsport. Teilnehmer: Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: geb. am: Staatsangehörigkeit: Bitte unbedingt angeben: Gewicht in kg: Größe: Telefon (d.): Fax (d.): Telefon (p.) Fax (p.): Handy: e-mail-adresse: Motorboot-Führerschein: ja/nein seit: Motorbootsport seit: Erfolge im Motorbootsport: Sonstige sportliche Aktivitäten/Hobbys: ADAC-Mitgliedsnummer: (bei Minderjährigen die der Erziehungsberechtigten bzw. Familienmitgliedschaft): gegebenenfalls (falls noch nicht volljährig) Anschrift der Erziehungsberechtigten: Erklärung des Teilnehmers an der ADAC Powerboat School Teil I zum Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der ADAC Powerboat School Teil I teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder des von ihnen benutzten Bootes verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss greift.
Die Teilnehmer und deren gesetzliche Vertreter erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ADAC Powerboat School Teil I entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, soweit keine Versicherungsleistung zu erhalten ist, und zwar für Ansprüche gegen: - den ADAC e.v., die ADAC Motorboot Sportgemeinschaft (MSG), die ADAC Gaue, deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstigen Organe - den Veranstalter, den örtlichen Ausrichter einschließlich deren gesetzliche Vertreter - die Sportwarte und Helfer - die Rennstreckeneigentümer - die Instruktoren - die Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der ADAC Powerboat School Teil I in Verbindung stehen - die Eigentümer des Geländes, soweit Schäden durch die Beschaffenheit des bei der ADAC Powerboat School Teil I zu benutzenden Geländes, samt Zubehör verursacht werden - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen - die anderen Teilnehmer der ADAC Powerboat School Teil I (Fahrer, Mitfahrer) und deren Helfer - den Eigentümern und Haltern der Formel ADAC Boote und die eigenen Helfer Der Haftungsausschluss wird mit Unterschrift und Abgabe dieses Haftungsverzichts allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Ich anerkenne durch meine Unterschrift die mir ausgehändigten und zur Kenntnis genommene Aus-schreibung/ Teilnahmebedingungen der ADAC Powerboat School Teil I sowie den oben genannten Haftungsausschluss und melde mich hiermit verbindlich zum Renntraining an. Ort, Datum Unterschrift Bei minderjährigen Teilnehmern: Ich bin in meiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter mit der vorlie-genen Nennung einschließlich der oben aufgeführten Haftungsbeschränkung, die ich beide zur Kenntnis genommen habe, einverstanden und melde hiermit meinen Sohn/meine Tochter verbindlich zur ADAC Powerboat School Teil I an. Ort, Datum Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s). Bei Unterzeichnung durch einen gesetzlichen Vertreter erklärt dieser durch Abgabe seiner Unterschrift vom anderen Erziehungsberechtigten hierzu ermächtigt worden oder allein Sorge berechtigt zu sein. Achtung: Bitte das Nenngeld in Höhe von 49,-- (15-25 Jahre) und 79,-- (ab 26 Jahre) per Scheck beilegen oder einen Überweisungsbeleg. vom ADAC auszufüllen: Nenngeld erhalten: Datum: Zeichen: